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  #1  
Alt 22.01.2020, 20:28
Benutzerbild von doncamillo01
doncamillo01 doncamillo01 ist offline
Fleet Captain
 
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Standard Radar auf dem Boot ohne Schein - droht Strafe?

Radar auf dem Boot
Auf der Messe was gelernt habe.

Auf unserem neuen (gebrauchten ) Boot ist u.a. ein Raymarine Radar installiert.
Bei unserem Bummel durch die Messe kamen wir bei der Wasserschutzpolizei vorbei und ich dachte mir sprich mal die Leute einfach auf das Radar an .
Das gute daran war ja dass auch die Niederländer auf dem gleichen Stand waren und ich somit auch die für mich wichtigeren Leute ansprechen konnte .

Zum Punkt
Ich habe kein Rdarpatent oder Radarschein und wollte deshalb wissen wie es sich jetzt mit Radar an Board verhält

Bis jetzt war ich immer der Meinung oder habe geglaubt dass es nicht verboten ist Radar an Board zu haben nur ich dachte und glaubte dass ich zwar Radar haben kann aber es einfach nicht bei schlechtem Wetter zum Fahren nutzen kann und darf ,weil ich ja keinen Schein habe .

Mir wurde es allerdings auf der Messe ganz anders erklärt (speziell von den Niederländern

Fazit : Wenn wir sehen sie haben Radar an Board und wir sie kontrollieren müssen sie ein Radarpatent haben .
Haben Sie das nicht werden wir ein Bußgeld in Höhe von 900€ verhängen und sie müssen das Radargerät an Ort u Stelle stilllegen .
Es ist unabhängig davon ob sie das Radargerät eingeschaltet hatten oder nicht .

Soweit die Ausssagen der NL Polizei

Dass ich damit mit meiner am Anfang gemachten Meinunung total daneben lag wurde mir ziemlich schnell klar .

Was tun ???? Den Schein zu machen hab ich weder Lust noch die Zeit .
Das ganze Gerödel abbauen ???
Ist von euch schon jemals einer kontrolliert worden ???
Haben wirklich alle die ein Radar verbaut haben auch den Schein???
Das ist jetzt das dritte Boot von uns wo Radar drauf ist .
Bis jetzt hab ich es noch nie benutzt .
Erstens aus Unkenntnis wie das ganze funktioniert ,zweitens sind wir ehrlich gesagt reine Schönwetter Fahrer und 3 hatte ich bei unserem Fahrgebiet noch nie den Wunsch nach Radar .

P.s Wenn einer unbedingt Radar braucht wäre ich sogar bereit das Ding zu verkaufen .
Helmut
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  #2  
Alt 22.01.2020, 20:37
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Standard

Zitat:
Zitat von doncamillo01 Beitrag anzeigen
Radar auf dem Boot
Auf der Messe was gelernt habe.

Auf unserem neuen (gebrauchten ) Boot ist u.a. ein Raymarine Radar installiert.
Bei unserem Bummel durch die Messe kamen wir bei der Wasserschutzpolizei vorbei und ich dachte mir sprich mal die Leute einfach auf das Radar an .
Das gute daran war ja dass auch die Niederländer auf dem gleichen Stand waren und ich somit auch die für mich wichtigeren Leute ansprechen konnte .

Zum Punkt
Ich habe kein Rdarpatent oder Radarschein und wollte deshalb wissen wie es sich jetzt mit Radar an Board verhält

Bis jetzt war ich immer der Meinung oder habe geglaubt dass es nicht verboten ist Radar an Board zu haben nur ich dachte und glaubte dass ich zwar Radar haben kann aber es einfach nicht bei schlechtem Wetter zum Fahren nutzen kann und darf ,weil ich ja keinen Schein habe .

