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also ich verweise nur darauf das es verschiedene wiegemethoden und im Bußgeldkatalog verschiedene Überschreitungen von Gewichten gibt.
so hier auch das zgg, somit fehlen bei den 3500 immer die max. 150kg...... |
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Zitat:
Geändert von tosa-sec (22.12.2013 um 17:01 Uhr) |
#928
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Hab' mich mal vor ein paar Monaten mit ihm unterhalten. Technisch hatte ich "sehr echtes" Interesse, aber zum damaligen Zeitpunkt halt eben noch kein echtes Kaufinteresse. Du weisst ja dass ich z.Zt. reichlich mit Trailern versorgt bin
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#929
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sagtest du mir..... |
#930
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Er ist aber auch der einzige der offensiv damit Werbung macht: "3,2t Nutzlast OHNE Druckluftbremse". Alle anderen, die auflaufgebremste Trailer über 3,5t anbieten tun dies mehr der weniger "unter der Hand". Jedenfalls machen sie nicht offensiv Werbung damit, schon gar nicht im Netz.
Daraus schliesse ich, dass Herr Reddig sich seiner Sache sehr sicher ist. Die anderen hingegen haben vielleicht eher Angst, schlafende Hunde zu wecken - weil sie evtl. selber nicht so ganz an die Sache glauben...? |
#931
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Zitat:
und z.B. 150 kg Stützlast getrennt eingetragen sein. BMW macht das z.B so. bei Jeep habe ich das auch schon gesehen. Andere vermutlich ebenso. Bei meinem Jeep sind "nur" 3500kg Anhängelast eingetragen. Folglich dürfte ich den Sigma 3650 nicht voll beladen Trailern.
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Gruß vom Oberrhein. |
#932
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Gruß Jörg |
#933
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#934
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Zitat:
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#935
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besser sie ist in den papieren separat ausgewiesen....
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#936
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In meinem Fall nicht. Muss mir da mal einen Aufkleber besorgen.
Den TÜV Ing. hatte es allerdings nicht gestört. Um aber die 3650 kg Lösung zu ziehen, muss die Stützlast separat zur Anhängelast in den Fahrzeugpapieren ausgewiesen werden.
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Gruß vom Oberrhein.
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#937
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erzähl mehr...
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#938
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Trägt die der TÜV auf Verlangen ein?
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Gruß Jörg |
#939
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Wenn das Gutachten vom Hersteller vorliegt vermutlich schon.
Ich kenne das bisher nur so, dass es ab Werk eingetragen wird, da nur neuere Modelle sei ca. 2 Jahren diese Möglichkeiten bieten. Alles im grünen Bereich- da gibt es nichts mehr zu erzählen.
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Gruß vom Oberrhein. |
#940
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Mein Auto ist erst ein Jahr, im Schein steht nix aber auf AHK und im Herstellerprospekt
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Gruß Jörg |
#941
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Wenn das ein Teil der Lösung ist... hast Du auch 'ne Idee wie Sigma um die Druckluftbremse herumkommt?
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#942
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Nur wenige Modelle bieten diese Möglichkeit.
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Gruß vom Oberrhein. |
#943
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Aber auch hier bin ich mir sicher, dass es in den Verordnungen, Regeln usw. eine technische Möglichkeit gibt, den Trailer genau so zuzulassen wie es Sigma macht. Tatsache ist doch, dass wir hier mit all den Recherchen nur an der Oberfläche der Verordnungen gekratzt haben. Wenn ich allein schon an die EU- Verordnung zur Bremse von Kraftfahrzeugen denke...knapp 300 Seiten höchstes Ingenieur- Fachdeutsch.
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Gruß vom Oberrhein.
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#944
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Zitat:
du mußt berücksichtigen das ein trailer aus mehreren Bauteilen besteht, auf die unterschiedliche Kräfte wirken, bei dem einen nur achslastkräfte, bei dem nächsten nur stützlastkräfte und bei manchen die gesamten fahrdynamischen Kräfte, hier wären jetzt die Physiker gefragt.... und das steht da alles drin. wahrscheinlich fehlt es den anderen Herstellern an der richtigen Auswahl der einzelnen Komponenten und diese im richtigen Verhältnis zueinander zu bekommen, das ist deren problem. und weil sie es nicht hinbekommen wird dann die pauschalierte Antwort gegeben, "....das ist nicht zugelassen..."
