#751
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Was mich wirklich noch interresieren würde ist:
Der Einwand mit der Schweiz. Ich denke nicht, das wenn ich mit einer in Deutschland zugelassenen Zugkombination in Die Schweiz fahre wirklich probleme bekommen kann. Normalerweise übernimmt die Schweiz die EU-Richtlinien bzw. gibt eine Freigabe für EU-Bürger die sich an diese Richtlinien halten.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#752
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#753
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Zitat:
Ansonsten könnte ich ja beigeben und bei den 3650kg auch nochmal 150kg Stützlast hinzurechnen und wäre somit auf 3800kg!!! Achtung!!! |
#754
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Zitat:
Man nennt Sie auch kleines diebische Bergvolk (ich möchte hiermit keinen Schweizer beleidigen!) |
#755
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Zitat:
Genau deshalb gibt es eben die Trennung zwischen zulässiger Gesamtmasse und zulässiger Achslast...... Kommen nur immer wieder neue dazu, die dann die Begriffe nen bissl durcheinander würfeln und schauen, ob dabei was neues raus kommt...
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Gruß - Georg |
#756
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tja, ist ja nicht schlimm es immer wieder zu erklären, ich finde es schlimmer wenn die Hersteller der trailer bzw. vermeintliche TÜV u. DEKRA-Leute ohne Hintergrund ihren Senf dazu geben und es wieder und immer wieder verdrehen....
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#757
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Das war nicht irgendein TÜV Prüfer. Der Mann hat wirklich Ahnung und das Thema auch nicht so einfach abgetan. Sein glasklares Argument war: Eine Last, die garnicht zum Anhänger gehört, kann diesem auch nicht zugerechnet werden. Auch nicht dem zulässigen Gesamtgewicht. Und im angekuppelten Zustand gehört die Stützlast nun mal zum Zugfahrzeug. Siehe auch KBA Schreiben. Daher ist im angehängten Zustand das zulässige Gesamtgewicht gleich der Achlast. Und hier liegt auch der Grund, warum Deine o.g. Gleichung nicht aufgeht: Du hast unter Garantie auch beim Sigma Alkos oder Knotts drunter, und eine zulässige Achslast von 3500kg. Deshalb darfst Du auch nicht nochmal 150kg draufrechnen... sondern nur einmal 150kg Stützlast... wie wir anderen "normalen" 3500er Fahrer auch. So einfach kann die Welt sein... Gruss Mike |
#758
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#759
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im Fahrzeugschein gibt es einen Eintrag F1 Der besagt das Zulässige Gesammtgewicht des ANhängers. dort steht wie man in dem Scan des SIGMA Trailers kalr siehrt 3650kg bei der Stützlast steht 150KG bei Der Achslast 3500 kg Die Achslast + die Stützlast ist die Zulässige Gesammtmasse des Trailers alleine. (nicht angekuppelt) Heirbei werden ja die Massen über die Achse und über die Stützlast (Stützrad) auf den Boden gebracht. in Angekuppeltem Zustand ist natürlich nur die Achslast entscheidend. Diese darf nie und ich wiederhole NIE über 3500kg liegen. hier siehst du wie es in den Paieren aussieht: http://www.boote-forum.de/showpost.p...&postcount=177 in nummer 7 steht übrigens Die Achslast in nummer 13 die Stützlast
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#760
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Selbst ich war am Anfang der Meinung man könnte nicht über 3500kg Zulassen und musste mich eines besseren belehren lassen.
Also wird auch dein TÜV-Mensch noch was dazulernen müssen.
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#761
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Nur alles über 2,55m wird interessant MfG. Sebastian
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Wer Rechtschreibfehl findet darf sie behalten
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#762
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Das sagt eigentlich alles und ist auch logisch. Und deshalb nützen dem Sigma Eigner die 3650kg auch nichts... denn auch er hat nur eine max. Achslast von 3500kg. Und seine Stützlast darf auch er nur einmal draufrechnen. Gruss Mike |
#763
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@volker,
Nimm den Link.... http://www.boote-forum.de/showpost.p...&postcount=719 Da stehen wenigsten alle relevanten Werte...
