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Jagut alles soweit (un)klar.
Aber hat schon mal jemand eine Kupplungsmaul für Auflauftrailer gesehen, das mehr wie 3500kg abkann? Dieses Bauteil nimmt ja egal wie mann rechnet die Achslasten des Hängers und die Stützlast auf. Früher war halt alles etwas einfacher, da hat man bis 10% Überladen nichts gebüsst. Heute wird in gewissen Ländern (CH, AT, I?) schon bei 2% ein Drama gemacht, und die Verantwortlichen werden dann ggf. Konfus... |
#677
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auch für dich. Ganzen Thröth lesen und dann siehst du mehre von den Teilen verlinkt. du kannst auch bei google suchen da findest du die auch. Auch werden die Hersteller bestimmt nur teile verbauen die es auch gibt.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#678
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Auch diesen Einwand gab es jetzt schon öfter. Es gibt tatsächlich Auflaufeinrichtungen, die für 3,65t zugelassen sind. Irgendwo hier im Beitrag ist ein Link. So wie ich das aber in den versch. Erklärungen gelesen habe, interessiert das nur am Rande. Irgendwie scheinen die 3,5t-Kupplungen soviel Reserve zu haben, dass da keiner nach schaut. Zudem gilt hier dann wieder die Last, die durch die Achse auf die Strasse gebracht wird und das sind dann wieder die 3,5t. Gruß Axel |
#679
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Was ja auch wieder unlogisch ist... denn sie muss ja einerseits horizontale Kräfte bis max. 3500kg aufnehmen können und vertikal bis 350kg. |
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der Anhänger darf bei der Knott eine Achslast haben von 3500kg die Aufliegelast det Kupplung darf 350kg haben. also dürfte der Trailer gesammt 3850 kg haben. So einfach darfst du das sehen. ich möchte nicht nochmal die ganze Diskussion von vorne beginnen. Glaub es einfach und Punkt.
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Die Knott ist explizit bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht des Trailers von 3500kg zugelassen. Warum sollte hier das zulässige GG des Trailers plötzlich egal sein, wo Ihr mir doch gerade oben erklärt habt dass im Falle des Trailers die Stützlast nicht noch dazu gerechnet werden darf? |
#682
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Wenn du schon schaust dann bitte richtig: Da steht Achslast 3500 kg und Stützlast 150kg d.H. die Achslast des Trailers darf 3500 kg haben. Das zGG ist die Achslast zzgl der Stützlast. Jetzt zufrieden Quelle: http://www.knott-anhaenger-shop.de/p...35_3500_kg.htm
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Das Problem ist, dass noch nicht alle Hersteller die Bezeichnungen geändert haben. Bei vielen steht noch zGG, was aber mittlerweile Gesamtlast heißen muss. Hier z.B. steht es schon richtig: http://www.anhaengercenter-wb.com/sh...-351_pa140.htm
Die Gesamtlast ist dann laut Definition die Last, die die Achsen auf den Boden bringen und somit 3,5t. Gruß Axel |
#685
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wobei es nur 14 Seiten sind ( ich weis ich hab ne andere einstellugn wie du aber die Seitenzahl variiert halt.)
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#687
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und ich bin in der zwischenzeit vom Geschäft heimgefahren.
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Ok, dann gehe ich jetzt auch heim |
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Ich hab ja den Trööt auch von Beginn an mitgelesen... Persönlich ist es mir jedoch nur 98% verständlich geworden das Thema.. Hängt irgendwie mit den wechselnden Begrifflichkeiten zusammen... Und das unterschiedliche Behörden offenbar keinen Plan haben oder nicht auf dem aktuellen Stand sind. Das verbreitet irgendwie Unsicherheit bei den Betroffenen. Und ich habe das Gefühl, dass es den meisten hier so geht. Deshalb geht die Fragerei auch von vorne los bzw. weiter. Oder ich bin nur begriffstutzig, kann auch sein...
