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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #201  
Alt 15.01.2017, 20:40
Benutzerbild von onkelrocco
onkelrocco onkelrocco ist offline
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Zitat:
Zitat von HR 480 Beitrag anzeigen
Wer hat denn mit Anhängerkupplung (egal ab fest oder abnehmbar) noch ein Gewinde für die Abschleppöse?
Passat 3C Variant hat keine.

Nebenbei habe ich vorhin noch mal zum (1350er) Trailer geguckt.
Ringöse an der Bremse ist aus 6 mm Stahl. Das Stahlseil ist 2,5 mm, der Karabiner 6 mm Stahl. Damit ist relativ klar, der Ring wird im Fall des Falles wohl zuallererst aufgehen. Damit hält auch die mickrige Öse an der AHK, echten Sinn gibt sie für mich aber immer noch nicht.

@Lobo
Ich dachte eigentlich es ginge hier um Vorschriften aus Holland und der Schweiz.
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Geändert von onkelrocco (15.01.2017 um 20:45 Uhr)
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  #202  
Alt 15.01.2017, 20:55
MarkusP MarkusP ist offline
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Jörg, wenn Du Weizen magst ist auch ne Kiste im Haus *lol*

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  #203  
Alt 15.01.2017, 21:09
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Zitat:
Zitat von onkelrocco Beitrag anzeigen
@Lobo
Ich dachte eigentlich es ginge hier um Vorschriften aus Holland und der Schweiz.
Nö. Das betrifft uns auch. Siehe erster Beitrag.

@MarkusP: Weizen ist nicht meins, danke trotzdem

Gruß, Jörg
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  #204  
Alt 15.01.2017, 21:24
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Es geht hier aber nur um die abnehmbaren AHKs. Schwenkbare sind fest mit dem Fahrzeug verbunden, hier benötigt man keine zusätzliche Öse - ist zwar auch schon mehrfach gesagt worden, aber es wird ja auch immer wieder überlesen . . .
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Viele Grüße aus dem Bergischen - Stefan

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  #205  
Alt 15.01.2017, 21:24
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Genau im Ursprungspost meint doch der ADAC dass es eine solche Vorschrift hier nicht gibt.
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  #206  
Alt 15.01.2017, 21:35
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Zitat:
Zitat von dieguzzidieputzi Beitrag anzeigen
Es geht hier aber nur um die abnehmbaren AHKs. Schwenkbare sind fest mit dem Fahrzeug verbunden, hier benötigt man keine zusätzliche Öse - ist zwar auch schon mehrfach gesagt worden, aber es wird ja auch immer wieder überlesen . . .

Die ist aber abnehmbar.
Also ist die Öse für den Arsch[emoji53]

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  #207  
Alt 15.01.2017, 22:37
Andrei Andrei ist offline
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Zitat:
Zitat von HR 480 Beitrag anzeigen
Hi Andrei,

hast Du schon einmal nachgeguckt?

Also meine letzten beiden Neuwagen habe ich von Anfang an mit AHK geordert
und beide hatten kein Gewinde für die Abschleppöse!

Gruß

Rüdiger

Hi Rüdiger,

ich wollte sagen, dass zwischen AHK und Abschleppöse kein Zusammenhang besteht. Der OEM wird wohl nicht ein Gewinde für die Abschleppöse entfallen lassen, wenn eine AHK geordert wird.

Aber deine Aussage über das Nichtvorhandensein einer Abschleppöse (oder Gewinde dafür) stellt den Wahrheitsgehalt von der WiKi in Frage:

"In Deutschland sind an Kraftfahrzeugen Abschleppösen Pflicht und durch die StVZO §43 „Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen“ geregelt: (...) (2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. An selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern darf diese Einrichtung hinten angeordnet sein (siehe § 43 Abs. 2 StVZO). In Österreich und der Schweiz gibt es ähnliche Vorschriften."


Gruß,
Andrei
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  #208  
Alt 15.01.2017, 22:51
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Zitat:
Zitat von HR 480 Beitrag anzeigen
Hi Andrei,

hast Du schon einmal nachgeguckt?

