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  #301  
Alt 26.09.2013, 08:18
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Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen
Hallo Hans,
ich möchte nochmals deutlich machen, dass weder ich noch sonst wer "DIR" persönlich ans Bein pinkeln will... - wozu auch.....

Einzig und allein das Problem Trailern mit Booten in der oberen trailerbaren Größe, die Du, ich und viele andere hier haben steht im Vordergrund.
Alle haben die gleichen Sorgen um Überladung, Polizeikontrollen, Stilllegung, Versicherungsprobleme und und und.

Also bitte nicht sofort alles persönlich nehmen .....


Hier kommt ein Trailer um die Ecke mit Behauptungen des Hersteller, die alle bisherigen Erkenntnisse von "allen" anderen namhaften Herstellern aushebelt.
Dazu dann noch einige wenige Käufer, die für schlappe 9000 € so ein Teil gekauft im guten Glauben haben und nun hier vehement ins gleiche Horn tuten und sich dabei zieren wie nen Schulmädchen, mal Ross und Reiter zu nennen.
Im weiteren Verlauf gesellt sich dann noch weitere Sympathiesanten dieses Herstellers hinzu, beschränkt sich aber nur auf Frotzeleien ohne jeglichen Hinweis zu technischen Begebenheiten....

Der interessierte Leser und/oder mögliche Neukunde muss sich nun ein Bild machen über Glaube und Unglaube.
Hierzu stehen ihm auf der Pro-Seite die Meinungen von 2-3 Käufer und die bis dato nicht belegten Behauptungen des GF einer 30.000-€-GmbH zur Verfügung.
Auf der Kontra-Seite hingegen sind die gemachten Erfahrungen von gefühlt 100erten von Bootsbesitzern in der 3,5-To-Klasse, ebenfalls gefühlte 10-20 namhafte und langjährig bekannte Trailerhersteller, Gesetzestexte der STVO und STVZO, Angaben von TÜV, Dekra und sonstigen Leuten mit teils erheblichem Wissen in genau dieser Thematik.

Un nu.... - nu versucht man, sich daraus ein Bild zu machen, mit dem man sich dann mit sicherem Gefühl im Bauch die 3,5 verdammt teuren Tonnen Sondermüll an die AHK hängt, um damit rechtssicher durch halb Europa fahren zu dürfen.

Daher sollten die Pro-Vertreter nicht einfach alle anderen für dumm und nicht wissend erklären, sondern ganz einfach mal belegbare Fakten aufzeigen, die auch rechtlich Bestand haben.

Alles andere - auch das Ausschweigen des Herstellers und das etwas überhebliche Gehampel des Händlers hier - bringt nichts und ist für jeden, der damit sein Geld verdienen muss eher schädlich.
Hallo Georg
Eigentlich wollte ich ja nichts mehr schreiben, aber naja.

Was mir bei euch nicht in den Kopf will ist, das dieser Trailer TÜV hat, und eben mit den 3650 KG Gesamtgewicht, also bedeutet doch das ohne wenn und aber das dieses Ding konform ist. Auch die Zulassungsstelle hat den Trailer ohne irgendwelche Rückfrage zugelassen. Deshalb gibt es aus meiner Sicht dazu keinerlei Anlass darüber zu diskutieren.
Anbei nochmals ein Auszug des KFZ-Scheines.

Warum schreibt Sigma nicht ganz deutlich wie es sich mit den 3650 KG verhält, ganz einfach: Versuch mal in eine Bäckerei zu gehen und frag dort nach dem Brotrezept!

Was mir als Selbständiger Gewerbetreibender noch tierisch auf den Zeiger geht ist, das sich manche Nichtwissende erdreisten eine Firma schlecht zu reden, das geht gar nicht.
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Alt 26.09.2013, 08:30
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Zitat:
Zitat von hp2sport Beitrag anzeigen
....
Was mir bei euch nicht in den Kopf will ist, das dieser Trailer TÜV hat, und eben mit den 3650 KG Gesamtgewicht, also bedeutet doch das ohne wenn und aber das dieses Ding konform ist. Auch die Zulassungsstelle hat den Trailer ohne irgendwelche Rückfrage zugelassen. Deshalb gibt es aus meiner Sicht dazu keinerlei Anlass darüber zu diskutieren.
Anbei nochmals ein Auszug des KFZ-Scheines.
....
Hallo Hans,

das glaubt hier auch jeder, dass dies so ist. Evtl. hat Sigma ja auch eine Kupplung gefunden, die bis 3,65t geht (evtl. auch nur mit einem Trick). D.h. aber nicht, dass es von einem Auto gezogen werden darf, welches nur 3,5t ziehen darf. Und dies wollen wir hier in Erfahrung bringen, wie das gehen soll.

