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  #576  
Alt 18.10.2013, 12:23
Leuchtturm Leuchtturm ist offline
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Hmm, das ist das was ich mit meiner Frage auch wollte. Verstehen kann ich das nicht!
Gelesen habe ich den ganzen Trööt auch , eventuell nicht verstanden. Aber soweit egal nun kommen ja auch Zweifel auf. Gottlob brauche ich keine 3,5 Tonnen oder mehr ziehen. Ich kann mit dem Auto 3,45 Tonnen und brauche nur um die 2 Tonnen für mein Böötchen. Werde aber weiterhin den Trööt hier verfolgen.
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  #577  
Alt 18.10.2013, 12:27
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Wenn du mit dem Auto 2200 kg ziehen darfst darf über die Achse auch nicht mehr auf die Strasse bringen. (Achslast)

Da ist auch die höhe der stützlast unerheblich.

Die Achslast zzgl. der Stützlast = das Gesammtgewicht.
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Gruß Volker
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  #578  
Alt 18.10.2013, 14:22
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Trikeflieger2 Trikeflieger2 ist offline
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
....dem wird hier geholfen.

Habe die Tage von einem Anhängerhersteller die Erleuchtung bekommen.
Wollte bei einem Anhänger die Stützlast erhöhen. Er darauf hin, was ist das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers? Wieviel darf der Wagen ziehen? Ich, Anhänger 2500 Kg, Auto 2200 Kg plus 100 Kg Stützlast. Er, dann dürfen sie nur 2200 Kg ziehen, die Stützlast interessiert nicht, wird auch nicht zugerechnet.
Ja, was denn nun? Bin jetzt verwirrt. Hat sich da jetzt in den letzten Tagen was geändert?

Gruß Uli07

Hallo Uli,

Dein Anhänger darf, wenn Du ihn auf die Waage stellst (ohne Auto) max. 2300kg wiegen. Die Stützlast muss dann aber 100kg betragen! Oder so: Alles was Du an Stützlast auf die AHK packen kannst, darf auf die 2200kg zugerechnet werden.

Das ist nichts Neues, das war schon immer so.

Gruß Axel
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  #579  
Alt 18.10.2013, 18:01
uli07 uli07 ist offline
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Genau so dachte ich bis zu dem Telefonat auch. dann war ich etwas irritiert. Es hätte ja sein können das sich zum 1.10. was geändert hat. Dem scheint aber nicht so zu sein. Aber der Trailerbauer wurde ein kleinwenig ungehalten als ich das 3te mal nach der Stützlast fragte.

Gruß Uli07
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  #580  
Alt 19.10.2013, 00:15
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Das entscheidende ist, dass im Fahrzeugschein des Zugfahrzeuges eine zulässige Anhängelast eingetragen ist (Feld O.1 und O.2) und nicht etwa eine zulässige Gesamtmasse für den Anhänger. Die Anhängelast ist nach der Verordnung (EU) 1230/2012 definiert als Achslast des mit dem Zugfahrzeug verbundenen Anhängers. Die tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers interessiert also nicht, solange die höchstzulässige Anhängelast und die höchstzulässige Stützlast des Zugfahrzeugs nicht überschritten werden.

Das steht übrigens in dem oben verlinkten Beitrag #412 aus diesem Thread...

Geändert von uhx (19.10.2013 um 00:22 Uhr)
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  #581  
Alt 22.10.2013, 09:20
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Zitat:
Zitat von Panna Beitrag anzeigen
Gibts vielleicht ne Kurzfassung von dem Trööt ?
Moin Micha,

Kurzfassung gefällig.... - bitteschön....
und auch für die wenigen hier, die diese Möglichkeit noch immer anzweifeln....