Also meine letzten beiden Neuwagen habe ich von Anfang an mit AHK geordert
und beide hatten kein Gewinde für die Abschleppöse!

Gruß

Rüdiger

würde mich mal interresieren was für Fahrzeuge das waren.
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Gruß Volker
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  #209  
Alt 15.01.2017, 23:07
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Ein Passat 3C hat definitiv keine Abschleppöse hinten, wenn eine AHK ab Werk verbaut ist. Der Absatz 2 wird ja mit einer vorhandenen AHK auch erfüllt.
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  #210  
Alt 15.01.2017, 23:35
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Obwohl ich das jetzt völlig depert finde, die Abschlepp Öse zu sparen (man könnte die AHK ja nicht mehr wollen... und demontieren), gabs die Situation indirekt auch schon bei Mercedes beim 116er. Da wurde die Abschleppöse durch die AHK-Konstruktion abgedeckt und war nicht mehr zugänglich. Aber vorhanden waren sie wohl alle...
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  #211  
Alt 16.01.2017, 02:52
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Heliklaus Heliklaus ist offline
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Habt ihr schon mal unter Verkleidung geschaut? Manchmal sind Ösen/Gewinde versteckt von lauter Plastik.
Viele Autos heut zu tage würden sich beim Abschleppen manch Schürze abreißen.
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  #212  
Alt 16.01.2017, 06:34
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L0B0 L0B0 ist offline
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Zitat:
Zitat von onkelrocco Beitrag anzeigen
Genau im Ursprungspost meint doch der ADAC dass es eine solche Vorschrift hier nicht gibt.
Seufz. Lesen hilft

Aus dem ADAC-Dokument im ersten Beitrag:

--------------------------------------
Regelung in Deutschland:
[...]
Ein solches Sicherungsseil ist bei mit Auflaufbremse gesicherten Anhängern Pflicht.
Wo es genau am Zugfahrzeug angebracht sein muss, ist aber nicht gesetzlich geregelt.
Sofern der Hersteller hierzu eine Empfehlung oder Anleitung veröffentlicht hat, ist diese zu beachten.

Ist dies nicht der Fall, gelten nachfolgende Regeln als „Stand der Technik“: Das Abreißseil darf nicht als Schlaufe über die Anhängerkupplung gelegt werden. Sofern
technisch möglich, ist eine Befestigung durch eine Öse oder eine vorhandene Bohrung an der Kupplung vorzunehmen.
----------------------------------------------------

Heißt im Fall der Fälle: hätte das Seil anders befestigt werden können und ein Unfall somit vermieden werden.... Rest kann man sich denken.


Gruß, Jörg
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  #213  
Alt 16.01.2017, 08:11
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Zitat:
Zitat von onkelrocco Beitrag anzeigen
Ein Passat 3C hat definitiv keine Abschleppöse hinten, wenn eine AHK ab Werk verbaut ist. Der Absatz 2 wird ja mit einer vorhandenen AHK auch erfüllt.
Skoda Superb 2 Combi hat zwar ein Gewinde und auch den Zugang dazu unter der Plastikkappe im Stoßfänger, aber leider sitzt genau da der Träger der AHK davor - man hat keinerlei Chance, da die Abschleppöse zu befestigen.



Zitat:
Zitat von Andrei Beitrag anzeigen
Der OEM wird wohl nicht ein Gewinde für die Abschleppöse entfallen lassen, wenn eine AHK geordert wird.
Entfallen nicht, aber definitiv nicht mehr zugänglich.

Musste das selber erfahren, weil ich einem Tschechen helfen wollte, der auf der Autobahn liegen geblieben ist (Ausfahrt nur 2km entfernt).
Er hatte ein Seil, ich wollte ziehen.

