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  #76  
Alt 03.03.2015, 10:38
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chibo157 chibo157 ist offline
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Klingt ja wirklich nicht so wild - vielen Dank für die Info.

Ich dachte halt nur, dass es eine Möglichkeit gibt, das schon im Vorfeld von zu Hause aus zu erledigen....
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  #77  
Alt 03.03.2015, 13:05
Rocket Rocket ist offline
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hier hatte ich Anfang 2014 mal beschrieben, wie's bei mir funktioniert hat, und zwar bequem von zuhause aus. Da ist auch die Bankverbindung dabei, mit der man von D aus die 30,- bezahlen kann...

http://www.boote-forum.de/showpost.p...ostcount=38579
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Grüße, Björn
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  #78  
Alt 03.03.2015, 13:15
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chibo157 chibo157 ist offline
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Zitat:
Zitat von Rocket Beitrag anzeigen
hier hatte ich Anfang 2014 mal beschrieben, wie's bei mir funktioniert hat, und zwar bequem von zuhause aus. Da ist auch die Bankverbindung dabei, mit der man von D aus die 30,- bezahlen kann...

http://www.boote-forum.de/showpost.p...ostcount=38579

Genau so etwas hatte ich gemeint !
Super !
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  #79  
Alt 03.03.2015, 13:18
mätschwäng2 mätschwäng2 ist offline
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Hallo zusammen
Habe wie Rocket meine Unterlagen an die Zulassungsstelle Verbania mit dem Überweisungsbeleg geschickt. Nach ein paar Wochen habe ich dann ein Schreiben bekommen das ich mein Kennzeichen in der Zulassungsstelle in Verbania abholen kann.

Gruß Roland
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  #80  
Alt 26.05.2015, 00:58
Robby83 Robby83 ist offline
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Hallo, muss euch loben, jetzt weis ich was die wollen. Danke!

Nur ein Problem habe ich derzeit, bin in einem Haus direkt am Strand in Germignaga. Ich habe leider dort keine Boje zur Verfügung, benötige ich auch nicht da ich ein Schlauchi mit 15 PS habe und es jeden Tag raus ziehe. Wie kann ich also diese Zulassung beantragen ohne Boje, ist das möglich?

Ich weis diese Frage ist hier eigentlich falsch und wurde verschiedenst ausgelegt aber ich versuch´s trotzdem.
Ich möchte mein Schlauchi beim WSA zulassen, für Italien speziell am Lago Maggiore gibt es ja diese tollen Vorschriften für Rettungsmittel, beim ADAC bekommt man dafür dieses Certificato und erleichtert ein wenig das Gewicht vom Boot.
Beim WSA bekommt man dieses Certificato nicht, kann man trotzdem ohne das einem was passiert, bei einer Kontrolle, nur die geforderten Gegenstände laut Certificato mitführen? Sprich: Rettungsweste für jede befindliche Person an bord, nen ABC-Feuerlöscher, Erste Hilfe Kasten, Taschenlampe mit Ersatzbatterien und rote Signalmittel wie Handfackel oder Signalpistole.
Brauch ich unbedingt eine IBS Zulassung um nicht noch mehr mit zu schleppen auf meinem 3,80 Meter Schlauchi?

Dieses Thema macht mir schlaflose Nächte, da alles zu tausendfach hin und her Diskutiert wurde. Ich will Fakten und keine Behauptungen.

Falls mir jemand helfen kann in beiden Fällen wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße Robby
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  #81  
Alt 02.06.2015, 22:47
Robby83 Robby83 ist offline
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Hat keiner eine Idee?
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  #82  
Alt 03.06.2015, 11:17
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hyman hyman ist offline
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Das Certificato hat eigentlich nix mit der Art Deines Kennzeichens zu tun. Es weist die italienische Wasserschutzpolizei nur auf das hin, was sie ohnenhin wissen sollte: Für Dein Boot unter deutscher Flagge gelten deutsche Austrüstungsvorschriften. Da es keine konkreten gibt, empfiehlt der ADAC, was man dabei haben sollte.

Ich hab ein WSA-Kennzeichen und ein selbst gestricktes "Certificato". Ich denke, dass ich damit auf der sicheren Seite bin, weil ich auch die empfohlene Sicherheitsausrüstung an Bord habe. Bin allerdings in Italien noch nie kontrolliert worden.
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Grüße von Horst
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  #83  
Alt 05.06.2015, 22:10
Robby83 Robby83 ist offline
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Hi Horst,
ich wusste schon das dieses Certificato nichts mit der Zulassung selber zu tun hat.
Nur wusste ich eben nicht ob ich mich auf diese berufen kann bzw. darf.
Ich will ja nicht, dass ich noch ärger bekomme, wenn ich nur mit der Ausrüstung des Certificato´s unterwegs bin und kein Certificato selbst vorweisen kann.
Hoffe ich hab das jetzt gut gedeutscht!?

