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Ich denke mir das hier nicht aus. Genau Deine Fragen habe ich heute dem TÜV Ingenieur auch gestellt (siehe Beitrag 746). Und seine Antworten gebe ich hier auf allgemeinen Wunsch wieder. Gruss Mike |
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Und ganau da sollte sich dein TÜV Prüfer nochmal schlau machen und die verordnung lesen.
Und du solltest nun langsam glauben was hier geschrieben wurde, da dies ja so auch vom KBA bestätigt wurde. Viele TÜV Prüfer müssen sich nun umstellen da die ganze Begriffsbestimmung sich kräftig gewandelt hat. Aber wie ich auch oben schon schrieb. Ein Ingenieur der in der KFZ branche nichts taugt wird TÜV prüfer. meine Alufelgen sind zum Beispiel nicht eingetragen. Ich habe eine TÜV abnahme in der Steht, das ich dies bei der nächsten bearbeitung der Paiere eintragen lassen muss. Der letzte TÜV Prüfer meinte mir den Stempel nicht geben zu wollen, da dies in 13 Jahren noch nicht geschehen ist. Ich hab dann seinen Chef verlangt und der hat diesen erst mal zur Sau gemacht vor mienen Augen, dass dieser unterm Laminat Falschirm springen konnte. Meine Plackette hab ich anstnadslos bekommen. wie du sicher weist darf laut deutschem Recht kein TRailer schwerer sein las 3500kg abe das EU-Recht lässt mehr zu. Und das EU-Recht ist höher anzusiedeln als das Deutsche recht.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#778
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jeder Begriff ist überigens in der EU-Verordnung genau erklärt.
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#779
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dort steht ja : techn. zul. Anhängelast des Zugfahrzeuges das ist die gesammtmasse der Achslast (7) aber nicht die technische gesammtmasse des Ahängers (F) Hab dir auch die Buchstaben im Fahrzeugschein zugefügt.
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Du schmeißt Zugwagen und Anhänger wieder durcheinander...
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Gruß - Georg |
#782
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#783
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Nochmal rechnerisch.
bei der M-klasse steht in den Papieren z.B. Ahängelast 3500kg Stützlast 150kg Im Anhänger steht Achslast 3500kg Stützlast 150kg ZlGG 3650 kg Die Stützlsast am Zugfahrzeug muss die 2.Achse aufnehmen (Daher ist meist diese im Anhängebetrib unter den Ausnahmen sogar etwas angehoben.)
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Gruß - Georg |
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Ich komm langsam an meine Grenze und muss aufpassen das ich mir nicht eine Rote Karte der Mods abhole
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#786
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Wo aber bitte steht in der EU Verordnung, dass F1 bzw. F2 "Achslast plus Stützlast im abgehängten (!) Zustand" sind? |
#787
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Für dich hab ich es sogar nochma gesucht:
im Angekupeltem zustand werden nunmahl Achslast und Stützlast auf das Fahrzeug übertragen Die Achslast als Anhängelast Die Stützlast als Stützlast. Daher gibt es genau diese Begriffe auch für das Fahrzeug.
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#788
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Und deshalb reichen unter F1 und F2 die 3500kg. |
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Wer muss die Stützlast aufnehmen das Fahrzeug oder der Anhänger? Richtig ist: Die Stützlast ist am Anhänger (oder kannst du deinen vorne leicht anheben) und muss vom Fahrzeug aufgenommen werden. Wird daher von der Gesammtmasse des Hängers beim Ankupplen abgezogen und dem Fahrzeug zugerechnet welches ja die Stützlast aufnimmt. und somit wird die Stützlast dem Fahrzeug beim Ankupplen zugerechnet. beim Abkupplen ist die Stützlast ja nicht mehr am Fahrzeug und wird wieder dem Hänger zugerechnet.
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Im angekuppelten Zustand ist die Stützlast beim Zugfahrzeug, und wird vom Zugfahrzeug aufgenommen -> Trailer legal |
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Wie erklärst du dann die Einträge in den Fahrzeugscheinen ? Ilegale einträge von der Zulassungstelle ? Toll
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Ruhig, Brauner - Denk an Deinen Blutdruck
Nochmal, Volker: genau Deine Fragen habe ich heute dem TÜV Ingenieur gestellt. Einer der rennomiertesten Trailerhersteller Deutschlands lässt dort seine Trailer abnehmen und hat genau diese Problematik seit Wochen mit ihm diskutiert. Er hat mir heute alles ausführlich erklärt, und ich gebe es hier auf allgemeinen Wunsch weiter. Nichts davon ist auf meinem eigenen Mist gewachsen. |
#793
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wie gesagt dann soll dein TÜV-Prüfer nochmal in die SChulbank oer über die Verordnungen hängen. du kannst im ja mal den Passuns ziegen den ich oben ausgeschnitten habe und ihn fragen wie es hier aussieht. Dem Trailerhersteller wünsche ich dass sie bald einen Fahcmann kontaktieren den andere Trailerhersteller haben diese ja auch gefunden (siehe SIGMA). Wenn dir dieser TÜV-Mensch das nächste mal einen schönen Abend wünscht, schau mal ob die Sonne schon untergeht. Nimm auch mal was an von anderen Leuten und versuch den TÜV-Mensch mit diesen Argumenten zu überzeugen.