Gestern endlich Zeit gefunden, mal eben bei Amt vorbei zu fahren.
Die Eintragungen in die Zulassungsbescheinigung war wie vermutet nur noch rein formal und lief ohne Probleme...
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  #582  
Alt 22.10.2013, 09:22
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Cool Georg.Bin mal gespannt, wer oder was anzweifelt.
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  #583  
Alt 22.10.2013, 09:23
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Zitat:
Zitat von Panna Beitrag anzeigen
Cool Georg.Bin mal gespannt, wer oder was anzweifelt.
ich auch.... - vielleicht die Farbe der Ventilkappen noch nicht die richtige....
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Gruß - Georg
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  #584  
Alt 22.10.2013, 09:32
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Panna Panna ist offline
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Aber mal wirklich.Das Ruschmeier seine Infos weiter gegeben hat , war echt klasse. Nur ist Sympathie ,das letzte Kaufkräterium. Letztlich muss die Qualität , ,Gewicht und Preis stimmen. Wenn diese gleichwertig ist , erst dann kommt das Persönliche und da hat Ruschmeier um weite die Nase vorn.
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  #585  
Alt 22.10.2013, 11:00
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Sympathie ist ein wichtiges Kriterium beim Kauf- zumindest für mich.
Das Südwest-Marine Team machte 2010 einen sehr guten Eindruck auf uns
als wir die zwei Sigma´s kauften.
Ein wichtiges Kriterium war noch die regionale Nähe, Sigma ca. 50km, Ruschmeier leider 300 km.
Qualität würde ich behaupten ist vergleichbar und im Preis werden die sich
bei vergleichbarer Ausstattung auch nicht viel nehmen.
Klar ist aber, dass ich eine neuerliche Kaufentscheidung für einen Trailer
an anderen Kriterien festmachen und die 300km Anfahrt auf mich nehmen
würde.
So eine faire Hilfestellung hier würde ich gerne unterstützen.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #586  
Alt 22.10.2013, 14:14
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Zitat:
Zitat von Panna Beitrag anzeigen
Aber mal wirklich.Das Ruschmeier seine Infos weiter gegeben hat , war echt klasse. Nur ist Sympathie ,das letzte Kaufkräterium. Letztlich muss die Qualität , ,Gewicht und Preis stimmen. Wenn diese gleichwertig ist , erst dann kommt das Persönliche und da hat Ruschmeier um weite die Nase vorn.
das erste Kriterium wird immer sein, dass man mit der Zuladung sein Boot möglichst rechtssicher bewegen kann.
Und da hat Sigma nach wie vor die Nase weit vorne mit seinem Leergewicht von 480 KG.
Harbeck z.B. gibt seinen Alutrailer mit einem Leergewicht von 550 KG an.

Wenn man bei der Zuladung allerdings mit knappen 3000 KG auskommt, dann lässt sich eben auch ein normaler Stahltrailer entsprechend bauen, der dann wie in meinem Fall jetzt auf 3650 KG eingetragen ist.
Mit meinem Zugwagen kann ich durch die KFZ-Stützlast von 140 KG jetzt von einer Gesamtmasse von 3640 KG ausgehen und das recht mir allemal.

Die andere Alternative wäre dann ja nur noch, einen deutlich teureren Alutrailer zu nehmen, was mal eben um die 3-4.000 € mehr kosten würde.
Bei der Oberklasse an Zuladung bleibt einem dann wohl oder übel zur Zeit nur der Gang nach Sigma, wobei es dann gegenüber meinem Stahltrailer gleich mal um die 4-5.000 € mehr sind.
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Gruß - Georg

Geändert von gbeck (22.10.2013 um 14:22 Uhr)
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  #587  
Alt 22.10.2013, 14:56
uli07 uli07 ist offline
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Das mit dem Anhänger und den 3650 Kg haben ja wohl die wenigsten angezweifelt. Es gibt ja noch viel größere / schwerere Anhänger.

Gruß Uli07
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  #588  
Alt 22.10.2013, 15:11
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Hallo Uli,

es geht hier ja um Anhänger, die mittels Kugelkopfkupplung am Auto gezogen werden können. und da hieß es hier nunmal immer: Nur Sigma kann das.

Gruß Axel
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  #589  
Alt 22.10.2013, 15:15
uli07 uli07 ist offline
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Aha, was du nicht schreibst!

Gruß Uli07
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  #590  
Alt 22.10.2013, 15:38
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Das mit dem Anhänger und den 3650 Kg haben ja wohl die wenigsten angezweifelt. Es gibt ja noch viel größere / schwerere Anhänger.

Gruß Uli07
Aha, was Du nicht schreibst!
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Gruss

Matthias

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  #591  
Alt 22.10.2013, 16:29
uli07 uli07 ist offline
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Ist dir selber kein Text eingefallen??

Gruß Uli07
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  #592  
Alt 22.10.2013, 16:35
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wormdorm wormdorm ist offline
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Ist nicht notwendig, um einen derartigen mehrwertfreien Beitrag zu kommentieren, Captain!
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Gruss

Matthias

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  #593  
Alt 22.10.2013, 18:28
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lebch lebch ist offline
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Standard Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)

Hallo Georg

Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen
Moin Micha,

Kurzfassung gefällig.... - bitteschön....
und auch für die wenigen hier, die diese Möglichkeit noch immer anzweifeln....

Gestern endlich Zeit gefunden, mal eben bei Amt vorbei zu fahren.
Die Eintragungen in die Zulassungsbescheinigung war wie vermutet nur noch rein formal und lief ohne Probleme...
Jetzt wissen wir dass es geht und wie es geht. Danke dafür

Weiterhin stellt sich die Frage nach dem benötigte Führerschein bei dieser Fahrzeug-Trailer-Kombination.

Meiner Meinung benötigt man für diese Kombination die Führerschein Kategorie C1E.

