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Gruß Hans, der Bojenfeldhasser |
#227
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Zitat:
in Österreich gibt es auch eine Firma, die Anhängezuglasten erhöht und Gutachten hierfür erstellt. Das Gutachten wird dann vom TÜV eingetragen. Man wiegt sich als Fahrzeugbesitzer dann in der Sicherheit, dass alles regelkonform ist. Warum sich dann aber die Fahrzeughersteller so derart sträuben, die Anhängelasten selber zu erhöhen, erschließt sich mir nicht, wenn es die Konstruktionen zulassen würden. Fakt ist, dass es von dieser Firma Gutachten gibt, die hier in Deutschland vom TÜV nicht anerkannt werden. Daher wäre für mich eine klare Aussage des Herstellers sehr interessant und nicht die Geheimniskrämerei, wie es hier läuft. Diese Plattform wäre doch die ideale Werbung für die Firma. Wenn sich hier einige User von der Korrektheit überzeugen lassen könnten, würde sich der Trailer doch verkaufen wie blöd. Auch ich bin auf der Suche nach einem Boot in der 3t-Klasse und werde dann auch einen Trailer mit Reserve brauchen. Gruß Axel |
#228
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Zitat:
Das spiegelt genau die Worte von Hr. Reddig wieder
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#229
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Zitat:
in der STVZO steht : §42 (1) . . . Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3 500 kg betragen. Daher begrenzt das Fahrzeug und nicht der Hänger das Gefährt. wie gesagt selbst wenn der Hänger für 4t zugelassen wäre dürfte er nicht an einen PKW wenn er voll beladen ist.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#230
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Das hat aber gar nichts mit dem Ultra Light zu tun, denn am Zugfahrzeug wird definitiv nichts eingetragen.
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Gruß Hans, der Bojenfeldhasser |
#231
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Hallo Hans,
ich wollte damit nur deutlich machen, dass es Firmen gibt, die irgendwelche Grauzonen ausnutzen und man dann trotzdem blöd da steht, weil das Gutachten nicht anerkannt wird. Soll heißen: Sigma hat irgendeine Rechtslücke gefunden oder meint, diese gefunden zu haben. Ob das dann tatsächlich rechtens ist, bleibt hier unbeantwortet bzw. nicht nachgewiesen. Gruß Axel |
#232
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Was im Anhänger eingetragen ist interressiert hier nicht die Bohne. Das ist vermutlich der Trick von Sigma: Wir tragen mal 3650kg ein, weiss ja keiner, dass er das an keinen PKW hängen darf
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#233
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Falschrum, im Auto ist nichts nachträgliches eingetragen.
Zitat:
Zitat:
Gerne weiteres Rätselraten, es wird schön langsam warm, aber ich verrate nichts weiteres.
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Gruß Hans, der Bojenfeldhasser |
#234
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wenn im Auto nichts weiteres eingetragen wird steht dort max 3500 kg zumindest innerhalb Deutschland und somit ist dort schluss. wie man in der STVZO lesen kann. oder zeig mir ein Fahrzeug das bei Zulässiger Anhängelast mehr als 3500kg drinnen stehen hat. (O1 im Fahrzeugschein)
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#235
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Watt so teuer?
War es nicht so,dass beim Auto die Stützlast angerechnet wird ?
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Hier könnte mein Name stehen!!! |
#236
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das haben wir jetzt schon hunder mal durch bis 3500kg ja bei 3500kg ist schluss siehe §42 STVZO
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map Geändert von billi (25.09.2013 um 11:57 Uhr) |
#237
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Zitat:
was ein Blödsinn
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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#238
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Gruß Hans, der Bojenfeldhasser |
#239
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Nicht alles was man selber nicht versteht ist Blödsinn.
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Gruß Hans, der Bojenfeldhasser |
#240
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nicht zulässig wie man in §42 STVZO lesen kann.
einem Anhänger mit 2000kg darf die Stützlast zugerechnet werden. dann sind z.B. 2100 KG gesammtmasse zulässig wenn diese und das fahrzeug eine Stützlast von 100kg haben. bei Fahrzeugen mit 3500Kg gilt dies Inkl. Stützlast dürfen 3500KG nicht überrschritten sein. hier nochmal der Gesetzestext: Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3 500 kg betragen. D.H. Hat der Anhänger eine Tatsächliche Stützlast von 150kg darf die Achslast max. 3350kg Betragen
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#241
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Ich finde es einfach nur lustig hier.
Die Lösung ist doch so einfach: Man geht mit 9000 € dort hin, kauft, bezahlt, unterschreibt ein rede und schreibverbot und bekommt die Infos inkl. Trailer
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning
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#242
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hier fehlt vermutlich ein NICHT, oder ?
Zitat:
Zitat:
oder man hat einen sehr teuren Trailer gekauft und ist drauf reingefallen - wer gibt das gerne zu ?
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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#243
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Von der Seite hab ich es noch nicht betrachtet ....
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#244
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Die 150 kg gehören zwar nicht zur Anhängelast, aber zum zulässigen Gesamtgewicht. Wenn für den Anhänger ein zGG. von mehr als 3,5t eingetragen ist, braucht er außerdem eine selbsttäige Anhängekupplung. An Kugelköpfen ist er dann nur noch hinter landwirtschaftlichen Zugmaschinen legal zu betreiben. Steht alles in Paragraph 43 der StVZO. Eintragungen sind übrigens ungültig, wenn sie zu Unrecht bestehen.
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#245
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Freunde, das wird hier nix.
weder der Hersteller noch sonstige ``Kollegen `` hier aus dem Forum die diesen Hänger besitzen geben das Geheimniss frei, ist ja auch kein Wunder 9000 € sind ja schließlich viel Geld ))))
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Schöne Grüße Oli Wer nichts ausgibt kann auch nichts Sparen
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#246
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Hallo,
nachdem hier einer geschrieben hat, der Trick bestünde aus dem Unterschied zwischen StVZO und StVO, vermute ich jetzt mal, dass der Hersteller sagt: Besser nur 1 Vergehen als gleich 2 Vergehen. Beim 3,65t-Hänger ist wenigstens der Trailer legal unterwegs, da nicht überladen. Somit gibt es nur noch eine Strafe wegen zuviel Anhängelast am Auto. Beim 3,5t-Hänger kommt zur überschrittenen Anhängelast ja auch noch ein überladener Hänger dazu. Somit eine höhere Strafe, evtl. auch schon Punkte, die man mit Lösung 3,65t nicht bekommt. Vielleicht kommt der Fahrer auch bei Lösung 3,65t bei den meisten Kontrollen durch, weil die Kontrolleure hauptsächlich auf die Überladung des Trailers achten und auch nicht alle Vorschriften im Kopf haben. Gruß Axel
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#247
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Zitat:
allerdings würd ich hier dann bei eingetragenen 3650kg vom Trailer von vorsätzlicher Überladung reden und dies ist nicht gleich zu setztn mit einer Ordnungswidrigkeit
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#248
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Vorsatz ist aber nur, wenn man es weiß. Nachdem hier niemand was sagt, kann ihm auch nicht nachgewiesen werden, dass er was wusste. Vielleicht desshalb diese Geheimniskrämerei. Man kann sich ja einfach mal blöd anstellen. Geht eben nur 1x, bei der 2. Kontrolle ist es dann Vorsatz.
Gruß Axel |
#249
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ich glaube ja das Hans nach meinem Post #241 nochmal genau bei SIGMA nachfragt und seinen Fehlkauf rückgängig macht.
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#250
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Glaube kann Berge versetzen.....
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Gruß - Georg
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