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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 17.08.2012, 19:39
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karaya karaya ist offline
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Zitat:
Die Antwort ist allerdings ebenso vieldeutig, wie der Gesetzestext.
Nicht wirklich, oder?

Zitat:
Zum Anfang heißt es "generell erwartet niemand, dass ein Sportboot Schallsignale abgibt"
Damit sind die allgemeinen Schallsignale nach Anlage 6 gemeint.

Das durch Beschilderung vorgeschriebene Schallsignal nach Anlage 7 Schild B7 ist halt was anderes.

Mal ein Beispiel aus dem Straßenverkehr: Generell erwartet niemand von einem PKW-Fahrer nicht schneller als 80 km/h zu fahren, wie dies für LKW vorgeschrieben ist. Wenn man als PKW-Fahrer bei dem entsprechenden Zeichen "Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h" aber schneller fährt, begeht man eine Ordnungswidrigkeit.
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  #52  
Alt 17.08.2012, 23:54
Dominic Dominic ist offline
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Ballon,
geb es auf, es gibt Dinge, die kann man hier versuchen 10mal zu erklären, mit allen Zusammenhängen und trotzdem gibt es noch welche die einfach nicht gewillt sind es zu verstehen.

Als Beispiel (daraus entsteht bestimmt die nächste Diskussion):
In §6.29 BinSchStrO steht "jedes Fahrzeug muss zur Feststellung des Schleusenranges bei der Schleusenaufsicht angemeldet werden". Zusätzlich zu dieser Verkehrsvorschrift schreiben wir noch auf zwei Schilder im Vorhafen aus jeder Richtung "Sportfahrzeuge zur Schleusung im Büro anmelden" mit UKW Kanal und Telefonnummer. Das letzte Schild vor der Schleuse sogar mit Gebotszeichen.
Trotzdem gibt es noch immer Fahrzeugführer, die auf Ansprache, nachdem sie diese drei Hinweise bzw. Gebote ignoriert und ziellos vor den Kammern treiben, ernsthaft aussagen "Ich hab gedacht, ich müßte mich nicht anmelden."
Übrigens eine Ansicht, die zu 95% auf Fahrzeuge zutrifft, die aufgrund ihres Heimatlandes der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein sollten.

Bis dann

Dominic
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  #53  
Alt 18.08.2012, 01:27
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herbarium herbarium ist offline
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@Dominic: Ich kann Deinen Ausführungen nicht folgen und finde die Erklärung mehr als eindeutig.

Zitat:
geb es auf, es gibt Dinge, die kann man hier versuchen 10mal zu erklären, mit allen Zusammenhängen und trotzdem gibt es noch welche die einfach nicht gewillt sind es zu verstehen.
Was meinst Du damit bezogen auf das Thema und die Erklärungen der WSP?
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Martin

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  #54  
Alt 18.08.2012, 09:30
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Ich seh das so, dass Martin eine Vorschrift ausgebuddelt hat, an die man einfach nicht glauben mag, weil sie eben nicht praktikabel und außerdem für den normal schnellen Leser nicht zu packen ist. Auf meinen häufigen Wegen zwischen Potsdam und Werder würde mir jedenfalls zig mal der Vogel gezeigt werden, wenn ich mir erlauben würde, Erholungssuchende und Fährmaster zu verblasen. .............. Sollte aber künftig zufällig die Waschpo vor oder hinter mir sein, dann wird eben geblasen. Für 35 € kann ich schließlich 22,013 L Diesel käuflich erwerben.
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Gruß Wilfried
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  #55  
Alt 18.08.2012, 11:36
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herbarium herbarium ist offline
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Ahhh, er tankt in Potdam bei Zweig für 1,59 € *g* Da war ich auch vor 2 Wochen.

35 € zu zahlen ist mir die Höflichkeit, andere nicht völlig unnötig zu stören, auch nicht unbedingt wert. Gesetze sind schon nicht selten weit an allen Realitäten vorbei. Ich finde es trotzdem wichtig zu wissen, wie genau die rechtliche Lage ist um eine vernünftige Basis für die Entscheidung zu haben, wie ich mich verhalte.
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Martin

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  #56  
Alt 18.08.2012, 15:18
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
Zitat:
Was meinst Du damit bezogen auf das Thema und die Erklärungen der WSP?
weil genau die Erklärung meinerseits schon gegeben wurde. Das Zeichen nach B.7 stellt ein Gebot für sich dar, ohne Ausnahmen. Unabhängig von den übrigen Vorschriften zur Abgabe von Schallzeichen durch Kleinfahrzeuge.

