boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 201 bis 225 von 1.354Nächste Seite - Ergebnis 251 bis 275 von 1.354
 
Themen-Optionen
  #226  
Alt 25.09.2013, 10:12
Benutzerbild von hp2sport
hp2sport hp2sport ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 25.11.2011
Ort: Bayern, do bin i dahoam
Beiträge: 1.286
Boot: Fountaine Pajot
1.619 Danke in 569 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Panna Beitrag anzeigen
Was kostet eigentlich der Sigma UL ?
9008 € ohne SA,s.
__________________
Gruß Hans,
der Bojenfeldhasser
Mit Zitat antworten top
  #227  
Alt 25.09.2013, 10:14
Benutzerbild von Trikeflieger2
Trikeflieger2 Trikeflieger2 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 12.08.2009
Ort: Esslingen
Beiträge: 2.035
Boot: momentan ohne
2.801 Danke in 1.277 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von hp2sport Beitrag anzeigen
....
Wenn andere Hersteller noch nicht darauf gekommen sind, dann spiegelt das die Genialität des Hr. Reddigs zu.
....
Hallo,

in Österreich gibt es auch eine Firma, die Anhängezuglasten erhöht und Gutachten hierfür erstellt. Das Gutachten wird dann vom TÜV eingetragen. Man wiegt sich als Fahrzeugbesitzer dann in der Sicherheit, dass alles regelkonform ist. Warum sich dann aber die Fahrzeughersteller so derart sträuben, die Anhängelasten selber zu erhöhen, erschließt sich mir nicht, wenn es die Konstruktionen zulassen würden. Fakt ist, dass es von dieser Firma Gutachten gibt, die hier in Deutschland vom TÜV nicht anerkannt werden.

Daher wäre für mich eine klare Aussage des Herstellers sehr interessant und nicht die Geheimniskrämerei, wie es hier läuft. Diese Plattform wäre doch die ideale Werbung für die Firma. Wenn sich hier einige User von der Korrektheit überzeugen lassen könnten, würde sich der Trailer doch verkaufen wie blöd. Auch ich bin auf der Suche nach einem Boot in der 3t-Klasse und werde dann auch einen Trailer mit Reserve brauchen.

Gruß Axel
Mit Zitat antworten top
  #228  
Alt 25.09.2013, 10:14
Benutzerbild von Dandy
Dandy Dandy ist offline
Captain
 
Registriert seit: 26.02.2003
Ort: Raum Göppingen
Beiträge: 685
Boot: Chaparral 240 Signature
Rufzeichen oder MMSI: Flying Dutchman
2.479 Danke in 1.053 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Sternchen Beitrag anzeigen
Am lautesten "schreien" doch meist eh die, die sich wahrscheinlich noch nicht mal ansatzweise jemals einen Sigma-Trailer kaufen wollen......
Denke, wer wirkliches Kaufinteresse an so einem Trailer hat, wird die nötigen Daten und Fakten auch erhalten.
Würde, wenn ich etwas Besonderes vermarkte, dies auch nicht an die große Glocke hängen und es einfach so herausposaunen, warum auch?
Denke, Sigma macht es ganz richtig, dass sie nämlich nicht auf jeden dummen Kommentar hier eingehen....


Das spiegelt genau die Worte von Hr. Reddig wieder
__________________

Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #229  
Alt 25.09.2013, 10:25
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.156
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.102 Danke in 20.681 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von hp2sport Beitrag anzeigen
Es sind als zulässiges Gesamtgewicht 3650 KG eingetragen.
Kleiner Tipp, der unterscheid zwischen StVO und StVZO machts aus, weitere Details bei Sigma.
Wie gesagt was du zulassen kannst ist das einen
in der STVZO steht :
§42 (1)
.
.
.

Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3 500 kg betragen.

