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Georg meint sicher den Aufpreis von Sigma 3,5 auf 3,65.
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Beste Grüße John |
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Na der Aufpreis ist nicht so riesig.
Gruß Stephan from my iPad 4 using Tapatalk
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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ne ne, ich meine schon den Mehrpreis, den ein gut gebauter Alutrailer halt gegen einen Stahltrailer kostet.
Da ist Sigma wohl nicht teurer oder billiger als die andern namhaften der Branche. Wenn Sigma es dann schafft, mit 480 KG einen Trailer zu bauen, der so ein Gewicht dauerhaft verträgt, dann ist das schon beachtlich und nen absolut guter Wert... Bei meinem Telefonat mit Ruschmeier wurde mir eine Differenz von 100 - 150 KG zwischen Alu und Stahl genannt je nach Ausstattung.
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Gruß - Georg
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#554
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stimmt..., für was sollte der auch sonderlich höher ausfallen....
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Gruß - Georg |
#555
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Beste Grüße John |
#556
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Zitat:
Zulässig wäre nur, wenn im Gutachten der Auflaufeinrichtung nicht z.B. Stützlast max 150 kg und Gesamtmasse max 3500 kg abgenommen wäre sondern z.B. Stützlast max 150 kg und Achslast max 3500 kg - eine solche Auflaufeinrichtung wäre dann auch auf eine Gesamtmasse von max 3650 kg geprüft und zugelassen. Wenn im Gutachten aber z.B. Stützlast max 150 kg und Gesamtmasse (=zGG) max 3500 kg steht dann ist diese Komponente nur für ein zGG (= Gesamtmasse) von 3500 geprüft und abgenommen. Eigentlich ganz einfach - kein Deutungsspielraum. Dies hat natürlich einen physikalisch sinnvollen Grund - zum besseren Verständniss: Zur Festigkeitsprüfung von Auflaufeinrichtungen sind wie auch bei der Deichselprüfungen nach ISO 7641/1 neben der Stützlast vor allem die dynamischen (translatorische und rotatorische) Massekräfte im Fahrbetrieb massgebend. Diese Kräfte sind eine Funktion der gesamten dynamischen Masse welche diese Komponenten hauptsächlich vertikal belasten (z.B. bei Vollbremsung). Aus diesem guten Grund beziehen sich solche Gutachten auch auf die Gesamtmasse des zugehörigen Anhängers. Man kann es sich am besten so vorstellen - bei einer Vollbremsung oder Bodenwellen "zoppelt" eben alles an diesem Teil, sowohl die Last an der Achse als auch die Last an der Kupplung. Deshalb wird hier die Gesamtmasse geprüft und nicht nur die Stützlast oder Achslast.
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Gruß Hans, der Bojenfeldhasser |
#557
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Zitat:
Mir war es definitiv ein paar Euros wert einen stabilen Alu-Trailer mit einem Leergewicht von 456 KG zu haben, was einem Gewichtsvorteil von gut 200 KG ausmacht, zzgl. der besagten 150 KG, und wer sagt eigentlich das der Sigma Alutrailer so teuer ist?
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Gruß Hans, der Bojenfeldhasser |
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Zitat:
aber durch Geheimniskrämerei einfach unsympathisch
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#559
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Das kannst Du höchstens mir anlasten, aber nicht Sigma, denn bis auf ein einziges mal hat sich von Sigma keiner zu Wort gemeldet.
Nach wie vor, bei konkretem Kaufinteresse wird Dir Hr. Reddig alles erzählen was Dich interessiert, aber seid doch nicht kindisch, nur weil bei Sigma nicht alles ganz offen breit getreten wird. Bevor o. g. von mir zuvor geschriebenes nicht revidiert wird, bin ich immer noch der Meinung das derzeit kein Hersteller gibt der alles erfüllt um die tatsächlichen 3650 KG Zgg. zu erfüllen bei einer Zuladung von 3290 KG
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Gruß Hans, der Bojenfeldhasser
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#560
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Zitat:
Alles andere zu den Zahlen steht oben im Auszug des Gutachten ist ist somit geklärt und belegt... Zitat:
Genau so reicht aber vielen anderen schon die Möglichkeit, einen Stahltrailer auf 3650 KG zu bringen, weil sie dann mit der Zuladung von immerhin um die 3000 KG im Limit bleiben. So ist es z.B. bei meinem Boot und so brauche ich nicht einen deutlich teureren Alutrailer kaufen - egal ob Sigma, Harbeck oder sonstige..... Zitat:
Zum Schluss hierzu nur noch - komm jetzt bitte nicht mit neuen Vorgaben von wegen der Zuladung, die hier irgendwer belegen soll.... Das war zwar Thema des Trööt am Anfang, aber nicht Thema der durch die Verschwiegenheit ausgelösten Diskussion über Rechtmäßigkeit. Das Sigma schöne tolle Anhänger baut weiß jeder - das die besonders leicht gebaut sind und gegenüber anderen Aluteilen 70-100 KG leichter sind ist auch den meisten bekannt, die sich mit dem Thema auseinander gesetzt haben. Ob so ein Leichtbau vernünftig und dauerhaft stabil ist, vermag hier eh mangels Fachkenntnis niemand beurteilen können. Lass es jetzt einfach ruhen und akzeptiere, dass die Thematik mit der erhöhten Gesamtmasse kein Voodoozauber eines einzigen Herstellers ist, er es nicht erfunden hat und dass es auch andere Mütter mit schönen Töchtern gibt. Ich für meinen Teil habe hiermit fertig.....