Zitat:
35 € zu zahlen ist mir die Höflichkeit, andere nicht völlig unnötig zu stören, auch nicht unbedingt wert. Gesetze sind schon nicht selten weit an allen Realitäten vorbei. Ich finde es trotzdem wichtig zu wissen, wie genau die rechtliche Lage ist um eine vernünftige Basis für die Entscheidung zu haben, wie ich mich verhalte.
Wenn die zuständige Behörde das Verkehrszeichen nach B.7 aufstellt, wird das seine Gründe haben. Ich denke das hier eine zusätzliche Gefährdung gesehen wird, der man damit begegnen möchte.
Ausserdem trifft dein letzter Satz auch den Punkt. Nicht nur du musst dich an die Verkehrsvorschriften halten, sondern andere Fahrzeugführer müssen auch darauf vertrauen können, dass sich andere Fahrzeuge an die entsprechenden Gebote halten. Der Fährführer in dem genannten Fall dieses Tread, muss sich darauf verlassen können dass, wenn er kein Schallsignal vernommen hat, der für ihn zu querende Abschnitt der Wasserstraße frei von anderen Fahrzeugen ist. Dies ist unabhängig von den Vorschriften zu den Ausweichpflichten zu sehen.
Das ist auch der Grund warum bei Unfällen zwischen Fahrzeugen der gewerblichen Schifffahrt, beide Schiffsführer eine Mitschuld am Unfall trifft, wenn vorher keine Schallzeichen gegeben wurden. Jeder Fahrzeugführer hat alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen um mögliche Gefahren abzuwenden und Unfälle zu vermeiden.

Bis dann

Dominic
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  #57  
Alt 18.08.2012, 18:46
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herbarium herbarium ist offline
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Ok, ich verstehe was Du meinst aber finde es trotzdem richtig, solche Dinge bei Unklarheit zu diskutieren bevor einfach jeder ohne sich darüber groß Gedanken zu machen tut, was er für richtig hält. Mir war es nicht so ganz klar - vor allem weil dort eben kein Mensch ein Schllasignal gibt. Das hat mich verunsichert. Und genau um so was miteinander zu besprechen ist so ein Forum doch auch da, oder?

Ich habe Dein oben angesprochenes Kommentar als Kritik verstanden, und kann diese eben nicht ganz nachvollziehen.
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Martin

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  #58  
Alt 18.08.2012, 19:19
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
die Kritik war jetzt aber nicht auf dich bezogen, sondern eher darauf, dass obwohl bereits mehrere gute Erklärungen abgegeben wurden, es immer noch User gibt, die versuchen selbst Fakten wegzudiskutieren, nach dem Motto "da hupt keiner, also muss man das nicht."

Es gibt wirklich Bereiche im Schifffahrtsrecht die selbst von den Wasser- und Schifffahrtsdirektion unterschiedlich interpretiert werden. Die Diskussion selbst ist auch nicht verwerflich, aber dass sich dort anscheinend viele Fahrzeugführer nicht an diese Verkehrsregel halten, macht dieses Verhalten ja nicht zum geltenden Recht.

Selbst von gewerblichen Kollegen hört man, dass zu wenig auf Schallsignale zurückgegriffen wird, weil moderne Technik wie UKW, Radar, AIS etc. zum Verzicht verleiten. Wenn´s knallt, fällt man dann wieder aus allen Wolken.

Bis dann

Dominic
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  #59  
Alt 18.08.2012, 21:30
DieterTD DieterTD ist offline
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Danke an Herbarium für die Mühe mit der Veröffentlichung der Rechtssicht. Man lernt nie aus!

Praktische Erfahrungen kann ich nur vom östlichen Nachbarn beisteuern (Polen). Gleiches Zeichen wie bei uns. Ich habe noch nie im Leben irgendeinen tröten gehört... Keinen Berufler, kein Sportboot, kein Behördenboot (Weichsel, Warta, Oder).

