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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #776  
Alt 13.03.2018, 11:21
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Zitat:
Zitat von Stella del Mare Beitrag anzeigen
Ich wurde bis jetzt jedes Mal gefragt beim Permit machen: "Schlafen sie am Boot?"

Unabhängig von der Bootsgröße
Richtig!
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  #777  
Alt 13.03.2018, 11:35
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Naja, fragen kann er ja, aber die Antwort ist immer "nein"

Zitat:
Zitat von Stella del Mare Beitrag anzeigen
Ich wurde bis jetzt jedes Mal gefragt beim Permit machen: "Schlafen sie am Boot?"

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  #778  
Alt 13.03.2018, 11:41
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ja, da sind "wir" uns alle einig. So stehts auch im Gesetzestext mit "übernachten".
Trotzdem wird es ziemlichen Hickhack geben, wenn bei einer Kontrolle keine Kurtaxe bezahlt wurde, weil man nur einen Tagesausflug gemacht hat (und eben nicht übernachtet). Mein HK befürchtet ein riesiges Chaos. Da geb ich ihm durchaus Recht.
Darüberhinaus wird die Kurtaxe auch noch dümmlich "AUFENTHALTS"-Gebühr bezeichnet, was wirklich irreführend ist.
Aber ich gebe woody Recht, wir haben das alles schon unendlich oft durchgekaut.
Viel interessanter ist nun die Anwendung, respektive die Auswirkungen von (falsch bemängelten?) Kontrollen.
Das würde mich noch brennend interessieren.
Hat da schon jemand Erfahrung für 2018 gemacht?

Zitat:
Zitat von wwoody Beitrag anzeigen
Das wollte ich schon weiter oben hinschreiben, wollte mich aber nicht irgendwie (wieder) wiederholen ...
Das Thema wurde schon so oft durchgekaut und entsprechende Regelungen sind auch für jeden ersichtlich.
Die Aufenthaltsgebühr (Kurtaxe) fürs Boot wird nur dann bezahlt, wenn auch am Boot übernachtet wird und nicht blos deshalb, weil das Boot eine Übernachtungsmöglichkeit bietet. Wenn an Land übernachtet wird, zahlt man auch dort die Aufenthaltsgebühr.
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  #779  
Alt 13.03.2018, 11:44
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Zitat:
Zitat von wwoody Beitrag anzeigen
Das wollte ich schon weiter oben hinschreiben, wollte mich aber nicht irgendwie (wieder) wiederholen ...
Das Thema wurde schon so oft durchgekaut und entsprechende Regelungen sind auch für jeden ersichtlich.
Die Aufenthaltsgebühr (Kurtaxe) fürs Boot wird nur dann bezahlt, wenn auch am Boot übernachtet wird und nicht blos deshalb, weil das Boot eine Übernachtungsmöglichkeit bietet. Wenn an Land übernachtet wird, zahlt man auch dort die Aufenthaltsgebühr.

Die Zahlung der Aufenthaltsgebühr an Land, beispielsweise beim Vermieter, befreit nicht zwangsläufig von der Aufenthaltsgebühr, die für ein Boot mit Übernachtungsmöglichkeit zu zahlen ist. Das steht nirgendwo in dem Gesetzt bzw. der Verordnung. Leider.
Auch wenn es hier manch' einer gerne hätte und als logisch dargestellt oder interpretiert.

Da für's Permit und für die Boots-Aufenthaltsgebühr bei der gleichen Stelle - auf dem Hafenamt - bezahlt wird, kann ich mir sehr gut vorstellen, dass man dort - wenn man das Gesetzt genau nimmt - selbstverständlich auch gleich beide Gebühren erheben wird, sobald jemand ein entsprechendes Boot anmeldet.

Mag' sein, dass es mancher Hafenkapo nicht ganz so genau nimmt. Die unterschiedliche Interpretation von Gesetzen und Vorschriften in verschiedenen Hafenämtern war und ist ja seit Jahren bekannt.

Kann auch gut sein, dass es manchem Hafenkapitän egal ist, ob die Aufenthaltsgebühr bezahlt wird oder nicht. Ob's dann aber bei einer Kontrolle den Beamten der Policia auch egal ist?

