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als Bürger hat man die möglichkeit die Strafe anzuerkennen oder Einspruch einzulegen und auf die tatsächliche Rechtslage hinweisen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
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Langsam wird es mühselig
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warum hier nun immer wieder unqualifizierte Äußerungen von "Einigen Ungläubigen" abgegeben werden, erschließt sich mir wegen der klaren Rechtslage langsam nicht mehr. Hier wird weiter mit gefährlichem Halbwissen über Definitionen diskutiert, irgendwelche Führerscheinfragen mitaufgeworfen usw. HIER SIND KLAR UND DEUTLICH DIE EINSCHLÄGIGEN RECHTSNORMEN AUFGEZEIGT UND DURCH DAS BUNDESVERKEHRSMINISTERIUM AUCH HINSICHTLICH SEINER "KLAREN AUSLEGUNG" ABGESEGNET WORDEN. Jeder Betroffene kann nun, mit oder auch ohne die genannten Verordnungen / Richtlinien, zur Zulassungsstelle fahren und seine Fahrzeugdokumente ändern lassen oder was auch immer. Wenn sich dann noch irgendjemand die Frage stellt, ob er mit seinem Führerschein ein derartiges Gespann dann fahren darf, sollte sich noch bevor er die Umschreibung / Änderung des Fahrzeugscheins veranlasst, dieses einen Stockwerk höher bei der Führerscheinstelle gegen Entgelt schriftlich zusichern lassen. Um es deutlich zu sagen: Dafür ist die Zulassungsstelle / Führerscheinstelle da! Die ursprüngliche Frage die hier aufgeworfen wurde; ob die in Rede stehende Fahrzeug- / Anhängerkombination so rechtlich zulässig ist stand meines Erachtens nie infrage. Es ging doch eher darum, die entsprechenden Rechtsgrundlagen für die penetranten Ungläubigen hier vorzubringen. Welche immer wieder in "Besserwissermanier" versuchen irgendwelche fadenscheinigen Begründungen dafür anzuführen, warum das dann doch wieder nicht funktionieren kann und darf. Übrigens hat keiner DIESER Personen auch nur einen konstruktiven Beitrag zur Klärung der entsprechenden Rechtsgrundlagen beigetragen. Wassersportliche Grüße von der Elbe Boris
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denk daran Hans, wenn Du die theoretische Prüfung in der Fahrausbildung nicht bestehst, kannst Du die praktische Prüfung gar nicht ablegen!!! Insoweit erfolgen die praktischen Umsetzungen durch die Organe immer nach rechtstaatlichen Vorgaben und Grundsätzen. Daran kannst auch DU nichts ändern! Wassersportliche Grüße von der Elbe Boris
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#529
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Weisst Du, Deine Art der Formulierungen, Deine Geheimniskrämerei gepaart mit zum Teil schon arroganten Zügen in einem Forum unter gleichgesinnten ist in meinen Augen nicht in Ordnung....
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#530
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Hallo Hans,
das bestreitet ja keiner. Dass es im Schein eingetragen ist, hast Du gezeigt, alles klar. Kein Streit desswegen Was aber einigen hier und mir eingeschlossen, etwas schwer verständlich ist, wie das gehen soll, wenn es keine Zugvorrichtung gibt, die für dieses Gewicht zugelassen ist. Zu lesen ist eben immer nur "max. Gesamtgewicht 3,5t" oder "zulässiges Gesamtgewicht 3,5t". Die Stützlast tut in dem Fall nichts zur Sache. Es steht bei keiner Zugvorrrichtung das Wort "Anhängelast", die der Achslast im angekuppelten Zustand entspricht. Bei dieser Wortwahl wäre es klar, dass dann die Stützlast oben drauf gerechnet werden kann und die Zugvorrichtung dann technisch für das höhere Gesamtgewicht ausgelegt ist. Gruß Axel |
#531
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Hallo Axel
Jetzt sind wir wieder beim Thema. Genau das hat derzeit als einziger Sigma lösen können. Alle anderen Hersteller schreiben dann folgendes oder ähnliches: der Anhänger ist technisch für 3650kg geeignet aber nur bis zGG 3500 kg zugelassen Ich betone aber immer wieder, mir ist kein anderer Hersteller bekannt, und lasse mich gerne eines besseren belehren.
