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Zitat:
Ich denke auch, das das Fahrzeug die Schwierigkeit bedeutet. auch kann ich es mir shcwierig vorstellen, das gewicht so zu verteilen, das die 150kg Stützlast eingehalten werden und gleichzeitig die 3500kg (wenn man mal den Trailer komplett nutzen will). Man sollte immer vor der Urlaubstour daher auf die Waage fahren wenn man sich im Grenzbereich bewegt, nicht dass durch ungünstige verteilung der Ladung (gepäck, getränke usw) die Stützlast auf 100kg runter gegangen ist und das gewicht auf den Achsen auf 3550. Dann bekommt man ja wieder ein Problem.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#427
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Tragweite
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ich glaube, vielen ist noch nicht bzw. wird gerade bewusst, welche Tragweite diese ganze Thematik für den einzelnen "grenzwertigen" Gespannfahrer hat. Birgt es doch nun, unter Inkaufnahme einiges Verwaltungsaufwandes, auch dem "normalen" 3,5 t. Gespannfahrer mit Stahltrailer die Möglichkeit sich zu legalisieren!!! Und die aktuellen 3,5 t. Gesamtmasseanhänger werden sich m. E. nicht von den 3,65 t. Anhängern (da werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinhlichkeit auch nur 3,5 t. Achsenpaare drunter sein) unterscheiden. Wassersportliche Grüße von der Elbe Boris
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#428
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..., ob der Zugwagen auch eine Zulassung nach EU-Vorschrift und nicht nach STVZO hat.
Die obige Analyse dürfte nur gelten, wenn Zugwagen und Trailer eine Zulassung nach EU-Vorschriften haben. Für die, die's interessiert: INAL.
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Beste Grüße John |
#429
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Habe soeben eine längeres intensives Telefonat mit dem Hersteller meines derzeitigen Trailers hinter mir - mit erstaunlichem Ergebnis....
Das ganze Gezerre um die 3650 KG, die über irgendwelche Wege auch so in die Papiere eingetragen sind, ist im Grunde fast schon ein alter Hut und das kann im Grunde jeder Trailerhersteller mit seinen Anhängern ebenso hin bekommen. Das Ganze geht sogar noch höher (ich meine 3850 KG), aber es war mir zu müßig, mir das alles jetzt zu merken oder mit zu schreiben. Jedem der nun mit den bisher im Kopf verankerten 3500 KG ein Problem hat und hier konkreten Handlungsbedarf sieht kann ich nur empfehlen, einfach mal seinen Anhängerhersteller darauf anzusprechen. Das trifft auch auf andere Anhänger zu (z.B. Baumaschinentransport etc.) Man braucht dazu auch nicht erst eine verbindlichen Bestellung unterschreiben oder Fahrzeugpapiere durch die Gegend schicken. Mein Hersteller jedenfalls machte aus den rechtlichen Hintergründen keinerlei Geheimnisse und erklärte mir relativ verständlich, was sich da durch die EU-Geschichten halt verändert hat. - Was ist für mich nun das wichtigste dabei - ich kann nun von ihm eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für meinen Trailer aus Bj. 2010 bekommen, mit dem ich die geänderten Eintragungen dann auch im Nachhinein durchführen kann. Das geheim gehaltene Brötchen-Rezept für diese Geschichte stammt offensichtlich auch nicht von dem Bäcker, der hier immer genannt wird und sich darüber ausschweigt. Ach so - fast vergessen.... ich habe einen Ruschmeier-Trailer und das überaus freundliche und sachliche Telefonat habe ich mit Herrn Ruschmeier persönlich geführt. Ich betrachte das jetzt hier auch nicht als Werbung, sondern als Aufklärung im Sinne eines Verbrauchers, der von einem gerechten und fairen Wettbewerb dauerhaft nur profitieren kann. Mir sind durch diese Aufklärung inkl. der möglichen nachträglichen Änderung jedenfalls ein paar Tausender erspart geblieben und dafür gebührt dem Hersteller eine herzliches Danke.
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Gruß - Georg |
#430
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Dein Betrag hatte mir grad ermutigt zu dem Anruf beim Hersteller meines Trailer.... blöd nur, das ich da nicht schon viel eher drauf gekommen bin.....
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Gruß - Georg |
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Das war sicher billiger, als die über 400 EUR Aufpreis, die anderweitig für 3650 statt 3500 genommen werden.
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Beste Grüße John |
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Geltendes EU-Recht
Zitat:
Jeder kann seinen alten Fahrzeugschein in die EU Zulassungsbescheinigung(en) umschreiben lassen und erhält dann das günstigere EU-Recht auch "verbrieft". Natürlich unter der Voraussetzung, das das Fahrzeug (Anhänger) einer Einzelabnahme standhält bzw. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers vorgelegt wird. Für den jeweiligen Pkw gehe ich mal davon aus, das für Diesen grds. eine EWR-Übereinstimmungserklärung vorliegt. Also von dieser Seite bei der infragekommenden Fahrzeuggattung eigentlich keine Probleme aufgeworfen werden dürften. Der Kostenaufwand sollte sich ebenfalls im Rahmen halten. Wassersportliche Grüße von der Elbe Boris
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#433
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Gut, wenn es dann so ist soll es auch so sein. Die Frage ist nur, wie sieht es die Rennleitung in den anderen anderen EU-Staaten. Muß ich dann 2 Stunden diskutieren und das Gespann dann trotzdem stehen lassen? Was mache ich wenn ich in die Schweiz möchte?