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Gruß - Georg
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#764
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Zitat:
Ein ANhänger in angekuppletem Zustand bringt 2 Gewichte zur Erde. Die Stützlast die vom Auto aufgenommen wird und die Achslast die über die Räder auf den Boden gebrahct werden. Die Achslast ist aber nicht das zulässige Gesammtgeicht sondern eben die Achslast. Diese ist in 7 der Papiere eingetragen und darf nie >3500kg sein. In Abgekuppeltem Zustand ist aber das alleingewicht des Anhängers um die Stützlast größer daher ist im Zulässigen Gesammtgewicht eben die Summer aus Achslast und Stützlast eingetragen. ABER ICH HAB JA SCHON GESTERN GESAGT DU BIST BERATUNGSRESISTENT Edit: Folge dem Link von Georg und schau die mal die Paiere genauer an und auch die erklärungen zu den einzelnen Einträgen. Du Must natürlich diese Einträge haben um es nutzen zu können ansonsten ist bei 3500kg Inkl Stützlast schluss.
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#765
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Die Definition, dass das unter F2 genannte zulässige GG eben immer "Achslast und Stützlast im abgekuppelten Zustand" sei, entspricht eben nicht der EU Richtlinie.
Das unter F2 genannte zulässige GG ist das max. zulässige tatsächliche Gewicht des Trailers. Und das ist im angekuppelten Zustand eben ohne Stützlast zu rechnen, denn die ist dann nicht Teil des Trailers. |
#766
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Zitat:
ich geb echt auf . lern lesen und verstehen du meinst also das du die Achslast die in 7 steht bei angekuppletem Zustand um 150kg überschreiten darfst, da ja in F2 3650kg stehen ? Viel spass beim Bezahlen der Strafzettel und beim Umlasten.
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#767
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"Ein ANhänger in angekuppletem Zustand bringt 2 Gewichte zur Erde." Eben nicht. Er bringt nur ein Gewicht zur Erde. Die Achslast! |
#768
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Zitat:
jetzt mal angenommen ein Anhänger bringt im Angekuppletem Zustand 3500kg Achslast auf den Boden und hat eine Stützlast von 150kg. Was wiegt diese Trailer dann im nicht angekuppeltem Zustand ? (Mathe 2.Klasse)
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#769
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Das interessiert so lange nicht, wie Du ihn im nicht angekuppelten Zustand nicht im öffentlichen Strassenverkehr bewegst. So einfach ist das.
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#770
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Zitat:
Feld F hat mit an- oder abgekuppelt nichts zu tun und beschreibt einzig, was der Anhänger mutterseelenallein als Gesamtmasse auf die Waage bringen darf, ohne das die Bauteile nachgeben. Hingegen wird mit der Achslast im Feld 7 angegeben, was genau der gleiche Anhänger über die Achse auf die Straße bringen darf, um dann mit der Grenze von 3500 KG noch per normaler Auflaufbremse gezogen zu werden.
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Gruß - Georg Geändert von gbeck (17.12.2013 um 21:51 Uhr) |
#771
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Zitat:
D.H. für mich wenn ich bei einer Kontrolle den Obigen Trailer vom Fahrzeug trennen würde würde nach deiner Meinung nach ein Verstoß wegen überladung. Less dir nochmal die EU-Verordnung durch. und les nochmal genau die Begriffsbestimmung durch . ich habs auch erst geglaubt als ich auf die EU bestimmug hingewissen wurde. Da steht ja was anderes als in dem deutschen Gesetz. Ich habs erst bei Beitrag 397 kapiert als ich die gesammte EU-Verordnung durchgeackert habe.
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#772
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"Feld 7 hat mit an- oder abgekuppelt nichts zu tun und beschreibt einzig, was der Anhänger mutterseelenallein als Gesamtmasse auf die Waage bringen darf, ohne das die Bauteile nachgeben."
Eben nicht. Feld 7 ist "die technisch zulässige maximale Achslast/Masse je Achsgruppe in kg".
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#773
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Zitat:
Feld F Zulässige Gesammtmasse Feld 7 Zulässige Achslast
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Zitat:
Man sieht, wie schell man sich vertun kann...
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Gruß - Georg
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#775
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Zitat:
Und Billi, entspann dich...., geht doch nur um son doofen Anhänger...
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Gruß - Georg |
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