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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1151  
Alt 03.06.2014, 19:30
Thomas S Thomas S ist offline
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Zitat:
Zitat von Lenovo Beitrag anzeigen
In den CH Ausweis bekommst du auf dem ZH STVA nie mehr als 3.5 to.

Im D Ausweis steht 3.65 to, der Polizist beharrt garantiert auf 3.5 to, der Eintrag ist Makulatur. Der Polizist wird sagen, im Ausweis kann 10 to stehen, in der CH sind nur 3.5 to mit Auflaufbremse erlaubt. Und immer 3.5 to=Achse plus Stützlast. Pech gehabt...
Wie oft willst Du uns das noch sagen ??

Frag doch lieber mal wer von den ganzen 3,65to Fahrern über die Schweiz nach HR fährt ??
__________________
Gruß Thomas S

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  #1152  
Alt 03.06.2014, 20:02
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Lenovo Beitrag anzeigen
(..) Im D Ausweis steht 3.65 to, der Polizist beharrt garantiert auf 3.5 to, der Eintrag ist Makulatur. (..)
Wird im Reiseverkehr nicht auf die baulichen Anforderungen des Heimatlandes abgestellt?

Da ist ein deutsches Fahrzeugpapier doch nicht gleich Makulatur, bloß weil ein Schweizer diese Zulassung nicht bekäme.
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Beste Grüße

John
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  #1153  
Alt 03.06.2014, 21:15
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wormdorm wormdorm ist offline
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Alles beim alten in diesem Trööt.....
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Gruss

Matthias

Sommer, Sonne, Boot
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  #1154  
Alt 03.06.2014, 21:41
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Thomas S Beitrag anzeigen
Wie oft willst Du uns das noch sagen ??

Frag doch lieber mal wer von den ganzen 3,65to Fahrern über die Schweiz nach HR fährt ??
naja es fährt ja nicht jeder nach HR
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Gruß Volker
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  #1155  
Alt 03.06.2014, 22:20
Hendrik Hendrik ist offline
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Herrje...

Was interessiert "Eine praktische Handhabung" und was einzelne Beamte meinen?

Entscheidend ist, wie die Gesetzeslage aussieht!

Und genau diese versuchen wir doch hier in diesem Strang heraus zu stellen und zu verbreiten.
Denn darüber sollten Betroffene möglichst umfänglich Bescheid wissen.

__________________
Gruß

Hendrik

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  #1156  
Alt 03.06.2014, 22:59
uhx uhx ist offline
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Zitat:
Zitat von Raffy Beitrag anzeigen
Aber leider nicht an den älteren Modellen.

Hab einen Ohlmeier EZ: 2009 und keine möglichkeit auf 3650kg Umschreibung.

F.1 3500 - F.2 3500
Und damit gilt in der EU genauso wie in der Schweiz: Gesamtmasse darf 3500kg nicht überschreiten. Punkt. Das ist aber unstrittig und gar nicht Teil der aktuellen Debatte.
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Schöne Grüße,
Ulli
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  #1157  
Alt 04.06.2014, 07:05
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von uhx Beitrag anzeigen
Und damit gilt in der EU genauso wie in der Schweiz: Gesamtmasse darf 3500kg nicht überschreiten. Punkt. Das ist aber unstrittig und gar nicht Teil der aktuellen Debatte.
Naja die Gesammtmase eines 3500kg Trailers der 150kg Stützlast (eingetragen) hat ist 3650 kg und ist zugelassen innerhalb der EU

Also darf man innerhalb der EU mit 3650 kg gesammtmasse rumfahren.

aber du darfst die Diskusion gern nochmal beginnen.

wie man hier: http://www.boote-forum.de/showpost.p...&postcount=177 sieht wird dann bei F.1 und F.2 3650kg eingetragen, bei 7,1 steht dann 3500 KG und bei 13 steht dann 150 KG
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Gruß Volker
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  #1158  
Alt 04.06.2014, 07:14
Lenovo Lenovo ist offline
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Es nützt nichts, Leute zu fragen, welche mit ausländischen Gespannen durch die CH fahren. Sie wissen nicht, ob sie Glück hatten oder legal waren.

