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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1101  
Alt 16.04.2014, 22:12
Chris Craft Düsseldorf Chris Craft Düsseldorf ist offline
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Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
Deswegen ist eine genaue Lastverteilung auf die Kielrollen wchtig, einfach Boot draufkranen und fertig ist nicht....
Höhenverstellbare Kielrollen, die dann genau ausgerichtet werden nach Berechnung, die auch das Federn des Materials berücksichtigen. Hast du die Hauptlast auf 2 Rollen wird das auf Dauer nicht halten, ist das Gewicht genau verteilt wird nichts passieren....
Beim Stahltrailer trifft das sicher zu, beim Alutrailer reicht das leider nicht. Mein Trailer war individuell für das Boot gefertigt und jede Rolle lag exakt an.
Als das Boot nach der Bodenwelle "durchschlug", wurde die Kraft hinten von den Kurbelstützen auf die (stabilen) Längsträger geleitet. Vorne hingegen wurde die Bugstütze weggedrückt, und die ganze Kraft ging via Kielrollen auf die vorderen Traversen. Die hinteren Traversen waren durch die Kurbelstützen entlastet.

Nun sagt Herr Reddig von Sigma ja, dass er die Nachteile des Alu konstruktiv kompensiert indem er auf Kröpfung der Traversen verzichtet und diese mit den Längsträgern verschraubt, nicht verschweisst. Die Schweissnähte waren bei meinem Trailer allerdings noch alle o.k. - und deshalb würde ich bei einem Alutrailer nie mehr ohne vordere Kurbelstützen (an den Längsholmen) fahren.

Gruss Mike
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  #1102  
Alt 16.04.2014, 22:18
tosa-sec tosa-sec ist offline
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na, nachrüsten kann man doch sehr viel, erstaunlich das die traversen von dem anderen Hersteller gebrochen sind, hat für mich eher den Anschein das die profile wahrscheinlich nicht richtig dimensioniert waren, oder die falsche wandstärke hatten.......

ist das der Hersteller mit den in der mitte unten gebogenen traversen? nach meinem Kenntnisstand läßt sich Alu nicht biegen, also muß er diese so zusammengeschweißt haben, durch das schweissen tritt eine materialbeeinträchtigung ein, diese kann er nur durch Verstärkungen wieder auffangen.....

naja, hat seinen Grund warum wir diesen Hersteller gemieden haben.....

unsere traversen sind gerade.

mal abgesehen weiß ich nicht warum ein oder zwei paar kurbelstützen ca. 300kg wiegen sollen..... lach, oder was verbaut ihr da? ich denke mal wir reden da über 20-30kg gesamt, somit wäre der Alu immer noch fast 300kg leichter als stahl.

gruss
torsten
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  #1103  
Alt 17.04.2014, 20:10
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wormdorm wormdorm ist offline
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Liebe Trailer-Kollegen
Ihr werdet es vermutlich kaum glauben, aber es gibt den begründeten Verdacht, dass hier Forumsteilnehmer dieses Thema nach über 1100 Beiträgen in diesem Fred neu aufrollen!!!

Die Verlinkung unterlasse ich hier an dieser Stelle absichtlich!

Alles Gute und frohe Ostern
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Gruss

Matthias

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  #1104  
Alt 17.04.2014, 20:16
tosa-sec tosa-sec ist offline
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lach, meine Flasche Sekt für den 1000. wollte keiner haben.... lach

Ich verstehe aber auch manche Probleme nicht, jedem so wie er möchte, ganz einfach

ich bin mit sigma zufrieden, wenn andere lieber stahl mögen sollen sie den doch nehmen, ich stehe auf Alu. Wenn einer lieber einen anderen Hersteller nehmen möchte, dann soll er doch, soll doch dann aber nicht auf den anderen rumhacken.....

gruss
torsten
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  #1105  
Alt 17.04.2014, 20:25
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wormdorm wormdorm ist offline
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Zitat:
Zitat von tosa-sec Beitrag anzeigen
lach, meine Flasche Sekt für den 1000. wollte keiner haben.... lach

