boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 351 bis 375 von 1.354Nächste Seite - Ergebnis 401 bis 425 von 1.354
 
Themen-Optionen
  #376  
Alt 28.09.2013, 05:31
Benutzerbild von hp2sport
hp2sport hp2sport ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 25.11.2011
Ort: Bayern, do bin i dahoam
Beiträge: 1.286
Boot: Fountaine Pajot
1.619 Danke in 569 Beiträgen
Standard

Axel,
Bei uns in Bayern heißt es: Mit'm redn macht mas aus.
Nicht per Mail, was meinst Du was die für Anfragen bekommen, den Spitzl gibts, man glaubt's ned.
Ruf an, und wenn Reddig merkt das Du ein echter Kaufinteressent bist, wird er Dir wahrscheinlich vieles erzählen.

Schönen Gruß aber ich muss jetzt meinem Trailer nach Krk Gassi gehen.
__________________
Gruß Hans,
der Bojenfeldhasser
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #377  
Alt 28.09.2013, 06:33
Benutzerbild von mayday
mayday mayday ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 09.05.2007
Ort: Kreis Pinneberg
Beiträge: 1.300
Rufzeichen oder MMSI: DH5822 / 211451350
6.196 Danke in 2.067 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Hans, ich habe doch schon 3x geschrieben und erklärt, dass ich noch keinen Fahrzeugschein habe, da ich ein neues Auto kaufen werde. In den ersten 2 Antworten, hieß es, man könne mir kein Fahrzeug so nennen, sondern benötigt den Fahrzeugschein von meinem Auto. Auf meine 3. Mail, wo ich erklärt habe, dass ich keinen Schein habe, warte ich noch mit einer Antwort. Ich denke aber nicht, dass ich jetzt eine genauere Auskunft erhalten werde. Und ich denke nicht, dass die Antworten anders ausfallen, wenn ich anrufe.

Gruß Axel
Moin Axel,

da Du ja Vllt. Ernsthaft mit dem Gedanken spielst Dich vergrößern zu wollen, mach es doch ganz einfach.
Kauf Dir erst einen SIGMA
__________________
Gruß Andreas

Besser im Schiff zu schlafen, als im Schlaf zu schiffen.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #378  
Alt 28.09.2013, 12:59
Benutzerbild von alaska
alaska alaska ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 29.01.2003
Ort: KA
Beiträge: 4.013
6.607 Danke in 3.143 Beiträgen
Standard

Ich habe in einigen Foren usw. gestöbert und komme für mich zu dem Ergebnis, dass SIGMA hier sehr geschickt und clever die aktuelle Rechtslage ausnutzt.
-der Trailer wiegt im abgekuppelten Zustand inkl. richtig beladenem Boot
die erlaubten 3650kg.
-im angekuppelten Zustand beträgt die angehängte Achslast/Anhängelast
die erlaubten 3500 kg (somit gilt auch noch die Zulassung der Bauteile)
-dies geht nur mit Kombilimousinen nach M1G nach der neuen Richtlinie
2007/46 EG die die alte 70/156 EWG abgelöst hat und 3500kg Anhängelast sowie 150 kg Stützlast eingetragen haben.
Im §42 STVZO wird aber gerade diese Richtlinie 70/156EWG für GW und 3500kg inkl. Stützlast als Max.wert genannt.
Interessant ist auch die Einleitung zur aktuellen STVO Stand 1.8.2013.

Für die Definition der Anhängelast findet man nirgends eine verbindliche
Formulierung auch nicht beim BVM ob diese im angehängten oder abgekuppelten Zustand ermittelt wird. Da aber im §42 STVZO ausdrücklich von der gezogenen
Anhängelast die Rede ist, gehe ich vom angekuppelten Zustand aus.
Dies findet sich so auch bei "Wissenswertes für Fahrlehrer" wieder.
Zitat:

Die gängigen Definitionen müssen Fahrlehrer parat haben. Dazu gehört zum Beispiel die Anhängelast. Vor der Einarbeitung der EG-Bestimmungen definierte die StVZO Anhängelast als tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers abzüglich der Stützlast.
Heute ist Anhängelast die tatsächliche Gesamtmasse des mitgeführten Anhängers
zuzüglich der tatsächlichen Stützlast. Das bedeutet, dass zur Feststellung der
Anhängelast der Anhänger abgekuppelt werden muss, um Stützrad und Achse(n)
wiegen zu können.
Ich denke da hat sich SIGMA richtig angestrengt und die Hausaufgaben gemacht.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
Mit Zitat antworten top
Folgende 4 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #379  
Alt 28.09.2013, 17:00
Wohnbusfahrer
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Auch in der von dir verlinkten StVZO steht immer noch eineindeutig

"Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen."

Das nenne ich nicht "Hausaufgaben gut gemacht", sondern eher einen Schummelversuch in der Hoffnung, dass es niemandem auffällt.
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #380  
Alt 28.09.2013, 17:26
123 123 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 03.09.2010
Beiträge: 2.263
2.223 Danke in 1.183 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen.
Ich denke, dass die Auffassung hier sein muss, dass es sich bei "Geländefahrzeugen mit Personenbeförderung" oder M1G-Fahrzeugen nicht um Personenkraftwagen handelt. Sonst wäre die Fuhre nicht zulässig.

Andererseits, wenn ein M1G kein PKW ist, dann darf er Hänger über 3,5t nicht mit der Kugelkopfkupplung ziehen. Nach §43 StVZO, zumindest nicht in der Fassung, die sich im Internet so anfindet.
Mit Zitat antworten top
  #381  
Alt 28.09.2013, 17:54
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.156
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.102 Danke in 20.681 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Ich denke, dass die Auffassung hier sein muss, dass es sich bei "Geländefahrzeugen mit Personenbeförderung" oder M1G-Fahrzeugen nicht um Personenkraftwagen handelt. Sonst wäre die Fuhre nicht zulässig.

Andererseits, wenn ein M1G kein PKW ist, dann darf er Hänger über 3,5t nicht mit der Kugelkopfkupplung ziehen. Nach §43 StVZO, zumindest nicht in der Fassung, die sich im Internet so anfindet.
Alle M eigestuften Fahrzeuge sind PKW´s Egal ob M1 oder M2 oder M3

Zitat:

Fahrzeugklassen werden gemäß der folgenden Einteilung festgelegt: (In den nachstehenden Begriffsbestimmungen ist unter "zulässiger Gesamtmasse" die "technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand" gemäß Abschnitt 2.8 des Anhangs I zu verstehen.)
Klasse M: | Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern. |
Klasse M1: | Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz. |
Klasse M2: | Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 5 Tonnen. |
Klasse M3: | Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 5 Tonnen. |



M3 sind übrigens Omnibusse. Auch diese gelten als PKW´s weswegen sie auch in Strassen fahren dürfen die z.B. für LKW gesperrt sind. Ist mein Vater mal mit dem Bus im Allgäu stecken geblieben die Strasse war nicht nur für LKW zu eng aber das Verbot eben nur für LKW.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #382  
Alt 28.09.2013, 18:44
Wohnbusfahrer
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
M3 sind übrigens Omnibusse. Auch diese gelten als PKW´s weswegen sie auch in Strassen fahren dürfen die z.B. für LKW gesperrt sind.
Das lernt man beim Führerschein anders und auch das Verbotschild ist eindeutig, aber das wäre ein anderer Thread.
Der Gesetzgeber unterscheidet übrigens nicht nur PKW und LKW. Es gibt auch noch diverse Sonstige Kfz und sowas wie KOM ...
Mit Zitat antworten top
  #383  
Alt 28.09.2013, 18:58
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.156
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.102 Danke in 20.681 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Das lernt man beim Führerschein anders und auch das Verbotschild ist eindeutig, aber das wäre ein anderer Thread.
Der Gesetzgeber unterscheidet übrigens nicht nur PKW und LKW. Es gibt auch noch diverse Sonstige Kfz und sowas wie KOM ...
Ja das schild ist eindeutig laut STVO:
Quelle:

Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1)
Vorschriftzeichen
http://www.gesetze-im-internet.de/st...lage_2_62.html




meist ist ein Zusatzschild drunter dann ist auch für Busse veboten
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	Unbenannt.jpg
Hits:	131
Größe:	17,9 KB
ID:	484436  
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #384  
Alt 29.09.2013, 09:26
Wohnbusfahrer
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Entschuldige Billi,

ich habe das wieder einmal mit Wohnmobilen verwechselt, die auch oft als PKW bezeichnet werden (was sie ja sachlich betrachtet auch sind). In Bezug auf KOM hast du natürlich Recht. Aber die dürfen dort nicht fahren, weil sie PKW sind, sondern weil sie ausdrücklich vom Verbot ausgenommen sind. Das wiederum beweist, dass Busse keine PKW sind, sonst bräuchte man sie ja nicht extra zu erwähnen
Mit Zitat antworten top
  #385  
Alt 29.09.2013, 12:10
Benutzerbild von alaska
alaska alaska ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 29.01.2003
Ort: KA
Beiträge: 4.013
6.607 Danke in 3.143 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Auch in der von dir verlinkten StVZO steht immer noch eineindeutig
"Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen."
Das nenne ich nicht "Hausaufgaben gut gemacht", sondern eher einen Schummelversuch in der Hoffnung, dass es niemandem auffällt.
Mein Verständnis sagt mir, dort steht unter §42 (1) eindeutig:
Zitat:
"§ 42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht.
(1) Die gezogene Anhängelast darf bei ...
und darauf zielt auch der Link des Fahrlehrers ab.


Mal eine Frage an die Besitzer der Sigma 3650: wie lange ist die HU gültig, ein oder zwei Jahre?

Und hier das Amtsblatt der Eurp. Union mit der entsprechenden Verordnung, S.33 Nr. 9:

Zitat:
„technisch zulässige Anhängelast" (TM) bezeichnet die Höchstmasse eines oder mehrerer Anhänger, die von einem Zugfahrzeug gezogen werden können, entsprechend der Gesamtmasse der von den Rädern einer Achse oder Achsgruppe auf den Boden übertragenen Last an einem mit dem Zugfahrzeug verbundenen Anhänger;
__________________
Gruß vom Oberrhein.

Geändert von alaska (29.09.2013 um 12:18 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #386  
Alt 29.09.2013, 13:12
Benutzerbild von hp2sport
hp2sport hp2sport ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 25.11.2011
Ort: Bayern, do bin i dahoam
Beiträge: 1.286
Boot: Fountaine Pajot
1.619 Danke in 569 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen

Mal eine Frage an die Besitzer der Sigma 3650: wie lange ist die HU gültig, ein oder zwei Jahre?
2 Jahre.
__________________
Gruß Hans,
der Bojenfeldhasser
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #387  
Alt 29.09.2013, 19:27
JohnB JohnB ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 5.727
Boot: Hellwig Milos
7.875 Danke in 3.930 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
(..) Für die Definition der Anhängelast findet man nirgends eine verbindliche
Formulierung auch nicht beim BVM ob diese im angehängten oder abgekuppelten Zustand ermittelt wird. (..)
Ich habe die Frage, was die Anhängelast denn ist, schon vor Beginn dieser Diskussion dem Bundesverkehrsministerium gestellt, und bekam damals folgende Antwort:

-------- Zitat --------
Die Anhängelast ist in § 42 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
(StVZO) geregelt.
Eine Definition für das tatsächliche Gesamtgewicht eines Anhängers ist
in § 42 Abs. 1 Satz 2 StVZO enthalten: "Bei Personenkraftwagen nach
Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers
(Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3.500 kg
betragen." Das tatsächliche Gesamtgewicht eines Starrdeichselanhängers
ist also die Summe aus Achslast und Stützlast.

Die gezogene, tatsächliche Anhängelast ist das tatsächliche
Gesamtgewicht des Anhängers abzüglich der tatsächlichen Stützlast, sie
entspricht also der tatsächlichen Achslast des mit dem Zugfahrzeug
verbundenen Anhängers.