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Gruß Hans, der Bojenfeldhasser |
#532
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http://www.boote-forum.de/showpost.p...&postcount=459 hier hab ich schon welche gefunden und wenn du die Seite www.gidf.de bemühst findest du sicher uahc passende Gegenstücke.
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#533
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Hallo Volker,
was bei Amazon steht, sollte man nicht alles glauben. Es kommt auf die Wortwahl an. Bei Albe auf der Homepage ist nix mit Anhängelast zu finden. Dort steht "3500kg Gesamtanhängergewicht". Also nix mit Stützlast oben drauf rechnen. Somit ist bei gesamt 3,5t Schluß. Gruß Axel
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#534
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Ahk
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Soll eine AHK nachgerüstet werden oder eine wegen des Fahrzeugalters noch nach einer alten Norm geprüfte verbaut sein, einfach den Hersteller anrufen / anschreiben und Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern. Der sagt Dir dann schon ob das bei der jeweiligen AHK geht. Und bitte nicht immer an diesem "SCHEISS" -> zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t und max. Gesamtgewicht 3,5 t <- festhalten lassen. Das mag für die jeweiligen Hersteller noch das geläufige Synonym sein um gegenüber dem Verbraucher irgendetwas auszusagen. Ist aber rechtlich nicht mehr relevant. Hier sind die einschlägigen Definitionen bereits genannt worden. Und danach richten ALLE Hersteller Ihre Produktion aus. Jede ander Umdeutung wäre auch komplett Lebensfremd! Wassersportliche Grüße von der Elbe Boris
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#535
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http://www.wiedemann-fahrzeugtechnik...zugmaul/a-166/ Steht ganz klar: Bis max. 3500 kg Anhängelast, zulässige Stützlast bis 150 kg und bei ALBE steht: Abkürzungen: GA = Gesamtanhängergewicht, S = Stützlast, D = D-Wert, EG = EG-Genehmigungskennzeichnung Ab damit das gewicht gemeint ist das der Anhänger über die Achsen auf den Boden bringt (Anhängelast ohne Stützlast) oder das zlGG (Anhähngelast zzgl Stützlast) ist nicht eindeutig.
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Ok,
im Knott-Katalog sind die Zugvorrichtungen mit Angabe "zul. Achslast" und "zul. Stützlast" aufgegliedert. Somit gibt es welche, die für einen Hänger > 3,5t zGG notwenig sind. D.h. aber auch, dass alle anderen Trailerhersteller auf diese Zugvorrichtung zurück greifen können und Sigma nicht der einzige Hersteller ist, der sowas kann. Für mich somit klar und erledigt. Gruß Axel |
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#539
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Gruß Hans, der Bojenfeldhasser |
#540
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Gruß Hans, der Bojenfeldhasser |
#541
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Gestern hatte ich die Möglichkeit mich mit einem sachverständigen Ing.
zu unterhalten, der zum einen dieses Thema regelmäßig schult und unterrichtet und zum anderen regelmäßig bei Prüfungen auf Autobahnen vor Ort ist. Die Anwendung der genannten EU- Richtlinie sieht er nicht für richtig. Seiner Meinung nach beruht die Zulassung der Trailer > 3500kg auf folgenden Faktoren- für die Trailer liegt keine EG- Typgenehmigung vor sondern es wird eine Zulassung per Einzelabnahme durchgeführt. Die Achslasten und Gewichte sind in §34 STVZO geregelt, in § 70 STVZO die Ausnahmen i.V. m. §29, 3 STVO . Da ich weiß, dass mein Sigma 3t- Standardtrailer auch per Einzelabnahme zugelassen wurde, erscheint mir dies als naheliegend- Zulassung per Einzelabnahme nach § 13 EG-FGV.
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Gruß vom Oberrhein. Geändert von alaska (13.10.2013 um 12:03 Uhr) |
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Hallo Alaska,
ich denke fast, dass die Hersteller von Trailer meistens eine Einzelabnahme für ihre Trailer machen, da die Teile zu individuell sind, als das man da eine allgemeine Abnahme nutzen kann. Zumindest war es auch bei meinem Ruschmeier als 3,5-Toner aus Bj. 2010 schon eine Einzelabnahme. Die jetzige Erhöhung auf die 3650 KG läuft derzeit und findet ebenfalls per Einzelabnahme statt.