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Gruss Matthias Sommer, Sonne, Boot |
#690
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ob man seinen alten Trailer aufrüsten kann ist die Frage vom Hersteller. WEnn nicht erübrigt sich das ganze. Wenn in den Papieren 3650 kg drinnen stehen dann darf man diese auch fahren solange das Fahrzeug das auch dar. Die einzelnen Begriffe muss man natürlich verstehen und unterscheiden können. Aber so schwer ist es ja nicht. Anhängelast des Fahrzeugs ist die Achslast des Trailers Stützlast zzgl. Achslast des Trailer ist das zulässige Gesammtgewicht des Trailers
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#691
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Eigentlich nicht Sowohl Dein Link als auch das Attachment zeigen nur die Kupplungen mit der 150kg Stützlast. Ausserdem muss da ja dann noch die passende Auflaufvorrichtung dabei. Und schau mal, die haben alle 3500kg zul.GG, siehe hier: http://www.knott-anhaenger-shop.de/i...inrichtung.htm Aber lass gut sein. Hier ist diejenige welche ich meine: http://www.wiedemann-fahrzeugtechnik...-350kg/a-1817/ Wenn wir hier seit über dreissig Seiten diskutieren, dann ja wohl deshalb weil eben nicht alles so klar ist wie Du vielleicht meinst? Und das sage ich jetzt nicht um Deinen Blutdruck noch höher zu treiben Gruss Mike |
#692
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Ich geb zu ich geb auf.
Du bist einfach zu beratungsresistent. Wenn du nicht glaubst was hier in vielen Seiten geschriebn wurde, vom Hersteller bestätigt. Auszüge aus dem Gesetzestext, Schreiben vom KBA. dann fahr weiter mit deinen 3500kg abzüglich der Stützlast rum und lass uns in ruhe
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#693
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nur nochmal zur Info:
im zweiten link steht:für gebremste Anhänger von 3000 bis 3500 kg Gesamtgewicht Das ist aber nicht das zGG sonder laut Deinition die Achslast. kanst du in den Gesetztestexten nachlesen. (dort steht singemäss "das Gewicht des Anhängers ist das welches über die Achsen auf die Strasse gebracht wird") daher gilt hier 3500kg + 350kg aber das wirst du ja wieder nicht glauben
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#694
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Hier unterhalten wir uns doch über die Auflaufvorrichtung, die ja ein Teil des Trailers ist, und zumindestens im Fall der Knott nur bis zu einem zul. GG des Trailers bis 3500kg zugelassen ist. Also muss der o.g. 3650kg Trailer eine andere, eben bis 3650kg zugelassene Auflaufvorrichtung haben. Im Falle der Knott geht eben nicht 3500 + 350 = 3850. Lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.. aber mit guten Argumenten, nicht mit Diskussionsverboten |
#695
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Hast du schon mal bei Knott angerufen?
Ich könnte mir vorstellen das die ganz genau wissen was die im Programm haben und was für die Zulassung genau benötigt wird. Ich habe schon beim Tüv vorgesprochen und die Aussage des Prüfers war eindeutig, wenn der Kupplungshersteller die Kupplung für 3500 kg + 150 Kg Stützlast frei gibt ist das für Ihn kein Problem
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#696
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Hab heute nochmal die Dekra gefragt bezüglich der 3650Kilo.
Geht nicht sacht er. Daraufhin habe ich ihm das Schreiben vom KBA ausgedruckt. Jetzt zeigt er das Schreiben seinem Chef. Ich werde jetzt als Hersteller meinen Trailer auch auf 3650 Kilo umschreiben. Brauch ich zwar nicht unbedingt, aber egal.
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Gruß Frank |
#697
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#698
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Ich könnte sogar 350 Kilo Zubehör einladen.......
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Gruß Frank |
#699
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na dann reservekanister kaufen und gut verstecken
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#700
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Moinsen, das ist ja eine heisse Diskussion hier Das GG eines einachsigen Anhängers (Tandem wird als eine Achse gesehen...) bemisst sich immer zzgl. Stützlast des ziehende Fahrzeuges. Da die Stützlast des ziehenden Fahrzeuges ja i.d.R. beim Bau und der Zulassung des Anhängers nicht bekannt sein dürfte, wird der Anhänger also mit 3,5 To GG angegeben. Dieses Gewicht wirkt ja auch nur auf die Achsen, ist somit korrekt. Die Stützlast wirkt ja auf das ziehende Fahrzeug und muss dort ins GG eingerechnet werden. Das jetzt auch die höchstzulässige Stützlast eingetragen werden kann ist folgerichtig, jedoch nicht zwingend erforderlich.
Bei meinem Trailer (1500 KG Achse) sind auch 1650 KG GG eingetragen, dafür muss ich aber auch 150 KG Stützlast am Auto haben. Mein Kumpel hat einen Trailer eines anderen Herstellers, der hat 1500 KG GG eingetragen, mit der gleichen Achse. Wir beide haben aber nur 100KG Stützlast am Auto, also dürfen die Trailer 1600 KG wiegen, da bei ihm die Stützlast hinzugerechnet wird, bei mir jedoch abgezogen wird.... ist schon etwas verwirrend, aber irgendwie auch nicht
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Matze Früher fuhren Matrosen aus Stahl auf Schiffen aus Holz und heute.... |
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