Eine entsprechende Definition findet sich in der Verordnung (EU) Nr.
1230/2012 vom 12.12.2012 in Artikel 2 Nr. 9: "technisch zulässige
Anhängelast bezeichnet die Höchstmasse eines oder mehrerer Anhänger,
die von einem Zugfahrzeug gezogen werden können, entsprechend der
Gesamtmasse der von den Rädern einer Achse oder Achsgruppe auf den Boden
übertragenen Last an einem mit dem Zugfahrzeug verbundenen Anhänger".

Die StVZO ist im Internet unter der Adresse
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/index.html

und die EU-Verordnung unter der Adresse
http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?u...OM%3ADE%3AHTML
zu finden.

-------- Zitat Ende --------

Das ist eindeutig, nicht nur nach nationalem Gestzt, sondern auch gemäß EU-Regelungen.

Anhängelast = Achslast des Anhängers im angekuppelten Zustand.
__________________
Beste Grüße

John
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #388  
Alt 29.09.2013, 19:42
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.156
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.102 Danke in 20.681 Beiträgen
Standard

Wenn das Gesammtgewicht des Anhängers also 3500 kg nicht überschreiten (1. Absatz) darf , bei einem Anhänger der eine Stützlast von 150kg hat die max. Achslast 3350 kg Betragen.

wenn er 100kg Stützlast hat ist dies dann 3400kg usw.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #389  
Alt 29.09.2013, 19:54
JohnB JohnB ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 5.727
Boot: Hellwig Milos
7.875 Danke in 3.930 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Wenn das Gesammtgewicht des Anhängers also 3500 kg nicht überschreiten (1. Absatz) darf , bei einem Anhänger der eine Stützlast von 150kg hat die max. Achslast 3350 kg Betragen.

wenn er 100kg Stützlast hat ist dies dann 3400kg usw.
Fast richtig.

Ganz richtig, wenn man statt "max. Achslast" -- tatsächliche Achslast -- schreibt.
__________________
Beste Grüße

John
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #390  
Alt 29.09.2013, 19:57
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.156
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.102 Danke in 20.681 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Fast richtig.

Ganz richtig, wenn man statt "max. Achslast" -- tatsächliche Achslast -- schreibt.
ja die genaue Wortwahl machts.
Da bleibt wieder die Frage: Warum gilt dies scheinbar nicht bei SIGMA ?
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #391  
Alt 29.09.2013, 21:22
123 123 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 03.09.2010
Beiträge: 2.263
2.223 Danke in 1.183 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Warum gilt dies scheinbar nicht bei SIGMA ?
Da keine nachvollziehbare Begründung geliefert wird, aber viele gegenteilige Paragraphen in den Verordnungen und Richtlinien stehen, sieht es für mich eher so aus, also ob die Eintragungen und Dokumente eher als Argumentationshilfen bei Kontrollen gedacht sind. Und ich glaube auch, dass sie in den meisten Fällen funktionieren werden. Den Aufwand dafür, der Sache auf den Grund zu gehen, wird sich kein kontrollierender Beamter erlauben.
Mit Zitat antworten top
  #392  
Alt 29.09.2013, 23:05
Benutzerbild von alaska
alaska alaska ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 29.01.2003
Ort: KA
Beiträge: 4.013
6.607 Danke in 3.143 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Das ist eindeutig, nicht nur nach nationalem Gestzt, sondern auch gemäß EU-Regelungen.
Nach meinem Verständnis widersprechen sich hier der §42 STVZO
der von 3500kg inkl. Stützlast ausgeht und die Ausführung der EU- Richtlinien.
Diese Lücke macht sich IMHO Sigma zu Nutzen.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
Mit Zitat antworten top
  #393  
Alt 30.09.2013, 07:38
123 123 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 03.09.2010
Beiträge: 2.263
2.223 Danke in 1.183 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Nach meinem Verständnis widersprechen sich hier der §42 STVZO
der von 3500kg inkl. Stützlast ausgeht und die Ausführung der EU- Richtlinien.
Diese Lücke macht sich IMHO Sigma zu Nutzen.
Das ginge vielleicht über eine Ausnahmegenehmigung. Aber wozu dann die Heimlichtuerei?
Mit Zitat antworten top
  #394  
Alt 30.09.2013, 07:49
Benutzerbild von alaska
alaska alaska ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 29.01.2003
Ort: KA
Beiträge: 4.013
6.607 Danke in 3.143 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Aber wozu dann die Heimlichtuerei?
Na weil der Bäcker sein Rezept auch nicht verrät.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
Mit Zitat antworten top
  #395  
Alt 30.09.2013, 07:57
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.156
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.102 Danke in 20.681 Beiträgen
Standard

