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  #276  
Alt 25.09.2013, 15:29
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Solange der Trailer nicht im Öffentlichen Raum steht darfst ih sogar mit 10 t beladen.

oder Du ziehst ihn einfach mit einem LKW von MB 814 der darf in der Tat 10 Tonnen ziehen, ob wir da auch ne Freigabe von S....A bekommen?????
__________________
Schöne Grüße

Oli

Wer nichts ausgibt kann auch nichts Sparen
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  #277  
Alt 25.09.2013, 15:31
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Zitat:
Zitat von 23 Nova Beitrag anzeigen
oder Du ziehst ihn einfach mit einem LKW von MB 814 der darf in der Tat 10 Tonnen ziehen, ob wir da auch ne Freigabe von S....A bekommen?????
aber nur wenn der Trailer eine durchgängige Bremsanlage verfügt und über über die Maulkupplung. mit den Kugekopfkupplungen geh das net.

Doch mal bei Sigma anfragen wegen 5t Trailer für mein Boot?
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  #278  
Alt 25.09.2013, 15:32
uli07 uli07 ist offline
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@ Basstel-Bassti

Es soll auch Menschen geben die viel Geld für einen Persianermantel ausgegeben haben und einen Hasenfellmantel dafür bekommen haben.

@ 23 Nova

Sicher kannst du mit einem X5 3500 Kg ziehen. Mußt ihn nur auflasten.

Gruß Uli07
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  #279  
Alt 25.09.2013, 15:34
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Basstel-Bassti Basstel-Bassti ist offline
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
@ Basstel-Bassti

Es soll auch Menschen geben die viel Geld für einen Persianermantel ausgegeben haben und einen Hasenfellmantel dafür bekommen haben.

Gruß Uli07
ja und dann das "Erwachen" danach


Erklärt die trotzigen Reaktionen der Sigma-Eigner
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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  #280  
Alt 25.09.2013, 15:49
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Könnte es sein, dass diejenigen die einen Sigma Ultra 3650 besitzen, diesen
überwiegend mit einem X5 ziehen?
Nennt mal bitte eure Zugfahrzeuge.
Ich habe meinen neuen XXXXXXTrailer auch mit 3650 kg eingetragen und beim Kauf auf diesen hier viel diskutierten Hersteller hingewiesen.
Ziehen tut allerdings ein Touareg...
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Gruß Thomas S

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  #281  
Alt 25.09.2013, 15:55
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und darfst du ihn ziehe oder ziehst du ihn halt ?

Was darf dein Auto?
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  #282  
Alt 25.09.2013, 15:55
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gbeck gbeck ist offline
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Zitat:
Zitat von hp2sport Beitrag anzeigen
Ich versteh euch nicht, ihr diskutiert über Dinge die ihr nicht versteht und auch das nötige Wissen nicht habt, und werdet auch noch unsachlich.

Belasst es doch dabei das es machbar ist, oder ihr redet mit Sigma, aber auf dem Niveau bin ich jetzt draussen.
Hallo Hans,
ich möchte nochmals deutlich machen, dass weder ich noch sonst wer "DIR" persönlich ans Bein pinkeln will... - wozu auch.....

Einzig und allein das Problem Trailern mit Booten in der oberen trailerbaren Größe, die Du, ich und viele andere hier haben steht im Vordergrund.
Alle haben die gleichen Sorgen um Überladung, Polizeikontrollen, Stilllegung, Versicherungsprobleme und und und.

Also bitte nicht sofort alles persönlich nehmen .....


Hier kommt ein Trailer um die Ecke mit Behauptungen des Hersteller, die alle bisherigen Erkenntnisse von "allen" anderen namhaften Herstellern aushebelt.
Dazu dann noch einige wenige Käufer, die für schlappe 9000 € so ein Teil gekauft im guten Glauben haben und nun hier vehement ins gleiche Horn tuten und sich dabei zieren wie nen Schulmädchen, mal Ross und Reiter zu nennen.
Im weiteren Verlauf gesellt sich dann noch weitere Sympathiesanten dieses Herstellers hinzu, beschränkt sich aber nur auf Frotzeleien ohne jeglichen Hinweis zu technischen Begebenheiten....

