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Ja, ist echt spannend
Interessant ist auch, dass die Knott-Auflaufvorrichtungen nicht nur nach oben begrenzt sind, sondern auch nach unten. Es gibt z.B. welche für den Bereich 2500 - 3500kg, andere für 2700 - 3500kg zul.GG. Das könnte darauf hindeuten, dass die Auflaufbremse nur für diesen Bereich korrekt eingestellt ist und man z.B. einen leichteren Trailer damit nicht korrekt abbremsen kann - aber evtl. auch nicht einen schwereren. So dass die Dinger wahrscheinlich durchaus mehr abkönnen, aber eben dafür nicht eingestellt und auch nicht geprüft sind. Bei Knott ging heute leider keiner mehr ans Telefon... |
#702
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Zitat:
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#703
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Zitat:
Die frage ist was steht in den Papieren unter folgenden 2 Punkten. 1. zulässige Achslast und/oder 2. Zulässiges gesammtgewicht. Wenn bei dir wie du sagst bei Achslast 1500kg und bei zulässigem gesammtgewicht 1650 steht dann steht bei Stützlast 150kg diese WErte dürfen nicht überschritten werden (keiner davon. D.h. Du darfst max. 1500kg laden auch wenn du nur 100kg stützlast hast. Wenn bei deinem Kumpel bei zulassigem Gesammtgewicht schon 1500kg steht dann dar er diese nicht überschreiten. Wenn er also 100kg Stützlast hat darf er max 1400kg Laden. Das Zulässige gesammtgewicht, die Achslast und die Stützlast steht ja in den Papieren.
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#704
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"Wenn bei deinem Kumpel bei zulassigem Gesammtgewicht schon 1500kg steht dann dar er diese nicht überschreiten.
Wenn er also 100kg Stützlast hat darf er max 1400kg Laden. Das Zulässige gesammtgewicht, die Achslast und die Stützlast steht ja in den Papieren.[/QUOTE]" Nö... er darf 1500kg auf den Trailer laden, aber diese 1500kg müssen auf Achslast und Stützlast verteilt sein... also max.100kg Stützlast und 1400kg Achslast, oder 50kg Stützlast und 1450kg Achslast... Hast Du wahrscheinlich auch so gemeint, gelle? Gruss Mike |
#705
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Klar ist wenn der eine auf 50kg Stützlast runtergeht darf er 1450 kg laden. Aber das Fahrzeug wird unsicherer.
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#706
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nee nee... laden darf er auf den Trailer immer 1500kg, egal welche Stützlast zwischen null und 100kg er einstellt.
Kein Wunder dass das kaum jemand versteht hier. Du wirfst ja auch die Begriffe durcheinander. Nochmal sinnbildlich: Er darf ein 1500kg Boot auf den Trailer laden. Wie er das Boot auf dem Trailer positioniert ist ihm überlassen, solange er zwischen null und 100kg Stützlast einstellt. Die Ladung beträgt aber immer 1500kg, egal wie hoch die Stützlast ist. Sein Kumpel hingegen, der 1650kg zul.GG eingetragen hat, darf zusätzlich noch 150kg Sprit mitführen, darf also 1650kg laden. Auch er muss aber zwischen null und hundert kg Stützlast einstellen. |
#707
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Zitat:
Die Stützlalast und das Leergewicht müssen vom Ladegewicht abgezogen werden. d.h. 1500 kg - Leergwicht -Stützlast = max. Ladegwicht Beispiel: Leergewicht 450kg Stützlast 75kg 1500 -450 -75 =975 kg max Beladung Hier muss die Stützlast beachtet werden, da sonst das zulässige gesammgewicht des Trailers überschritten wird. Mit der Stützlast kann man natürlich bedingt die Zuladung ändern. Allerdings sollte man mit der Stützlast nah an die zulässige höhe gehen damit der Trailer sauber hinter dem Fahrzeug läuft. Sein Kumpel darf max auf die Achse 1500kg Bekommen. D.h. 1500kg - Leergewicht = Zulässige Ladung Nach obigem Beispiel 1500 kg - 450 kg = 1050 KG Zuladung Hier braucht die Stützlast nicht beachtet zu werden. da diese dem Fahrzeug zugerechnet wird. Sie darf jedoch nicht höher als die zulässige Stützlast werden. Ist etwas grob berechnet aber Das Prinzip sollte klar sein.
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#708
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Bei beiden Trailern ist aber nur eine 1500 KG Achse verbaut.
Zitat StVZO: § 42 Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht. (1) Die gezogene Anhängelast darf bei 1. Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht, 2. Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5 fache des zulässigen Gesamtgewichts, 3. Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5 fache des zulässigen Gesamtgewichts des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3500 kg betragen. Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 und bei motorisierten Krankenfahrstühlen darf höchstens 50 Prozent der Leermasse des Fahrzeugs betragen. Womit übrigens Das Ausgangsthema wieder zum Problem wird. Bei meinem Beispiel ist es doch eigentlich einfach: Wenn ich 100 KG des Anhängers als Stützlast bei dem GG des ziehenden PKW hinzurechen muss, dann muss ich es beim Anhänger abziehen.
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Matze Früher fuhren Matrosen aus Stahl auf Schiffen aus Holz und heute.... |
#709
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Zitat:
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#710
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Naja dein Kumpel darf theoretischn nicht so viel laden wie du.
