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Hoffentlich ist bald wieder Sommer und ihr könnt Boot fahren.
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Gruß Torsten Träume nicht dein Leben, sondern lebe dein Traum
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Zitat:
ich musste schon beim Satz Zitat:
Wenn das Zugfahrzeug bremst, dann wirken bei einem Anhänger, der 3,65t auf die Waage bringt, nicht nur 3,5t auf die Bremse, sondern 3,65t. Die Stützlast wirkt nur vertikal, nicht horizontal, und muss theoretisch auch nicht gebremst werden. Gebremst wird die Gesamtmasse in Fahrtrichtung, und die ist unabhängig davon, wie die Verteilung von Stützlast und Achslast ist. STOP, stimmt nicht ganz: Das Auto bremst tatsächlich einen Teil des Hängers ab: Und zwar das Kupplungsteil, also alles vor der Auflaufvorrichtung Hier reden wir dann von vielleicht 5kg. Zum Rest halte ich mich jetzt raus, ich habe zwar viel Geduld, aber irgendwann ist einfach Ende. Nur soviel: Was interessiert mich eigentlich der Hänger im abgekuppelten Zustand? Den Hänger habe ich zum Fahren, nicht zum Rumstehen. Und beim Rumstehen wird er sicherlich nie gewogen werden. Im Übrigen, wer in Physik aufgepasst hat, der wird noch wissen, dass die Bremse gar nichts bremsen muss, wenn der Hänger ganz waagerecht steht. Also können diese auch nicht überlastet werden. Und dass die Bremsen im Stand nie der Belastung wie im Fahrbetrieb ausgesetzt sind, sollte auch jedem klar sein. Also lasst doch bitte den Quatsch von wegen "Bremse überlastet im abgekuppelten Zustand". Und darum gilt für mich (auf diesen Beitrag bezogen): Schöne Weihnachten und einen guten Rutsch. Gruß Axel |
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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Deine oben geschilderte Situation kann man relativ einfach konstruieren: Du kuppelst Deinen mit 3650kg beladenen 3650kg Trailer auf einem öffentlichen Parkplatz ab, sagen wir mal einer Autobahnraststätte, mit leichtem Gefälle. Aus welchem Grund auch immer musst Du mal eben mit dem Solo-Zugfahrzeug weg. Du hast Deine Handbremse angezogen, aber aus irgendeinem Grund rollt der Trailer trotzdem selbstständig los und überrolt ein Kind. Du bzw. Deine Haftpflicht haftet für die Schäden - die ja enorm sein können. Du wirst sagen: ich bin ordnungsgemäss versichert, der Trailerist innerhalb seines zulässigen GG beladen. Die gegnerische Versicherung wird sagen: Ihre Bremsen sind aber nur bis 3500kg zugelassen. Dann wirst Du sagen... ist nicht mein Problem, ich habe ja die 3650er Zulassung. Und schon ist der Hersteller in der Produkthaftung. Und genau davor haben Ohlmeier, Harbeck etc. Angst. Es mag Hersteller geben, die das alles locker sehen und trotzdem gut schlafen. Aber die erfahrenen Hersteller welche seit 30 Jahren am Markt sind, haben eben schon die berühmten Pferde vor der Apotheke kotzen sehen. Es muss ja einen Grund haben, warum es bis vor einigen Jahren bei H....ck problemlos die 3650er Zulassung gab (habe selber so einen Trailer gehabt), aber inzwischen eben nicht mehr. Alle Eure anderen Argumente konnte der TÜV Ingenieur durchaus nachvollziehen. Aber er kam eben immer wieder darauf zurück, dass Trailer über 3,5t zul.Gesamtmasse eben nicht mehr auflaufgebremst sein dürfen. "Bauen Sie sich eine Druckluftbremse an, dann dürfen Sie so viel mehr wie Sie wollen bzw. wie Ihre Trailerbauteile hergeben" war sein Argument, und das ist ja bisher nicht wirklich widerlegt worden. Die Bremse ist das zentrale Problem bei der Geschichte. Im angekuppelten Zustand reicht sie aus! Und das Argument mit der Bremse im abgekuppelten Zustand haben diejenigen TÜV-Ingenieure welche die Sigmas abnehmen entweder nicht bedacht, oder sie schätzen es als nicht alltagsrelevant ein und tolerieren die Bremszulassung wie sie ist. Gruss Mike |
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Wozu müssen wohl alle Trailer mit Unterlegkeilen ausgerüstet sein?
Nur zur Deko? Am Ende wird die Schuld wieder beim Trailernutzer liegen, der seinen Trailer nicht ordnungsgemäß gegen Wegrollen gesichert hat.