Nein, auf die Gegebenheiten des Ursprungslandes wird nicht Rücksicht genommen. Siehe Anhänger mit 100 km/h Zulassung in D, der darf in der CH nur 80 fahren.

Entscheidend ist, wie die Gesetzeslage aussieht. Und hierzu haben wir 2 widersprüchliche Aussagen von 2 Strassenverkehrsämtern. Welche der 2 Gesetzeslagen gilt nun? Der Kt. Aargau sagt klar 3.5 to. Der Kt. Zürich segnet keine Hänger mit 3.65 to ab, sagt also auch 3.5 to. Der Kt. Thurgau sagt 3.65 to. Jeder Polizist sagt 3.5 to.

Ob der Polizist, welcher einen Anhänger mit 3.65 to stoppt, nun gesetzteskonform handelt oder nicht, wissen wir nicht, siehe widersprüchliche Aussagen. Dass er ihn stoppt, so er ihn denn erwischt, ist leider Tatsache.
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  #1159  
Alt 04.06.2014, 07:22
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Da hilft nur die Aussage des Kantons Zürich im Handschuhfach mitzuführen und dem schlauen Polizisten vorzulegen.

War bei mir in einer anderen Situation der Fall, dass ich einen Polizisten erst mal aufklären musste.
Ich hab für mein boot 20l Kanister zum Tanken und war damit an der Tankstelle. Ich weiss jetz nciht mehr ob ich 5 oder 6 Kanister dabei hatte, aber neben mir stand ein Polizeiauto, die schauiten die ganze Zeit rüber.
nach dem Bezahlen waren sie schon weitergefahren und ich machte/wollte mich auf den Weg zum Boot.

Kurz nach der Tanke stand das Polizeiauto und winkte mich raus.

Polizist: Wissen sie warum wir sie anhalten?
Ich: Nein
P: Wieviel Benzin darf man den in Kanistern mitführen
I. 240l in geeigneten Gefässen und gesichert. (was ich ja hatte)
P Verdutzt wie ich drauf komme man darf nur 20l mitnehmen
i: 20l sind nur bei Grenzübertritt die Regel

Hab ihm dann die Bröschüre der WAPO gegeben die ich im Auto habe und er musste sich erstmal dort schlau machen.

War dann ganz verdutzt als er mir recht geben musste.
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Alt 04.06.2014, 08:46
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Zitat:
Zitat von Lenovo Beitrag anzeigen
Entscheidend ist, wie die Gesetzeslage aussieht. Und hierzu haben wir 2 widersprüchliche Aussagen von 2 Strassenverkehrsämtern. Welche der 2 Gesetzeslagen gilt nun? Der Kt. Aargau sagt klar 3.5 to. Der Kt. Zürich segnet keine Hänger mit 3.65 to ab, sagt also auch 3.5 to. Der Kt. Thurgau sagt 3.65 to. Jeder Polizist sagt 3.5 to.
Wir haben zwar mehrere Kantone in der Schweiz, aber nur eine Gesetzgebung bezüglich Verkehr, Strassen und Zulassung. Es gibt auch nur ein Strassenverkehrsgesetz und eben auch nur ein VST.
Die massgebende Behörde ist das ASTRA auf Bundes-Ebene und daran müssen sich alle Kantone halten.
Darum hat das STVA Thurgau auch nicht einfach seine Meinung kundgetan, sondern ein Brief vom ASTRA zitiert. Dieses Schreiben ging auch an alle STVA's in der Schweiz, damit alle sich gleich verhalten.
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Richard

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  #1161  
Alt 04.06.2014, 08:53
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Stephan123 Stephan123 ist offline
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Frag doch einfach mal einen Trailerhersteller der 3650 Kg Trailer baut ob du den in der Schweiz zugelassen bekommst und ob du den dort legal bewegen darfst.
Es hat ja schließlich hier auch einiges an Zeit gedauert bis fast alle eingesehen haben das es in Deutschland auch legal funktioniert.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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Alt 04.06.2014, 09:14
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Naja die Gesammtmase eines 3500kg Trailers der 150kg Stützlast (eingetragen) hat ist 3650 kg und ist zugelassen innerhalb der EU

Also darf man innerhalb der EU mit 3650 kg gesammtmasse rumfahren.

aber du darfst die Diskusion gern nochmal beginnen.