Gruß

Dieter
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  #60  
Alt 20.08.2012, 22:50
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Superpapa Superpapa ist offline
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Wollen wir hoffen, dass die "netten Jungs in blau" nicht plötzlich auf die Idee kommen, mit den ausbleibenden Schallsignalen Ordnungsgelder zu generieren.
Diese Runde wurde mit dem Ankerlicht genauso praktiziert, eine unbedeutende, relativ unsinnige Vorschrift wurde grundlos bedeutsam, weil plötzlich geldbringend. Da wurden selbst direkt am Ufer liegende Boote "behelligt" und zwecks "Gefahrenabwehr"
Früher hat das Miteinander mehr gezählt, heutzutage wird per Ordnungsgeldertrag abgerechnet....
Gruß
Michael
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  #61  
Alt 21.08.2012, 00:29
ChrisCraft ChrisCraft ist offline
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Wollen wir hoffen, dass die "netten Jungs in blau" nicht plötzlich auf die Idee kommen, mit den ausbleibenden Schallsignalen Ordnungsgelder zu generieren.
Diese Runde wurde mit dem Ankerlicht genauso praktiziert, eine unbedeutende, relativ unsinnige Vorschrift wurde grundlos bedeutsam, weil plötzlich geldbringend. Da wurden selbst direkt am Ufer liegende Boote "behelligt" und zwecks "Gefahrenabwehr"
Früher hat das Miteinander mehr gezählt, heutzutage wird per Ordnungsgeldertrag abgerechnet....
Gruß
Michael
Also ich sehe das Ankerlicht schon als sicherheitsrelevant an.

Bist Du schon mal im Dunkeln gefahren?
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Gruß
Christoph
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  #62  
Alt 21.08.2012, 01:13
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Superpapa Superpapa ist offline
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Zitat:
Zitat von ChrisCraft Beitrag anzeigen
Also ich sehe das Ankerlicht schon als sicherheitsrelevant an.

Bist Du schon mal im Dunkeln gefahren?
Sicherlich.
Aber ein direkt am Ufer innerhalb des Schilfgürtels liegendes Boot stellt eine Gefahr dar, an einer genehmigten Liegestelle neben der Fahrrinne aber nicht??? Wer im Dunkeln im unmittelbaren Uferbereich blind rumgondelt stellt das größere Sicherheitsrisiko dar.
Da finde ich die (erlaubte) Mast-Topp-Beleuchtung eines Seglers wegen der unmöglichen Entfernungseinschätzung wesentlich bedenklicher.
Schlimm ist in meinen Augen eher, dass aus "Freunden und Helfern" nur noch kleinkarierte Geldabzocker geworden sind, die man lieber von hinten sieht. Ich kann mich, auch bei keinem Bekannten, an keine Begegnung erinnern, bei der einem Wassersportler in irgendeiner Weise geholfen wurde, obwohl ich hoffe, dass es so etwas noch gibt.
Gruß
Michael
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  #63  
Alt 21.08.2012, 09:31
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herbarium herbarium ist offline
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Zitat:
Ich kann mich, auch bei keinem Bekannten, an keine Begegnung erinnern, bei der einem Wassersportler in irgendeiner Weise geholfen wurde, obwohl ich hoffe, dass es so etwas noch gibt.
Ich finde allein die Ausführliche Antwort auf meine Fragen (übrigens war das schon das zweite mal, dass mir die WSP Brandenburg bei Fragen so ausführlich geholfen hat) war mir eine Hilfe.

Zitat:
Wollen wir hoffen, dass die "netten Jungs in blau" nicht plötzlich auf die Idee kommen, mit den ausbleibenden Schallsignalen Ordnungsgelder zu generieren.
Bisher haben die an der besagten Stelle noch niemanden angehalten und ich habe da noch kein Schallsignal gehört.

Eine Diskussion über Sinnhaftigkeit oder Unsinnigkeit von Gesetzen wollte ich hier eigentlich nicht lostreten. Da weiß am ende ohnehin jeder besser, was sinnvoll und was nicht sinnvoll ist.
__________________
Martin

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  #64  
Alt 21.08.2012, 15:01
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Ich kenne hunderte Stellen auf deutschen Straßen mit einem Tempolimit (z.B. 30 Km/H) und alle rasen mit deutlich mehr Tempo durch.