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Gruß - Georg |
#543
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Noch mal zur Erinnerung - bei mir ist es der Trailer BMT35 aus dem Hause Ruschmeier aus Bj. 2010, der bisher noch in den Feldern F1 und F2 jeweils die 3500 eingetragen hat. Die Prüfbescheinigung liegt mir soeben vor (siehe Bildauszug) Nun geht´s nur noch um die Eintragung in die Zulassungsbescheinigung, wobei das nur noch ein formaler Akt ist. Wenn ich Zeit gefunden habe, eben beim zuständigen Amt vorbei zu fahren, kann ich dann gern auch noch die fertige Zulassungsbescheinigung hier einstellen. Selbstverständlich muss auch das Typenschild am Trailer ausgewechselt werden. Auch hier steht einem ein vernünftiger Hersteller natürlich hilfreich zur Seite. Herr Ruschmeier machte aus dem Ganzen keinerlei Geheimnisse und erteilte mir ohne zu Zögern die notwendigen Auskünfte. ( auch ohne das ich gleich einen neuen Trailer bei ihm bestellen musste... ) Achso, fast vergessen.... das Ganze hat bis jetzt keine 100 Euro gekostet, wobei 38 € davon schon für das Nachtragsgutachten drauf gingen, die bei einem neuen Trailer ja nicht gesondert anfallen. Nach meinem Gefühl dürften bei einem Neutrailer keinerlei Mehrkosten anfallen für die 3650 KG, was auch zu den Angaben von Ruschmeier passt, wo immerhin lt. eigener Angaben 80% aller BMT35 direkt schon so ausgeliefert werden.
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Gruß - Georg
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#544
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Da die "normalen" Sigma Trailer ja auch per Einzelabnahme zugelassen/abgenommen werden. Ein Schelm wer böses denkt.
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Gruß vom Oberrhein. |
#545
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Nebenbei denke ich da nicht mal was böses bei, auch Geld verdienen soll ja legitim sein - aber bitte mit fairen Mittel und nicht mit falschen Aussagen. Mir ging und geht es nur auf den Senkel, wenn da so ein Getue drum gemacht wird, alle anderen für dumm und doof erklärt werden und selbst unter kollegialem Gesichtspunkt nicht hier Ross und Reiter genannt werden. Hätte ich dem Gerede und den Lobgesängen über Sigma hier geglaubt, wäre ich ca. 3.000 € ärmer, um für mich das gleiche Ergebnis zu erhalten. Wenn das hier im Forum Schule macht, dann Prost Mahlzeit.
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Gruß - Georg |
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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gute Frage, auf die ich keine haltbare Antwort habe....
Hab den nie mal leer gewogen und in den Papieren steht da nichts zu. Lt. Website soll der 660 KG wiegen, wobei das auch noch schwanken wird je nach Ausstattung. Bei mir sind z.B. unter Zusatz noch montiert Werkzeugbox, Laufsteg, 2 Reserveräder, 4 Rollenstützen zusätzlich, extra lange Zugeinrichtung, AKS Update - steht wohl drin.... Feld G - Leermasse = 670 KG
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Gruß - Georg Geändert von gbeck (15.10.2013 um 14:53 Uhr) |
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Naja der Sigma wiegt 480 Kg kann es sein das da schon ein paar Teuros zusammen kommen.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#549
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Hier ging es nur leider nur noch darum, ob die erhöhte Zulassung auch von anderen Herstellern angeboten wird, bzw. einfach dirkekt so ausgeliefert wird, was hier ja vehement abgestritten wurde. Bei meinem Boot jedenfalls reicht die Zulassung jetzt auch ohne den Aufpreis für Alu und zusätzlich brauch ich nichts mehr raus räumen, bzw. Tank leer fahren und so weiter. Ähnlich kann es im Grunde jeder bei seinem Hersteller anfragen und sich so eventuell einen höheren Zulade-Spielraum verschaffen.
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Gruß - Georg Geändert von gbeck (15.10.2013 um 18:25 Uhr) |
#550
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Ich meinte auch nur den Aufpreis zum Sigma und nicht die 3650 kg
Grüße, Stephan von unterwegs
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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