Letztlich blieb nur, das Seil um meine AHK in Schlaufe zu legen und dann den Karabiner ins Seil selber einzuhaken.
Die Abschleppöse wäre mir lieber gewesen (weil es dann nicht nach oben wegrutschen kann) - aber die ist wie gesagt definitiv nicht nutzbar, da der Träger der AHK direkt davor sitzt.
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  #214  
Alt 16.01.2017, 09:11
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Zitat:
Zitat von L0B0 Beitrag anzeigen
Das Abreißseil darf nicht als Schlaufe über die Anhängerkupplung gelegt werden. Sofern
technisch möglich, ist eine Befestigung durch eine Öse oder eine vorhandene Bohrung an der Kupplung vorzunehmen.
Ich hatte nur soweit gelesen, dass es keine eindeutigen Vorschriften in D dafür gibt. Dann bin ich ja (fein) raus: technisch nicht möglich.
Mich würde ja mal interessieren, wie das mit den baugleichen Autos in Holland funktionieren soll.

Ob das Einschraubgewinde beim Passat noch vorhanden ist weiß ich nicht, ich werde aus Neugier sicher nicht die Stoßstange abmontieren.
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  #215  
Alt 16.01.2017, 09:44
Amtrack Amtrack ist offline
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Zitat:
Zitat von onkelrocco Beitrag anzeigen
Dann bin ich ja (fein) raus: technisch nicht möglich.
Mich würde ja mal interessieren, wie das mit den baugleichen Autos in Holland funktionieren soll.
Für 11,99€ gibt es auch für dein Auto eine Lösung: https://www.kupplung.de/sicherungssc...il-135540.html

damit darfst du dann legal in Holland unterwegs sein.
Ist aber trotzdem in meinen Augen irgendwie Quatsch, weil das Ding ja um den Hals unter der Kugel geschraubt wird und einfach mitsamt dem Kugelkopf rausfallen würde, wenn der nicht richtig eingesteckt wäre...

In D. kannst du die Lösung ja trotzdem ebenfalls benutzen, ob du nun ne Schlaufe legst, oder da einfädelst nimmt sich ja nichts.

PS: mein Skoda hat an der (schwenkbaren) Elektrodosenhalterung noch eine Öffnung für das Abreißseil.
Habe ich auch erst entdeckt, als ich danach gesucht habe (habe vorher auch immer eine Schlaufe um die AHK gelegt).
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  #216  
Alt 16.01.2017, 10:05
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In Österreich ist die Sicherung bei der Trenung von oder mit der gesamten Anhängerkupplung im § 13 Abs 2 und 5 KFG geregelt.


§ 13 KFG Vorrichtungen zum Ziehen und zum Stützen von Anhängern Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 2016-12-31) (1) Kraftfahrzeuge und Anhänger, die zum Ziehen von Anhängern bestimmt sind, müssen eine sichere Anhängevorrichtung aufweisen, die es ermöglicht, einen Anhänger so zu ziehen, daß dessen Radspur auf gerader, waagrechter Fahrbahn von der Richtung der Radspur des Zugfahrzeuges nur geringfügig abweichen kann (§ 104 Abs. 2 lit. a). Sie müssen Vorrichtungen zum Anschließen der elektrischen Leitungen für vorgeschriebene Leuchten und der Übertragungsvorrichtungen für vorgeschriebene Bremsanlagen des Anhängers aufweisen.
(2) Sind Fahrzeuge zum Ziehen von Anhängern außer Sattelanhängern bestimmt, die nicht selbsttätig zum Stehen gebracht werden, wenn sie ohne den Willen des Lenkers nicht mehr durch die Anhängevorrichtung mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, so müssen diese Fahrzeuge eine Vorrichtung aufweisen, an die die Sicherungsverbindung des Anhängers (Abs. 5) angeschlossen werden kann; dies gilt jedoch nicht für landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Die Sicherungsverbindung muß so anschließbar sein, daß die Radspur des Anhängers auf gerader, waagrechter Fahrbahn von der Richtung der Radspur des Zugfahrzeuges nur geringfügig abweichen und die Anhängerdeichsel nur geringfügig abfallen kann, wenn der Anhänger ohne den Willen des Lenkers nicht mehr durch die Anhängevorrichtung mit dem Zugfahrzeug verbunden ist.
(3) Die Verbindung der Fahrzeuge muss gefahrlos von einer Person ohne Verwendung von Werkzeug herstellbar und lösbar sein. Für das Kuppeln von Anhängern mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3 500 kg sind nur selbsttätige Kupplungen zulässig, die einen selbsttätigen Kupplungsvorgang erlauben. Das gilt jedoch nicht für das Kuppeln von land- oder forstwirtschaftlichen Anhängern oder gezogenen auswechselbaren Maschinen (Richtlinie 2003/37/EG). Omnibusse, die zum Ziehen von Omnibusanhängern bestimmt sind, dürfen jedoch auch mit einer nicht selbsttätig schließenden Anhängevorrichtung ausgerüstet sein, die mit dem Ende der Deichsel des Omnibusanhängers spielfrei und doppelt gesichert verbunden werden kann.
(4) Anhänger außer Nachläufern und Sattelanhängern müssen mit einer Anhängerdeichsel ausgerüstet sein, die das sichere Anhängen an das Zugfahrzeug ermöglicht.
(5) Anhänger, die nicht selbsttätig zum Stehen gebracht werden, wenn sie ohne den Willen des Lenkers nicht mehr durch die Anhängevorrichtung mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, außer Sattelanhängern, müssen außer der Anhängerdeichsel (Abs. 4) eine Sicherungsverbindung aufweisen, mit der sie, auch wenn der Anhänger ohne den Willen des Lenkers nicht mehr durch die Anhängevorrichtung mit dem Zugfahrzeug verbunden ist, so gezogen werden können, daß ihre Radspur auf gerader, waagrechter Fahrbahn von der Richtung der Radspur des Zugfahrzeuges nur geringfügig abweichen und die Anhängerdeichsel nur geringfügig abfallen kann; dies gilt jedoch nicht für landwirtschaftliche Anhänger, mit denen eine Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten werden darf.