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Grüße, Andreas |
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nur nochmal kurz: Warum soll die Bremse im angekuppelten Zustand ausreichend sein und im abgekuppelten Zustand nicht? Bitte lies Dir meinen obigen Beitrag durch. Dann wirst Du es auch verstehen. Beim Fahren muss die Bremse doch viel mehr an Belastung aushalten wie beim Parken. Schau mal beim TÜV zu wenn dort Bremsen geprüft werden. Die normale Bremse hat meist das 2-3 fache an Bremskraft wie die Handbremse. Warum? Weil beim Parken die Bremse fast nichts zu tun hat. Und so sieht's auch beim Trailer aus. Auch für Dich: Schöne Weihnachten und ein gutes Neues. Das war es jetzt wirklich und endgültig für mich zu diesem Thema. Gruß Axel |
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ach komm Alex.... - nen bissl geht noch bis Heilig Abend.....
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Gruß - Georg |
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wenn ein Gewicht senkrecht nach unten eine Gewichtskraft x ausübt muss um sie auf der stelle zu halten eine geringe Bremskraft augeübt werden als das Gewicht. die bremse muss also keine 3,5t Gewicht halten. sondern nur einen Teil davon. erst wenn du den Trailer in der Senkrechten abstellen würdest, müsste die Bremse die 3500kg halten. Beim Bremsen in Fahrt kommen durch die G-Kräfte ganz andere Lasten auf die Bremse, da muss diese oft ein vielfaches der Gewichtskraft abbremsen (Trägheitsgesetz; Massebeschleunigung)
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Mal sehen ....
Weißt Du Georg, ich nehme mir das immer vor, die Finger ruhig zu halten. Wenn ich dann aber so das Eine oder Andere lese, dann lässt mir das keine Ruhe und ich muss obwohl ich nicht mehr will. Ok, ich sehe die Mailbenachrichtigung eh nur noch bis Freitag, dann mache ich mein Büro zu. Vielleicht "hören" wir uns hier nochmal Gruß Axel |
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Auch wenn in der EU 40T LKW fahren dürfen sind die in der CH nur mit Bewilligung zu fahren da hier 28T Limite gilt. etc. Es wird also nicht einfach so übernommen. Ab er wer weiss vielleicht kommt das ja noch ... im Moment aber ist 3.5t das Mass aller Dinge.
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Gruss Roger Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!! |
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Mich braucht Ihr doch gar nicht zu überzeugen!
Ich bin irrelevant. Relevant ist Euer Trailerhersteller und dessen TÜV-Abnahmestelle. Die müsst Ihr überzeugen, nicht mich. Denen könnt Ihr Eure schönen Diagramme zeigen und Argumente erklären. Ich wurde hier lediglich gebeten das Ergebnis meiner Diskussion mit dem TÜV Ingenieur hier widerzugeben, und das habe ich halt ausführlich getan. Wie bereits gesagt, nichts davon ist auf meinem eigenen Mist gewachsen. Schönen Gruss |
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Keine Bremse muss im Stand die Gewichtskraft des Trailers halten. Im Prinzip muss sie nur die Reibungskraft der Reifen auf den Asphalt halten, dann zieht man die blockierten räder über den Asphalt
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Es sind halt eben genau die Argumente die Ihr hören werdet, wenn Ihr Euren O..meier, Ha...ck usw. Trailer auflasten lassen wollt und dafür vom Hersteller eine Unbedenklichkeitserklärung haben wollt. Sei doch froh wenn ich sie Dir hier erzähle, dann kannst Du ja Deine Gegenargumente bereits zurechtlegen
Vielleicht erzählt uns Torsten ja noch, welche Achsen und Auflaufvorrichtungen sein schöner neuer Trailer hat wenn er ihn in ein paar Tagen abholt. Dann wissen wir mehr. Und ja, man könnte ja vielleicht tatsächlich ein Gespräch arrangieren zwischen dem von mir erwähnten TÜV Ingenieur und demjenigen, der seinen Trailer abgenommen hat. |
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Die Auflaufbremse muss nur die Achslast aufnehmen daher reichen dort ja auch nur 3500kg aus. Also was soll daran falsch sein. Die Stützlast ist ja vor der Auflaufeinrichtung und nicht dahinter
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Die Bremsen und die Auflaufvorrichtung müssten (lt. "meinem" TÜV Ingenieur) für 3650kg geprüft sein (geprüft! Ausgelegt sind sie wahrscheinlich entsprechend, aber nicht geprüft). Die Handbremse ist Teil der Auflaufvorrichtung.
Aber darüber könnten sich dann ja die beiden TÜV Ingenieure streiten. Bringt doch nichts, wenn wir das tun. Entscheiden tun andere. Gruss Mike |
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aber muss die Handbremse die Stützlast halten ? Die wirkt ja nirgends druaf. im Abgekuppletem Zustand ist der Kugekopf ja in der Luft udn die kraft wirkt nur nach unten und nicht nach vorne. Wir werden wohl nie einer Meinung sein. Das liegt auch daran das du keine eigene Meinung hast sondern nur die Meinung eines dritten weitergibst.