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#711
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Zitat:
Vom Ladegewicht muss er nicht nochmals die Stützlast abziehen (wie Du schreibst). Sein Kumpel hingegen hat 1650kg eingetragen, darf also 1650 minus 450 = 1200kg zuladen unter ansonsten gleichen Vorraussetzungen. Wobei er ja nur 1600 ziehen darf (100kg Stützlast Zugfahrzeug), so dass er effektiv nur 1150kg auf seinen 450kg wiegenden Trailer laden darf. Du siehst wie verwirrend das offensichtlich selbst für Dich ist. Geändert von Chris Craft Düsseldorf (16.12.2013 um 21:37 Uhr) |
#712
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Zitat:
du hast theoretisch recht. Allerdings nur bei 150kg Stützlast. die Hat er aber nicht Er darf: 1500kg + Stützlast - Leergewicht (max 100kg wegen dem Fahrzeug) (zlGG = 1650 kg bzw. wegen der reduzierten Stützlast nur 1600kg) sein Kumpel wie du schon richtig erfasst hast: 1500 kg - Stützlast - Leergewicht (er hat ein zlGG von 1500kg daher)
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#713
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Hab' mich ja auch schon korrigiert, aber Du schreibst einfach schneller
Guck nochmal auf die korrigierte Version. Das hier stimmt jetzt bei Dir wieder nicht: "sein Kumpel wie du schon richtig erfasst hast: 1500 kg - Stützlast - Leergewicht (er hat ein zlGG von 1500kg daher)" Er darf 1500kg minus Leergewicht zuladen. Die Stützlast ist Teil von Trailer- und Ladungsgewicht und muss nicht nochmals abgezogen werden. Wenn er seine Achslast voll ausnutzen wollte, dürfte er nur null Stützlast haben. Geändert von Chris Craft Düsseldorf (16.12.2013 um 21:53 Uhr) |
#714
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Zitat:
Also rechnerisch richtig aber in der Praxis immer nachwiegen. Eine Ganz einfache meesung. Stützlast mit der heimischen Personenwaage messen. Dann auf eine LKW Waage den Trailer angekupplelt, so dass nur der Trailer gewogen wird. Das ist dann die Achslast. wenn beide im grünen Bereich sind ist auch das zlGG im grünen Bereich.
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#715
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Gut, dann gehen wir jetzt ein Bier trinken
Gruss Mike |
#716
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ich komm auf dich zurück
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#717
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Zitat:
bei 3650 = 3500 bei 3500 = 3350 |
#718
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genau das war aber nicht meine Absicht, sorry........
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#719
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Zitat:
das ganze ist schon ziemlich verwirrend und wird durch den Sinn der unterschiedlichen Begriffe leider nicht einfacher. Selbst die Begriffe aus Deinem Schreiben vom KBA finden sich so nicht identisch in den Zulassungsbescheinigungen wieder. Typisch deutsch und warum einfach, wenn´s auch kompliziert geht.... Hier noch mal die Eintragungen der Zulassungsbescheinigung meines Trailers als Scan. Beispiel an meinem Zugwagen - (ML350) hat laut Zulassung im Feld O1 eine zulässige Anhängelast von 3500 KG und im Feld 13 eine Stützlast von 140 KG eingetragen. Bedeutet nunmehr für mich im Straßenverkehr.... - das mein Trailer eine Gesamtmasse von 3640 KG haben darf, gewogen im abgekuppelten Zustand - das mein Trailer eine Achslast von 3500 KG haben darf im angekuppelten Zustand - das somit meine Stützlast auf das Auto 140 KG haben muss, um noch rechtssicher unterwegs zu sein. Es wäre für viele hilfreich, wenn Du Dein KBA-Schreiben nochmals vollständig scannen und hier einstellen würdest, da es immer noch viel Stellen, auch Behörden gibt, die diese Regelungen anders sehen oder einfach nicht kennen.
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Gruß - Georg |
#720
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so, hier das komplette Schreiben des KBA
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#722
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Danke....
so kann sichs jeder zu seinen Papieren legen und ggf. mal bei Kontrollen mit vorlegen, wenn Unsicherheiten bestehen.
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Gruß - Georg |
#723
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Zitat:
dann kontrolliere am Anhänger nochmal das Schild mit den eingestanzten Gewichten, diese sollten identisch mit deinem fzg.-schein sein. Ferner solltest du die Achslast des zugfahrzeuges einhalten und das zgg. des Zugfahrzeugs, in deinem Fzg.-Schein des Zugfahrzeuges steht dazu noch ein Zuggesamtgewicht bei mir sind es 6650kg, auch das darf nie überschritten werden. Warum die Bürokratie in Deutschland so ist, kann ich dir/euch nicht sagen, ist halt deutsche Gründlichkeit….. das schreiben habe ich heute komplett neu gescannt, siehe den vorhergehenden Thread.
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#724
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Zitat:
so dachte ich es mir, deswegen auch hier veröffentlicht…..
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#725
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Das Schwärzen war aber nicht so erfolgreich! Trotzdem vielen Dank
was mich wundert,das H......ck bei Dir nicht wollte. Ich hab da auch grad meinen Anhänger geholt.. Möchte jetzt aber trotzdem auf Sigma gehen,wegen der 80kg mehr Nutzlast... |
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