Zitat:

Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)


Klasse C1E:
  • unbeschadet der Vorschriften für die Typgenehmigung der betroffenen Fahrzeuge: Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr as 750 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12000 kg nicht übersteigt;
  • unbeschadet der Vorschriften für die Typgenehmigung der betroffenen Fahrzeuge: Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Masse von mehr als 3500 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12000 kg nicht übersteigt;
  • unbeschadet der Vorschriften über das Führen derartiger Fahrzeuge in der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr [6] wird das Mindestalter für die Klassen C1 und C1E auf 18 Jahre festgelegt;
Hast Du denn diese Führerschein Kategorie C1E?
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Richard

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  #594  
Alt 22.10.2013, 18:29
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Zitat:
Zitat von lebch Beitrag anzeigen
Hallo Georg



Jetzt wissen wir dass es geht und wie es geht. Danke dafür

Weiterhin stellt sich die Frage nach dem benötigte Führerschein bei dieser Fahrzeug-Trailer-Kombination.

Meiner Meinung benötigt man für diese Kombination die Führerschein Kategorie C1E.

Hast Du denn diese Führerschein Kategorie C1E?

warum ?

der Dreier tuts noch besser


nur, wir, die Jungspunde sind mal wieder richtig in den A... gekniffen
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  #595  
Alt 22.10.2013, 18:40
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Zitat:
Zitat von Basstel-Bassti Beitrag anzeigen
warum ?

der Dreier tuts noch besser


nur, wir, die Jungspunde sind mal wieder richtig in den A... gekniffen
stimmt... - derartige Qualifikationen kriegt man nicht geschenkt.....

aber im Ernst - ich hab von dem neuen Führerscheingedöhnse wenig bis keine Ahnung.
Habe selber noch den guten grauen Lappen mit Klasse 3 + 1 und damit sollte ich keine Probleme haben....
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Gruß - Georg
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  #596  
Alt 22.10.2013, 18:46
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Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen
stimmt... - derartige Qualifikationen kriegt man nicht geschenkt.....

aber im Ernst - ich hab von dem neuen Führerscheingedöhnse wenig bis keine Ahnung.
Habe selber noch den guten grauen Lappen mit Klasse 3 + 1 und damit sollte ich keine Probleme haben....
mich interressiert des auch net ich hab klasse 2+3 darf also alles fahren was mehr wie 2 Räder hat
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Gruß Volker
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  #597  
Alt 22.10.2013, 18:52
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Zitat:
Zitat von lebch Beitrag anzeigen
Hallo Georg



Jetzt wissen wir dass es geht und wie es geht. Danke dafür

Weiterhin stellt sich die Frage nach dem benötigte Führerschein bei dieser Fahrzeug-Trailer-Kombination.

Meiner Meinung benötigt man für diese Kombination die Führerschein Kategorie C1E.

Hast Du denn diese Führerschein Kategorie C1E?
Der Dank gehört ausschließlich denen hier, die sich sehr intensiv mit den Gesetzeslagen auseinander gesetzt haben und dieses Wissen dann auch hier veröffentlich haben.
Ich selber habe es dann nur noch umgesetzt und belegt, das es nicht nur theoretisch richtig ist....
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  #598  
Alt 22.10.2013, 18:54
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Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen
Habe selber noch den guten grauen Lappen mit Klasse 3 + 1 und damit sollte ich keine Probleme haben....
Ich weiß nun nicht wie alt du bist, aber deine Aussage unterliegt dieser
Einschränkung:

Zitat:
Achtung:
Die komplette Besitzstandwahrung der alte Klasse 3 gilt aber nur bis zum 50. Lebensjahr
Danach gilt wer nach Erreichen des 50. Lebensjahr weiterhin alle Fahrzeuge wie bis her fahren möchte, muss zuerst einen neuen EU Scheckkarten Führerschein beantragen. Den gibt es zwar ohne Ausbildung und ohne Prüfungen, aber nur mit einer aktuellen gesundheitlichen Untersuchung und einem aktuellen augenärztlichen Gutachten. Danach wird dann in den neuen Scheckkartenführerschein unter der Klasse CE die Schlüsselzahl 79 eingetragen. Jetzt kann dieser Führerscheininhaber auch nach dem 50. Geburtstag alle Fahrzeuge und Anhänger wie bisher für die nächsten 5 Jahre fahren. Danach ist eine erneute Beantragung der Fahrerlaubnis unter Vorlage einer erneuten Gesundheitsprüfung und einem erneuten augenärztlichen Gutachten notwendig.
Quelle
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  #599  
Alt 22.10.2013, 19:28
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Danke für den Hinweis, denn ich fahre dann schon seit acht Jahren nur mit dem alten Lappen und dicken Anhängern rum...

Sollte das vielleicht doch mal in Angriff nehmen...
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  #600  
Alt 22.10.2013, 21:05
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Zitat:
Moin Micha,

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Hallo Georg,
sag doch mal bitte wie viel Achsen der Trailer hat?
Denn die Reifen sind eingetragen mit einem Lastindex von 90 = 600 kg

Gruß
Torsten
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