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#945
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sorry, sigma hat mit meiner Zulassungsstelle nicht gesprochen, das hat der technische beamte ganz alleine hinbekommen, obwohl mir von sigma bei Problemen hierbei Hilfe angeboten wurde..... im Gegensatz wahrscheinlich zu anderen.... |
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Und im wiederum nächsten Satz muss dann die gute alte STVZO #42 nochmals herhalten, um die Anhängelast weiter zu spezifizieren. (interessant übrigens, dass bei den "maximalen Lasten" jeweils nur die max.zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeuges bzw. der Fahrzeugkombination erwähnt wird. Die max.zul.GM des Trailers alleine scheint nicht relevant zu sein!) Wenn also schon die Fachleute solche Heckensprünge zwischen verschiedenen Verordnungen und Richtlinien machen müssen, wie sollen wir als Laien das hier klären können. Die bisher genannten Erklärungsversuche reichen jedenfalls mit Sicherheit nicht aus. Bedeutet aber auch, dass der kontrollierende Polizist im Falle des Falles völlig überfordert ist und garantiert Diskussionen am Strassenrand entstehen werden, egal ob man jetzt 3500 oder 3650 eingetragen hat. |
#947
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[QUOTE=Chris Craft Düsseldorf;3340978]Es muss einen vernünftigen Grund haben, warum renommierte Trailerfirmen wie Ohlmeier nicht auf den 3650er Zug aufspringen. Der Wettbewerbsvorteil für die Firmen wäre zu gross als dass sie diesen einfach den anderen überlassen würden. Die COC Zulassung haben deren Trailer ja auch, allerdings bis 3500kg.
vielleicht verbauen die anderen Hersteller die falsche auflaufeinrichtung, oder sie ist ihnen zu teuer...., denn diese muß für mehr als 3500kg zugelassen sein, ist doch einfach, oder??? |
#948
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du darfst in diesem schreiben nicht zugfahrzeug und Anhänger miteinander vermischen, das wäre wie Apfel und Birne zu vergleichen. Lese dir dieses Schreiben mal richtig durch und du siehst folgendes: 1. Die Achslast ist entscheidend und die Stützlast darf hinzuaddiert werden, sofern die gesamtnasse hierdurch nicht überschritten wird!!! 2. das Zuggesamtgewicht darf nicht überschritten werden!!! Was ist hier das Problem? Sende es doch mal Fa. O..........r, mal sehen was er hierzu sagt, wahrscheinlich hängt es an den verbauten Komponenten und den fehlenden Berechnungen betreffend der fahrdynamischen Kräfte. Und solange hierzu andere Hersteller nicht bereit und in der Lage sind werden sie dieses auch nicht eingetragen bekommen..... ganz einfach..... |
#949
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Wenn also schon die Fachleute solche Heckensprünge zwischen verschiedenen Verordnungen und Richtlinien machen müssen, wie sollen wir als Laien das hier klären können. Die bisher genannten Erklärungsversuche reichen jedenfalls mit Sicherheit nicht aus.
Bedeutet aber auch, dass der kontrollierende Polizist im Falle des Falles völlig überfordert ist und garantiert Diskussionen am Strassenrand entstehen werden, egal ob man jetzt 3500 oder 3650 eingetragen hat.[/QUOTE] warum sollte der Polizeibeamte am Straßenrand über einen ordnungsgemässen Fahrzeugschein diskutieren, zur Sicherheit habe ich dann noch das Schreiben des KBA im Handschuhfach und Ruhe ist, dieser Diskussion (sofern er sich überhaupt traut) sehe ich gelassen entgegen...... |
#950
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nicht schon wieder, bitte!!! sonst schaffen wir noch die 2000!
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