Mir wurde es allerdings auf der Messe ganz anders erklärt (speziell von den Niederländern

Fazit : Wenn wir sehen sie haben Radar an Board und wir sie kontrollieren müssen sie ein Radarpatent haben .
Haben Sie das nicht werden wir ein Bußgeld in Höhe von 900€ verhängen und sie müssen das Radargerät an Ort u Stelle stilllegen .
Es ist unabhängig davon ob sie das Radargerät eingeschaltet hatten oder nicht .

Soweit die Ausssagen der NL Polizei

Dass ich damit mit meiner am Anfang gemachten Meinunung total daneben lag wurde mir ziemlich schnell klar .

Was tun ???? Den Schein zu machen hab ich weder Lust noch die Zeit .
Das ganze Gerödel abbauen ???
Ist von euch schon jemals einer kontrolliert worden ???
Haben wirklich alle die ein Radar verbaut haben auch den Schein???
Das ist jetzt das dritte Boot von uns wo Radar drauf ist .
Bis jetzt hab ich es noch nie benutzt .
Erstens aus Unkenntnis wie das ganze funktioniert ,zweitens sind wir ehrlich gesagt reine Schönwetter Fahrer und 3 hatte ich bei unserem Fahrgebiet noch nie den Wunsch nach Radar .

P.s Wenn einer unbedingt Radar braucht wäre ich sogar bereit das Ding zu verkaufen .
Helmut



Für ein Sportradar??

In Deutschland besteht keine Scheinpflicht und wenn dein Boot unter deutsccher Flagge fährt kann ich es mir für NL auch nicht vorstellen!

Bei einer Profianlage (deutlich mehr Leistung) sieht es anders aus.

Außerdem darfst du trotz deiner Radaranlage bei stark geminderter Sicht, wenn z.b. auf dem Rhein oder dem NOK Radarpflicht ist nicht fahren, da das eine Profianlage und den Schein vorrausssetzt.
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #3  
Alt 22.01.2020, 20:49
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Hallo Helmut,

das wäre eine sensationelle Neuigkeit.

Vielleicht weiß der User @MERCURIUS mehr dazu und mag sich äußeren (falls er auf diesen Strang stößt)?

Magst Du dafür einen eigenen Strang eröffnen?
__________________
Alex
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  #4  
Alt 22.01.2020, 21:20
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doncamillo01 doncamillo01 ist offline
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Radar -Sportradar ????
Keine Ahnung das hab ich nicht angesprochen ,ich hab nur gesagt ich hab Radar an Board
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  #5  
Alt 22.01.2020, 21:24
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Ich halte dies für nicht gut kommuniziert; entweder hat sich die Rijkspolitie ter Water schlecht ausgedrückt oder es ist schlecht verstanden worden.

Was dagegen spricht:

Laut Rijkswaterstaat ist das Fahren bei unsichtigem Wetter unter Radar nur mit zertifizierter Anlage und Radarpatent erlaubt (Yachtradar:nein).

Gibt es ein revierbezogenes Gebot für Radarfahrt bei unsichtigem Wetter, ist bei Nichtvorhandensein einer zertifizierten Anlage sofort still zu liegen unter Androhung von Bussgeld.
Quelle:
https://www.rijkswaterstaat.nl/water...ist/index.aspx

Auch im aktuellen Bussgeldkatalog 2020 NL ist wassersportbezogen nichts über "verbotenes" Radar zu finden:
https://www.vaarbewijzen.nl/boetes-op-het-water/

Weiterhin haben die gebräuchlichen Ausrüster in NL Radaranlagen für die "Pleziervaart" im Verkauf ohne Warnhinweise.

Wer weiss mehr?
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Gruss, Dirk


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  #6  
Alt 22.01.2020, 21:26
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Zitat:
Zitat von doncamillo01 Beitrag anzeigen
Radar -Sportradar ????
Keine Ahnung das hab ich nicht angesprochen ,ich hab nur gesagt ich hab Radar an Board
Ich glaube, da kommt Klarheit rein.
Hast Du ein zertifiziertes Radargerät an Bord, aber kein Radarpatent, hängste am Fliegenfänger. Auch tagsüber. So macht das fürmich Sinn
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Gruss, Dirk


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  #7  
Alt 22.01.2020, 21:36
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Der zweite Link beschäftigt sich aber gar nicht mit Radar, nur mit Führerschein und Funk, so wie auch fast alle Schulen in DE. Radar wird als Lehrgang selten angeboten.