Ich verstehe aber auch manche Probleme nicht, jedem so wie er möchte, ganz einfach

ich bin mit sigma zufrieden, wenn andere lieber stahl mögen sollen sie den doch nehmen, ich stehe auf Alu. Wenn einer lieber einen anderen Hersteller nehmen möchte, dann soll er doch, soll doch dann aber nicht auf den anderen rumhacken.....

gruss
torsten
Torsten, ich habe es vermutlich schon einmal angeboten, dass wir Deine Flasche Sekt (in Fachkreisen auch "Konkursbrause" genannt) sehr gerne am Bodensee trinken würden. Ich leg noch eine drauf.

Die Einladung steht definitv, ich glaube unser Profi-Skipper Richard ( Nickname lebch) wäre auch dabei.

Wir sind bereit!
__________________
Gruss

Matthias

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  #1106  
Alt 17.04.2014, 20:54
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lebch lebch ist offline
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Zitat:
Zitat von wormdorm Beitrag anzeigen
Torsten, ich habe es vermutlich schon einmal angeboten, dass wir Deine Flasche Sekt (in Fachkreisen auch "Konkursbrause" genannt) sehr gerne am Bodensee trinken würden. Ich leg noch eine drauf.

Die Einladung steht definitv, ich glaube unser Profi-Skipper Richard ( Nickname lebch) wäre auch dabei.

Wir sind bereit!
Aber klar doch

Dann leg ich auch eine drauf
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Richard

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  #1107  
Alt 17.04.2014, 21:34
tosa-sec tosa-sec ist offline
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o.k., besorgt mir die bodenseezulassung und wir kommen..... grins....

oder wo sollen wir nach der Flasche schlafen???

lach

gruss
torsten
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  #1108  
Alt 17.04.2014, 21:39
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wormdorm wormdorm ist offline
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Zitat:
Zitat von tosa-sec Beitrag anzeigen
o.k., besorgt mir die bodenseezulassung und wir kommen..... grins....

oder wo sollen wir nach der Flasche schlafen???

lach

gruss
torsten
Da gibt es wirklich viele Möglichkeiten....
Entweder auf Richards Boot (ich spreche gerne Einladungen für andere aus, höhö.. )
Oder im Zelt in unserer Badi, oder in einer Pension, oder in einem Hotel, , oder auf meinem Boot, oder in einem unserer Kinderzimmer, oder oder. Es gibt wirklich viele Möglichkeiten!!!
__________________
Gruss

Matthias

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  #1109  
Alt 17.04.2014, 22:21
tosa-sec tosa-sec ist offline
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naaaaaaaa, das sind ja Angebote........

oder kommt mal nach preussen, hier ist die wasserreichste gegend von Deutschland

gruss
torsten
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  #1110  
Alt 17.04.2014, 22:37
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wormdorm wormdorm ist offline
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Zitat:
Zitat von tosa-sec Beitrag anzeigen
naaaaaaaa, das sind ja Angebote........

oder kommt mal nach preussen, hier ist die wasserreichste gegend von Deutschland

gruss
torsten
Gell, da schaust, was wir für brutale Einladungen raushauen. Ja mei, da kennen wir nix!
Da musst jetzt antraben, Torsten. Mit oder ohne Boot. Weil es hilft ja nix. So ist das nun mal!

In welcher Kalenderwoche können wir mit Dir und dem Rest der Saubande hier rechnen???

Cheers
__________________
Gruss

Matthias

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  #1111  
Alt 18.04.2014, 01:12
herrmic herrmic ist offline
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Zitat:
Zitat von wormdorm Beitrag anzeigen
Gell, da schaust, was wir für brutale Einladungen raushauen.
Stell dir mal vor, alle Eingeladenen erscheinen gleichzeitig !

Dann kommst aber in Stress !