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Gruß - Georg
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#561
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Zitat:
Man merkt genau das Du die Thematik immer noch nicht verstanden hast. Verstehst Du immer noch nicht das wenn o. g. von Deinem Trailerhersteller nicht erfüllt ist, dann hast Du zwar Papiere in der Hand, die aber ggf. wertlos sind, davor möchte ich euch schützen, und dann diese Kommentare von Dir. Warum meinst Du das keiner der besagten Trailerhersteller mit den 3650 KG Werbung macht??????
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Gruß Hans, der Bojenfeldhasser
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#562
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Zitat:
Sorry Hans, aber das verstehe ich nicht: Wenn ein Trailerhersteller mit seinem Trailer eine Abnahme macht und in die Papiere ein zGG von 3650kg eingetragen wird, einschl. Achlast 3,5t und Stützlast 150kg, dann gehe ich davon aus, dass die Prüforganisation den Trailer entsprechend begutachtet und aller hierfür notwenigen Unterlagen hat, so auch ein Gutachten, aus dem hervorgeht, dass die Auflaufeinrichtung hierfür zugelassen ist. Somit ist der Trailer dann völlig legal unterweges. Probleme kann ich keine erkennen. Wenn der Trailer für 3650ßkg zugelassen ist, bedarf es doch keiner weiteren Gutachten, die belegen, dass alle am Trailer verbauten Teile diesem Gewicht gewachsen sind. Gruß Axel |
#563
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Zitat:
Zitat:
denn zeig uns allen mal ob die Eintragungen und Gutachten bei Dir vollständig sind.......... Und mal davon abgesehen, lese ich bei Deinen Postings immer eine Art Verbitterung heraus, was ich sehr schade finde.
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Gruß Andreas Besser im Schiff zu schlafen, als im Schlaf zu schiffen.
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#565
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Ich zumindest kann da keinen Unterschied erkennen. ach ja, verbittert bin ich ohne Ende - ich hätte auch so gern einen tollen Alutrailer..... Was soll jetzt grad von Dir der Blödsinn....
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Gruß - Georg |
#566
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Georg, es ist manchmal hart zu akzeptieren, dass Exklusivität, auf die man stolz war und die man sich was kosten ließ, gar nicht bestand. ;)
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Beste Grüße John |
#567
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Aber wie ist das denn nun mit dem Zulässigem Gesammt Gewicht ich darf doch nur 3,5 tonnen ziehen mit dem Auto wie verhält sich das denn nun ? Wenn 3.650 kg eingetragen sind und mein Auto nur 3,5 to darf wie geht das dann?
Die Aufliegelast ist klar die darf abgezogen werden aber ich denke nur bis 3,5 tonnen sonst gibts Ärger mit der Rennleitung.
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Gruß und Ahoi Martin |
#568
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Alter Schwede! Nochma von vorne....
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Empty your mind, be formless. Shapeless, like water. If you put water into a cup, it becomes the cup. You put water into a bottle and it becomes the bottle. You put it in a teapot, it becomes the teapot. Now, water can flow or it can crash. Be water, my friend.
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#569
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Naja eine eintragung im Hängerbrief berechtigt mich noch lange nciht über 3,5 Tonnen zu ziehen. Falls ich was nicht gelesen habe oder besser verstanden. Dann haut auf mich ein. Aber so ganz habe ich noch kein Grünes Licht bekommen von hier.
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Gruß und Ahoi Martin |
#570
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Naja im Auto muss natürlich auch stehen, dass die max. Anhängelast 3500kg betragen darf. Entsprechender Führerschein ist natürlich auch vorausgesetzt.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#571
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Du ziehst auch nicht "über 3,5 Tonnen" sondern du hast bei richtiger Beladung exakt 3500 kg angehängt, was erlaubt ist. Diese stützen sich mit 150kg auf deiner Anhängerkupplung ab.
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Gruß vom Oberrhein. |
#572
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Soeben gesehen, Süd-West Marine (Sigma) hat eine neue Homepage: http://www.suedwestmarine.de/Index.html
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Gruß Hans, der Bojenfeldhasser |
#573
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Zitat:
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#574
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Zitat:
naja wenn du ihn schon drauf aufmerksam machst dann doch bitte so http://www.boote-forum.de/showpost.p...&postcount=411 http://www.boote-forum.de/showpost.p...&postcount=412 Aber du hast recht wer lesen kann ist klar im Vorteil. und wer zu faul ist.....
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#575
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....dem wird hier geholfen.
Habe die Tage von einem Anhängerhersteller die Erleuchtung bekommen. Wollte bei einem Anhänger die Stützlast erhöhen. Er darauf hin, was ist das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers? Wieviel darf der Wagen ziehen? Ich, Anhänger 2500 Kg, Auto 2200 Kg plus 100 Kg Stützlast. Er, dann dürfen sie nur 2200 Kg ziehen, die Stützlast interessiert nicht, wird auch nicht zugerechnet. Ja, was denn nun? Bin jetzt verwirrt. Hat sich da jetzt in den letzten Tagen was geändert? Gruß Uli07 |
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