In DE wird hier https://www.elwis.de/DE/Schifffahrts...6-03-node.html keine Ausnahme für Sportboote erwähnt. Aber richtig ausführliche Regelungen sich nicht so einfach zu gockeln.
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  #8  
Alt 22.01.2020, 21:49
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lachshunter lachshunter ist offline
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Hallo Helmut,

das wäre eine sensationelle Neuigkeit.

Vielleicht weiß der User @MERCURIUS mehr dazu und mag sich äußeren (falls er auf diesen Strang stößt)?

Magst Du dafür einen eigenen Strang eröffnen?
Habe das Thema mal abgetrennt und den Titel etwas reißerisch dargestellt


Gruß, Frank.
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  #9  
Alt 22.01.2020, 22:08
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Klar ist wenn du Binne bei unsichtigem Wetter oder Dunkelheit eine Radarfahrt machen willst muss das Radar bestimmte Bedingungen erfüllen und natürlich auch derjenige der es Bedient...

solche Radare gibt es gar nicht für Sportboote... (da wird schon der Einbau eines Wendeanzeigers scheitern)...

die für Sportboote Erhältlichen Radare sind mehr oder minder Binnen als Spielzeug für Schönwetterfahrten anzusehen...teures Spielzeug...

Es spricht nichts dagegegen es zu haben und zu nutzen.. natürlich nur bei klarem hellem Wetter wo man es nicht braucht...


Soweit grob die regeln in Deutschland.. in den Niederlanden muss man die dortigen Regeln erst durchlesen...
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Gruß Volker
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  #10  
Alt 22.01.2020, 22:12
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Zitat:
Zitat von Merduck Beitrag anzeigen
Der zweite Link beschäftigt sich aber gar nicht mit Radar, nur mit Führerschein und Funk, so wie auch fast alle Schulen in DE. Radar wird als Lehrgang selten angeboten.

In DE wird hier https://www.elwis.de/DE/Schifffahrts...6-03-node.html keine Ausnahme für Sportboote erwähnt. Aber richtig ausführliche Regelungen sich nicht so einfach zu gockeln.
§4.06 Rheinschifffahrtspolzeiverordnung... ist klar was das Radar können muss...
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  #11  
Alt 22.01.2020, 22:28
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Die Auffassung der Wasserschutzpolizei ist nicht neu und schon seit einigen Jahren bekannt. Wenn hier User dies vehement anders sehen, ändert das nichts daran. Ich habe auf Vorführungen der Geräte bei uns am Rhein die Hersteller direkt gefragt und betretenes Schweigen geerntet. Man war dann zügig beim Betrieb auf See.
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Gruss Thomas,

Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen.
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  #12  
Alt 22.01.2020, 22:33
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Zitat:
Zitat von Rauti Beitrag anzeigen
Die Auffassung der Wasserschutzpolizei ist nicht neu und schon seit einigen Jahren bekannt. Wenn hier User dies vehement anders sehen, ändert das nichts daran. Ich habe auf Vorführungen der Geräte bei uns am Rhein die Hersteller direkt gefragt und betretenes Schweigen geerntet. Man war dann zügig beim Betrieb auf See.
doncamillo01 bezog sich im Schwerpunkt auf die Aussage der niederländischen Polizei, die wohl mit auf dem deutschen Stand war.

Kannst Du deine Erfahrung/Kenntnis dahingehend spezifizieren?