Beitrag 1500 bitte für mich freilassen.
__________________
[SIGPIC][/SIGPIC Gruß Michael
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  #1112  
Alt 27.05.2014, 12:28
Lenovo Lenovo ist offline
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Es tauchte irgendwo die Frage auf, wie das in der Schweiz aussieht. Habe beim Strassenverkehrsamt angefragt, der Fall ist sonnenklar:
Achslast plus Stützlast=Gesamtgewicht.
Im Ausweis steht Gesamtgewicht X. Der Anhänger wird gewogen (Achslast plus Stützlast) und darf maximal X schwer sein, sonst überladen.

Die Schweiz ist glücklicherweise nicht in der EU, übernimmt aber sehr viele Gesetze im Bereich Fahrzeugtechnik. Nur in diesem Fall nicht, Pech gehabt.

In der Schweiz darf auch kein Anhänger 100 km/h fahren, Limite ist 80. Egal ob der Hänger ein 100er Schild dran hat.
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  #1113  
Alt 27.05.2014, 13:32
kurz kurz ist gerade online
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So sieht das Gesetz aus.

Als ich mal bei der Polizei nachgefragt hatte, wie das im Alltag GENAU gehandhabt wird, kam folgendes zum Vorschein:

Stützlast wird nicht gewogen (sie haben keine Waage dazu, sie gehen zum Wiegen zum Strassenverkehrsamt oder zur Waage der Kehrichtverbrennungsanlagen).

Man kann also im Falle des Falles auf Glück hoffen betr. Stützlast wiegen oder halt total Pech haben, wenn die Polizisten tatsächlich eine Waage dabei haben, mit welcher sie auf der Kupplungskugelhöhe das Gewicht messen können.



Zitat:
Zitat von Lenovo Beitrag anzeigen
Es tauchte irgendwo die Frage auf, wie das in der Schweiz aussieht. Habe beim Strassenverkehrsamt angefragt, der Fall ist sonnenklar:
Achslast plus Stützlast=Gesamtgewicht.
Im Ausweis steht Gesamtgewicht X. Der Anhänger wird gewogen (Achslast plus Stützlast) und darf maximal X schwer sein, sonst überladen.

Die Schweiz ist glücklicherweise nicht in der EU, übernimmt aber sehr viele Gesetze im Bereich Fahrzeugtechnik. Nur in diesem Fall nicht, Pech gehabt.

In der Schweiz darf auch kein Anhänger 100 km/h fahren, Limite ist 80. Egal ob der Hänger ein 100er Schild dran hat.
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  #1114  
Alt 27.05.2014, 13:36
uhx uhx ist offline
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Zitat:
Zitat von Lenovo Beitrag anzeigen
Achslast plus Stützlast=Gesamtgewicht.
Im Ausweis steht Gesamtgewicht X. Der Anhänger wird gewogen (Achslast plus Stützlast) und darf maximal X schwer sein, sonst überladen.

Die Schweiz ist glücklicherweise nicht in der EU, übernimmt aber sehr viele Gesetze im Bereich Fahrzeugtechnik. Nur in diesem Fall nicht, Pech gehabt.
Das unterscheidet sich NICHT von der EU-Regelung.

Die Frage ist vielmehr, ob es eine Obergrenze für X gibt! Die Besonderheit der EU-Regelung ergibt sich ja gerade daraus, dass sich die Gewichtsbegrenzung von 3500kg bei Tandemanhängern der Klasse O2 auf die Anhängelast (= Achslast) und nicht auf die Gesamtmasse bezieht. Deswegen, und nur deswegen, darf gemäß
Zitat:
Zitat von Lenovo Beitrag anzeigen
Achslast plus Stützlast=Gesamtgewicht.
ein Trailer der Klasse O2 eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 3500kg haben.

Somit ist damit die Frage, ob man mit X > 3500 kg in der Schweiz Probleme bekommt leider nicht beantwortet
__________________
Schöne Grüße,
Ulli

Geändert von uhx (27.05.2014 um 16:17 Uhr)
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  #1115  
Alt 27.05.2014, 14:04
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Trikeflieger2 Trikeflieger2 ist offline
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Zitat:
Zitat von kurz Beitrag anzeigen
....

Stützlast wird nicht gewogen (sie haben keine Waage dazu, sie gehen zum Wiegen zum Strassenverkehrsamt oder zur Waage der Kehrichtverbrennungsanlagen).

