#326
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beide den gleichen gedanken
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#327
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Zitat:
Der Begriff "Personenkraftwagen" ist in §4 (4) Nr. 1 Personenbeförderungsgesetz definiert. Dort heißt es: "Personenkraftwagen: Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (einschließlich Führer) geeignet und bestimmt sind" Ein "Geländefzg. Pers. Bef." erfüllt diese Definition, dürfte also trotz des anderen Eintrages ein "Personenkraftwagen" im Sinne des deutschen Rechtes sein. Sigma wird sich auf die EU-Definition berufen. Die EU regelt die Fahrzeugklassen in Richtlinie 2007/46/EG. Die Klassendefinition steht im Anhang II. Anhang II Abschnitt A Nr. 1 "M1: Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz." Anhang II Abschnitt A Nr. 4.1 "Fahrzeuge der Klasse M1 gelten als Geländefahrzeuge, wenn sie wie folgt ausgestattet sind ... NACHTRAG: Beiträge haben sich überschnitten. Die obige Fundstelle des §42 ist noch deutlicher.
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Beste Grüße John |
#328
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Zitat:
auch ein Geländefahrzeug zählt zu den M1 Fahrzeugen (PKW) Zur föligen Verwirrung auch ein Omnibus (M2) ist ein PKW und darf daher in die Strasse einfahren die für LKW verboten ist (ausgenommen ein Zusatzschlid begrenzt auch dies).
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#329
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Mich würde mal interessieren, wo der Anhänger seine Typprüfung bestanden hat. Abgesehen von allen Unklarheiten beim Wagen heißt es beim Anhänger doch ganz klar, dass er über 3500 kg zulässigem Gesamtgewicht eine selbsttätige Kupplung braucht. Hat er die denn? Und der Wagen auch?
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#330
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Zitat:
eine nichtselbstätige an einem Hänger ist meiner meinun nach eine Ringkupplung, da ist ja die selbstätigkeit am Fahrzeug. aber ich les es mir nochmal durch wo war der link nochmal`?
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#331
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Ist es nicht so, dass ab 3500kg eine durchegehende Bremsanlage vorgeschrieben ist?
Noch eine kleine Anmerkung: Meinem Gefühl nach, nutzt Sigma irgendeinen Graubereich den sich andere Hersteller nicht trauen zu nutzen....oder glaubt man allen ernstes, dass Hersteller wie Steinbacher oder andere noch keinen Fahrzeugschein und Trailer von Sigma in den Fingern hatten??? |
#332
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Zitat:
SIGMA wird argumentieren, das sie nur den Trailer herstellen und nicht das Zugfahrzeug. Ihr Trailer kann halt mehr man darf es nur nicht nutzen Da an ein Zugfahrzeug mit max. 3,5t kein schwerer Trailer dran darf ist auch egal für was er zugelassen ist. da zählt das tatsächliche Gewicht. ich denke die Zulassung ist o
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#333
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Mit selbsttätiger Kupplung ist eine gemeint, die selbst einrastet und auch nur dann den Anhänger mitnimmt, wenn sie eingerastet ist. Bei der Kugel kann es vorkommen, dass sie den Anhänger anzieht, auch wenn der Kupplungsgriff nicht runtergegangen ist. Paragraph 43. Aber die Typprüfung geht wohl doch. In der Landwirtschaft sind solche Anhäger ja zulässig und dass der Aufbau nicht zum Zweck passt, wird wohl nicht berücksichtigt. Fahren darf man ihn am PKW trotzdem nicht. Wird nur kaum einer wissen, daher den Versuch wert.
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#334
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Zitat:
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Gruß Andreas Besser im Schiff zu schlafen, als im Schlaf zu schiffen. |
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Zitat:
(4) Anhängerkupplungen müssen selbsttätig wirken. Nicht selbsttätig wirkende Anhängerkupplungen sind jedoch zulässig
Also die normalen sind entgegen meiner Meinung nicht automtisch da man sie ja von Hand einhängen muss. bei LKW usw. muss man ja nur ranfahren damit er einrastet.
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#336
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Habe den Konjunktiv genutzt....und die hier angebenen Paraggraphen und vor allen Dingen die durchgängige Bremsanlage und die nichtvorhandene Möglichkeit mit einem Kugelkopf mehr als 3500Kg zu ziehen bestätigen mich in meiner Aussage.
Und denkende Fachleute wird es bei anderen Herstellern auch geben...und die plumpe Möglichkeit für einen ´Hersteller einen Trailer bei Sigma zu kaufen und danach stumpf zu kopieren ist auch nichts neues.... Zu glauben, dass andere Hersteller nicht wissen wie es Sigma macht...na ja....in unserer heutigen Welt kann man soetwas wohl nicht lange geheimhalten...... |
#337
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Das Gesetz sagt doch eindeutig, dass über 3500Kg eine durchgängige Bremsanlage gebraucht wird....egal wie man mit den 150Kg (wahrscheinlich die Stützlast) argumentiert....wenn der Trailer abgekuppelt auf einer Waage steht mit 3650kg...stellt sich für mich die Frage, wie Sigma die Zulassung bekommt ohne durchgängige Bremsanlage??