Habe jetzt mein Boot beim WSA angemeldet, hoffe nur das ich ne anmeldung in Italien bekomme ohne Boje. Schau mer mal.

Danke nochmal, Grüße Robby
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  #84  
Alt 09.10.2016, 10:27
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Wassersportler Wassersportler ist offline
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Hallo,
ich habe mir den Antrag per PDF besorgt.
Ich hätte dazu aber nun eine Frage zum Ausfüllen.

In Spalte "Quadro A" ist klar das weiß ich.
Aber nun in "Quadro B" soll der Wohnsitz in Italien rein. Habe ich ja nicht. Wohne in Deutschland und will ja nur immer paar Tage an den See.
Soll ich dann nur "Quadro C" ausfüllen und "B" weg lassen.
Den Rest vom Formular verstehe ich, nur diese Sache nicht so ganz.
Wer kann mir kurz erklären, was es mit dem Quadro A / B / C auf sich hat.
Habe den Antrag hier mal beigefügt als PDF.

Und eine zweite Frage, gilt das dann auch alles im Schweizer Teil des Sees. Oder braucht man da einen anderen Antrag.
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Dateityp: pdf DOMANDA D'ISCRIZIONE IN TEDESCO11.pdf (23,3 KB, 129x aufgerufen)
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  #85  
Alt 10.10.2016, 09:56
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Tschinkefraeser Tschinkefraeser ist offline
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Zitat:
Zitat von Wassersportler Beitrag anzeigen
Hallo,
ich habe mir den Antrag per PDF besorgt.
Ich hätte dazu aber nun eine Frage zum Ausfüllen.

In Spalte "Quadro A" ist klar das weiß ich.
Aber nun in "Quadro B" soll der Wohnsitz in Italien rein. Habe ich ja nicht. Wohne in Deutschland und will ja nur immer paar Tage an den See.
Soll ich dann nur "Quadro C" ausfüllen und "B" weg lassen.
Den Rest vom Formular verstehe ich, nur diese Sache nicht so ganz.
Wer kann mir kurz erklären, was es mit dem Quadro A / B / C auf sich hat.
Habe den Antrag hier mal beigefügt als PDF.

Und eine zweite Frage, gilt das dann auch alles im Schweizer Teil des Sees. Oder braucht man da einen anderen Antrag.


Zu Frage zwei: wenn du länger als 12 Stunden in der Schweiz verweilst oder dort Urlaub machst brauchst du eine Schweizer Zulassung mit Bootsbesichtigung ähnlich einer kleinen Tüv Prüfung.


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  #86  
Alt 10.10.2016, 11:59
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Jetzt habe ich fast schon keine Lust mehr.
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  #87  
Alt 10.10.2016, 12:32
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Hallo Wassersportler,
also bei Quadro B habe ich das Hotel angegeben wo mein Boot liegt.
Bei Quadro C habe ich meine Heimatadresse eingetragen.
Du kannst problemlos mit der Italienischen Kennung in die Schweiz fahren.

mfg
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  #88  
Alt 10.10.2016, 12:52
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Ich habe ja jetzt keine Adresse für B. Ich will in der Regel kurzfristig gehen und da dann na klar wechselnde Bootsliegeplätze.
Krieg ich die Zulassung auch wenn ich bei B nix angebe.
Also ich nur meine Heimatadresse bei C angebe.
Bei B Italienische Adresse, da könnte ich ja nur ne wahllose angeben. Was ja nicht korrekt wäre.
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  #89  
Alt 10.10.2016, 13:08
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Hallo, du musst einen Liegeplatz bzw. "Heimathafen" angeben.
Ich würde an deiner stelle einen Sportboothafen angeben wo du dein Boot reinheben oder Trailern lässt.
Mach ne kurze Mail an eine "Cantiere" die haben in der Regel nichts dagegen das du sie als Heimathafen angibst.
Schreib du willst dein Boot bei ihnen reinheben lasen und deinen Trailer parken so lange du dort bist..........
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  #90  
Alt 10.10.2016, 14:45
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Zitat:
Zitat von Wassersportler Beitrag anzeigen
Jetzt habe ich fast schon keine Lust mehr.