Bis die Polizei öfter Kontrollen durchführt. Und siehe da: Es gibt einen Lerneffekt

An dieser Stelle dürfte das gleiche gelten. Wie bereits beschrieben, sollen die Schallsignale den Fährmann vor aufkommenden Verkehr unterrichten. Vielleicht ärgert sich der Fährmann (oder Fährfrau?) auch über die ignoranten Sportbootfahrer, die nie über Schallzeichen ihre Anwesenheit kundtun.
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Viele Grüße
Volker
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  #65  
Alt 21.08.2012, 15:25
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Zitat:
Vielleicht ärgert sich der Fährmann (oder Fährfrau?) auch über die ignoranten Sportbootfahrer, die nie über Schallzeichen ihre Anwesenheit kundtun.
Wäre mal interessant zu wissen, auch wenn es an der Sachlage nichts ändert. Kennt jemand die gute Frau oder jemnden sonst, der an der Fähre Dienst tut?
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Martin

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  #66  
Alt 21.08.2012, 15:54
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Beim Stopp-Schild heißt es: Halten, schalten, klotzen, fahren!

Beim Schild "Schallsignal geben" (Gebotsschild) heißt es: hupen.

Da gibt es wohl keinen Interpretationsspielraum. Und es ist egal ob dies jemanden stört, ob das jemand leiden mag oder nicht.

Die Stelle an dieser Fähre ist allerdings recht übersichtlich. Trotzdem gilt das Gebot.
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  #67  
Alt 21.08.2012, 16:59
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
Zitat:
Beim Stopp-Schild heißt es: Halten, schalten, klotzen, fahren!
ich hab manchmal den Eindruck, das heißt "schnell über Haltelinie und Schild drüber herfahren, mitten auf dem Übergang, z.B. Radweg stehnbleiben und dann unterrs Fahrzeug gucken ob einer drunter liegt".

Ist doch ganz einfach. Entweder ich folge dem Gebot und mache alles richtig, oder ich ignorier es. Im zweiten Fall nehme ich, wenn ich erwischt werde und zahlen muss, die Strafe wie ein Mann und im Havariefall bin ich bereit auch dafür die volle Verantwortung zu tragen. Denn ein Richter wird später wohl nicht der Argumentation folgen „Ich finde diese Regel unsinnig und da hupt ja außer mir auch keiner."

Bis dann

Dominic
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  #68  
Alt 21.08.2012, 17:50
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Beim Schild "Schallsignal geben" (Gebotsschild) heißt es: hupen.
Bitte unbedingt den Landesruderverband Brandenburg über diese Sachlage informieren. Der verbreitet auf seiner Webseite nämlich gefährliche Falschinformationen (Frage zu Bild 19):
http://www.lrvbrandenburg.de/index.p...520&Itemid=169
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Viele Grüße
Gerhard

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  #69  
Alt 21.08.2012, 18:12
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Zitat:
Zitat von Kladower Beitrag anzeigen
Bitte unbedingt den Landesruderverband Brandenburg über diese Sachlage informieren. Der verbreitet auf seiner Webseite nämlich gefährliche Falschinformationen (Frage zu Bild 19):
http://www.lrvbrandenburg.de/index.p...520&Itemid=169
Moin,

daher sollte man seine Informationen auch nicht aus bunten Flyern irgendwelcher Verbände, Vereinen oder sonstigen Institutionen beziehen. Ist schon schlimm genug was der ADAC verbreitet.

In diesem Fall ist es zwar fernab jeglicher Realität, wird der Ruderer aber von der Fähre über den Haufen gefahren wird ihm der Link auch nicht viel nützen, weil er hätte ja....
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Gruss Vestus
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  #70  
Alt 21.08.2012, 18:29
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@Kladower:

Ich werde den Ruder-Jungs sofort eine Email schicken und auch gleich noch ne Hupe beilegen. Die brauchen das! Ist wichtig.
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  #71  
Alt 21.08.2012, 19:09
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Zitat:
Zitat von herbarium Beitrag anzeigen
Na wenn das die Polizei wüsste...
Die steht und kassiert wenn du nicht hupst.
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Wer Brandenburg nicht kennt ,kennt die Welt nicht. Schöne Grüße Micki
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  #72  
Alt 24.08.2012, 15:58
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Standard Auskunft der WSV