Gruß Axel
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  #303  
Alt 26.09.2013, 08:33
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Zitat:
Zitat von hp2sport Beitrag anzeigen

Was mir bei euch nicht in den Kopf will ist, das dieser Trailer TÜV hat, und eben mit den 3650 KG Gesamtgewicht, also bedeutet doch das ohne wenn und aber das dieses Ding konform ist. Auch die Zulassungsstelle hat den Trailer ohne irgendwelche Rückfrage zugelassen.
Dass der Trailer regel- und gesetzeskonform ist, darüber denke ich, gibt es keine Zweifel.

Was jeden hier einfach interessiert ist, mit welchem Trick, Gesetzeslücke
oder Gesetz es Sigma schafft, dass dieser Trailer mit einem M1G gezogen werden darf.
Allerdings hast du vollkommen Recht, ein Bäcker verrät sein Backrezept auch nicht.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #304  
Alt 26.09.2013, 08:36
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Hallo Axel
Also Du meinst das es evtl. ein Trailer ist den gar keiner ziehen darf, der aber TÜV hat, das ist schon ein wenig absurd was Du schreibst?

Übrigens noch ein Tipp, es ist tatsächlich so das nicht alle Fzg. mit 3,5 t Anhängelast den Trailer ziehen dürfen, das sind aber nur ca. 5% und hat mit einer Eintragung im Fzg.-Schein zu tun, bzw. Nichteintragung.
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  #305  
Alt 26.09.2013, 08:37
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Zitat:
Zitat von hp2sport Beitrag anzeigen
Hallo Georg
Eigentlich wollte ich ja nichts mehr schreiben, aber naja.

Was mir bei euch nicht in den Kopf will ist, das dieser Trailer TÜV hat, und eben mit den 3650 KG Gesamtgewicht, also bedeutet doch das ohne wenn und aber das dieses Ding konform ist. Auch die Zulassungsstelle hat den Trailer ohne irgendwelche Rückfrage zugelassen. Deshalb gibt es aus meiner Sicht dazu keinerlei Anlass darüber zu diskutieren.
Anbei nochmals ein Auszug des KFZ-Scheines.

Warum schreibt Sigma nicht ganz deutlich wie es sich mit den 3650 KG verhält, ganz einfach: Versuch mal in eine Bäckerei zu gehen und frag dort nach dem Brotrezept!

Was mir als Selbständiger Gewerbetreibender noch tierisch auf den Zeiger geht ist, das sich manche Nichtwissende erdreisten eine Firma schlecht zu reden, das geht gar nicht.
Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Hallo Hans,

das glaubt hier auch jeder, dass dies so ist. Evtl. hat Sigma ja auch eine Kupplung gefunden, die bis 3,65t geht (evtl. auch nur mit einem Trick). D.h. aber nicht, dass es von einem Auto gezogen werden darf, welches nur 3,5t ziehen darf. Und dies wollen wir hier in Erfahrung bringen, wie das gehen soll.

Gruß Axel
Axel war mal wieder schneller.

keiner beschtreitet, dass der Trailer konform ist (also Axel und ich zumindst nicht).
Allerdings bestreiten wir, dass du ihn voll ausgeladen hinter einen PKW hänge darfst, welcher ja, laut dem von mir so oft zitierten §42 STVZO, nicht mehr als 3500kg ziehen darf.

Wenn du mir jetzt noch den Trick verrätst bin ich ruhig.

Die Stützlast darfst du nicht dem PKW zurechnen wie ganz klar im §42 steht. Daher frage ich mich immer noch wie es geht.

gib mal ein Fahrzeug an das dies ziehen darf ?
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  #306  
Alt 26.09.2013, 08:40
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Daher frage ich mich immer noch wie es geht.
Ihr könnt noch so lange bohren, ich verrate es euch nicht.
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  #307  
Alt 26.09.2013, 08:42
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Dann nenn mal ein Fahrzeug welches es angeblich kann
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Alt 26.09.2013, 08:44
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Zitat:
Zitat von hp2sport Beitrag anzeigen
Hallo Axel
Also Du meinst das es evtl. ein Trailer ist den gar keiner ziehen darf, der aber TÜV hat, das ist schon ein wenig absurd was Du schreibst?

Übrigens noch ein Tipp, es ist tatsächlich so das nicht alle Fzg. mit 3,5 t Anhängelast den Trailer ziehen dürfen, das sind aber nur ca. 5% und hat mit einer Eintragung im Fzg.-Schein zu tun, bzw. Nichteintragung.

