#76
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Meine Achsen dürfen 3,6 Tonnen tragen.Die Auflaufbremse samt Kugelkopf nur 3,5 Tonnen.Und nu
Ich habe noch keine Auflaufeinrichtung mit mehr als 3,5 Tonnen gesehen Ich muß zugeben das ich keine Ahnung habe.Unsere Liga spielt sich etwas oberhalb ab Da gibt es aber ähnliche Verwirrungen in Sachen Sattellast
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Gruß Frank |
#77
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[QUOTE=Jörg;3102967]Klar ist eine Frage des Führerscheines, wer heutzutage nur einen Autoführerschein macht darf gar keinen Anhänger fahren.
falsch!! das versuchen immer die Fahrschulen den Kunden aufzuschwätzen du darfst sehr wohl eine Anhäger ziehen auch mit einem nagel neu erworbenen ich sag mal "3er Führerschein" es kommt auf das Gewicht des Hängers an! |
#78
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Zitat:
Das Abziehen der Stützlast betrifft die Frage, was ein Pkw ziehen darf. Die Obergrenze des §42 kommt hinzu. Das Abziehen der Stützlast betrifft nicht die zulässige Gesamtmasse per se. Falls Du an §34 Abs. 7 STVZO denkst; der gilt nur für das Gespanngewicht (Auto + Anhänger) und sagt aufgrund des Rückbezugs auf Abs. 6 nichts über die Massen der Einzelfahrzeuge. Schon gar nicht gilt er im Bereich des Fahrerlaubnisrechts.
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Beste Grüße John |
#79
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In der Beschreibung des Herstellers steht auf jeden Fall eindeutig:
----------------------------------------------------------------------------------------------- Mit SIGMA-Sonderfahrwerk 3.650 kg 3650 auch für Zugfahrzeuge mit z.B. 3.500/150 kg zulässiger Anhängelast/Stützlast und Kugelkupplung. Keine Druckluftbremsanlage am Zugfahrzeug erforderlich ----------------------------------------------------------------------------------------------- Würde dem Hersteller nach deutschem Recht sehr teuer kommen, wenn dies nicht stimmt.... demnach gehe ich davon aus, daß die wissen was sie schreiben
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Gruß Jörg |
#80
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Beste Grüße John |
#81
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Beste Grüße John |
#82
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Zitat:
Zitat:
Ich erhalte auf Wunsch eine Bestätigung, mit welchem Gewicht ich die Schose ziehen darf. Stimmt das so? Da steht aber nicht, dass das dann 3650kg mit dem Kugelkopf als PKW sind. Und ich glaube auch einfach nicht, dass Sigma als namhafter Hersteller uns Käufern einreden will, dass sie in der Lage sind mit einem Gutachten ein Gesetz einfach außer Kraft zu setzen. Vielleicht wird jetzt die Verhältnismäßigkeit klarer..
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Es ist nie zu spät, eine glückliche Kindheit zu haben! |
#83
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In AT ist bei 3570 kg Schicht im Schacht.
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Beste Grüße John |
#84
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Keine Ahnung was du Von Beruf bist, aber wenn mir Leute die damit jeden Tag zu tun haben sagen das es zulässig ist dann verlasse ich mich mal auf die...
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Gruß, Rene Manchmal schaue ich mir Menschen an und denke mir: "Das ist das Sperma, das gewonnen hat?" |
#85
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Ja bzw. 3723kg wenn das mit den 3650kg greifen würde
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Gruß Jörg
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#86
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Hier mal noch ein Jurist.... Stützlast ist abzuziehen... Also ist Sigma im recht und ihr solltet euch schämen
http://www.boote-forum.de/showpost.p...0&postcount=42
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Gruß, Rene Manchmal schaue ich mir Menschen an und denke mir: "Das ist das Sperma, das gewonnen hat?"
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#87
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Zitat:
Genau wegen dieser möglichen Fehldeutungen habe ich meinen Fall auch GENAU präzisiert. Für 3500 gelten halt andere Regelungen, da ist auch keine schwammige Definition in den Paragraphen zu finden, sondern ein ganz klare Aussage.
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Grüße, Andreas
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#88
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Zitat:
Zusätzlich gibt es eine Obergrenze, die den Anhänger alleine betrifft. Bei Pkw als Zugwagen darf (Achslast + Stützlast) des Anhängers nie mehr als 3500 kg betragen. EOD.
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Beste Grüße John
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#89
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Und schon wieder das unsägliche Beispiel, das nichts mit diesem Probelm zu tun hat...
