#2226
|
||||
|
||||
THOR???
Toller Name So sollte mein Boot ursprünglich mal getauft werden. Konnta dann aber dem Dackelblick der Frau nicht wiederstehen und hab es dann nach guter Seemannstradition nach ihr getauft......
__________________
Wer nichts weiß und weiß dass er nichts weiß, weiß mehr als der, der nichts weiß und nicht weiß dass er nichts weiß
|
#2227
|
|||||
|
|||||
Zitat:
|
#2228
|
||||
|
||||
Hallo Quickis
Vielen Dank für die guten Wünsche. Am Samstag habe ich die erste große Etappe geschafft. Das Boot ist im Wasser, die erste Fahrt haben wir auch durchgeführt. Wir sind voll und ganz zufrieden, nun noch ein paar Sonderwünsche für Frauchen erfüllen und dann kann die Saison beginnen. Ich hoffe das wir viele von Euch auf dem Wasser (Havel und Seeen) treffe. Bis bald Uwe
__________________
............................. LG Uwe |
#2229
|
|||
|
|||
Zitat:
|
#2230
|
||||
|
||||
Hallo,
ich wollte mich nun auch nach langer Zeit mal wieder melden, nachdem wir schon im Februar bei 2°C Wassertemperatur und 0°C Lufttemperatur unsere Saison mit dem neuen Boot eröffnet haben. Nun waren wir vor 2 Wochen nochmal am Genfer See und konnten das Boot bei glattem Wasser (im Februar hatte es unglaublichen Wellengang) ausfahren. In unserer Kombi läuft das Teil laut GPS 52 km/h, bei 2Mann/1Frau/2Hunde an Board.
|
#2231
|
||||
|
||||
Einen Hydrofoil mit Sportclip haben wir auch montiert. Gemessen haben wir leider nicht, weil die Männer mit der Montage nicht warten konnten. Arg benutzerfreundlich ist die Montage nicht, wir haben glaub 3x von vorne angefangen und es ist ein ziemliches Gefriemel an der Kavitationsplatte, aber wir bilden uns ein, dass das Boot nun trotzdem schneller ins Gleiten kommt und besser zu steuern ist - und bohren wollten wir nicht.
Und ich habe mal einen auf Arni Schwarzenegger gemacht und von Hand ein Stück poliert, weil ich ja die neue Politur testen musste....Ich wusste gar nicht, dass das Boot soooo vergilbt ist. Und das Zeugs (ich hab hier früher schon mal davon geschrieben) haben wir auch nochmal aufs Holz gepinselt. Man sieht an den Fotos denke ich ganz schön, welches Holz 1x, 2x bzw 3x bepinselt ist. Das Holz war davor nie behandelt worden.
|
#2232
|
||||
|
||||
Hallo Kalle
Was heisst komischer Laden bloß wegen eines Ölfilters, ich habe voriges Jahr ca. 8 Wochen auf zwei Merc Zündspulen warten müssen. In Deutschland angeblich nicht verfügbar! Aber gut, jetz ist alles OK.
__________________
............................. LG Uwe |
#2233
|
|||
|
|||
Zitat:
hilf mir mal, wo habe ich geschrieben komischer Laden |
#2234
|
|||
|
|||
Polizei!