Daher begrenzt das Fahrzeug und nicht der Hänger das Gefährt.

wie gesagt selbst wenn der Hänger für 4t zugelassen wäre dürfte er nicht an einen PKW wenn er voll beladen ist.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #230  
Alt 25.09.2013, 10:25
Benutzerbild von hp2sport
hp2sport hp2sport ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 25.11.2011
Ort: Bayern, do bin i dahoam
Beiträge: 1.286
Boot: Fountaine Pajot
1.619 Danke in 569 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Hallo,

in Österreich gibt es auch eine Firma, die Anhängezuglasten erhöht und Gutachten hierfür erstellt. Das Gutachten wird dann vom TÜV eingetragen. Man wiegt sich als Fahrzeugbesitzer dann in der Sicherheit, dass alles regelkonform ist.
Gruß Axel
Das hat aber gar nichts mit dem Ultra Light zu tun, denn am Zugfahrzeug wird definitiv nichts eingetragen.
__________________
Gruß Hans,
der Bojenfeldhasser
Mit Zitat antworten top
  #231  
Alt 25.09.2013, 10:36
Benutzerbild von Trikeflieger2
Trikeflieger2 Trikeflieger2 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 12.08.2009
Ort: Esslingen
Beiträge: 2.035
Boot: momentan ohne
2.801 Danke in 1.277 Beiträgen
Standard

Hallo Hans,

ich wollte damit nur deutlich machen, dass es Firmen gibt, die irgendwelche Grauzonen ausnutzen und man dann trotzdem blöd da steht, weil das Gutachten nicht anerkannt wird.

Soll heißen: Sigma hat irgendeine Rechtslücke gefunden oder meint, diese gefunden zu haben. Ob das dann tatsächlich rechtens ist, bleibt hier unbeantwortet bzw. nicht nachgewiesen.

Gruß Axel
Mit Zitat antworten top
  #232  
Alt 25.09.2013, 10:58
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.156
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.102 Danke in 20.681 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von hp2sport Beitrag anzeigen
Es sind als zulässiges Gesamtgewicht 3650 KG eingetragen.
Kleiner Tipp, der unterscheid zwischen StVO und StVZO machts aus, weitere Details bei Sigma.
nochmal nachfragen Wasi st in deinem KFZ eingetragen ?

Was im Anhänger eingetragen ist interressiert hier nicht die Bohne.
Das ist vermutlich der Trick von Sigma:
Wir tragen mal 3650kg ein, weiss ja keiner, dass er das an keinen PKW hängen darf
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #233  
Alt 25.09.2013, 11:10
Benutzerbild von hp2sport
hp2sport hp2sport ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 25.11.2011
Ort: Bayern, do bin i dahoam
Beiträge: 1.286
Boot: Fountaine Pajot
1.619 Danke in 569 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
nochmal nachfragen Wasi st in deinem KFZ eingetragen ?
Falschrum, im Auto ist nichts nachträgliches eingetragen.

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Was im Anhänger eingetragen ist interressiert hier nicht die Bohne.
Das ist vermutlich der Trick von Sigma:
Doch, das ist entscheidend

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Wir tragen mal 3650kg ein, weiss ja keiner, dass er das an keinen PKW hängen darf
Des is ein Schmarrn!

Gerne weiteres Rätselraten, es wird schön langsam warm, aber ich verrate nichts weiteres.
__________________
Gruß Hans,
der Bojenfeldhasser
Mit Zitat antworten top
  #234  
Alt 25.09.2013, 11:13
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.156
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.102 Danke in 20.681 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von hp2sport Beitrag anzeigen
Falschrum, im Auto ist nichts nachträgliches eingetragen.

wenn im Auto nichts weiteres eingetragen wird steht dort max 3500 kg zumindest innerhalb Deutschland
und somit ist dort schluss. wie man in der STVZO lesen kann.

oder zeig mir ein Fahrzeug das bei Zulässiger Anhängelast mehr als 3500kg drinnen stehen hat. (O1 im Fahrzeugschein)
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #235  
Alt 25.09.2013, 11:33
Benutzerbild von Panna
Panna Panna ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 08.09.2006
Ort: Remscheid
Beiträge: 4.365
25.532 Danke in 7.524 Beiträgen
Standard

Watt so teuer?