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#794
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Wenn ich renomierter Trailerhersteller wäre, und ein TÜV-Ingenieur würde sagen "das geht nicht". Ein konkurent bekommt genau so ein Produkt legal auf den markt (wenn es nicht legal wäre wären die Daten nicht im Fahrzeugbrief von er Zulassungstelle eingetragen). Dann wäre der TÜF-Ingenieur das letzte mal mein Berater gewesen bzw. würde nur noch die Radmuttern montieren wenn es ein angestellter wäre.
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"Wie erklärst du dann die Einträge in den Fahrzeugscheinen ? Ilegale einträge von der Zulassungstelle ? Toll"
Der Eintrag ist nicht illegal, das habe ich nirgends geschrieben. Sie beruht lediglich auf einer Ausdehnung in eine rechtliche Grauzone durch den TÜV, und die Zulassungstelle trägst's hält ein. Die 3650 kann man gerne eintragen, sie nutzen nur nichts. Denn im abgekuppelten Zustand werden die zugelassenen Bremswerte überschritten, also darf man trotzdem nur max 3500kg haben (in dem Moment wo der Trailer im abgekuppelten Zustand auf einer öffentlichen Strasse rollt). Und im angekuppelten Zustand begründet die Definition der EU Verordnung, dass man auch bei einem ganz normalen 3500er Trailer die Stützlast oben drauf rechnen darf. Aber lass uns doch einfach abwarten bis Torsten seinen neuen Trailer hat. Ich wette mit Dir, da sind ganz normale Knott- oder Alko Achsen drunter, mit Bremsprüfung für max. 3500kg. |
#796
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Bei den Beamten waren wir noch einer Meinung; jetzt nicht mehr ? In jedem Beruf gibt es Gute, nicht so Gute und Schlechte. Ich kenne TÜV-Ing. mit Fachwissen und Rückgrat, du scheinbar auch, hast ja schon von einem geschrieben. 2) definitiv falsch, ohne Zusatz.
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#797
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Du hingegen kriegst kaum einen Beitrag ohne Rechtschreibfehler und Beschimpfungen anderer Leute hin. Was glaubst Du von wem ich eher etwas annehme? Schönen Abend |
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Da kommt es nunmahl öfters vor das man in der schnelle einen benachbarten Buchstaben trifft. oder was bei mir häufig vorkommt, das ein Buchstaben mit dem nächsten vertauscht ist. da wird dann mal aus "als" ein "las" oder so. Im Geschäft schreib ich emails und Berichte mit automatischer Rechtschreibkorrektur und hab mich so daran gewöhnt, dass wenn keine rote Linie unter den Wörtern erscheint auch keine Fehler drinnen sind. Beim gegenlesen übersieht man manchmal auch das ein oder andere. Wenn ich den überhaupt nochmal drüberschaue. Dann hab ich noch das Problem, das meine Laptoptastatur in letzter Zeit Buchstaben schluckt. Letzte Woche ging das "J" nur wenn man es teilweise mehrfach drückte. Den Fehler hab ich gefunden und behoben. @ Hermic: Ja ich kenne einen TÜV-Prüfer persönlich. Es ist ein Feuerwehrkamerad von mir. Sein Bruder hat übrigens eine Fahrschule. Ich hab beiden das Problem damals geschildert und auch gefrag wie es sich mit dem EU-recht verhält. Der Fahrlehrer machte keine Angaben ohne sich nicht erst mal rückzuversichern. Der TÜV-Prüfer sagte gleich bei 3500 kg ist Schluss (wie der TÜV-Prüfer von Mike). 2 Wochen später bei der nächsten Übung sagten dann beide sinngemäss: Nach überprüfung der Unterlagen stimmt es dass man auch 3650kg als zlGG eingetragen bekommt und der Trailer dies auch wiegen darf. (3500kg Achslast und 150kg Stützlast).
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