die differenz hab ich auch gefunden wie ich nachlesen musst geht EU-recht über nationales Recht.

ich denke Sigma beruft sich darauf:


Begriffsbestimmung:
9. „technisch zulässige Anhängelast" (TM) bezeichnet die Höchstmasse eines oder mehrerer Anhänger, die von einem Zugfahrzeug gezogen werden können, entsprechend der Gesamtmasse der von den Rädern einer Achse oder Achsgruppe auf den Boden übertragenen Last an einem mit dem Zugfahrzeug verbundenen Anhänger;


Anhang 1
3.1.1.2. Die technisch zulässige Anhängelast darf jedoch in keinem Fall 3 500 kg überschreiten.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #396  
Alt 30.09.2013, 07:59
Benutzerbild von alaska
alaska alaska ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 29.01.2003
Ort: KA
Beiträge: 4.013
6.607 Danke in 3.143 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Wenn das Gesammtgewicht des Anhängers also 3500 kg nicht überschreiten (1. Absatz) darf , bei einem Anhänger der eine Stützlast von 150kg hat die max. Achslast 3350 kg Betragen.
wenn er 100kg Stützlast hat ist dies dann 3400kg usw.

Lt. der EU- Richtlinie geht es zum einen um die "techn. zul. Anhängelast".
Diese muss bei den Zugfahrzeugen eingetragen sein und darf lt. Anhang+ §42 STVZO die 3500kg nicht überschreiten.
Zum anderen gibt diese EU-Richtlinie weiter vor, dass die Gesamtmasse
der Achslast an einem mit dem Zugfahrzeug verbundenen Anhänger ermittelt wird.
Dadurch entsteht meiner Auffassung nach diese Lücke in der die Stützlast auch bei 3500kg Gesamtmasse addiert werden darf.
__________________
Gruß vom Oberrhein.

Geändert von alaska (30.09.2013 um 08:11 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #397  
Alt 30.09.2013, 08:02
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.156
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.102 Danke in 20.681 Beiträgen
Standard

Hi Ralf

habs jetzt auch gefunden und Akzeptiert.

aber ich finde da hätte man schon Ross und reiter nennen können.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #398  
Alt 30.09.2013, 08:09
123 123 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 03.09.2010
Beiträge: 2.263
2.223 Danke in 1.183 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Na weil der Bäcker sein Rezept auch nicht verrät.
Ich dachte bisher, dass Ausnahmegenehmigungen veröffentlicht werden müssen. Hat sich das geändert?
Mit Zitat antworten top
  #399  
Alt 30.09.2013, 08:10
Benutzerbild von alaska
alaska alaska ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 29.01.2003
Ort: KA
Beiträge: 4.013
6.607 Danke in 3.143 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
aber ich finde da hätte man schon Ross und reiter nennen können.
Dann wäre es zu einfach.
Gesetze, Verordnungen, Richtlinien sind eben oft allgemeingültig gehalten.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
Mit Zitat antworten top
  #400  
Alt 30.09.2013, 08:47
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.156
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.102 Danke in 20.681 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von 123 Beitrag anzeigen
Ich dachte bisher, dass Ausnahmegenehmigungen veröffentlicht werden müssen. Hat sich das geändert?
Hi Kurt

ausnahmegenehmigung ist nicht nötig. Wenn man sich ans EU-recht hält.

Wie du siehst hab ich meine Meinung dazu nach lesen der Gesetzeslage geändert.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 351 bis 375 von 1.354Nächste Seite - Ergebnis 401 bis 425 von 1.354



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 21:47 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.