Hallo Hans,

ein Trailer, der TÜV bekommt, hat ja nichts damit zu tun, mit wem oder was er nachher gezogen wird. Mein Trailer hat auch TÜV und ne Zulassung, ich darf ihn aber trotzdem nicht an den Smart hängen, da dieser keine so hohe Anhängelast hat.

Dein 2. Absatz ist schon sehr interessant. Jetzt wäre nur zu wissen, ob es dann so ist, dass man nur mit bestimmten Fahrzeugen diesen Trailer ziehen darf. Umso wichtiger ist es doch aber, dass Sigma dieses "Geheimnis" verrät. Ich werde mir ja für das neuen Boot auch ein neues Auto kaufen müssen. Blöd wäre es dann, wenn es genau das Falsche ist. Das Prinzip des Sigma-Trailers, wenn es denn legal ist, ist klasse, keine Frage. Der Preis auch ok, für jeden anderen Alutrailer zahlt man auch über 8000,-. Und wenn ich noch 150kg mehr an Zuladung haben kann, dann wäre ich doch blöd, ich nutze es nicht, wenn ich jetzt was kaufe. aber ich wüsste gerne vorher, um was es geht.

Gruß Axel
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  #309  
Alt 26.09.2013, 08:48
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Hallo Hans,

ein Trailer, der TÜV bekommt, hat ja nichts damit zu tun, mit wem oder was er nachher gezogen wird. Mein Trailer hat auch TÜV und ne Zulassung, ich darf ihn aber trotzdem nicht an den Smart hängen, da dieser keine so hohe Anhängelast hat.

Dein 2. Absatz ist schon sehr interessant. Jetzt wäre nur zu wissen, ob es dann so ist, dass man nur mit bestimmten Fahrzeugen diesen Trailer ziehen darf. Umso wichtiger ist es doch aber, dass Sigma dieses "Geheimnis" verrät. Ich werde mir ja für das neuen Boot auch ein neues Auto kaufen müssen. Blöd wäre es dann, wenn es genau das Falsche ist. Das Prinzip des Sigma-Trailers, wenn es denn legal ist, ist klasse, keine Frage. Der Preis auch ok, für jeden anderen Alutrailer zahlt man auch über 8000,-. Und wenn ich noch 150kg mehr an Zuladung haben kann, dann wäre ich doch blöd, ich nutze es nicht, wenn ich jetzt was kaufe. aber ich wüsste gerne vorher, um was es geht.

Gruß Axel
Hallo Axel
Das ist nun gar kein Problem, ruf Hr. Reddig an, sag ihm Dein Auto, und er sagt Dir obs geht oder ned.
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  #310  
Alt 26.09.2013, 08:48
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Zitat:
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Dann nenn mal ein Fahrzeug welches es angeblich kann
X5 oder X6
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  #311  
Alt 26.09.2013, 08:50
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Naja kann es sein, das du den Eintrag meinst 3500KG bei 12% Steigung ?
Bei kleineren Anhängern kann man da natürlich bei änderung auf 8% auch die Gewichtsklasse anpassen. d.H. bei einer Reduzierung der steigung steigt auch die Anhängelast.

Bei 3500kg ist aber §42 eindeutig und da ist schluss da kann auch 50% stehen wirds bei weniger Steigung nicht mehr.
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  #312  
Alt 26.09.2013, 08:52
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Kann jemand den Schein eines X5 Posten?
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John
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  #313  
Alt 26.09.2013, 08:53
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Zitat:
Zitat von hp2sport Beitrag anzeigen
X5 oder X6
Hallo Hans,

das wirst Du doch aber sicher sagen können (dürfen): Steht dann im Schein was drin oder gibt es eine zusätzliche Bescheinigung? Oder hast Du irgendwo ein rechtlich einwandfreies Schriftstück bekommen, in dem drin steht, dass der X5 oder X6 das darf?
In den techn. Daten steht ja nur 3,5t und weiterhin gilt §42.

Gruß Axel
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  #314  
Alt 26.09.2013, 08:55
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Kann jemand den Schein eines X5 Posten?
hab mal die vom X6 rausgesucht

Da steht zwar bei 12% steigung aber bei weniger Steigung verhindert der §42 die erhöhung.
Technisch ist natürlich mehr drin. Aber rechtlich nicht.
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  #315  
Alt 26.09.2013, 08:59
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Ich meinte nicht die Daten, sondern die Zulassungsbescheinigung Teil I, in der auch Sonderangaben etc stehen.
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John
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  #316  
Alt 26.09.2013, 09:08
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Hallo Hans,

das wirst Du doch aber sicher sagen können (dürfen): Steht dann im Schein was drin oder gibt es eine zusätzliche Bescheinigung? Oder hast Du irgendwo ein rechtlich einwandfreies Schriftstück bekommen, in dem drin steht, dass der X5 oder X6 das darf?
In den techn. Daten steht ja nur 3,5t und weiterhin gilt §42.