Gruss


Gerd
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  #780  
Alt 13.03.2018, 12:02
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Zitat:
Zitat von Topmin Beitrag anzeigen
Hat irgendjemand eine Idee, wie hoch die Strafe bei einer Kontrolle ausfällt, wenn man z.B. für X Tage die Aufenthaltsgebühr bezahlt hat aber länger unterwegs ist (u.a. weil eine Bura war) ?
Ich habe in diesem Thread mal was von ca. 1000 € Strafe gelesen, was sich schon lohnen dürfte, den wann wurdet ihr mal kontrolliert? Ich nie obwohl wir Vielfahrer mit 250 Stunden pro Jahr sind.
Also, 1 Woche bezahlen, und den Rest ohne fahren, so fährt man billiger als die Jahre zuvor.
Problem könnte werden das Marinas und Stadthäfen eventuell das bezahlte Formular sehen möchten, was ich nicht weis.
__________________
Gruß Hans,
der Bojenfeldhasser
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  #781  
Alt 13.03.2018, 12:08
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Zitat:
Zitat von hp2sport Beitrag anzeigen
Ich habe in diesem Thread mal was von ca. 1000 € Strafe gelesen, was sich schon lohnen dürfte, den wann wurdet ihr mal kontrolliert? Ich nie obwohl wir Vielfahrer mit 250 Stunden pro Jahr sind.
Also, 1 Woche bezahlen, und den Rest ohne fahren, so fährt man billiger als die Jahre zuvor.
Problem könnte werden das Marinas und Stadthäfen eventuell das bezahlte Formular sehen möchten, was ich nicht weis.
Denke von denen ist keiner interessiert
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LG. Hans
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  #782  
Alt 13.03.2018, 12:45
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Die Zahlung der Aufenthaltsgebühr an Land, beispielsweise beim Vermieter, befreit nicht zwangsläufig von der Aufenthaltsgebühr, die für ein Boot mit Übernachtungsmöglichkeit zu zahlen ist. Das steht nirgendwo in dem Gesetzt bzw. der Verordnung. Leider.
Auch wenn es hier manch' einer gerne hätte und als logisch dargestellt oder interpretiert.

Da für's Permit und für die Boots-Aufenthaltsgebühr bei der gleichen Stelle - auf dem Hafenamt - bezahlt wird, kann ich mir sehr gut vorstellen, dass man dort - wenn man das Gesetzt genau nimmt - selbstverständlich auch gleich beide Gebühren erheben wird, sobald jemand ein entsprechendes Boot anmeldet.

Mag' sein, dass es mancher Hafenkapo nicht ganz so genau nimmt. Die unterschiedliche Interpretation von Gesetzen und Vorschriften in verschiedenen Hafenämtern war und ist ja seit Jahren bekannt.

Kann auch gut sein, dass es manchem Hafenkapitän egal ist, ob die Aufenthaltsgebühr bezahlt wird oder nicht. Ob's dann aber bei einer Kontrolle den Beamten der Policia auch egal ist?

Gruss


Gerd
Doch:

Zitat:
Paušalni iznos boravišne pristojbe koji plaćaju vlasnici ili korisnici plovila za sebe i za sve osobe koje noće na tom plovilu (nautičari) utvrđuje se u sljedećim iznosima:
Übersetzt: "ale Personen die übernachten"

Quelle: Klick

Grundsätzlich ist der "Aufenthalt" ("boraviste") - im Sinne der Verordnung (po osobi i noćenju = Nächtigung) - mit einer Nächtigung verknüpft. Findet keine Nächtigung statt, kann man auch von keinem Aufenthalt im Sinne der Verordnung reden. Sonst handelt es sich bei der Benutzung des Bootes nur um Tagesausflüge ohne Nächtigung.
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Gruß, Ranko


Geändert von wwoody (13.03.2018 um 12:54 Uhr)
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  #783  
Alt 13.03.2018, 12:56
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Zitat:
Zitat von wwoody Beitrag anzeigen
Doch:

Übersetzt: "ale Personen die übernachten"

Quelle: Klick

Grundsätzlich ist der "Aufenthalt" ("boraviste") - im Sinne der Verordnung (po osobi i noćenju = Nächtigung) - mit einer Nächtigung verknüpft. Findet keine Nächtigung statt, kann man auch von keinem Aufenthalt im Sinne der Verordnung reden. Sonst handelt es sich bei der Benutzung des Bootes nur um Tagesausflüge ohne Nächtigung.
Übersetze doch bitte mal den ganzen Satz! Oder noch besser: Kennst Du eine "offizielle" Übersetzung des Gesetzes bzw. Verordnung?