War es nicht so,dass beim Auto die Stützlast angerechnet wird ?
__________________
Hier könnte mein Name stehen!!!

Mit Zitat antworten top
  #236  
Alt 25.09.2013, 11:36
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.156
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.102 Danke in 20.681 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Panna Beitrag anzeigen
War es nicht so,dass beim Auto die Stützlast angerechnet wird ?

das haben wir jetzt schon hunder mal durch

bis 3500kg ja bei 3500kg ist schluss

siehe §42 STVZO
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map

Geändert von billi (25.09.2013 um 11:57 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #237  
Alt 25.09.2013, 11:47
Benutzerbild von Basstel-Bassti
Basstel-Bassti Basstel-Bassti ist offline
Preußenbengel
 
Registriert seit: 19.05.2008
Beiträge: 1.978
7.689 Danke in 3.930 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von hp2sport Beitrag anzeigen
Kleiner Tipp, der unterscheid zwischen StVO und StVZO machts aus, weitere Details bei Sigma.
Zitat:
Zitat von Dandy Beitrag anzeigen


Das spiegelt genau die Worte von Hr. Reddig wieder
Zitat:
Zitat von hp2sport Beitrag anzeigen



aber ich verrate nichts weiteres.

was ein Blödsinn
__________________
diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #238  
Alt 25.09.2013, 11:51
Benutzerbild von hp2sport
hp2sport hp2sport ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 25.11.2011
Ort: Bayern, do bin i dahoam
Beiträge: 1.286
Boot: Fountaine Pajot
1.619 Danke in 569 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wenn im Auto nichts weiteres eingetragen wird steht dort max 3500 kg zumindest innerhalb Deutschland
und somit ist dort schluss. wie man in der STVZO lesen kann.

oder zeig mir ein Fahrzeug das bei Zulässiger Anhängelast mehr als 3500kg drinnen stehen hat. (O1 im Fahrzeugschein)
Wie wärs wenn man dem Zugfahrzeug 150 KG Stützlast zurechnet?
__________________
Gruß Hans,
der Bojenfeldhasser
Mit Zitat antworten top
  #239  
Alt 25.09.2013, 11:54
Benutzerbild von hp2sport
hp2sport hp2sport ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 25.11.2011
Ort: Bayern, do bin i dahoam
Beiträge: 1.286
Boot: Fountaine Pajot
1.619 Danke in 569 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Basstel-Bassti Beitrag anzeigen
was ein Blödsinn
Nicht alles was man selber nicht versteht ist Blödsinn.
__________________
Gruß Hans,
der Bojenfeldhasser
Mit Zitat antworten top
  #240  
Alt 25.09.2013, 11:54
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.156
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.102 Danke in 20.681 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von hp2sport Beitrag anzeigen
Wie wärs wenn man dem Zugfahrzeug 150 KG Stützlast zurechnet?
nicht zulässig wie man in §42 STVZO lesen kann.

einem Anhänger mit 2000kg darf die Stützlast zugerechnet werden.
dann sind z.B. 2100 KG gesammtmasse zulässig wenn diese und das fahrzeug eine Stützlast von 100kg haben.

bei Fahrzeugen mit 3500Kg gilt dies Inkl. Stützlast dürfen 3500KG nicht überrschritten sein.

hier nochmal der Gesetzestext: Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3 500 kg betragen.

D.H. Hat der Anhänger eine Tatsächliche Stützlast von 150kg darf die Achslast max. 3350kg Betragen
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #241  
Alt 25.09.2013, 11:56
Benutzerbild von derausdemnorden
derausdemnorden derausdemnorden ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 27.10.2006
Beiträge: 7.022
37.377 Danke in 7.366 Beiträgen
Standard

Ich finde es einfach nur lustig hier.