Der interessierte Leser und/oder mögliche Neukunde muss sich nun ein Bild machen über Glaube und Unglaube.
Hierzu stehen ihm auf der Pro-Seite die Meinungen von 2-3 Käufer und die bis dato nicht belegten Behauptungen des GF einer 30.000-€-GmbH zur Verfügung.
Auf der Kontra-Seite hingegen sind die gemachten Erfahrungen von gefühlt 100erten von Bootsbesitzern in der 3,5-To-Klasse, ebenfalls gefühlte 10-20 namhafte und langjährig bekannte Trailerhersteller, Gesetzestexte der STVO und STVZO, Angaben von TÜV, Dekra und sonstigen Leuten mit teils erheblichem Wissen in genau dieser Thematik.

Un nu.... - nu versucht man, sich daraus ein Bild zu machen, mit dem man sich dann mit sicherem Gefühl im Bauch die 3,5 verdammt teuren Tonnen Sondermüll an die AHK hängt, um damit rechtssicher durch halb Europa fahren zu dürfen.

Daher sollten die Pro-Vertreter nicht einfach alle anderen für dumm und nicht wissend erklären, sondern ganz einfach mal belegbare Fakten aufzeigen, die auch rechtlich Bestand haben.

Alles andere - auch das Ausschweigen des Herstellers und das etwas überhebliche Gehampel des Händlers hier - bringt nichts und ist für jeden, der damit sein Geld verdienen muss eher schädlich.
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Gruß - Georg

Geändert von gbeck (25.09.2013 um 22:35 Uhr) Grund: Hinweis auf Händler auf Wunsch entfernt
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  #283  
Alt 25.09.2013, 16:21
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Zitat:
Zitat von Thomas S Beitrag anzeigen
Ich habe meinen neuen XXXXXXTrailer auch mit 3650 kg eingetragen und beim Kauf auf diesen hier viel diskutierten Hersteller hingewiesen.
Ziehen tut allerdings ein Touareg...
Ich werd mal beim TÜV vorstellig mein Trailer hat ja zumindest 3600kg Achsen und war vorher auch mit 3800kg beim Ami eingetragen.
Mal sehen was mein freundlicher TÜV Prüfer dazu sagt.


Gruß Stephan
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  #284  
Alt 25.09.2013, 16:23
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Ich werd mal beim TÜV vorstellig mein Trailer hat ja zumindest 3600kg Achsen und war vorher auch mit 3800kg beim Ami eingetragen.
Mal sehen was mein freundlicher TÜV Prüfer dazu sagt.


Gruß Stephan
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Dann frag gleich mal was du ziehen darfst damit
und lass es dir erklären.
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  #285  
Alt 25.09.2013, 16:25
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Dann frag gleich mal was du ziehen darfst damit
und lass es dir erklären.
Na ob der TÜV da der richtige Ansprechpartner ist?😓

Da warte ich mal bis Boris die Lücke entdeckt hat😄😄😄
Gruß Stephan
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  #286  
Alt 25.09.2013, 16:25
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Standard EU-Recht

Zitat:
aber ist auch Egal selbst wenn es EU rechtlich ginge würde die STVZO als DEutsche Richtlinie gelten. Das Nationale Recht darf schärfer sein als das EU recht.
@Volker
wie kommst Du darauf.
Ich kann mich immer auf das u. U. günstigere EU-Recht berufen.
Wäre nicht die erste Richtlinie die nicht von der BRD in nationales Recht umgesetzt wurde. Die STVO / STvZO kennt außerdem (noch) keine Unterteilung der Kraftfahrzeugart Pkw!!!

Wassersportliche Grüße von der Elbe
Boris

PS: Wenn sich jeder, der sich hier so retlich beteiligt, mal auf die Suche machen könnte nach der einschlägigen Directrive, dann wären wir ein ganzes Stück weiter. Als Anhaltspunkt wo zu Suchen ist:
Kraftfahrzeugklasse M ist z. B.: 92/21EWG vom 31.03.1992
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... gehen Sie bitte weiter - hier gibt es nix zu sehen !!!
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  #287  
Alt 25.09.2013, 16:26
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Ich werd mal beim TÜV vorstellig mein Trailer hat ja zumindest 3600kg Achsen und war vorher auch mit 3800kg beim Ami eingetragen.
Mal sehen was mein freundlicher TÜV Prüfer dazu sagt.