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#338
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Zitat:
da haben wir wieder einen neuen Ansatz. Freu mich schon auf die Boot in DD hoffe da ist dann SIGMA da.
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#339
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Zitat:
Was ist denn eine durchgehende Bremsanlage Ich kann Dir nur sagen, was wir früher hinter unserem MB 814 einen Auflaufgebremsten 5 Tonnen Bootsanhänger hatten. Ab 5 Tonnen ( oder über 5 Tonnen ) geht es aber nur noch mit Druckluft....
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Schöne Grüße Oli Wer nichts ausgibt kann auch nichts Sparen |
#340
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Bei einer nicht durchgehenden Bremsanlage verfügen die Bremsen von Zugfahrzeug und Anhänger über zwei verschiedenen Energiequellen und zwei verschiedene Betätigungseinrichtungen. Häufigster Fall ist die Auflaufbremse. Energiequelle Zugfz: Muskelkraft, Energiequelle Anhänger: Auflaufkraft. Betätigungseinrichtung Zugfz: Bremspedal, Betätigungseinrichtung Anhänger: Auflaufeinrichtung.
aus wikipedia kopiert.... |
#341
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Eien Durchlaufende Bremsanlage ist eine die vom Ziehenden Fahrzeug die Bremszylinder des Hängers betätigt wie dies bei LKW anhängern geschieht.
diese haben zwei Luftversorgungschläuche (einen als Puffeer, einen als Steuerleitung). Wenn bei einem Druckabfall ist schließt sich die Bremsanlage.
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#342
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diese ist jetzt ab 3,5t vorgschrieben.
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#343
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Hast du dazu mal den enstprechenden Gesetztestext??? Sind dort eventuell irgendwelche Ausnahmen vorgesehen??? weil wenn nicht verstehe ich die Welt nicht mehr....
da könnte ein eventuelles Loch zu suchen sein....denn sonst dürfte so ein Trailer keine Zulassung bekommen... |
#344
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Zitat:
Durchgehende Bremse Bei einer durchgehenden Bremse werden die Bremsen von Zugfahrzeug und Anhänger von einer einzigen Energiequelle (Fußkraft oder Druckluft) und einer einzigen Betätigungseinrichtung (Bremspedal) betätigt. Sie findet Verwendung bei allen schweren LKW mit Druckluftbremse, ist jedoch bei PKW sehr selten (ATE Hydrakup). Die tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers darf in Deutschland bei durchgehender Bremsanlage maximal das 1,5 fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen. Sofern das Fahrzeug über Allradantrieb verfügt ist mehr möglich. Hab grad wenig Zeit. Aber werde immer wieder auf §42 STVZO verwiesen. und wenn ich #3 Lese stehts da im Prinzip drinnen, dass nur bei durchgehender Bremsanlage größere Gewichte möglich sind.
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#345
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Zitat:
hörst du mal bitte auf zu stänkern, das ist hier ein hoch sensibles Thema
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Gruß Marco ....... Sent from my Composter using Tabaktalk ......................................... Gott schütze uns vor Sturm und Wind und Booten die gechartert sind Vögeln soll man 3 mal täglich Wasser geben |
#346
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Klar, Du bist ja auch Sigma-Händler. Ein Ungebundener könnte jederzeit gefahrlos sagen: "Sigma verarscht Kunden".
Zum §42 STVZO ist noch anzumerken, dass es früher eine Öffnungsklausel über einen Anhang der STVZO gab. Der ist aber gestrichen. Vielleicht gibt es Hersteller, die noch alte Rechte haben.
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Beste Grüße John |
#348
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Soll es tatsächlich so sein, dass Sigma sich auf eine evtl. versehentliche Aussage von BMW verlässt, in der vielleicht nur ein Interpretationsfehler vorliegt? Habe mir den Beitrag mit der Anhängelast beim X5 nochmal durchgelesen. Da ist der §42 ja nicht ganz richtig wiedergegeben worden. Richtig ist, dass die Stützlast zugerechnet werden darf, falsch ist aber, dass dies auch bei Anhängern mit 3,5t gilt.
Was mich auch stutzig macht ist die Aussage von Sigma hier im Beitrag: Zitat:
D.h. dass im Kaufpreis eine Rechtsberatung mit drin ist, die man bei dieser Geschichte dringend benötigt. Macht keinen guten Eindruck auf mich. Gruß Axel |
#349
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#350
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Schau mal in diesem Beitrag: https://www.boote-forum.de/showthrea...274#post784274
Da soll es ein Schreiben von BMW geben. Gruß Axel
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