Auch was die deutsche WaPo betrifft, scheint mir dein Post etwas vage. Spricht was dagegen, hier genauer zu informieren?
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Gruss, Dirk


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  #13  
Alt 22.01.2020, 22:36
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Klar ist wenn du Binne bei unsichtigem Wetter oder Dunkelheit eine Radarfahrt machen willst muss das Radar bestimmte Bedingungen erfüllen und natürlich auch derjenige der es Bedient...

solche Radare gibt es gar nicht für Sportboote... (da wird schon der Einbau eines Wendeanzeigers scheitern)...

die für Sportboote Erhältlichen Radare sind mehr oder minder Binnen als Spielzeug für Schönwetterfahrten anzusehen...teures Spielzeug...

Es spricht nichts dagegegen es zu haben und zu nutzen.. natürlich nur bei klarem hellem Wetter wo man es nicht braucht...


Soweit grob die regeln in Deutschland.. in den Niederlanden muss man die

dortigen Regeln erst durchlesen...




Hallo Volker,


das stimmt nicht so ganz .

Auch im Kleinfahrzeug kann ein zugelassenes Radar montiert sein,
incl. Wendeanzeiger .
Und mit Radarpatent kann es dann auch blind gefahren werden .


Alles andere ist nur ein guter Sicherheitszusatz im Boot,
unterwegs aber immer nur unter Sichtbedingunden .


Hallo Helmut,

ich habe die NL Beamten auch kennengelernt u. finde es klasse,
dass sie auf Einladung der Deutschen Kollegen an der Messe teilnehmen .

Aber ob NL, D, oder weitere, alles exakt wissen die auch nicht immer .
Sind ja auch tausende, teils ändernde Vorschriften .
Oder Du hast tatsächlich etwas nicht exakt verstanden .

Bin morgen auch wieder in Düsseldorf u. kläre mal nach .



Grüße : TOMMI
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Alt 22.01.2020, 22:37
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Es ist ganz einfach.
die für Sportboote erhältlichen Radargeräte sind als Navigationsgeräte binnen nicht zulässig
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  #15  
Alt 22.01.2020, 22:39
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
Hallo Volker,


das stimmt nicht so ganz .

Auch im Kleinfahrzeug kann ein zugelassenes Radar montiert sein,
incl. Wendeanzeiger .
Und mir Radarpatent kann es dann auch blind gefahren werden .


Alles andere ist nur ein guter Sicherheitszusatz im Boot,
unterwegs aber immer nur unter Sichtbedingunden .



Ich habe die NL Beamten auch kennengelernt u. finde es klasse,
dass sie auf Einladung der Deutschen Kollegen an der Messe teilnehmen .

Aber ob NL, D, oder weitere, alles exakt wissen die auch nicht immer .
Sind ja auch tausende, teils ändernde Vorschriften .


Bin morgen auch wieder in Düsseldorf u. kläre mal nach .



Grüße : TOMMI
Klar kann man ein zugelassenes Radar einbauen mit allem Zubehör... aber die Kosten mal schnell 5 stellig und keine niedrige
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  #16  
Alt 22.01.2020, 22:45
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Bitte auch mit dem Wasserschutz mal das Thema AIS-Sender auf Sportbooten ansprechen,. Die im Datensatz zu sendende Bootsnummer haben wir nämlich nicht. Die Transceiver waren vor einiger Zeit auf der Raymarine Webseite unter Freizeit nicht mehr aufgeführt. Da ist die Sache auch nicht klar.
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  #17  
Alt 22.01.2020, 22:46
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Für einen 5m Gleiter mit zugelassen Radarbalken braucht man dann noch einen Flugschein für Helikopter


Die Nummer für den AIS Sender bekommt man doch mit der Nummernzuteilung?
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Gruß
Jörg
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  #18  
Alt 22.01.2020, 22:48
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Zitat:
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Mir wurde es allerdings auf der Messe ganz anders erklärt (speziell von den Niederländern

Fazit : Wenn wir sehen sie haben Radar an Board und wir sie kontrollieren müssen sie ein Radarpatent haben .
Haben Sie das nicht werden wir ein Bußgeld in Höhe von 900€ verhängen und sie müssen das Radargerät an Ort u Stelle stilllegen .
Es ist unabhängig davon ob sie das Radargerät eingeschaltet hatten oder nicht .