Gruß Stephan
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"kaufen sie sich erst mal nen BMW".....
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  #288  
Alt 25.09.2013, 16:28
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Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen
mögliche Antwort
"kaufen sie sich erst mal nen BMW".....
Nö das nicht wirklich, meiner ist doch gerade neu, außerdem hat es ja wohl nicht unbedingt was mit BMW zu tun.


Gruß Stephan
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  #289  
Alt 25.09.2013, 16:33
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Bei aller Unsicherheit und Diskussion ob dieser Trailer
legal gezogen werden darf oder nicht finde ich die Anspielung
auf den achso teueren Preis nicht fair, da die Kollegen Steinbacher
und Konsorten auch nicht wesentlich billiger sind. Die rufen in der 3500kg
Klasse auch über 8000€ auf.
Wer auf Nummer sicher gehen will und es vor allen Dingen auch braucht kann sich ja "nur" 3500 kg eintragen lassen und hat immer noch ein Gewichtsvorteil von über 100 kg gegenüber anderen Alutrailern
(lt. Herstellerangaben)
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Gruß Jürgen
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  #290  
Alt 25.09.2013, 16:34
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In diesem Bereich gibt es hauptsächlich Infos rund um den Einsatz des Geländewagens im Allgemeinen aber auch und gerade des Patrol im Besonderen als Zugfahrzeug. Just die Geländewagen sind es doch, die sich aufgrund Ihres besonderen Konzeptes zum ziehen schwerer Anhänger geradezu anbieten. Dem soll an dieser Stelle informativ Rechnung getragen werden.



Europa macht´s möglich! Seit 1994 ist unter gewissen Voraussetzungen eine Erhöhung der Anhängelasten für Geländewagen möglich. Die Zeitschrift OFF ROAD hat hierzu in Ihrer Ausgabe 7 Juli 94 den folgenden Artikel unter dem Titel „Erleichterung für schwere Lasten“ veröffentlicht aus dem ich den wichtigsten Teil hier auszugsweise darstellen und auch durch eigene Kommentare ergänzen (Kursiv dargestellter Text) möchte, da er noch bis heute Bestand hat:

Eine neue gesetzliche Regelung ermöglicht vielen Geländewagen erhöhte Anhängelasten. Galt früher im Normalfall das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs als Höchstgrenze für das Hängergewicht, so sind heute relativ problemlos Zuggewichte bis zu 3500 Kilogramm möglich.

Nicht ohne Neid blickten deutsche Geländewagenfahrer bislang über die Grenzen. Zahlreiche Zugfahrzeuge durften in anderen europäischen Ländern schon immer deutlich schwerere Lasten an den Haken nehmen als bei uns. Wer hierzulande gewichtige Trailer mit Auflaufbremse an seine Kugelkopfkupplung hängen wollte, der fühlte sich durch deutsche Vorschriften erheblich eingeengt. Die maximale Anhängelast orientierte sich stets am zulässigen Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs. Mehr als drei Tonnen waren da kaum drin. Zu dem im Fahrzeugschein angegebenen Wert konnte man dann noch die tatsächliche Stützlast des Hängers addieren. Doch darüber hinaus war kaum eine Zuglasterhöhung für Geländewagen möglich. Nur für wenige Modelle gab es Ausnahmen bei Montage von Maulkupplung und Druckluftbremsanlage.
Zu diesen Ausnahmen zählt z.B. der Patrol GR Typ Y60 für den Nissan in Verbindung von entsprechender Anhängezugvorrichtung mit Maulkupplung und Druckluftbremsanlage z.B. beim kurzen Patrol GR 3650 Kilo und beim langen Patrol GR Station gar 4050 Kilo Anhängelast per Gutachten freigab.
Des weiteren gab es direkt von Nissan für z.B. die Patrol der Baureihe 160 sogar ein Gutachten (!!!) für die Zulassung dieser Fahrzeuge als Zugmaschine welche Anhängelasten von bis zu 5000 Kilo (in Worten fünftausend Kilo !!!) in Verbindung mit entsprechender Anhängezugvorrichtung ermöglichten. Diese Anhängelast war jedoch begrenzt auf eine maximale Geschwindigkeit von 25km/h die mit diesem „Zug“ nicht überschritten werden durfte.
Seit Umsetzung des EU-Rechts in Deutschland ist nun manches anders. Die Anhängelast für Geländewagen mit Kugelkopfkupplung darf nun das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts des Zugfahrzeugs betragen. Der erlaubte Höchstwert liegt jetzt bei 3500 Kilogramm. Um aber entsprechend schwere Hänger ziehen zu dürfen, müssen eine Reihe von Bedingungen erfüllt sein. Die wichtigste dabei: Das Zugfahrzeug muss der EU-Definition für Geländewagen entsprechen, die da lautet:

Definition für Geländewagen nach EU-Richtlinie M1 Anhang II 70/156 EWG
- Allradantrieb, auch abschaltbar
- mindestens eine Differentialsperre oder ähnliche Einrichtung (Differentialbremse gilt auch)
- Eine Steigfähigkeit von mindestens 30 Prozent (als Einzelfahrzeug)
- Die Erfüllung von mindestens fünf der sechs folgenden Anforderungen
1. Vorderer Böschungswinkel > 25 Grad
2. Hinterer Böschungswinkel > 20 Grad
3. Rampenwinkel > 20 Grad
4. Bodenfreiheit Vorderachse > 180mm
5. Bodenfreiheit Hinterachse > 180mm
6. Bodenfreiheit zwischen den Achsen > 200mm

Des weiteren muss es als PKW zugelassen sein (Für LKW und Zugmaschinen mit Kugelkopfkupplung liegt der maximalwert bei 3000kg, sofern sie nicht über eine Druckluftbremsanlage verfügen). Darüber hinaus ist die Freigabe des Fahrzeugherstellers erforderlich.
Letztere ist für alle Nissan Patrol und Patrol GR (Typ 160, 260, Y60 und Y61) als Gutachten erhältlich. ACHTUNG: Für den Typ 160 sind diese Gutachten Fahrgestellnummerabhängig, die ersten Modelle dieser Baureihe bekommen keine Freigabe für 3500 Kilo Anhängelast!
Technische Voraussetzung ist die Fähigkeit des bis zum Gesamtgewicht beladenen Gespanns, an einer Steigung von 12 Prozent innerhalb von fünf Minuten fünfmal anzufahren. Kleiner Wermutstropfen: Im Gegensatz zu früher geltendem Recht, definiert die neue EU-Regelung die Anhängelast als Gesamtmasse des Hängers einschließlich Stützlast. Eine Erhöhung des zulässigen Zuggewichts durch hinzurechnen der tatsächlichen Stützlast ist somit bei allen nach der neuen EU-Regelung eingetragenen Anhängelasten nicht mehr möglich. …
… Einige Geländewagenhersteller, die entsprechend zugkräftige Modelle im Programm haben, reagierten bereits auf die neuen Bestimmungen und bieten ab Werk erhöhte Anhängelasten. In der Regel muss der Käufer diesen Wunsch einfach bei der Bestellung eines entsprechenden Neufahrzeugs angeben. …
Sofern alle oben genannten Bedingungen erfüllt sind, also vor allem die Herstellerfreigabe vorliegt, ist eine Erhöhung der Anhängelast natürlich ebenso für gebrauchte Exemplare möglich. … … Der Eintrag im KFZ-Brief lautet für alle nach der neuen Regelung gestatteten Zuglasten: Ziff.28, Anhängelast gemäß RREG 92/21 EWG . . ..kg.
Wesentliche Voraussetzung für das ausnutzen der hohen Lasten ist in jedem Fall eine geeignete Anhängekupplung. Über die Verwendbarkeit entscheidet der so genannte D-Wert der Kupplung, der in Kilo-Newton angegeben wird. Die Formel zur Berechnung des für das eigene Fahrzeug nötigen D-Werts lautet wie folgt:

D=(zGG Zugfahrzeug x zGG Anhänger)zGG Zugfahrzeug + zGG Anhänger)x0,00981

Nimmt man beispielsweise ein zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs von 2,8 Tonnen an und ein maximal zulässiges Trailergewicht von 3,5 Tonnen, so ergibt sich ein geforderter D-Wert von 15,25 KN für die Kugelkopfkupplung. Genügt die vorhandene Kupplung eines Gebrauchtfahrzeugs nicht diesen Erfordernissen, ist für das Ausnutzen der höheren Last ein Austausch unumgänglich.
Auch wer nur gelegentlich schwere Hänger schleppt, sollte die im Fahrzeugbrief eingetragene Anhängelast nicht allzu großzügig auslegen. Bei Polizeilichen Routinekontrollen wird allenfalls ein Überschreiten des vorgeschriebenen Werts um fünf Prozent geduldet, sofern keine technischen Mängel festgestellt werden.
Darüber hinaus wird es teuer und es kommt zu einer Anzeige. Im schlimmsten Fall kann die Polizei die Weiterfahrt mit Hänger untersagen!
Kontrolliert wird selbstverständlich auch die zulässige Breite des Gespanns. Liegt die Breite, etwa eines mitgeführten Bootes, über 2,5 Meter aber unter 3 Meter, kann eine Ausnahmegenehmigung der Verkehrsbehörde oder der Zulassungsstelle eingeholt werden. Hierzu benötigt man die Angabe der Kennzeichen von Zugfahrzeug und Hänger sowie die technischen Daten, also Maße und Gewichte der Fahrzeuge, und das Gespanngewicht. Nach Erteilung der Ausnahmegenehmigung muss der Trailer am Heck durch zwei 40x40 Zentimeter große Tafeln mit roten und weißen Diagonalbalken gekennzeichnet werden. Damit steht dann der Legalität von Großtransporten mit Geländewagen nichts mehr im Wege.





Das habe ich mal beim Nissan Patrol gefunden


Gruß Stephan
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  #291  
Alt 25.09.2013, 16:57
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Zitat:
Zitat von hp2sport Beitrag anzeigen
(..)
Das der Sigma Ultra Light Rechtskonform ist, ist ausser Frage.
(..)
Die subtile Ironie dieses Beitrags gefällt mir nach nunmehr 290 Postings immer besser.
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Beste Grüße

John
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  #292  
Alt 25.09.2013, 17:05
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Stephan123 Stephan123 ist offline
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Was mich dabei beim Sigma noch interessiert, was habt ihr den für eine Zugvorrichtung also was steht auf der Kupplung beim Sigma als zulässiges Gewicht?
Ich hab noch keine Kugelkopfkupplung mit 3650 kg gefunden oder ist da auch nur 3500kg Kupplung dran?
Gerne auch als PN.😄😄

Gruß Stephan
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  #293  
Alt 25.09.2013, 17:27
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Zitat:
Was mich dabei beim Sigma noch interessiert, was habt ihr den für eine Zugvorrichtung also was steht auf der Kupplung beim Sigma als zulässiges Gewicht?
Ich hab noch keine Kugelkopfkupplung mit 3650 kg gefunden oder ist da auch nur 3500kg Kupplung dran?
Gerne auch als PN.😄😄
Stephan,
wenn es so ist wie ich vermute, wird die Stützlast (150kg) dem M1G-Zugfahrzeug immer angelastet und somit müsste der Trailer mit einer 3,5 to. Deichselaufnahme ausgerüstet sein (alles Andere würde auch keinen Sinn ergeben).

Man kann wieder sehr schön sehen, das es nicht ohne Weiteres möglich ist dafür die Rechtsgrundlagen herauszufinden. Mir ist es jedenfalls bis jetzt noch nicht gelungen. Das dürfte jedoch auch so gewollt sein!