Die "Kurtaxe" für Boote musst auch bisher völlig unabhängig von einer Wohnungs- oder Hotelbuchung, für die der Vermieter ebenfalls diese Gebühr erheben und abführen musste, bezahlt werden! Denn die "Kurtaxe" (Aufenthaltsgebühr) ist nicht neu, sondern es wurden nur die Tarife (Preise) erhöht. Wir haben also immer doppelt bezahlt, sofern wir auch ein Zimmer an Land gebucht hatten.

Gruss


Gerd

Geändert von Gerd-RS (13.03.2018 um 13:04 Uhr)
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  #784  
Alt 13.03.2018, 12:58
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Übersetze doch bitte mal den ganze Satz!

Gruss


Gerd
Gerd, das ist ein Gesetzestext bzw. eine Verordnung, die kaum bis keinen Spielraum für Interpretationen lässt. Daher ist genau DAS im Text von Bedeutung, was ich fett markiert habe:

Zitat:
sve osobe koje noće
Die pauschale Zahlung kommt natürlich dann sofort zum Tragen, sobald nur einer am Boot übernachtet, was du glaube ich meinst.
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Gruß, Ranko

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  #785  
Alt 13.03.2018, 13:25
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Die "Kurtaxe" für Boote musst auch bisher völlig unabhängig von einer Wohnungs- oder Hotelbuchung, für die der Vermieter ebenfalls diese Gebühr erheben und abführen musste, bezahlt werden! Denn die "Kurtaxe" (Aufenthaltsgebühr) ist nicht neu, sondern es wurden nur die Tarife (Preise) erhöht. Wir haben also immer doppelt bezahlt, sofern wir auch ein Zimmer an Land gebucht hatten.

Gruss


Gerd
Das ist so definitiv nicht richtig!

Klick

Die Aufenthaltsgebühr ist im Gesetz über die Aufenthaltsgebühr grundsätzlich als PRO PERSON und realisierte NÄCHTIGUNG geregelt.
Bei Bootsbesitzern die das Boot für Nächtigung benutzen ist durch das Gesetz und die neue Verordnung "nur" die Einhebung der Gebühr anders bzw. pauschal geregelt, impliziert aber keine doppelte Einhebung der Gebühr.

Zitat:
Članak 3.
(1) Boravišnu pristojbu plaćaju:
1. osobe koje u turističkoj općini ili gradu u kojem nemaju prebivalište koriste uslugu smještaja u smještajnom objektu u kojem se obavlja ugostiteljska djelatnost,
2. putnici koji koriste uslugu noćenja na plovnom objektu nautičkog turizma (charter, cruising),
3. osobe koje pružaju usluge smještaja u domaćinstvu ili seljačkom domaćinstvu,
4. vlasnik kuće ili stana za odmor u turističkoj općini ili gradu, koji nije smještajni objekt u smislu ovoga Zakona, za sebe i sve osobe koje noće u toj kući ili stanu,
5. vlasnik plovila koje nije plovni objekt nautičkog turizma u smislu ovoga Zakona, za sebe i sve osobe koje noće na tom plovilu u turističke svrhe.
(2) Boravišna pristojba plaća se po svakom ostvarenom noćenju, ako ovim Zakonom nije drugačije određeno.
(3) Boravišnu pristojbu pod jednakim uvjetima plaćaju i strani državljani, osim ako ovim Zakonom nije drugačije određeno.
ROT: "für jede realisierte Nächtigung"
BLAU: betrifft in diesem Falls Bootsbesitzer und regelt nur die Einhebung der Gebühr anders (pauschal).
GRÜN: "Betrifft gleichermassen in- wie ausländische Staatsbürger"

Und nochmal, nur dass alles auf einem Fleck ist:

Zitat:
Grundsätzlich ist der "Aufenthalt" ("boraviste") - im Sinne der Verordnung (po osobi i noćenju = Nächtigung) - mit einer Nächtigung verknüpft. Findet keine Nächtigung statt, kann man auch von keinem Aufenthalt im Sinne der Verordnung reden. Sonst handelt es sich bei der Benutzung des Bootes nur um Tagesausflüge ohne Nächtigung.


Zitat:
Paušalni iznos boravišne pristojbe koji plaćaju vlasnici ili korisnici plovila za sebe i za sve osobe koje noće na tom plovilu (nautičari) utvrđuje se u sljedećim iznosima:
(Übersetzt: "ale Personen die übernachten")

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Geändert von wwoody (13.03.2018 um 14:30 Uhr)
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  #786  
Alt 13.03.2018, 13:52
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Zitat:
Zitat von wwoody Beitrag anzeigen
Das ist so definitiv nicht richtig!