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irgendwie dreht ihr beide euch ziemlich im Kreis und kommt nicht wirklich weiter.....
Meinungen sind halt nicht wirklich zielführend und wenn da ein TÜVler meint, dass es nicht passt, dann hat man eben schlechte Karten.... bei IHM... Andere Prüfer sind da vielleicht einfach weiter und handeln entsprechend. Ganz nebenbei ist es der Handbremse vollkommen schnuppe, ob sie die 3500 KG Achslast nun halten soll wenn die Stützlast am Zugwagen anliegt, oder am runter gedrehten Stützrad. In beiden Fällen bleibt die Achslast bis auf wenige Kilo Unterschied gleich.... Mist... ich wollte doch gor nix mehr schreiben... Sorry....
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Gruß - Georg
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Meine eigene Meinung ist erstens irrelevant, und zweitens willst Du sie bestimmt nicht hören
Es geht nicht darum, was die Handbremse tatsächlich kann. Es geht darum, ob sie für die beschriebene Situation geprüft und zugelassen ist. Sofern sich herausstellt, dass Deine Auslegung der Thematik korrekt ist, werde ich selbstverständlich auch Deiner Meinung sein. Bis dahin sind wir aber beide nur unwichtige Forumsdiskutanten, die zwar viel über die Situation palavern können, sie aber leider nicht ändern können. |
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Da haben sich ja 2 gefunden.
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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ne 3 Du vegisst de TÜV Ingenieur
aber ich bin jetzt auch ruhig. (hoffe ich)
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glaub ich nicht......
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Gruß - Georg
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zB. in CH muss der Hänger zum Vorführen immer voll beladen sein. Dann wird die Betriebsbremse auf dem Prüfstand getestet, dann Fahrversuch/"Vollbremsung", dann an die 15% Rampe fahren und prüfen, ob die Handbremse das Gewicht hält. Das geht dann so: An der Rampe beim Hänger die Handbremse ziehen, mit dem Auto paar cm rückwärtsfahren, und wenn dann die Hängerräder stehen bleiben, ist ok. Die 150kg zusätzlich bei einer 3500kg Achse würden das wohl bestimmt aushalten, wenn alles gut gewartet ist. Aber die Zulassung ist wohl mit 3500kg gestempelt. In der Praxis dürfte das sowieso ziemlich egal sein, denn bei 3500kg Gesamtgewicht sind 150kg zusätzliche Stützlast grad mal 4% Überladung, und davon geht jetzt noch nicht die Welt unter. Und wenn sie doch untergeht, dürfte der Zusammenhang nachgewiesen werden müssen. Sehr schön ist halt, wenn man die Eintragung von 3650kg hat und dann nochmals OBENDRAUF 10% überlädt und dann bei einer Kontrolle alle so entspannt bleiben... Darauf ankommen lassen würde ich es jedenfalls nicht - in der CH sowieso nicht. |
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Hallo,
ich wollte ja nicht ..... ...aber ich muss .... Zur Bremse, Ventil, Felge, Rahmenquerträger, ......: Nicht jedes Teil, welches an einem Anhänger angebaut ist, benötigt ein extra Prüfzertifikat. Ein Hersteller baut etwas, und lässt dieses zum Schluß zu. Hier muss er nachweisen, dass alles so ist wie es sein soll. Z.B. muss er nachweisen, dass sein Rahmen auch für die angegebene Last ausreichend dimensioniert ist. Hier rechnet der Hersteller gewisse Sicherheiten ein. Jetzt lastet der Hersteller den Trailer um 150kg auf. Er weiß, ob die Teile, welche er verbaut hat, diese 150kg zusätzlich verkraften oder nicht. Wenn sie das tun, dann geht der Hersteller zum TÜV, der die neuen Daten dann übernimmt und einträgt. Evtl. will er noch einen Nachweis sehen, dass das Mehrgewicht keine Probleme macht. D.h. der Hersteller ist dafür verantwortlich, ob die Teile verbaut sind, die verbaut sein müssen. Der TÜV ist dann dafür verantwortlich, dass alles Notwendige vom Hersteller zur Prüfung vorgelegt wurde und das alles korrekt ist. Ich als Kunde muss mir hier keinen Kopf machen, ob nun die Achse oder Bremse oder die Felgen das Mehrgewicht aushalten, ich muss davon ausgehen, dass alles ok ist, wenn es einen Stempel bekommen hat. Somit ist es völlig sinnlos darüber zu diskutieren, ob die Auflaufeinrichtung oder die Bremse die zusätzlichen 150kg vertragen oder nicht. Das haben andere geprüft und freigegeben. PUNKT! Oder geht Ihr auch zum Autohaus und lasst Euch eine Bescheinigung geben, dass die Bremsen an dem Auto auch das tatsächliche Gewicht verzögern können? Gruß Axel |
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