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Boris
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Alt 25.09.2013, 17:31
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Zitat:
Zitat von Bodo FW 170 Beitrag anzeigen
Stephan,
wenn es so ist wie ich vermute, wird die Stützlast (150kg) dem M1G-Zugfahrzeug immer angelastet und somit müsste der Trailer mit einer 3,5 to. Deichselaufnahme ausgerüstet sein (alles Andere würde auch keinen Sinn ergeben).

Man kann wieder sehr schön sehen, das es nicht ohne Weiteres möglich ist dafür die Rechtsgrundlagen herauszufinden. Mir ist es jedenfalls bis jetzt noch nicht gelungen. Das dürfte jedoch auch so gewollt sein!

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wie ich oben schon mit dme Wiki link schrieb ist auch M1G Begrenzt auf 3500kg
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  #295  
Alt 25.09.2013, 17:32
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wie ich oben schon mit dme Wiki link schrieb ist auch M1G Begrenzt auf 3500kg
Also Wiki ist keine Gesetztesgrundlage schon überhaupt kein eu Recht


Gruß Stephan
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  #296  
Alt 25.09.2013, 17:33
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Zitat:
Zitat von Bodo FW 170 Beitrag anzeigen
Stephan,
wenn es so ist wie ich vermute, wird die Stützlast (150kg) dem M1G-Zugfahrzeug immer angelastet und somit müsste der Trailer mit einer 3,5 to. Deichselaufnahme ausgerüstet sein (alles Andere würde auch keinen Sinn ergeben).

Man kann wieder sehr schön sehen, das es nicht ohne Weiteres möglich ist dafür die Rechtsgrundlagen herauszufinden. Mir ist es jedenfalls bis jetzt noch nicht gelungen. Das dürfte jedoch auch so gewollt sein!

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Naja vielleicht schaut ja einfach mal jemand nach wenn er so einen Trailer besitzt.


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Alt 25.09.2013, 17:39
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Hatte mal vor länger Zeit die Jungens gefragt, bei wieviel % eine weiterfahrt untersagt wird.Naja sie selbst wusten es nicht,obwohl es Polizisten waren die LKW kontrollen durchfürten.Ich denke man kann nur Gewinnen,wenn 3650kg eingetragen sind.Ob es jetzt erlaubt ist oder nicht ist mal dahingestellt.Aber es gibt einige Beamte die selbst unwissent sind.Dann noch mit ein vernünftigen Auftretten ,kann man Erfolg haben..
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  #298  
Alt 25.09.2013, 17:45
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Zitat:
Zitat von Panna Beitrag anzeigen
Hatte mal vor länger Zeit die Jungens gefragt, bei wieviel % eine weiterfahrt untersagt wird.Naja sie selbst wusten es nicht,obwohl es Polizisten waren die LKW kontrollen durchfürten.Ich denke man kann nur Gewinnen,wenn 3650kg eingetragen sind.Ob es jetzt erlaubt ist oder nicht ist mal dahingestellt.Aber es gibt einige Beamte die selbst unwissent sind.Dann noch mit ein vernünftigen Auftretten ,kann man Erfolg haben..
Eben das werd ich mal antesten mein Trailer sollte das schon hergeben😄😎


Gruß Stephan
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  #299  
Alt 25.09.2013, 21:11
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Was für Bremsen hat der Trailer dennq
Laut EU und Strassenverkehrszulassungsordung ist mit Auflaubremse bei 3500 Kilo zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers Schluss.
Es sei denn es ist ein landwirtschaftlicher Anhänger.
Trotzdem sind die Trailer endgeil und leicht
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Gruß
Frank
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  #300  
Alt 25.09.2013, 21:26
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Zitat:
Zitat von Frank C. Beitrag anzeigen
Was für Bremsen hat der Trailer dennq
Laut EU und Strassenverkehrszulassungsordung ist mit Auflaubremse bei 3500 Kilo zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers Schluss.
Es sei denn es ist ein landwirtschaftlicher Anhänger.
Trotzdem sind die Trailer endgeil und leicht
Ich denke das der Sigma auch nur auflaufgebremst ist.
Ich kenne auch Anhänger mit Zugmaul in der 5to Klasse.
Es hängen ja auch nur 3,5 to dran, der Rest liegt auf anders geht das Rechenmodel nicht.


Gruß Stephan
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