Hallo zusammen,

eigentlich sind wir mit dem Thema ja durch, aber ich hatte zu Beginn der Diskussion die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung als "Copyright-Halter" der BinSchStrO angeschrieben. Die Antwort der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Ost ist glasklar formuliert und lässt keine Fragen mehr offen. Ich darf sie mit freundlicher Genehmigung hier weiter geben:

Zitat:
Das von Ihnen angesprochene Problem ist auf den ersten Blick tatsächlich etwas undurchsichtig. Jedoch ist es hinsichtlich der Befolgung von Rechtsvorschriften, auch im Schifffahrtsrecht, generell so, dass spezielle Regelungen den allgemeinen Regelungen vorgehen.

Im beschriebenen Fall sind Schiffsführer mit Ihrem Kleinfahrzeug durch die Spezialregelung „Aufstellung des Gebotszeichens B.7“ verpflichtet, ein Schallzeichen zu geben, auch wenn die allgemeine Regelung der BinSchStrO § 4.02 den Schiffsführer davon befreit. Nach § 1.03 Nr. 8 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) muss der Schiffsführer die entsprechenden Reisevorbereitungen treffen und dafür sorgen, dass das Fahrzeug betriebssicher ist. Diese Regelung gilt für alle Fahrzeuge, auch Kleinfahrzeuge mit und ohne Maschinenantrieb. Das heißt in diesem Fall, ein Schallgerät, eine Hupe oder ein Horn müssen mitgeführt werden, wenn im zu befahrenen Revier solche Regelungen existieren.

Ähnliche Sachverhalte gibt es in vielfältiger Art und Weise in der BinSchStrO. So müssen Kleinfahrzeuge auf bestimmten Wasserstraßen rechts fahren, jedoch wenn ein Schifffahrtszeichen den Wechsel der Fahrwasserseite vorsieht, dann muss diesem Gebot gefolgt werden. Des Weiteren dürfen Sportfahrzeuge auf Seen und seeartigen Erweiterungen mit einer Breite von mehr als 250 m in einem Abstand von mindestens 100 m zum Ufer auf bestimmten Wasserstraßen bis zu 25 km/h fahren, jedoch wenn per Schifffahrtszeichen eine geringere Geschwindigkeit vorgeschrieben ist, dann muss diesem Gebot gefolgt werden…
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Viele Grüße
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Folgende 6 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #73  
Alt 24.08.2012, 22:12
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Fun_Sailor Fun_Sailor ist offline
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1.404 Danke in 748 Beiträgen
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Also müssen auch alle Paddler und Ruderboote 'ne Tröte mit sich führen, wenn sie solche Stellen passieren: Na denn auf zum fröhlichen Hupen !
Das wird an manchen Stellen ja wie bei "Wannsee in Flammen", ein richtiges Hupkonzert !

Fun_Sailor (demnächst mit Quietsche-Ent'chen="Schallgerät")
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  #74  
Alt 24.08.2012, 22:23
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Zitat:
Zitat von Fun_Sailor Beitrag anzeigen
Also müssen auch alle Paddler und Ruderboote 'ne Tröte mit sich führen, wenn sie solche Stellen passieren: Na denn auf zum fröhlichen Hupen !
Das wird an manchen Stellen ja wie bei "Wannsee in Flammen", ein richtiges Hupkonzert !

Fun_Sailor (demnächst mit Quietsche-Ent'chen="Schallgerät")
Segler und Tretbootfahrer hast Du vergessen.
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Gruss Vestus
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  #75  
Alt 24.08.2012, 22:41
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Also mal ganz ehrlich, ich geb's ja jetzt zu:
Seit Anfang an, also '99, als ich meinen SBF Segeln gemacht und danach gleich stolz mein 1. (und noch jetziges) Segelboot gekauft hatte, habe ich mir als erstes 2 Rettungswesten + so 'ne orange Mundtröte (=tierisch lautes Horn bei AWN) + rote Signal-Flagge zugelegt, falls ich mitten aufm Wannsee in einer Flaute liegen bleibe, der AB dann streikt und die (berüchtigte) "Lichterfelde" sich grausam schnell nähert...
Das Quietsche-Ent'chen nehme ich aber (als Backup) trotzdem mit!

Gruß Fun_Sailor
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