Klick

Die Aufenthaltsgebühr ist im Gesetz über die Aufenthaltsgebühr grundsätzlich als PRO PERSON und NÄCHTIGUNG geregelt.
Bei Bootsbesitzern die das Boot auch für Nächtigung benutzen ist durch das Gesetz und die neue Verordnung "nur" die Einhebung der Gebühr anders bzw. pauschal geregelt, impliziert aber keine doppelte Einhebung der Gebühr.

ROT: "für jede erfolgte Nächtigung"
BLAU: betrifft in diesem Falls Bootsbesitzer und regelt nur die Entrichtung der Gebühr anders.
GRÜN: "Betrifft gleichermassen in- wie ausländische Staatsbürger"

Und nochmal, nur dass alles auf einem Fleck ist:




Du kannst doch offenbar kroatisch. Warum weigerst Du Dich dann eigentlich, ganze Sätze zu übersetzen, statt immer nur Wortfetzen aus dem Zusammenhang zu reißen?

Gruss


Gerd
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  #787  
Alt 13.03.2018, 13:56
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Du kannst doch offenbar kroatisch.
Gerd, richtig, ich bin gebürtiger Kroate und komme ursprünglich aus Hvar und bin auch selbst Bootsbesitzer, wenn nur im kleinen Rahmen.

Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Warum weigerst Du Dich dann eigentlich, ganze Sätze zu übersetzen, statt immer nur Wortfetzen aus dem Zusammenhang zu reißen?
Erkläre mir bitte, wo ich "Wortfetzen aus dem Zusammenhang reisse"(?).

Ich will jetzt nicht unbedingt meinen ganzen Tag hier mit dem Übersetzen der gesamten Gesetzestexte ins Deutsch verbringen. Deshalb erkläre ich ausreichend, was ich da übersetzt habe.

Gerd, das sind Gesetzestexte über Gebühren und Abgaben und ihre Auslegung liegt nicht im "Auge des Betrachters", sondern in der korrekten Befolgung des geschrieben Textes, sofern ausreichend geregelt und dargelegt. In diesem Fall (Gesetz über die Aufenthaltsgebühr) kann gar nicht von einer unzureichenden Regelung und Darstellung des Gesetzes die Rede sein. Das Gesetz bzw. die Regelung ist vom Gesetzgeber hier absolut unmissverständlich dargestellt.
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Gruß, Ranko


Geändert von wwoody (13.03.2018 um 14:04 Uhr)
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  #788  
Alt 13.03.2018, 14:09
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Hier noch die Google-Übersetung:

Zitat:
Artikel 3
(1) Die Kurtaxe ist zu zahlen durch:
1. Personen, die in einem Beherbergungsbetrieb, in dem das Gaststättengewerbe betrieben wird, in einer touristischen Stadt oder Stadt, in der sie keinen ständigen Wohnsitz haben, die Unterkunft in Anspruch nehmen,
2. Passagiere, die den Service von Übernachtungen in einer nautischen Tourismuseinrichtung nutzen (Charter, Kreuzfahrt),
3. Personen, die Beherbergungsleistungen im Haushalt oder in ländlichen Haushalten erbringen,
4. der Eigentümer eines Hauses oder einer Ferienwohnung in einer touristischen Stadt, die kein Beherbergungsbetrieb im Sinne dieses Gesetzes ist, für sich selbst und alle Personen, die sich nachts im Haus oder in der Wohnung aufhalten,
5. der BootsEigner eines anderen als eines schiffbaren Objekts des nautischen Tourismus im Sinne dieses Gesetzes für sich selbst und alle Personen die an Bord dieses Schiffes zu touristischen Zwecken nächtigen.
(2) Die Kurtaxe ist für jede realisierte Nacht (Nächtigung) zu zahlen, sofern dieses Gesetz nichts anderes vorsieht.
(3) Inländische Staatsbürger unterliegen den gleichen Bedingungen wie ausländische Staatsbürger, sofern dieses Gesetz nichts anderes vorsieht.
Grün: von mir ergänzt.