Man kann also im Falle des Falles auf Glück hoffen betr. Stützlast wiegen oder halt total Pech haben, wenn die Polizisten tatsächlich eine Waage dabei haben, mit welcher sie auf der Kupplungskugelhöhe das Gewicht messen können.
Wenn eine Waage vorhanden ist, und das ist sie, wenn Wiegekontrollen durchgeführt werden, dann lässt sich auch die Stützlast mit der normalen Waage ermitteln. Hierzu wird einfach das Stützrad auf die Waage gestellt. Da braucht es nix Spezielles.

Gruß Axel
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  #1116  
Alt 27.05.2014, 19:26
Salty Dog Salty Dog ist offline
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Das gilt aber nur für den Tandemachser. Ich habe schon einen Einachser in den Fingern gehabt wo das Boot so genau auf der Achse stand daß sich das Gewicht auf der Kupplung verändert hat, je nachdem wie hoch man vorne gehoben hat. Auf dem Boden war er echt schwer und ca 40 cm höher als die Kupplung wollte er schon nach hinten wegkippen.

Was ich eigentlich sagen wollte: Man darf nicht vergessen daß unsere "Sonderanhänger für Sportgeräte" Bootstrailer nicht für Belastungen wie im gewerblichen Einsatz gebaut sind. 2000 oder auch 5000 km pro Jahr stecken die weg, aber für 50.000 km/Jahr sind die Trailer nicht ausgelegt.
Das liegt an der dynamischen Belastung, kann man ja auch leicht nachvollziehen wenn man auf unseren schönen deutschen Autobahnen in der Baustelle auf der umfunktionierten Standspur von einem Loch ins nächste knallt.
Ich kann davon ein Liedchen singen, mir ist schon auf der Autobahn eine Trailerachse in der Mitte durchgebrochen und Der war nicht überladen, deswegen bin ich auch etwas skeptisch bei besonders leichten Trailern und Alu, weil Stahl dann doch etwas robuster gegenüber solchen Belastungen ist.
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  #1117  
Alt 27.05.2014, 21:33
kurz kurz ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Wenn eine Waage vorhanden ist, und das ist sie, wenn Wiegekontrollen durchgeführt werden, dann lässt sich auch die Stützlast mit der normalen Waage ermitteln. Hierzu wird einfach das Stützrad auf die Waage gestellt. Da braucht es nix Spezielles.

Gruß Axel
Na dann prost, viel fälscher geht ja gar nicht mehr. Und das zu DEINEN Lasten.

Beim Stützrad gemessen ist die Stützlast grösser als beim Kupplungsmaul. Das ist logisch, gemäss Hebelgesetz.
Zudem ändert sich beim Tandemachser die Stützlast je nach Kupplungshöhe.
Die Stützlast zu messen, braucht also eine angepasste Infrastruktur.
Falls es mal so weit ist, lass euch nicht über den Tisch ziehen mit StützRAD messen, dass wird oft falsch gemacht!
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  #1118  
Alt 27.05.2014, 21:45
Lenovo Lenovo ist offline
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Kurz, du hast eine Fehlinfo erhalten. Wenn in der Schweiz ein Hänger gewogen wird, dann geht der ganze Hänger auf die Waage - losgelöst vom Zugfahrzeug. Achse auf der Waage, Deichsel abgestützt ebenfalls.

Wenn der Polizist den Verdacht hat, die Stützlast sei falsch, so wird diese separat gewogen. Die Höhe der Anhängerkupplung am Zugfahrzeug wird unter Last auf ebenem Boden gemessen. Der Hänger wird abgehängt, der Deichsel mit einem Stab exakt auf Höhe der Fahrzeuganhängerkupplung abgestützt, unter dem Stab ist die Waage. Also korrekt. Bisweilen ist der Polizist doof, der Stützstab zu kurz, damit die Stützlast zu hoch, dann kannst du rekurrieren - Erfolgsaussichten vage. Gleiches gilt, wenn über das Stützrad gewogen wird statt über eine Abstützstange. Das Stützrad ist weiter hinten als die Kugel, somit der Wert zu hoch. Rekurs, Erfolg vage.