wie man hier: http://www.boote-forum.de/showpost.p...&postcount=177 sieht wird dann bei F.1 und F.2 3650kg eingetragen, bei 7,1 steht dann 3500 KG und bei 13 steht dann 150 KG
Ich glaube wir reden aneinander vorbei: In dem von mir zitierten Beitrag ging es um einen Trailer bei dem unter F.1 und F.2 3500kg eingetragen ist. Und solange dort 3500kg steht, darf dieser Trailer abgekuppelt auch nur 3500kg auf die Waage bringen. Das ist in der Schweiz so und das ist in der EU genauso.
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Schöne Grüße,
Ulli
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  #1163  
Alt 04.06.2014, 09:30
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Zitat:
Zitat von uhx Beitrag anzeigen
Ich glaube wir reden aneinander vorbei: In dem von mir zitierten Beitrag ging es um einen Trailer bei dem unter F.1 und F.2 3500kg eingetragen ist. Und solange dort 3500kg steht, darf dieser Trailer abgekuppelt auch nur 3500kg auf die Waage bringen. Das ist in der Schweiz so und das ist in der EU genauso.
wenn dort nur 3500 stehen darf erauch nur 3500 wenn dort weniger steht, darf er wenigr wenn mehr steht darf er mehr.

ich dachte du meinst schon wieder das in der EU max. 3500kg sind.

wir haben uns am Punkt verpasst.
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Gruß Volker
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Alt 04.06.2014, 09:40
uhx uhx ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ich dachte du meinst schon wieder das in der EU max. 3500kg sind.
Würde ich nie tuen sowas: http://www.boote-forum.de/showpost.p...&postcount=412
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Schöne Grüße,
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  #1165  
Alt 04.06.2014, 15:30
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lebch lebch ist offline
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Bitte, all diejenigen die grundsätzlich nichts glauben wollen, auch bei sachlichen Informationen von Behörden und Ämtern weiterhin das Gegenteil behaupten .... bitte einfach diesen Eintrag überlesen / ignorieren. Danke


Für mich war die Antwort speziell in Bezug auf die 3'650kg zu wenig schwarz-weiss. Also habe ich nochmals nachgefragt.

Frage:
Zitat:
kann ich in der Schweiz einen Sportgeräteanhänger z.B. Marke Sigma ST-3650/ultralight zulassen und wird dann im Fahrzeugschein vom Anhänger das Anhängergesamtgewicht als 3'650kg eingetragen?
Anwort vom STVA TG von heute:
Zitat:
Sind alle VTS Vorschriften eingehalten, kann ein Anhänger mit (Gesamtgewicht 3650 kg, Achslast 3500 kg, Deichsellast 150 kg) zugelassen werden.
Für mich ist nun diese Antwort klar und schlüssig.
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Richard

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  #1166  
Alt 04.06.2014, 17:09
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Und was ist da jetzt so wichtig dran?
Wenn du einen Anhänger mit 4000 oder 6000 Kg Gesamtgewicht hast wird der auch zugelassen. Das Problem ist doch ob du den hinter dein Auto hängen darfst oder du einen LKW brauchst.
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Gruß Uli07

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  #1167  
Alt 04.06.2014, 17:18
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Und was ist da jetzt so wichtig dran?
Wenn du einen Anhänger mit 4000 oder 6000 Kg Gesamtgewicht hast wird der auch zugelassen. Das Problem ist doch ob du den hinter dein Auto hängen darfst oder du einen LKW brauchst.

es gibt auch Autos die eine Anhängelast von 3500 kg haben und eine Stützlast von 150kg wie wir in diesem Thröth schon gesehen haben.

hinter diese darfst du dan einen 3650 k gesammtgewicht wiegenden Hänger hängen.
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  #1168  
Alt 04.06.2014, 17:42
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Ist mir schon klar.
Es ging aber doch jetzt um die Schweiz und ob man da Probleme mit 3650 Kg bekommen könnte. Oder bin ich jetzt auf nem falsche Pferd
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Gruß Uli07

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  #1169  
Alt 04.06.2014, 17:43
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Moment, das Hängerproblem ist ja endlich geklärt.
Aber wenn das Auto nur 3500 ziehen darf, ist dann nicht die tatsächliche Last auf 3500 Gewicht des Hängers insgesamt begrenzt?

