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  #1  
Alt 27.02.2015, 15:29
timboot timboot ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 30.07.2013
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Standard Meilennachweis auf eigener Yacht für SKS,SSS etc.

Hi,

ich such mir nen Wolf hier im Forum und bei ELWIS bin ich auch nicht viel schlauer geworden. (s.u.)

Nachdem wir letzte Saison binnen so ziemlich alles getestet haben, 50++ Schleusungen, 300km Rhein und Waal, Maas ohne Ende etc. wollen wir mit unserem Böötchen nächste Saison, ist ja bald, Richtung Buiten.

Mich beschäftigt die Frage, ob und wie ich auf eigenem Kahn als Skipper die erforderlichen SM nachweisen kann, um z.B. zur SKS Prüfung Motor zugelassen zu werden. Ich weiß, dass das freiwillig ist aber mein Ehrgeiz und Wissensdurst lässt mir halt keine Ruhe.

Beispiel: Ich plane einen Törn in küstennahen Gewässern (SKS) vom IJsselmeer raus auf die Nordsee, an den Ostfriesen vorbei bis in die Elbe, dann weiter in Richtung Nordfriesen etc. In jedem angelaufenen Hafen lass ich mir vom Hafenmeister Ankunft und Aufenthalt im Meilenbuch bestätigen. Würde eine solche Dokumentation als Nachweis von der Prüfungskommission akzeptiert?

Freue mich auf eure Antworten!
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LG Rolf

Was ist Wissen schon, wenn das Wissen nicht zur Erfahrung wurde?
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  #2  
Alt 27.02.2015, 15:42
Benutzerbild von marsvin
marsvin marsvin ist offline
Admiral
 
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Standard

Das würde so sicherlich akzeptiert werden, aber ob die Hafenmeister dazu immer Lust haben? Ich weiss auch nicht, wie es an der Nordseeküste ist, aber in Dänemark ist der Hafenmeister teilweise nur ein Automat, in den du dein Liegegeld wirfst.
Ich würde für den Törn ein Logbuch führen, am Besten eins der käuflichen von DSV oder anderen, täglich sauber und nachvollziehbar eintragen und die Meilen dokumentieren. Ich habe noch nie gehört, dass das nicht anerkannt wurde,
Siggi
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  #3  
Alt 27.02.2015, 15:44
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Du musst ein Fahrtenbuch vorlegen und die Richtigkeit an Eides statt versichern - laut meines SKS Lehrers.

Gruß
Chris
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  #4  
Alt 27.02.2015, 16:03
Benutzerbild von Niederrheiner
Niederrheiner Niederrheiner ist offline
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Hallo,

schreibe gewissenhaft dein Logbuch und bestätige Dir die entsprechenden Seemeilen selber. Kein Problem

Nur mal so nebenbei: Ijsselmeermeilen zählen jedoch nicht!

Gruß
Christian
__________________
"Rot im Sinne dieser Verordnung ist nicht grün, sondern gelb oder blau"

www.zalu.de
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  #5  
Alt 27.02.2015, 16:06
Janus Janus ist offline
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Ich kann's bloß für/in Kroatien sagen (MoBo):
Meilennachweis mit den Tankrechnungen und Bordbuch.

Hat geklappt!
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  #6  
Alt 27.02.2015, 16:30
Benutzerbild von skipper_winni
skipper_winni skipper_winni ist offline
Admiral
 
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Du führst auf den Fahrten ein ordentliches Logbuch und am Ende trägst du die Meilen in dein Mailenbuch ein und lässt die von einem Mitfahrer bestätigen zusätzlich zu der Bestätigung von dir.
So hat mir das damals der "Fahrlehrer" als Tipp mitgegeben.
__________________
mit besten Grüßen
Dirk


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  #7  
Alt 27.02.2015, 18:31
timboot timboot ist offline
Lieutenant
 
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Vielen lieben Dank für eure Hinweise!

Eine authentische saubere Führung des Logbuches mit Bestätigung durch ein Crew Mitglied, auch wenn es die eigene Ehefrau ist, reicht demnach aus.

Nächste Frage, müssen die Meilen für den SSS dann auch in entsprechenden Gewässern, sprich jenseits der 12 Meilen-Zone absolviert worden sein oder reicht da auch der Nachweis in Küstengewässern?

Nochmals Danke für eure Geduld!!!
__________________
LG Rolf

Was ist Wissen schon, wenn das Wissen nicht zur Erfahrung wurde?
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  #8  
Alt 07.11.2016, 19:35
SeaBaer SeaBaer ist offline
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Hallo Rolf,

Wir tackern immer die Hafenquittungen in das Logbuch. So gibt es einen externen Beleg, dass man dort war.

Soweit ich weiss, brauchst Du nur SEEmeilen, die NACH der Prüfung des vorausgesetzten Scheines gefahren wurden.

Also für SSS 1000 Meilen NACH Erlangung des SKS.
__________________
Gruß, Jens
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  #9  
Alt 07.11.2016, 19:55
Benutzerbild von Freibeuter
Freibeuter Freibeuter ist offline
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15.764 Danke in 5.620 Beiträgen
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Es gibt für den Nachweis einen Vordruck. Ich meine, den haben wir sogar im Trockendock. Einfach mal suchen oder googeln.


Edit:
https://www.dhh.de/fileadmin/user_up...ennachweis.pdf
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Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #10  
Alt 08.11.2016, 08:21
Visara Visara ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 27.02.2007
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Vielleicht hat Rolf seine Frage nach mehr als eineinhalb Jahren auch schon klären können...
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  #11  
Alt 08.11.2016, 10:31
Benutzerbild von Jörg L.
Jörg L. Jörg L. ist offline
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Zitat:
Zitat von SeaBaer Beitrag anzeigen
Hallo Rolf,

Wir tackern immer die Hafenquittungen in das Logbuch. So gibt es einen externen Beleg, dass man dort war.

Soweit ich weiss, brauchst Du nur SEEmeilen, die NACH der Prüfung des vorausgesetzten Scheines gefahren wurden.

Also für SSS 1000 Meilen NACH Erlangung des SKS.
Moin,

nicht ganz:
- Der SKS ist keine Voraussetzung für den SSS, sondern nur der SBF See.
- 1000 Meilen gelten ab dem erlangen des SBF See. 500 Meilen musst Du vorweisen, wenn Du zur theoretischen Prüfung gehst, und keinen SKS hast.
- Wenn Du den SKS hast, dann benötigst Du nur noch 700 Meilen, die erst zur praktischen Prüfung nachgewiesen werden müssen. Die fehlenden 300 Seemeilen hast Du ja schon beim SKS nachgewiesen.

Zum Nachweis der Seemelen wurde ja schon alles gesagt.

Jörg
__________________
Langsam werde ich alt:
Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord.
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