Ich bin immer gerne bereit mich zu schämen. Aber erst wenn mir einer juristisch korrekt folgendes Beispiel nennen kann: " 3650kg Trailer - 150 kg Stützlast = 3500 kg Anhängelast und somit mit einem PKW und Kugelkopfkupplung rechtlich einwandfrei ziehbar. " Das genannte Beispiel ist korrekt und steht so auch schon in diesem Fredd! Auch ist es in den jeweiligen Paragraphen als korrekt nachzulesen. Geschämt wird trotzdem nicht, weil alles was nicht an der 3500kg Grenze kratzt bzw. darüber geht (!) hier als Beispiel nicht relevant ist. Bald geb ichs auf..
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Es ist nie zu spät, eine glückliche Kindheit zu haben! |
#90
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ich bewundere diesen Thread, echt super Sigma und dein Kumpel von der BAG sollten mal ihre Hausaufgaben machen... Als Anhang ein Schriftstück des Verkehrministeriums zu diesem Thema.
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noch einen schönen Tag Freddy Mit Seemannsgarn lässt sich keine Hängematte knüpfen.
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#91
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Ich frage mich was auf der Kupplung und der Auflaufeinrichtung stehen muß? 3500 oder auch 3650 kg
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#92
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Nachzulesen in verständlicher Form mit schönen Beispielen bei Anhänger Kunaht .Einfach mal googeln.
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Gruß Frank |
#93
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BMW gibt auch schon 3650kg aus: https://www.boote-forum.de/showpost....74&postcount=8 Wollt ihr jetzt auch BMW als Lügner/Betrüger hin stellen?
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Gruß, Rene Manchmal schaue ich mir Menschen an und denke mir: "Das ist das Sperma, das gewonnen hat?" |
#94
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ich habe es so verstanden das wir vom jetzt und heute und nicht von der zukünftigen Gesetzgebung sprechen, oder?
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noch einen schönen Tag Freddy Mit Seemannsgarn lässt sich keine Hängematte knüpfen.
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#95
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Zitat:
...jetzt wirds aber langsam albern, meinst Du nicht auch?? Es ist doch ziemlich wurscht, was wann wie irgendwo bald geschrieben steht.. Fakt ist: Jetzt gehts so nicht. Und das war die Frage. Wie war das mit dem "schämen"? Also lassen wirs doch gut sein. Zum Thema LKW-Zulassung: Da wird es m.E. auch eng, weil §43 StVZO für Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t eine selbsttätig wirkende Kupplung vorschreibt. Es darf keiner zum Einkuppeln zwischen Hänger und Zugfahrzeug geraten. Bei einer Kugelkopfkupplung muss man aber manuell einkuppeln.. Oder wie ist da Eure Einschätzung? VG Stephan
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Es ist nie zu spät, eine glückliche Kindheit zu haben!
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#96
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Dir ist schon klar das EU-Recht über Länderrecht steht? Deswegen wird die niemand einen Strick drehen können mit einem 3650kg Anhänger. Das Gericht wird das gleich in die Tonne treten.
Lesen bildet: http://europa.eu/legislation_summari.../l14548_de.htm
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Gruß, Rene Manchmal schaue ich mir Menschen an und denke mir: "Das ist das Sperma, das gewonnen hat?" |
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Auch nochmal für dich: EU-Recht steht über nationalem Recht. Und ich find es eher albern das du glaubst mehr zu Wissen als Sigma oder BMW
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Gruß, Rene Manchmal schaue ich mir Menschen an und denke mir: "Das ist das Sperma, das gewonnen hat?" |
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Leg doch bitte der Vollständigkeit halber ein Europäisches Gesetz hier vor bzw. eine Quelle, die Deine Aussage belegt.
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Grüße, Andreas
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Zitat:
Ich will mich wirklich gerne schämen und auch gerne was dazu lernen. Kannst Du mir jetzt den Paragraphen nennen, der die StVZO aushebelt? Oder sonst ein Dokument in irgendeiner Form, das nicht von einem Hersteller mit Profithintergrund kommt? Zur Entschuldigung meiner Beharrlichkeit muss ich vorbringen, dass ich täglich mit Lügen oder Halbwahrheiten von anerkannten Herstellern konfrontiert bin, die mit Profithintergrund den Kunden hinters Licht führen und einfach auch sicherheitsrelevante Teile anbieten, die keine vorgeschriebene Zulassung für das beworbene Einsatzgebiet haben.. Ein gebranntes Kind spielt nicht gern mit dem Feuer. VG Stephan
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Glaubt ich echt BMW würde so was bestätigen wenn es keine Grundlage hätte? Langsam macht ihr euch lächerlich.
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Gruß, Rene Manchmal schaue ich mir Menschen an und denke mir: "Das ist das Sperma, das gewonnen hat?" |
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