Gruß Uli07 |
#434
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das hört sich sehr gut an. Denn so kann man, wenn man Bedarf an zusätzlichen 100kg hat, es sich sparen, extra einen teuren Aluhänger zu kaufen. Das sind einige tauschen Euro, die man lieber ins Boot investieren kann. Apropos Ruschmeier: Ich habe zwar keinen Trailer von denen, habe aber mein ganzes Zubehör von dort bekommen. Schnell, günstig und in guter Qualität. Beim nächsten Trailer wird Ruschmeier aber auf jeden Fall in der engeren Auswahl stehen. Gruß Axel |
#435
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Zitat:
Die EU-Staaten werden sich wohl allesamt daran halten müssen, wobei es vermutlich schon auch längere Diskussionen geben könnte bei einer Kontrolle. Herr Ruschmeier wies mich darauf hin, das es selbst hier in BRD schon bei der Eintragung ziemlich lange dauern könnte, bis die jeweiligen Leute das alles nachgeprüft haben.
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Gruß - Georg
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Gruß - Georg |
#437
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Ich gebe Dir aber insoweit recht, als das ich z. B. in den neu beigetretenen Mitgliedsstaaten auch ein unwohles Gefühl hätte In der Tat, ist der glücklichere, wer die notwendigen und bereits angeführten Normen dann parat hat um in dem jeweiligen Staat einstweiligen Rechtschutz zu erhalten. Dafür hält jedes der EU-Mitgliedsländer 7 Tage die Woche notfalls 24 Stunden rund um die Uhr entsprechende Richter vor, die nur angerufen werden brauchen. Zitat:
Wassersportliche Grüße von der Elbe Boris
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#438
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Was nutzt mir eine eventuelle Entschädigung wenn bei der Aktion 2 Tage Urlaub verloren gehen.
Aber ist auch egal, denn die Leute die mit einem 3,5T-Anhänger losfahren und mehr draufhaben sind beim Anhalten ebenso in den Ar... gekniffen wie die die mit einem 3650Kg Anhänger angehalten werden. Gruß Uli07 |
#439
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Dem ist nicht so. Zu sagen sei deshalb einmal, das die Feststellungslast für die Ordnungswidrigkeit / Straftat der Staatengewalt obliegt - nicht andersrum!!! Also man muss Dir Nachweisen, das Du etwas falsch gemacht hast. Du musst nicht Nachweisen das Du alles richtig gemacht hast. Unter verweis auf die EU Gesetzgebung wirst Du immer weiterfahren dürfen (sag ich mal so)! Zitat:
Unter besten Umständen fallen beide nicht auf, wenn nämlich beide nur auf Achslast gemessen werden (3500 kg.)! Wassersportliche Grüße von der Elbe Boris
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#440
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und wenn sie auffallen ist es egal. Bei Achslast 3500kg ist bei beiden dann schluss
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#441
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3,5 to-Trailer mit höchster Zuladung gesucht
hallo, uhx !
Seit langer Zeit habe ich hier im Forum nur nachgelesen. Deine Recherchen im EU-Recht und STVZO habe ich endlich zum Anlass genommen, mich auch hier anzumelden. Erstmal hast Du dieses komplexe Thema bestens dargelegt und verdeutlicht. Als in Fachkreisen bekannter Hersteller auch von Bootsanhänger kann ich Deine Ausführungen voll bestätigen. 3500 kg Achslast plus bis zu 10% der Achslast als Stützlast, also 350kg macht zusammen 3850 zulässiges Gesamt- gewicht. Das ist so und ist kein Geheimnis. Ich biete unsere Anhänger schon seit Jahren immer optional mit Stützlast an. Bei den 3500 kg Anhängern hats etwas länger gedauert, bis von der Lieferanten entsprechende Auflaufeinrich tungen geliefert werden konnten. Die Zurückhaltung vom Sigma kann ich nicht verstehen. Also Leute, keine Angst, es funktioniert. Ruschi
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#442
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Erstmal DANKE an euch alle für die Aufklärung um das 3650kg Geheimniss
Aber welches KFZ kann den 350kg Stützlast ab? MfG. Sebastian
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Wer Rechtschreibfehl findet darf sie behalten |
#443
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Keine Ahnung, mein ML darf zumindest 140 KG und somit bräuchte ich nicht mehr so genau auf leere Tanks achten und z.b. Das Ankergeschirr ins Auto umladen.
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Gruß - Georg |
#444
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Zitat:
Ein als LKW zugelassener 2005er Dodge RAM 1500 darf bei einer "weight distribution hitch" (also die übliche am Rahmen montierte Ami-Steckkupplung) bis zu 1200lbs, also 544kg Stützlast fahren. Für diese Steckrohre gibt es z.B. von Brink deutsche Kugelkopfflansche mit 225kg zugelassener Stützlast. Anhängelast hat der RAM 3500kg. Mit der Knott 350 Auflaufvorrichtung wären also mindestens 3725kg drin. Die neueren Rams können wahrscheinlich noch mehr. Gruss Mike
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#445
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Sehr erfreulich, dass das Versteckspiel um die Zulässigkeit nun ein Ende hat.
Eine Frage noch zum Führerschein: Für Anhänger über 3500 kg zulässigem Gesamtgewicht ist C1E erforderlich, stimmt's? |
#446
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
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Gruß Jörg |
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#449
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@ uhx /Ulli
1a fachlich fundierte Recherche. Anerkennung höchster Art für deine Ausarbeitung. Als 3,5 t Trailer-Kapitän würde ich mir deine Ausarbeitung ausdrucken und ins Handschuhfach legen.
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#450
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sry aber musste seim´nwenns hier schon kam. es stört schon immer wenn leute meinen einfach mal nen kommentar abzugeben ohne vorher sich den thröth mal durchzulesen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map Geändert von billi (30.09.2013 um 21:25 Uhr) |
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