Zitat Shaft:
Zitat:
Noch Fragen?
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Gruß, Ranko


Geändert von wwoody (13.03.2018 um 14:17 Uhr)
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  #789  
Alt 13.03.2018, 14:17
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Ich melde mein Boot jedes Jahr bei Mato alias Aquamarin an.
Ist es möglich Benutzer hier zu verlinken?
Mato macht ne ganze Menge Anmeldungen und ich denke er wird aus der Praxis heraus die Sache klarstellen können
Danke dir für die Übersetzung(en)
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Liebe Grüße

Moritz
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  #790  
Alt 13.03.2018, 14:57
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Hallo Ranko,

Danke für die Google-Übersetzung. Da kann aber etwas nicht stimmen oder Du interpretierst da etwas so, wie Du es gerne lesen möchtest:

Wenn ich nur für die Personen zahlen muss, die an Bord übernachten, müsste ich in unserem Fall auch nur für zwei Personen bezahlen. Ist aber leider nicht so, denn der Tarif sieht überhaupt nicht vor, hier nach Personen abzurechnen. Es kommt nur auf die Länge des Bootes an.

Genauso pauschal wird leider auch angenommen, dass ein Boot, sofern es zum Übernachten geeignet ist, auch dazu genutzt wird. Deshalb wird die Gebühr ja auch für mindesten 8 Tage, 15, 30, 90 Tage oder ein Jahr "am Stück" erhoben und dabei nicht danach gefragt, ob Du beispielsweise die vollen 30 Tage ausnutzt oder nach 17 Tagen nur noch an Land spazieren gehst und im Hotel übernachtest.

Die Zahl der tatsächlich realisierten Übernachtungen lässt sich an Land leicht prüfen und durch den Vermieter nachweisen. Auf dem eigenen Schiff geht das nicht. Da könnte ich ja lügen, dass sich die Balken biegen. Genau deshalb wird hier pauschal nach Bootslänge und Zeitraum, also nicht nach einzelnen Tagen, berechnet.

Nein - leider ist es nicht ganz so einfach, wie Du es darstellst. Ich könnte sonst beispielsweise bei meinem Freund Jadran in Tribunj für 20 Cent (pro forma) am Tag ein Zimmer mieten und er würde für mich die Aufenthaltsgebühr entrichten, die ich ihm gerne erstatte. Das wäre bestimmt deutlich preiswerter, als für mein 15-Meter-Schiff Euro 1.029,00 im Jahr zu bezahlen.

Die einzige Chance, etwas zu sparen, habe ich, wenn ich die Gebühr für das Boot nur wochen- oder monatsweise bezahle, also die Monate auslasse, in denen ich nicht in HR bin. Dann muss ich aber mehrere Male im Jahr zum Hafenamt laufen.

Was ich hier schreibe, hat mir eine kroatische Mitarbeiterin von Sea-Help leider genau bestätigt. Und die haben sich sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt, sogar eine Petition ins Leben gerufen, um diesen Unfug zu verhindern.

Gruss


Gerd

PS.: Deine witzige Zeichnung trifft leider auch in dieser Sache den Nagel auf den Kopf!
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  #791  
Alt 13.03.2018, 16:48
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Zitat:
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Übersetze doch bitte mal den ganzen Satz! Oder noch besser: Kennst Du eine "offizielle" Übersetzung des Gesetzes bzw. Verordnung?

Die "Kurtaxe" für Boote musst auch bisher völlig unabhängig von einer Wohnungs- oder Hotelbuchung, für die der Vermieter ebenfalls diese Gebühr erheben und abführen musste, bezahlt werden! Denn die "Kurtaxe" (Aufenthaltsgebühr) ist nicht neu, sondern es wurden nur die Tarife (Preise) erhöht. Wir haben also immer doppelt bezahlt, sofern wir auch ein Zimmer an Land gebucht hatten.

Gruss


Gerd

Hallo Gerd,

ich habe bisher nie bezahlt, wenn ich eine FeWo/Pension hatte, obwohl die Boote jeweils 4 Schlafplätze hatten (Maxum 2300 SCR und Sea Ray 250 Sundancer).
Bei der Frage nach "Übernachten auf dem Boot" habe ich bei der Bootsanmeldung einfach "nein" geantwortet und gesagt, dass ich eine FeWo (2017) habe bzw. in der Pension (2016) wohne. Meine Vermieter haben uns immer ordnungsgemäß angemeldet und bezahlt.
__________________
Viele Grüße
Thomas
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  #792  
Alt 13.03.2018, 16:57
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Hallo Ranko,

Danke für die Google-Übersetzung. Da kann aber etwas nicht stimmen oder Du interpretierst da etwas so, wie Du es gerne lesen möchtest:

Wenn ich nur für die Personen zahlen muss, die an Bord übernachten, müsste ich in unserem Fall auch nur für zwei Personen bezahlen. Ist aber leider nicht so, denn der Tarif sieht überhaupt nicht vor, hier nach Personen abzurechnen. Es kommt nur auf die Länge des Bootes an.