So schnell musst du die Flinte nicht ins Korn werfen. In die Schweiz einfahren und dort einen Tag über bleiben darfst du, nur nicht dort dauerhaft bleiben.
Und als italienische Adresse kannst auch deinen letzten oder nächsten Campingplatz angeben, wird nicht kontrolliert. Macht aber Sinn wenn du dort wenigstens schon mal warst oder demnächst dort mal hin gehst.


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  #91  
Alt 10.10.2016, 15:09
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Tja da ist es zum Glück am Gardasee einfacher, auch wenn der Lago mal wieder schön wäre und doch 200 km näher ist. Ich würde auch einfach einen Camping angeben.
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  #92  
Alt 10.10.2016, 15:26
Ilver Junior Ilver Junior ist offline
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Ja ein Campingplatz geht natürlich genau so.... aber ich glaube es muss eine Boje oder Steg zum festmachen vorhanden sein.
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  #93  
Alt 11.10.2016, 16:46
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Zitat:
Zitat von Ilver Junior Beitrag anzeigen
Ja ein Campingplatz geht natürlich genau so.... aber ich glaube es muss eine Boje oder Steg zum festmachen vorhanden sein.


Nein, zumindest hat bei mir keiner nachgefragt.


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  #94  
Alt 11.10.2016, 18:41
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Danke für die Tipps, habe nun alles ausgefüllt und abgesendet. Werde berichten ob ich die Kennzeichen bekommen habe.
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  #95  
Alt 12.10.2016, 08:04
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Zitat:
Zitat von Wassersportler Beitrag anzeigen
Danke für die Tipps, habe nun alles ausgefüllt und abgesendet. Werde berichten ob ich die Kennzeichen bekommen habe.


Irgendwann in zwei drei Monaten bekommst du dann ein Nachnahmepaket! [emoji106]
Also hab Geduld.


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  #96  
Alt 12.10.2016, 09:56
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Zitat:
Zitat von Koli Beitrag anzeigen
Tja da ist es zum Glück am Gardasee einfacher, auch wenn der Lago mal wieder schön wäre und doch 200 km näher ist. Ich würde auch einfach einen Camping angeben.
wie das ... ? ... ich dachte das sei auf allen seen identisch mit der nun durchgesetzten zulassungspflicht......
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Grüsse aus dem Süden!

Joschka
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  #97  
Alt 12.10.2016, 10:20
Koli Koli ist offline
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Am Gardasee reichen folgende Dinge:

Zulassung D

Zertifikato der Versicherung, um nur die in D zu verwendenden Ausrüstungen mitnehmen zu müssen

Höhere Haftpflicht für Italien

Eine gesonderte Zulassung am See braucht es nicht. Ich denke es kommt am Lago daher, da es ja ein Grenzgewässer ist. Aber wer weiss, was denen einfällt. Das kann sich schnell ändern.
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  #98  
Alt 12.10.2016, 10:21
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Tschinkefraeser Tschinkefraeser ist offline
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Standard Lago Maggiore, Kennzeichenpflicht NEU

Anscheinend ist das extra Kennzeichen am Lago ja auch nicht mehr nötig, es muss nur irgendeine Zulassung bestehen und die Versicherung. Was bei uns selbstverständlich erscheint ist in Italien und co wohl immer noch nicht.

Aber um Problemen vorzubeugen hab ich mir das Kennzeichen trotzdem geholt.


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  #99  
Alt 12.10.2016, 10:40
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Koli Beitrag anzeigen
(..) Zertifikato der Versicherung, um nur die in D zu verwendenden Ausrüstungen mitnehmen zu müssen (..)
Hier geht das verpflichtende Certficato di Assecurazione (= Haftpflichtversicherungsnachweis) und das Ausrüstungs "Certificato" eines deut$chen Automobilclubs durcheinander. Das letztere braucht IMHO keiner, ausser vielleicht der besagte Club, denn die Behörden am Gardasee wollen durchaus die dortige Sicherheitsausrüstung sehen.
__________________
Beste Grüße

John
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  #100  
Alt 12.10.2016, 12:14
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Wassersportler Wassersportler ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Hier geht das verpflichtende Certficato di Assecurazione (= Haftpflichtversicherungsnachweis) und das Ausrüstungs "Certificato" eines deut$chen Automobilclubs durcheinander. Das letztere braucht IMHO keiner, ausser vielleicht der besagte Club, denn die Behörden am Gardasee wollen durchaus die dortige Sicherheitsausrüstung sehen.
Genau so kenne ich das auch. Und ich spreche aus der Praxis. Wir wurden am Gardasee schon kontrolliert. Und die wollten alles sehen. Von der Weste bis zu den Seenotsignalmitteln, welche in einer verschlossenen Kassette untergebracht sein sollten.
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Gruß Klaus
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