In der Schweiz darf mit Auflaufbremse maximal 3.5 to gezogen werden, darüber bedarf es zwingend einer aktiven Bremse.

Doch, doch, die Regelung in der Schweiz unterscheidet sich total von der EU Regelung. Klassen wie O2 oder andere gibt es nicht. Die Stützlast wird immer zur Achslast addiert und ergibt das Gesamtgewicht - anders als in der EU.
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  #1119  
Alt 27.05.2014, 21:46
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Jörg Jörg ist offline
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Zitat:
Zitat von kurz Beitrag anzeigen
Na dann prost, viel fälscher geht ja gar nicht mehr. Und das zu DEINEN Lasten.

Beim Stützrad gemessen ist die Stützlast grösser als beim Kupplungsmaul. Das ist logisch, gemäss Hebelgesetz.
Zudem ändert sich beim Tandemachser die Stützlast je nach Kupplungshöhe.
Die Stützlast zu messen, braucht also eine angepasste Infrastruktur.
Falls es mal so weit ist, lass euch nicht über den Tisch ziehen mit StützRAD messen, dass wird oft falsch gemacht!
Stimmt das ist falsch, aber es geht auch ganz einfach..... einmal im angekuppelten Zustand messen, dann im abgekuppelten, Differenz ist die Stützlast
__________________
Gruß Jörg
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  #1120  
Alt 28.05.2014, 01:08
uhx uhx ist offline
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Zitat:
Zitat von Lenovo Beitrag anzeigen
Die Stützlast wird immer zur Achslast addiert und ergibt das Gesamtgewicht - anders als in der EU.
Und die Gebetsmühle geht in eine neue Runde: Nein, das ist NICHT anders als in der EU. Es ist GENAUSO wie in der EU, denn in der EU gilt genau das gleiche: Achslast + Stützlast = Gesamtmasse! Wenn es Unterschiede gibt, dann liegen die woanders.

Sorry, wenn ich hier zum Haarspalter werde, aber dieser Tröt ist einfach sooo voll von Missverständnissen, dass mir das geboten scheint.
__________________
Schöne Grüße,
Ulli
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  #1121  
Alt 28.05.2014, 02:08
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So, ich bin zwar kein Schweizer, aber die Fähigkeit lesen zu können reicht hier wohl als Qualifikation aus; in diesem Fall die "Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)". Zu finden zum Beispiel hier bzw. hier die neueste Fassung als PDF.

Zitat daraus:

Zitat:
Artikel 21 Klasseneinteilung von Anhängern nach EU-Recht

Abs. 1: Die Anhänger werden in folgende Klassen eingeteilt:

[...]

b. <<Klasse O2>> Anhänger mit einem Garantiegewicht von über 0,75 t bis höchstens 3,50 t

[...]

Abs. 2: Für die Klasseneinteilung von Sattelanhängern und Zentralachsanhängern ist das massgebliche Garantiegewicht gleich der von der oder den Achsen des Anhängers auf den Boden übertragenen Last, wenn der Anhänger mit dem Zugfahrzeug verbunden und bis zum technisch zulässigen Höchstgewicht beladen ist. Die Stütz bzw. Sattellast wird beim Zugfahrzeug berücksichtigt.

Wir halten also fest, dass die VTS die EU-Fahrzeugklasse O2 sehr wohl kennt. Die EUler wiederum kennen den Begriff des Garantiegewichtes nicht. Was das ist steht aber in Artikel 7 (Gewichte) Abs. 3 VTS:

Zitat:
<<Garantiegewicht>> (technisch zulässiges Höchstgewicht) ist das vom Hersteller oder von der Herstellerin höchstens zugelassene Gewicht. Das Garantiegewicht entspricht der <<Gesamtmasse>> der EU-Terminologie.
Die innerhalb der EU geltende Regelung ist hier zusammengefasst. Der Vergleich zeigt, dass für nach EU-Klasseneinteilung zugelassene Anhänger die Schweizerische Regelung der EU-Regelung entspricht.