Genauso pauschal wird leider auch angenommen, dass ein Boot, sofern es zum Übernachten geeignet ist, auch dazu genutzt wird. Deshalb wird die Gebühr ja auch für mindesten 8 Tage, 15, 30, 90 Tage oder ein Jahr "am Stück" erhoben und dabei nicht danach gefragt, ob Du beispielsweise die vollen 30 Tage ausnutzt oder nach 17 Tagen nur noch an Land spazieren gehst und im Hotel übernachtest.

Die Zahl der tatsächlich realisierten Übernachtungen lässt sich an Land leicht prüfen und durch den Vermieter nachweisen. Auf dem eigenen Schiff geht das nicht. Da könnte ich ja lügen, dass sich die Balken biegen. Genau deshalb wird hier pauschal nach Bootslänge und Zeitraum, also nicht nach einzelnen Tagen, berechnet.

Nein - leider ist es nicht ganz so einfach, wie Du es darstellst. Ich könnte sonst beispielsweise bei meinem Freund Jadran in Tribunj für 20 Cent (pro forma) am Tag ein Zimmer mieten und er würde für mich die Aufenthaltsgebühr entrichten, die ich ihm gerne erstatte. Das wäre bestimmt deutlich preiswerter, als für mein 15-Meter-Schiff Euro 1.029,00 im Jahr zu bezahlen.

Die einzige Chance, etwas zu sparen, habe ich, wenn ich die Gebühr für das Boot nur wochen- oder monatsweise bezahle, also die Monate auslasse, in denen ich nicht in HR bin. Dann muss ich aber mehrere Male im Jahr zum Hafenamt laufen.

Was ich hier schreibe, hat mir eine kroatische Mitarbeiterin von Sea-Help leider genau bestätigt. Und die haben sich sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt, sogar eine Petition ins Leben gerufen, um diesen Unfug zu verhindern.

Gruss


Gerd

PS.: Deine witzige Zeichnung trifft leider auch in dieser Sache den Nagel auf den Kopf!
Theorie und Praxis sind halt doch oft verschieden. Ist ja selbst hierzulande auf den Zulassungsstellen der Straßenverkehrsbehörden so. Da kennen sich die Mitarbeiter auch oft nicht im Detail mit selteneren Kriterien z. B. Anhängern aus.

Vielleicht wird es in der Praxis auch nur anders gehandhabt als es die Theorie vorschreibt. Vielleicht glauben sie den "Trailerkapitänen" grundsätzlich, dass sie in einer Unterkunft übernachten und dort bezahlen und wollen sie nicht noch weiter ärgern. Und sind der Meinung, dass Dickschiffe und Jahreslieger sowieso darauf übernachten (was in den meisten Fällen ja auch so ist).

An eurer Stelle würde ich mehrmals anmelden (ist i. d. R. ja in 10 Minuten erledigt).
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Viele Grüße
Thomas
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  #793  
Alt 13.03.2018, 17:01
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Zitat:
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Hallo Gerd,

ich habe bisher nie bezahlt, wenn ich eine FeWo/Pension hatte, obwohl die Boote jeweils 4 Schlafplätze hatten (Maxum 2300 SCR und Sea Ray 250 Sundancer).
Bei der Frage nach "Übernachten auf dem Boot" habe ich bei der Bootsanmeldung einfach "nein" geantwortet und gesagt, dass ich eine FeWo (2017) habe bzw. in der Pension (2016) wohne. Meine Vermieter haben uns immer ordnungsgemäß angemeldet und bezahlt.
Genau so machen wir es auch!

Die Bescheinigung vom Vermieter haben wir im Boot.
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Alt 13.03.2018, 17:14
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Standard Aufenthaltsgebühr

Jetzt bin ich doch glatt hellhörig geworden.
Wir sind immer auf dem Campingplatz auf dem wir auch die volle Urlaubszeit angemeldet sind. Wir machen jedoch in 50% der Urlaubszeit Touren und schlafen auf dem Boot. Wir haben ein Rib welches wir mit einem camperverdeck komplett geschlossen werden kann. Ich gehe mal ,nach all den Beiträgen ,davon aus das ich wohl auch für die Aufenthaltsgebühr fällig bin. Die Kroaten werden sich doch nicht die Gebühr auch von offenen Booten entgehen lassen. Oder ?????
Grüße. Martin
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  #795  
Alt 13.03.2018, 17:19
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Hallo Ranko,

Danke für die Google-Übersetzung. Da kann aber etwas nicht stimmen oder Du interpretierst da etwas so, wie Du es gerne lesen möchtest.
Gerd. mit der Übersetzung stimmt alles und ich versuche gar nicht irgendetwas zu interpretieren. Ich kann lesen. Kroatisch gar besser als Deutsch.

Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Wenn ich nur für die Personen zahlen muss, die an Bord übernachten, müsste ich in unserem Fall auch nur für zwei Personen bezahlen. Ist aber leider nicht so, denn der Tarif sieht überhaupt nicht vor, hier nach Personen abzurechnen. Es kommt nur auf die Länge des Bootes an.
Das hast du jetzt falsch verstanden. Die Grundregelung im Gesetz bzw. in der neuen Verordnung ist pro Person und pro realisierte Nächtigung, ausser es gibt Ausnahmen in der Regelung. Die ist dann für Bootsbesitzer eigens angegeben mit der pauschalen Einhebung der Gebühr, aber nur dann, wenn am Boot auch übernachtet wird. Geht ja gar nicht anders.

Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Genauso pauschal wird leider auch angenommen, dass ein Boot, sofern es zum Übernachten geeignet ist, auch dazu genutzt wird. Deshalb wird die Gebühr ja auch für mindesten 8 Tage, 15, 30, 90 Tage oder ein Jahr "am Stück" erhoben und dabei nicht danach gefragt, ob Du beispielsweise die vollen 30 Tage ausnutzt oder nach 17 Tagen nur noch an Land spazieren gehst und im Hotel übernachtest.
Doch, es wird gefragt ob auf dem Boot übernachtet wird.

Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Die Zahl der tatsächlich realisierten Übernachtungen lässt sich an Land leicht prüfen und durch den Vermieter nachweisen. Auf dem eigenen Schiff geht das nicht. Da könnte ich ja lügen, dass sich die Balken biegen. Genau deshalb wird hier pauschal nach Bootslänge und Zeitraum, also nicht nach einzelnen Tagen, berechnet.
Eben, genau deshalb wird pauschal eingehoben, weil man es nicht genau kontrollieren kann und genau das ist auch das was den Bootsbesitzern sauer aufstosst.

Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Nein - leider ist es nicht ganz so einfach, wie Du es darstellst. Ich könnte sonst beispielsweise bei meinem Freund Jadran in Tribunj für 20 Cent (pro forma) am Tag ein Zimmer mieten und er würde für mich die Aufenthaltsgebühr entrichten, die ich ihm gerne erstatte. Das wäre bestimmt deutlich preiswerter, als für mein 15-Meter-Schiff Euro 1.029,00 im Jahr zu bezahlen.
Könntest du, natürlich. Dürftest dann aber keine einzige Nacht tatsächlich am Boot übernachten. Bei einer etwaigen Kontrolle möchte ich persönlich in so einem Fall nicht mit der Behörde diskutieren.

Zitat:
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Die einzige Chance, etwas zu sparen, habe ich, wenn ich die Gebühr für das Boot nur wochen- oder monatsweise bezahle, also die Monate auslasse, in denen ich nicht in HR bin. Dann muss ich aber mehrere Male im Jahr zum Hafenamt laufen.
Richtig! Das taten viele früher aus Bequemlichkeit nicht, da es günstig war.

Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Was ich hier schreibe, hat mir eine kroatische Mitarbeiterin von Sea-Help leider genau bestätigt. Und die haben sich sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt, sogar eine Petition ins Leben gerufen, um diesen Unfug zu verhindern.
Sorry, aber Sea Help ist in dieser Kausa kein ausschlaggebender Faktor
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Alt 13.03.2018, 17:31
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Zitat von corse84 Beitrag anzeigen
Jetzt bin ich doch glatt hellhörig geworden.
Wir sind immer auf dem Campingplatz auf dem wir auch die volle Urlaubszeit angemeldet sind. Wir machen jedoch in 50% der Urlaubszeit Touren und schlafen auf dem Boot. Wir haben ein Rib welches wir mit einem camperverdeck komplett geschlossen werden kann. Ich gehe mal ,nach all den Beiträgen ,davon aus das ich wohl auch für die Aufenthaltsgebühr fällig bin. Die Kroaten werden sich doch nicht die Gebühr auch von offenen Booten entgehen lassen. Oder ?????
Grüße. Martin
Wenn an Land der gesamte Aufenthalt Bezahlt wird, sagt mit Sicherheit keiner was, wenn einzelne Nächte am Boot verbracht werden, aber das ist z.B. eine beispielhafte Situation für eine Anfrage an das Ministerium. Wobei, ein RIB hat ja keine festen Schlafplätze.