Gruß

Volker
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  #1170  
Alt 04.06.2014, 17:46
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Kommt drauf an was im Fahrzeugschein vom Auto steht. Wenn da nur 3500 Kg steht sind das eben keine 3650 Kg.
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Gruß Uli07

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  #1171  
Alt 04.06.2014, 17:50
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Volker Sch Volker Sch ist offline
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Dachte ich auch, aber den Beitrag meines Namensvetters "billi" verstehe ich anders.

Gruß

Volker
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  #1172  
Alt 04.06.2014, 17:54
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So wie ich das jetzt verstanden habe und belehren lassen habe kann man das Auto auf 2 verschiedenen Wegen zulassen. Einmal auf deutscher Ebene, dann 3500 inkl. Stützlast und einmal auf europäischer Ebene, dann 3500 Kg + Stützlast.
Ich hoffe ich habe es richtig verstanden.
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  #1173  
Alt 04.06.2014, 17:59
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Hi wenn ein Hänger der nicht angekuppelt ist, 3700 Kg wiegt und er dieses zulässige Gesamtgewicht hat ist das in D ok. Hängt er am Haken wiegt er nur noch 3500 kg und darf demzufolge von einem Fzg. das 5,5 t ziehen darf gezogen werden. 200 kg entfallen auf die Stützlast - wie hier schon hinreichen dargelegt wurde-. Die Fahrzeug muss allerdings eine entsprechende Stützlast eingetragen haben.
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  #1174  
Alt 04.06.2014, 18:05
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
So wie ich das jetzt verstanden habe und belehren lassen habe kann man das Auto auf 2 verschiedenen Wegen zulassen. Einmal auf deutscher Ebene, dann 3500 inkl. Stützlast und einmal auf europäischer Ebene, dann 3500 Kg + Stützlast.
Ich hoffe ich habe es richtig verstanden.
nöööö

wenn Dein Hänger ein zul. Ges Gew. von 3,5 t hat ist das incl Stützlast und kann nirgendwo ander zugelassen werden. Hast Du einen Hänger mit einem höheren zu ges. Gew. ist das in den Pappieren und am Hänger vermerkt und wird dann auch entsprechend zugelassen. zu den 3,5t addiert sich dann die Stützlast. Ich finde es wichtig, dass wenn man mit der Beladung an die Grenze geht, die Achsen auch dafür konstruiert sind.
Das ist Sicherheit für alle Beteiligten.
Mein Hänger hat ein zul. Ges von 3850 kg. 350 kg wären Stützlast wenn mein Auto soviel dürfte. Allerdings wird das Überladen der Stutzlast erst ab 50% drüber etwas teurer. Fragt jetzt bitte nicht nach der Quelle.
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  #1175  
Alt 04.06.2014, 18:31
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Zitat:
Zitat von uli07 Beitrag anzeigen
Kommt drauf an was im Fahrzeugschein vom Auto steht. Wenn da nur 3500 Kg steht sind das eben keine 3650 Kg.
Auch hier kann man nur wieder gebetsmühlenartig wiederholen: Bitte haltet die Begriffe Gesamtmasse und Anhängelast mit haarspalterischer Genauigkeit auseinander!

Bei den unter F.1 eingetragenen 3650kg handelt es sich um die technsich zulässige Gesamtmasse (= Achslast + Stützlast).

Im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs ist unter O.1 aber die technisch zulässige Anhängelast eingetragen. Die Anhängelast ist bei Zentralachsanhängern identisch mit der Summe der Achslasten, welche bei der Fahrzeugklasse O2 (das sind die Anhänger, die hinter einem PKW ohne durchgehende Bremsanlage gezogen werden dürfen) maximal 3500kg betragen darf.

Also:

F.1 = Gesamtmasse
O.1 = Anhängelast

Gesamtmasse und Anhängelast sind nicht identisch!

Daher darf, wenn im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs unter O.1 3500kg eingetragen ist sehr wohl ein Zentralachsanhänger mit tatsächlichem Gesamtgewicht von 3650kg gezogen werden, solange höchszulässige Stützlast und höchstzulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs jeweils nicht überschritten werden.
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Schöne Grüße,
Ulli
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