Wenn sich der Anhänger mit der gesamten Anhängerkupplung vom Zugfahrzeug löst, (häufiger Fehler) wird er nicht selbständig zum Stillstand gebracht.

Daher ist das Sicherungsseil am Fahrzeug zu befestigen.
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  #217  
Alt 16.01.2017, 10:14
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Wenn es nun hier schon um das letzte Detail geht:
In der CH ist ja diese Schelle um den Haken auch Pfilcht.

Ebenso habe ich auch schon gelesen, dass aber der Haken des Abreisseils nur dann genug Kraft aufbringt, wenn er als Schlaufe mit dem Seil geführt wird.

Meiner Vermutung nach passt aber der Haken nicht komplett durch das Loch in eben dieser Anbauschelle. Kann mich jetzt aber auch täuschen.


Allerdings könnte ich mir aber schon vorstellen, dass dieser fummelige Haken nicht grad sehr stabil ist. Wär ja jammerschade, wenn der Haken ausreisst bevor die Bremse gezogen ist...
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  #218  
Alt 16.01.2017, 10:17
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Zitat:
Zitat von kurz Beitrag anzeigen
Wenn es nun hier schon um das letzte Detail geht:
In der CH ist ja diese Schelle um den Haken auch Pfilcht.

Ebenso habe ich auch schon gelesen, dass aber der Haken des Abreisseils nur dann genug Kraft aufbringt, wenn er als Schlaufe mit dem Seil geführt wird.

Meiner Vermutung nach passt aber der Haken nicht komplett durch das Loch in eben dieser Anbauschelle. Kann mich jetzt aber auch täuschen.


Allerdings könnte ich mir aber schon vorstellen, dass dieser fummelige Haken nicht grad sehr stabil ist. Wär ja jammerschade, wenn der Haken ausreisst bevor die Bremse gezogen ist...
wenn ich das System richtig verstanden habe kannst du ja das Seil in die Schelle einfädeln und dann den Haken vom Seil wieder als Schlaufe ausführen.
Also das Seil wird wie gewohnt über den Kugelkopf gelegt und durch die Schelle Gesichert.
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  #219  
Alt 16.01.2017, 10:24
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Wow Billi, jetzt wo du es sagst, ... kriege ich so den Eindruck, dass die ganz bestimmt sehr intelligenten Ingeniöre das Systen perfekt ausgedacht haben, aber den einfachen Nutzer (sprich wir, vgl. 1000 Post zu den Thmea ) komplett überfordern.