Wem das noch nicht reicht, der findet die EU-Richtlinie 2007/46/EG in Anhang 2 (Verzeichnis der anerkannten ausländischen und internationalen Vorschriften) der VTS.

Gute Nacht.
__________________
Schöne Grüße,
Ulli
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  #1122  
Alt 28.05.2014, 06:36
Lenovo Lenovo ist offline
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OK, die Klasse O2 gibt es offenbar auf dem Papier. In der Praxis spricht niemand davon, es ist immer die Rede von bis 750 kg und über 750 kg.

Ein Anhäger mit Gesamtgewicht X darf in der Schweiz samt Stützlast nicht schwerer sein als X. Da kannst lange diskutieren. Der Polizist gibt dir eine Busse und zwingt dich womöglich, den Anhänger stehen zu lassen. Der Experte beim Strassenverkehrsamt sagt dir, du musst den Anhäger leichter machen, sonst nimmt er ihn nicht ab. Exakt so erlebt vor ein paar Wochen. Mein Hänger darf 1.8 to haben. Strassenverkehrsamt, Waage, 1750 kg Achslast. Ich musste abhängen und samt Stützlast auf die Waage, um sicherzustellen, dass ich mit Stützlast nicht über 1.8 to komme. Ich war 5 kg darüber, das hat er geschluckt.
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  #1123  
Alt 28.05.2014, 06:40
Lenovo Lenovo ist offline
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Hier noch meine Kommunikation mit dem Strassenverkehrsamt:


Sehr geehrte Damen und Herren



Mein Anhänger hat ein zulässiges Gewicht von1‘800 kg und eine Stützlast von 100 kg. Wenn der Anhänger abgekuppelt 1‘900 kghat, davon 100 kg Stützlast und 1‘800 kg auf der Achse, bin ich dann legal?
Kurz: zählt die Stützlast zum Gesamtgewichtdazu oder nicht?

Der in Ihrem Beispiel beschriebene Anhängerdarf max. 1800 kg wiegen, Deichsellast und Achslast dürfen addiert nichtmehr ergeben als das Gesamtgewicht des Fahrzeuges.
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  #1124  
Alt 28.05.2014, 07:04
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vargtimmen vargtimmen ist offline
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Mein Anhänger hat ein zul Ges Gew von 3850 kg. Anhängen dar ich 3,5 t. Auf der Waage mit Boot angekuppelt habe ich 3,4t. Abhekuppelt 3,6t.

Der Anhänger muss im zulässigen ges Gew die Szützlast beinhalten. Die Achsen müssen für die LAst ausgeölegt sein. Anders würde ich auch nicht fahren.
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  #1125  
Alt 28.05.2014, 07:09
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billi billi ist gerade online
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Zitat:
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Hier noch meine Kommunikation mit dem Strassenverkehrsamt:


Sehr geehrte Damen und Herren



Mein Anhänger hat ein zulässiges Gewicht von1‘800 kg und eine Stützlast von 100 kg. Wenn der Anhänger abgekuppelt 1‘900 kghat, davon 100 kg Stützlast und 1‘800 kg auf der Achse, bin ich dann legal?
Kurz: zählt die Stützlast zum Gesamtgewichtdazu oder nicht?

Der in Ihrem Beispiel beschriebene Anhängerdarf max. 1800 kg wiegen, Deichsellast und Achslast dürfen addiert nichtmehr ergeben als das Gesamtgewicht des Fahrzeuges.
ihr müsst einfach die Begrifflichkeiten trennen

Stützlast = die Last die auf die Anhängerkupplung wirkt (oder hier Deichsellast).
Anhängelast = die Last die der Trailer über die Räder im angekuppeltem Zustand auf die Strasse bringt (oder hier Achslast)

Gesamtgewicht = Anhängelast + Stützlast


bei einem Hänger mit einem zulässigen Gesammtgewicht von 1800 kg und einer Stützlast von 100 kg darf die Anhängelast max. 1700 kg sein.
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Gruß Volker
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