Gestern Abend haben wir einen kleinen aber netten Besuch von der Wache auf dem Dammeritzsee gehabt. Wir Ankerten mit unserem Quicksilver 470 Ordnungsgemäß mit Achtern zur Fahrerseite da Achtern das "Toplicht" angebracht ist. Wir wurden gleich darauf hingewiesen das die Lichter bei diesem Boot nicht Zugelassen sind. Toplicht, sowie Navigationslicht. Zudem wurde unser Kennzeichen nur Achtern-Steuerboard seitig angebracht was ebenfalls nich ganz in Ordnung ist da sowas "bei diesen Außenboardern Links und Rechts am Bug angebracht werden sollte." Laut der Aussage des Polizeibeamten. Das war erstmal ein kleiner Schock, bezahlen etc mussten wir garnichts da sie uns nur darauf aufmerksam gemacht haben. Wir wissen jetzt nicht so richtig was wir machen sollen, denn Geld bezahlen weil unser Kennzeichen und die Lichter nicht richtig sind wäre für mich eine Katastrophe. Gibt es daraufhin Erfahrungsberichte von Euch womit Ihr mir helfen könnt was ich jetz wie richtig mache?! Unser Quicksilverboot ist Serienmäßig mit Navigation und Toplicht. Das Kennzeichen wurde von dem Bootshändler angebracht. Vielleicht habt Ihr einen kleinen Rat. Danke, Rico |
#2235
|
||||
|
||||
Soviel wie ich weiß müssen Kennzeichen am Bug rechts und links angebracht werden in 10 cm großen Buchstaben Hell auf Dunklem Grund oder Dunkel auf Hellem Grund.
Die Quicksilver Lampen sind wohl nicht konform mit den Behördlichen Bestimmungen in BRD.
__________________
Gruß und Ahoi Martin
|
#2236
|
||||
|
||||
Hallo Kalle
Asche auf mein Haupt ich habe da wohl was verwechselt. Ich meinte Gerhard (Kladower) in Seinem Beitrag. Also nichts für ungut.
__________________
............................. LG Uwe |
#2237
|
||||
|
||||
Wenn du keine BSH Zulassung für dein Lampen hast dann hast du Pech gehabt.
__________________
Lieben Gruß Marco Mein privates Sammelsurium Segel und Motorbootverein ESV Turbine Stralsund |
#2238
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Hallo, ich kenne es auch so. Kennzeichnung des Bootes (arabische Ziffern und lateinische Buchstaben) links und rechts am Bug. Am Bodensee müssen sie mind. 8cm hoch sein. Ich habe unsere in so nem Copyshop machen lassen, der auch T-Shirts und so bedruckt. die haben zusammen 25 € gekostet. Bei unter 50m Länge brauchst du (meines Wissens ) zum Ankern ein weißes Rundumlicht dort, wo man es am Besten sieht. Ein Topplicht hat nur einen Radius von 225° und langt daher nicht. Ansonsten täte ich sagen, brauchst du die seitenlichter rot und grün bzw. Zweifarbenlaterne. Aber meine Scheine sind auch schon ne weile her
|
#2239
|
|||
|
|||
Zur Ergänzung: Wir haben eine Commander 500 und die hat die roten und grünen Lichter Back- bzw. Steuerbord und ein Rundumlicht hinten.
Gruß PS: Wenn euch die Kennzeichen zugeteilt sind und auch in den Papieren eingetragen, würde ich einfach welche machen lassen und aufs Boot kleben. Die gibts bei uns hier auch bei Bauhaus in der Bootsabteilung. |
#2240
|
||||
|
||||
@ Rico K.