Viele normale Nutzer würde ganz bestimmt einfach den Haken in eine Öse einhängen, fertig. Geht auch viel schneller wie Schlaufe irgendwo durchfädeln.

Hätte man einen Karabiner genommen, der für sich stark genuge wäre, wäre diese Risiko für immer weg und etliche Seiten Bedienungsanleitungen gespart. Schade, nämlich v.a. dann, wenn sowas zu einem Unfall mit Todesfolgew deswegen kommen täte...
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  #220  
Alt 16.01.2017, 10:32
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Zitat:
Zitat von Amtrack Beitrag anzeigen
Für 11,99€ gibt es auch für dein Auto eine Lösung: https://www.kupplung.de/sicherungssc...il-135540.html

damit darfst du dann legal in Holland unterwegs sein.
Ist aber trotzdem in meinen Augen irgendwie Quatsch, weil das Ding ja um den Hals unter der Kugel geschraubt wird und einfach mitsamt dem Kugelkopf rausfallen würde, wenn der nicht richtig eingesteckt wäre...

In D. kannst du die Lösung ja trotzdem ebenfalls benutzen, ob du nun ne Schlaufe legst, oder da einfädelst nimmt sich ja nichts.

PS: mein Skoda hat an der (schwenkbaren) Elektrodosenhalterung noch eine Öffnung für das Abreißseil.
Habe ich auch erst entdeckt, als ich danach gesucht habe (habe vorher auch immer eine Schlaufe um die AHK gelegt).
Zitat:
Zitat von kurz Beitrag anzeigen
Wow Billi, jetzt wo du es sagst, ... kriege ich so den Eindruck, dass die ganz bestimmt sehr intelligenten Ingeniöre das Systen perfekt ausgedacht haben, aber den einfachen Nutzer (sprich wir, vgl. 1000 Post zu den Thmea ) komplett überfordern.

Viele normale Nutzer würde ganz bestimmt einfach den Haken in eine Öse einhängen, fertig. Geht auch viel schneller wie Schlaufe irgendwo durchfädeln.

Hätte man einen Karabiner genommen, der für sich stark genuge wäre, wäre diese Risiko für immer weg und etliche Seiten Bedienungsanleitungen gespart. Schade, nämlich v.a. dann, wenn sowas zu einem Unfall mit Todesfolgew deswegen kommen täte...
ich dachte du beziehst dich auf diese Schelle. wenn nicht war ich falsch.
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Alt 16.01.2017, 13:45
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Zitat:
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In beiden Fällen mit Klappe in Plastikstossstange und darunter kein Gewinde.
Aber beide haben/hatten eine Öse für´s Kabel an der Steckdose, also unabhängig von der abnehmbaren AHK.

Gruß

Rüdiger
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  #222  
Alt 16.01.2017, 13:50
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Hab mich jetzt auch aufgeschlaut und bei vielen Herstellern wird tatsächlich das Gewinde der Abschleppöse durch den Einbau einer Werkseitigen und teilweise auch bei einer Nachgebauten Anhängerkupplung durch den Träger dieser verdeckt.

Kannte ich bisher auch noch nicht.
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Danke für den Hinweis, darauf wäre ich nie gekommen

Gruß
Max
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  #224  
Alt 16.01.2017, 15:21
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Vor allem wäre es wirklich ein leichtes, genau an dieser Stelle des AHK Trägers eine vom Gewinde her passende Mutter dranzuschweißen - dann könnte man wenigstens die Abschleppöse auch wieder hinten nutzen.
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  #225  
Alt 16.01.2017, 15:32
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Mal gerade mal bei Rameder verglichen: Ausgerechnet die Westfalia (die u. a. VW verbaut) haben auch keinerlei Ösen am Grundträger. Bei allen anderen könnte man, wenn man denn wollte. Ob ich mal den ADAC konkret frage?
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was soll oder kann ich richtig oder falsch machen ? Müritzer Allgemeines zum Boot 9 19.02.2004 16:44
Was ist auf dem Bild falsch? eastsailor Race Point 5 13.08.2002 15:57


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