Die Lösung ist doch so einfach:
Man geht mit 9000 € dort hin, kauft, bezahlt, unterschreibt ein rede und schreibverbot und bekommt die Infos inkl. Trailer
__________________
Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #242  
Alt 25.09.2013, 11:58
Benutzerbild von Basstel-Bassti
Basstel-Bassti Basstel-Bassti ist offline
Preußenbengel
 
Registriert seit: 19.05.2008
Beiträge: 1.978
7.689 Danke in 3.930 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von hp2sport Beitrag anzeigen
Nicht alles was man versteht ist Blödsinn.
hier fehlt vermutlich ein NICHT, oder ?


Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen

hier nochmal der Gesetzestext: Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3 500 kg betragen.

D.H. Hat der Anhänger eine Tatsächliche Stützlast von 150kg darf die Achslast max. 3350kg Betragen


Zitat:
Zitat von derausdemnorden Beitrag anzeigen
Ich finde es einfach nur lustig hier.

Die Lösung ist doch so einfach:
Man geht mit 9000 € dort hin, kauft, bezahlt, unterschreibt ein rede und schreibverbot und bekommt die Infos inkl. Trailer

oder man hat einen sehr teuren Trailer gekauft und ist drauf reingefallen - wer gibt das gerne zu ?
__________________
diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #243  
Alt 25.09.2013, 12:00
Benutzerbild von derausdemnorden
derausdemnorden derausdemnorden ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 27.10.2006
Beiträge: 7.022
37.377 Danke in 7.366 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Basstel-Bassti Beitrag anzeigen
.....
oder man hat einen sehr teuren Trailer gekauft und ist drauf reingefallen - wer gibt das gerne zu ?
Von der Seite hab ich es noch nicht betrachtet ....
__________________
Und die √ allen Übels sind die 62


Gruß Henning
Mit Zitat antworten top
  #244  
Alt 25.09.2013, 12:07
123 123 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 03.09.2010
Beiträge: 2.263
2.223 Danke in 1.183 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von hp2sport Beitrag anzeigen
Wie wärs wenn man dem Zugfahrzeug 150 KG Stützlast zurechnet?
Die 150 kg gehören zwar nicht zur Anhängelast, aber zum zulässigen Gesamtgewicht. Wenn für den Anhänger ein zGG. von mehr als 3,5t eingetragen ist, braucht er außerdem eine selbsttäige Anhängekupplung. An Kugelköpfen ist er dann nur noch hinter landwirtschaftlichen Zugmaschinen legal zu betreiben. Steht alles in Paragraph 43 der StVZO. Eintragungen sind übrigens ungültig, wenn sie zu Unrecht bestehen.
Mit Zitat antworten top
  #245  
Alt 25.09.2013, 12:20
Benutzerbild von 23 Nova
23 Nova 23 Nova ist offline
Commander
 
Registriert seit: 24.11.2011
Ort: Bonn/ Köln
Beiträge: 301
Boot: Wellcraft 243 Prima
315 Danke in 137 Beiträgen
Standard

Freunde, das wird hier nix.

weder der Hersteller noch sonstige ``Kollegen `` hier aus dem Forum die diesen Hänger besitzen geben das Geheimniss frei, ist ja auch kein Wunder 9000 € sind ja schließlich viel Geld ))))
__________________
Schöne Grüße

Oli

Wer nichts ausgibt kann auch nichts Sparen
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #246  
Alt 25.09.2013, 12:45
Benutzerbild von Trikeflieger2
Trikeflieger2 Trikeflieger2 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 12.08.2009
Ort: Esslingen
Beiträge: 2.035
Boot: momentan ohne
2.801 Danke in 1.277 Beiträgen
Standard