Wie wird tatsächlich so etwas gehandhabt, wenn es sich um die Hälfte an Land und Hälfte des Aufenthaltes am Boot (mit festen Schlafplätzen) handelt.
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Gruß, Ranko

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Alt 13.03.2018, 18:08
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@Ranko:
Ich fasse das also so zusammen:
1. Ich kann ohne Probleme mit meinem Boot Tagesausflüge machen ohne Übernachtung an Bord (obwohl ich könnte) und brauch damit keine Aufenthaltsgebühr für Bootseigner / Boravisna zahlen.
2. Wenn ich die Pauschal-Kurtaxe fürs Jahr für Eigenheim-Besitzer - der Betrag ist ja recht übersichtlich - zahle, sollten meine Übernachtungen im Haus mit bezahlter ("Haus"-) Kurtaxe ja ausreichen.
Sind diese 2 Annahmen deiner Meinung nach richtig?
Danke,
TeKay.
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Alt 13.03.2018, 19:55
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Prinzipiell hat Ranko richtig übersetzt. Ein „kleiner“ Fehler ist ihm unterlaufen: es heißt:
- za sve osobe = für alle Personen (und nicht pro Person)!

@ Ranko: Was hast Du denn für ein Boot? Zahlst Du die Aufenthaltsgebühr für Dein „Boot“?

Sandra
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Alt 13.03.2018, 20:21
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Zitat:
Zitat von Burner Beitrag anzeigen
Prinzipiell hat Ranko richtig übersetzt. Ein „kleiner“ Fehler ist ihm unterlaufen: es heißt:
- za sve osobe = für alle Personen (und nicht pro Person)!

@ Ranko: Was hast Du denn für ein Boot? Zahlst Du die Aufenthaltsgebühr für Dein „Boot“?

Sandra
Im Gesetz über die Aufenthaltsgebühr (ursprünglich aus dem Jahr ?) wird pro Person und realisierte Nächtigung eingehoben (Artikel 3 des Gesetzes). Das hat sich bis heute nicht geändert und bezog sich damals in erster Linie auf Objekte am Land (Hotels, Campingplätze, Apartments). Irgendwannmal (in den 70ern, 80ern ?) kamen die Boote dazu und zuletzt die aktuelle Verordnung.

Im Moment falle ich persönlich ohnehin nicht unter die Regelung, da ich 1. derzeit nur ein fahrbereites RIB habe mit 4,5m und 2. in Kroatien einen festen Wohnsitz habe. Deshalb bezahle ich die jährliche Hafengebühr und Abgaben für Einheimische, aber keine Aufenthaltsgebühr. Bin auch immer noch kroatischer Staatsbürger.

Mit der DRACO, wenn sie heuer hoffentlich fertig ist, würde ich rein theoretisch immer noch keine Aufenthaltsgebühr zahlen.
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Gruß, Ranko


Geändert von wwoody (13.03.2018 um 20:48 Uhr)
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Alt 13.03.2018, 20:26
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@Ranko:
Ich fasse das also so zusammen:
1. Ich kann ohne Probleme mit meinem Boot Tagesausflüge machen ohne Übernachtung an Bord (obwohl ich könnte) und brauch damit keine Aufenthaltsgebühr für Bootseigner / Boravisna zahlen.
2. Wenn ich die Pauschal-Kurtaxe fürs Jahr für Eigenheim-Besitzer - der Betrag ist ja recht übersichtlich - zahle, sollten meine Übernachtungen im Haus mit bezahlter ("Haus"-) Kurtaxe ja ausreichen.
Sind diese 2 Annahmen deiner Meinung nach richtig?
Danke,
TeKay.
Das ist soweit richtig. Sofern du in Kroatien einen festen Wohnsitz hast und auch eine kroatische Bootsregistrierung, zahlst du eine jährliche Gebühr und Abgaben für "Einheimische", aber nur in deiner Gespannschaft. Sobald du diese mit dem Boot verlässt und in einer anderen übernachtest, musst du auch - je nach Bootsgrösse - die Aufenthaltsgebühr zahlen.
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Gruß, Ranko

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