Gruß Axel
Was habe ich geschrieben: Hat mit Eintragung im Fzg.-Schein zu tun, bzw. Nichteintragung
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  #317  
Alt 26.09.2013, 09:14
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Bitteschön.
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  #318  
Alt 26.09.2013, 09:20
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Na da steht ja Anhängelast 3500kg wo darfst du jetzt 3650kgziehen ?

oder meinst du die Erhöhung des zlGg (F1 und F2) das betriefft ja das zugfahrzeug und ändert nichts an der Anhängleast.
Das bedeutet nur das du die normale zlGg um die Stützlast erhöht bekommst. nicht aber das du automtaish mehr Anhängelast dranhängen darfst.
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  #319  
Alt 26.09.2013, 09:26
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Beim Auto wird die Stützlast angerechnet
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Hier könnte mein Name stehen!!!

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  #320  
Alt 26.09.2013, 09:32
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Zitat:
Zitat von Panna Beitrag anzeigen
Beim Auto wird die Stützlast angerechnet
Panna du wiederholst dich und damit wird es auch nicht richtiger.

Lies dir nochmal §42 durch. (noch mal für dich. Anhängelst inkl Stützlast darf 3500kg nicht übersteigen).

Die Stützlast wird dem PKW zugerechnet bis 3500kg dann ist schluss.
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Alt 26.09.2013, 09:35
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@ Panna

§42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht
(1) Die gezogene Anhängelast darf bei



[...]


Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3 500 kg betragen.
__________________
Mfg
Martin
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  #322  
Alt 26.09.2013, 09:54
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Und jetzt wiederhole ich mich nochmal.
Einfach auf das unwissen eines Beamten hoffen.
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  #323  
Alt 26.09.2013, 10:01
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Na endlich hat das Versteckspiel ein Ende.

Die Argumentation von Sigma dürfte wie folgt gehen:

1. Der Trailer ist bis 3,65 t zugelassen.
2. Der Zugwagen hat 3,5 t Anhängelast.
3. Der Zugwagen hat die Eintragung "Geländefzg. Pers. Bef." und nicht Personenkraftwagen, weshalb die Beschränkung des §42 STVZO für ihn nicht gilt. Die Stützlast zählt somit nicht zur Anhängelast.

Probleme sehe ich hier:

a) Ist ein "Geländefzg. Pers. Bef." rechtlich nicht auch ein Personenkraftwagen?
b) Darf die Kugelkopfkupplung an Anhängern mit 3,65 t verwendet werden?
c) Gehen 3,65 t mit Auflaufbremse?
__________________
Beste Grüße

John
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Alt 26.09.2013, 10:08
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Na endlich hat das Versteckspiel ein Ende.

Die Argumentation von Sigma dürfte wie folgt gehen:

1. Der Trailer ist bis 3,65 t zugelassen.
2. Der Zugwagen hat 3,5 t Anhängelast.
3. Der Zugwagen hat die Eintragung "Geländefzg. Pers. Bef." und nicht Personenkraftwagen, weshalb die Beschränkung des §42 STVZO für ihn nicht gilt. Die Stützlast zählt somit nicht zur Anhängelast.

Probleme sehe ich hier:

a) Ist ein "Geländefzg. Pers. Bef." rechtlich nicht auch ein Personenkraftwagen?
b) Darf die Kugelkopfkupplung an Anhängern mit 3,65 t verwendet werden?
c) Gehen 3,65 t mit Auflaufbremse?
hi John M1G Fahrzeuge fallen bei §42 unter nummer 2



(1) Die gezogene Anhängelast darf bei
  1. Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,
  2. Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,
Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3 500 kg betragen.

und somit gilt eigentlich nur der Satz von Panna: Auf die dummheit der Beamten Vertrauen.

also Rechtlich nicht zulässig.
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Ok, hier nochmal der gesamte Paragraph..

Zitat:
§42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht
(1) Die gezogene Anhängelast darf bei
  1. Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,
  2. Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,
  3. Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts
des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3 500 kg betragen.
Demnach ist ein Geländewagen ein Personenkraftwagen nach Abs.1 Nr.2. Also gilt auch für ihn die 3.500kg Gesamtgewicht.

Edit: Volker war schneller.
__________________
Mfg
Martin
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