Hallo,

nachdem hier einer geschrieben hat, der Trick bestünde aus dem Unterschied zwischen StVZO und StVO, vermute ich jetzt mal, dass der Hersteller sagt: Besser nur 1 Vergehen als gleich 2 Vergehen. Beim 3,65t-Hänger ist wenigstens der Trailer legal unterwegs, da nicht überladen. Somit gibt es nur noch eine Strafe wegen zuviel Anhängelast am Auto. Beim 3,5t-Hänger kommt zur überschrittenen Anhängelast ja auch noch ein überladener Hänger dazu. Somit eine höhere Strafe, evtl. auch schon Punkte, die man mit Lösung 3,65t nicht bekommt. Vielleicht kommt der Fahrer auch bei Lösung 3,65t bei den meisten Kontrollen durch, weil die Kontrolleure hauptsächlich auf die Überladung des Trailers achten und auch nicht alle Vorschriften im Kopf haben.

Gruß Axel
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #247  
Alt 25.09.2013, 12:57
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.156
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.102 Danke in 20.681 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Hallo,

nachdem hier einer geschrieben hat, der Trick bestünde aus dem Unterschied zwischen StVZO und StVO, vermute ich jetzt mal, dass der Hersteller sagt: Besser nur 1 Vergehen als gleich 2 Vergehen. Beim 3,65t-Hänger ist wenigstens der Trailer legal unterwegs, da nicht überladen. Somit gibt es nur noch eine Strafe wegen zuviel Anhängelast am Auto. Beim 3,5t-Hänger kommt zur überschrittenen Anhängelast ja auch noch ein überladener Hänger dazu. Somit eine höhere Strafe, evtl. auch schon Punkte, die man mit Lösung 3,65t nicht bekommt. Vielleicht kommt der Fahrer auch bei Lösung 3,65t bei den meisten Kontrollen durch, weil die Kontrolleure hauptsächlich auf die Überladung des Trailers achten und auch nicht alle Vorschriften im Kopf haben.

Gruß Axel
davon gehe ich auch aus. Zudem wird bei einer Überschreitung von 4,2% nur eine Ordnungswidrigkeit geandet und es gibt keine Punkte.

allerdings würd ich hier dann bei eingetragenen 3650kg vom Trailer von vorsätzlicher Überladung reden und dies ist nicht gleich zu setztn mit einer Ordnungswidrigkeit
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #248  
Alt 25.09.2013, 13:07
Benutzerbild von Trikeflieger2
Trikeflieger2 Trikeflieger2 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 12.08.2009
Ort: Esslingen
Beiträge: 2.035
Boot: momentan ohne
2.801 Danke in 1.277 Beiträgen
Standard

Vorsatz ist aber nur, wenn man es weiß. Nachdem hier niemand was sagt, kann ihm auch nicht nachgewiesen werden, dass er was wusste. Vielleicht desshalb diese Geheimniskrämerei. Man kann sich ja einfach mal blöd anstellen. Geht eben nur 1x, bei der 2. Kontrolle ist es dann Vorsatz.

Gruß Axel
Mit Zitat antworten top
  #249  
Alt 25.09.2013, 13:08
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.156
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.102 Danke in 20.681 Beiträgen
Standard

ich glaube ja das Hans nach meinem Post #241 nochmal genau bei SIGMA nachfragt und seinen Fehlkauf rückgängig macht.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #250  
Alt 25.09.2013, 13:11
Benutzerbild von gbeck
gbeck gbeck ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.11.2004
Ort: am Niederrhein
Beiträge: 6.420
Boot: z.Zt. mal ohne
16.646 Danke in 8.678 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ich glaube ja das Hans nach meinem Post #241 nochmal genau bei SIGMA nachfragt und seinen Fehlkauf rückgängig macht.
Glaube kann Berge versetzen.....
__________________
Gruß - Georg
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 201 bis 225 von 1.354Nächste Seite - Ergebnis 251 bis 275 von 1.354



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 18:45 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.