Soweit die Ausssagen der NL Polizei

Das ist für mich der interessante Part.

Alles andere, D betreffend, ist schon in extenso dekliniert worden.
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Alex
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  #19  
Alt 22.01.2020, 22:52
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Genau :

Eine Frage der Kosten, die man ausgeben möchte oder kann .

Und, ...... die große Balkenantenne, auf dem ....... keinen Boot .



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  #20  
Alt 22.01.2020, 23:02
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Zum Thema Abbauen der Radaranlage kann man, zumindest wenn man ein Seeschiff fährt, argumentieren das es dort zulässig ist und benötigt wird. In letzter Konsequenz hilft dann nur noch die Kreditkarte zusätzlich an Bord.
__________________
Gruss Thomas,

Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen.
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  #21  
Alt 22.01.2020, 23:09
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Zitat:
Zitat von Rauti Beitrag anzeigen
Die Auffassung der Wasserschutzpolizei ist nicht neu und schon seit einigen Jahren bekannt. Wenn hier User dies vehement anders sehen, ändert das nichts daran. Ich habe auf Vorführungen der Geräte bei uns am Rhein die Hersteller direkt gefragt und betretenes Schweigen geerntet. Man war dann zügig beim Betrieb auf See.
Zitat:
Zitat von Rauti Beitrag anzeigen
Zum Thema Abbauen der Radaranlage kann man, zumindest wenn man ein Seeschiff fährt, argumentieren das es dort zulässig ist und benötigt wird. In letzter Konsequenz hilft dann nur noch die Kreditkarte zusätzlich an Bord.
Liegt es an meinen unzureichenden Fähigkeiten, zwischen den Zeilen zu lesen, oder sprichst Du gerne verschlüsselt?
__________________
Gruss, Dirk


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  #22  
Alt 22.01.2020, 23:09
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Ich melde mich später u. gebe Info .

Zu Deinem Thema AIS frage ich nicht am WSP-Stand,
sondern nebenan auf dem Behördenteppisch .


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Alt 22.01.2020, 23:10
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Tatsächlich glaube ich ja, dass hier Ungenauigkeiten in der Kommunikation vorgelegen haben.

Alles andere wäre schon längst durchgesickert und hätte in der Gemeinde zu einem AUFSCHREI geführt.
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Alex
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  #24  
Alt 23.01.2020, 09:42
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Rauti Beitrag anzeigen
Bitte auch mit dem Wasserschutz mal das Thema AIS-Sender auf Sportbooten ansprechen,. Die im Datensatz zu sendende Bootsnummer haben wir nämlich nicht. Die Transceiver waren vor einiger Zeit auf der Raymarine Webseite unter Freizeit nicht mehr aufgeführt. Da ist die Sache auch nicht klar.
beziehst Du Dich dabei auf die ENI-bzw. IMO-Nummer? Von der Aussendung davon sind nicht ausrüstungspflichtige Kleinfahrzeuge explizit befreit (BinSchStrO bzw. RheinSchPV §4.07 Nr. 7), zusätzlich sind für diese neben Inland-AIS auch Class A und Class B nach IMO explizit zugelassen.

lg, justme
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  #25  
Alt 23.01.2020, 10:04
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Zum Radar - da vermute ich mal dass es bei der NL-Polzei um Verständigungs-/Übersetzungsschwierigkeiten geht.

Es gibt ja Rhein- Seeschiffe, also Kümos die den Rhein einige 100km bergauf fahren, sogar im Liniendienst. Die müssten dann ja ständig ihr Seeradar still legen...... und in Betrieb nehmen......

bis denne, Rainer
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