Mit der BSH Zulassung wirst Du wohl Pech haben also nur am Tag fahren. Das Kennzeichen ist nach KIFzKV-BinSch (siehe WWW.Elwis.de) wie folgt anzubringen. Zitat: § 2 Kennzeichnungspflicht (1) Der Schiffsführer darf ein deutsches Kleinfahrzeug auf den Binnenschiffahrtsstraßen nur führen, wenn es mit einem gültigen amtlichen oder amtlich anerkannten (§ 5) Kennzeichen nach Absatz 3 Satz 1 versehen ist. Er darf als Nationalitätenkennzeichen, unbeschadet des § 3 Nr. 3 Buchstabe a, nur ein "D" verwenden. Die Verwendung international üblicher Nationalitätenkennzeichen im Segel bleibt unberührt. Der Schiffsführer hat dafür zu sorgen, daß das Kennzeichen jederzeit deutlich sicht- und lesbar ist. (2) Deutsche Fahrzeuge nach § 1 Nr. 2 Buchstabe b bis e dürfen ein Kennzeichen führen. (3) Der Eigentümer eines deutschen Kleinfahrzeugs muß das Kennzeichen in mindestens 10 cm hohen lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund außen an beiden Bug- oder Heckseiten oder am Spiegelheck des Kleinfahrzeugs anbringen. Er darf nur ein Nationalitätenkennzeichen nach Absatz 1 Satz 2 verwenden. Er darf weder anordnen noch zulassen, daß der Schiffsführer ein deutsches Kleinfahrzeug ohne oder ohne gültiges Kennzeichen oder mit einem anderen als dem in Absatz 1 Satz 2 genannten Nationalitätenkennzeichen führt. Er darf als deutsches Kennzeichen nicht mehr als ein Kennzeichen nach § 3 Nr. 4, § 4 oder § 5 anbringen. (4) Ausländische Kleinfahrzeuge unterliegen der Kennzeichnungspflicht nach Maßgabe des § 3 Nr. 3. (5) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 darf ein Wassermotorrad nach § 1 Nr. 3 der Wassermotorräder-Verordnung vom 31. Mai 1995 (BGBl. I S. 769) auf den Binnenschiffahrtsstraßen nur geführt werden, wenn es mit einem amtlichen Kennzeichen versehen ist. (6) Das Wasser- und Schifffahrtsamt kann auf Antrag des Eigentümers ein Kleinfahrzeug nach § 1 Nr. 2 Buchstabe b bis d, das nur für eine Überführungsfahrt vorübergehend mit einer Antriebsmaschine mit einer effektiven Nutzleistung von mehr als 2,21 kW ausgerüstet wird, von der Führung eines Kennzeichens befreien. Zuständig ist das Wasser- und Schifffahrtsamt, in dessen Amtsbezirk die Fahrt beginnt. Berührt die Fahrt die Amtsbezirke mehrerer Wasser- und Schifffahrtsämter, darf die Entscheidung nur einvernehmlich getroffen werden.
__________________
............................. LG Uwe
|
#2241
|
|||
|
|||
Zitat:
ich hätte es ja beinahe so geschrieben hab mich nur nicht getraut |
#2242
|
|||
|
|||
Zitat:
Danke an Alle für Eure schnellen Antworten!!! |
#2243
|
|||
|
|||
Zitat:
|
#2244
|
|||
|
|||
Moin Leute,
wir ihr ja an unseren Bildern sehen könnt, haben wir am Buck beidseits den Namen des Bootes und am Heck beidseits 10cm große Buchstaben fürs Kennzeichen. Wir haben uns vorher informiert und so ist es richtig. Die Beleuchtung von Quicksilver ist nicht BSH zugelassen. |
#2245
|
|||
|
|||
Zitat:
es gibt einen Thread Sicherheit an Bord, da sind die Jungs schon lange am diskutieren wat nu Ambach ist, aber sehr interessant |
#2246
|
|||
|
|||
Zitat:
für uns waren es insgesamt 1,5 h Besuch bei der WSD und bei der WSP und fertig!!! Geändert von tom115 (22.04.2013 um 20:09 Uhr) |
#2247
|
||||
|
||||
Zitat:
|
#2248
|
|||
|
|||
genau, da stehe ich auch zu
|
#2249
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Achtern mache ich gleich Morgen ein aktuelles Bild mit dem Kennzeichen, hinter dem AB ist dann die Badeleiter. Gerne mach ich dann auch nochmal richtige Fotos da ich gerade nur die Bilder da hatte. Manchmal könnt ich Boote werden Verkauft ohne BSH Zulassung das Versteh ich nicht. Dennoch,.... Ihr seid Klasse Wenigstens hat man ein Forum wo man Profis fragen kann!!!
|
#2250
|
||||
|
||||
Hey Rico
Hübsches Böötchen,aber die Persenning ist ja für (zwerge),tschuldigung aber die hat doch höchsten knapp 170 cm,oder seh ich das jetzt verkehrt
__________________
Gruss aus Lüneburg von Peter |
|
|