#1151
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Zitat:
Frag doch lieber mal wer von den ganzen 3,65to Fahrern über die Schweiz nach HR fährt ??
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#1152
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Zitat:
Da ist ein deutsches Fahrzeugpapier doch nicht gleich Makulatur, bloß weil ein Schweizer diese Zulassung nicht bekäme.
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Beste Grüße John
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#1153
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Alles beim alten in diesem Trööt.....
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Gruss Matthias Sommer, Sonne, Boot
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#1154
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naja es fährt ja nicht jeder nach HR
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#1155
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Herrje...
Was interessiert "Eine praktische Handhabung" und was einzelne Beamte meinen? Entscheidend ist, wie die Gesetzeslage aussieht! Und genau diese versuchen wir doch hier in diesem Strang heraus zu stellen und zu verbreiten. Denn darüber sollten Betroffene möglichst umfänglich Bescheid wissen.
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Gruß Hendrik
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#1156
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Und damit gilt in der EU genauso wie in der Schweiz: Gesamtmasse darf 3500kg nicht überschreiten. Punkt. Das ist aber unstrittig und gar nicht Teil der aktuellen Debatte.
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Schöne Grüße, Ulli |
#1157
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Zitat:
Also darf man innerhalb der EU mit 3650 kg gesammtmasse rumfahren. aber du darfst die Diskusion gern nochmal beginnen. wie man hier: http://www.boote-forum.de/showpost.p...&postcount=177 sieht wird dann bei F.1 und F.2 3650kg eingetragen, bei 7,1 steht dann 3500 KG und bei 13 steht dann 150 KG
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#1158
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Es nützt nichts, Leute zu fragen, welche mit ausländischen Gespannen durch die CH fahren. Sie wissen nicht, ob sie Glück hatten oder legal waren.
Nein, auf die Gegebenheiten des Ursprungslandes wird nicht Rücksicht genommen. Siehe Anhänger mit 100 km/h Zulassung in D, der darf in der CH nur 80 fahren. Entscheidend ist, wie die Gesetzeslage aussieht. Und hierzu haben wir 2 widersprüchliche Aussagen von 2 Strassenverkehrsämtern. Welche der 2 Gesetzeslagen gilt nun? Der Kt. Aargau sagt klar 3.5 to. Der Kt. Zürich segnet keine Hänger mit 3.65 to ab, sagt also auch 3.5 to. Der Kt. Thurgau sagt 3.65 to. Jeder Polizist sagt 3.5 to. Ob der Polizist, welcher einen Anhänger mit 3.65 to stoppt, nun gesetzteskonform handelt oder nicht, wissen wir nicht, siehe widersprüchliche Aussagen. Dass er ihn stoppt, so er ihn denn erwischt, ist leider Tatsache. |
#1159
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Da hilft nur die Aussage des Kantons Zürich im Handschuhfach mitzuführen und dem schlauen Polizisten vorzulegen.
War bei mir in einer anderen Situation der Fall, dass ich einen Polizisten erst mal aufklären musste. Ich hab für mein boot 20l Kanister zum Tanken und war damit an der Tankstelle. Ich weiss jetz nciht mehr ob ich 5 oder 6 Kanister dabei hatte, aber neben mir stand ein Polizeiauto, die schauiten die ganze Zeit rüber. nach dem Bezahlen waren sie schon weitergefahren und ich machte/wollte mich auf den Weg zum Boot. Kurz nach der Tanke stand das Polizeiauto und winkte mich raus. Polizist: Wissen sie warum wir sie anhalten? Ich: Nein P: Wieviel Benzin darf man den in Kanistern mitführen I. 240l in geeigneten Gefässen und gesichert. (was ich ja hatte) P Verdutzt wie ich drauf komme man darf nur 20l mitnehmen i: 20l sind nur bei Grenzübertritt die Regel Hab ihm dann die Bröschüre der WAPO gegeben die ich im Auto habe und er musste sich erstmal dort schlau machen. War dann ganz verdutzt als er mir recht geben musste.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#1160
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Die massgebende Behörde ist das ASTRA auf Bundes-Ebene und daran müssen sich alle Kantone halten. Darum hat das STVA Thurgau auch nicht einfach seine Meinung kundgetan, sondern ein Brief vom ASTRA zitiert. Dieses Schreiben ging auch an alle STVA's in der Schweiz, damit alle sich gleich verhalten.
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Richard En Gruess vom Bodensee |
#1161
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Frag doch einfach mal einen Trailerhersteller der 3650 Kg Trailer baut ob du den in der Schweiz zugelassen bekommst und ob du den dort legal bewegen darfst.
Es hat ja schließlich hier auch einiges an Zeit gedauert bis fast alle eingesehen haben das es in Deutschland auch legal funktioniert.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#1162
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Schöne Grüße, Ulli
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#1163
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ich dachte du meinst schon wieder das in der EU max. 3500kg sind. wir haben uns am Punkt verpasst.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#1164
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Würde ich nie tuen sowas: http://www.boote-forum.de/showpost.p...&postcount=412
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Schöne Grüße, Ulli
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#1165
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Bitte, all diejenigen die grundsätzlich nichts glauben wollen, auch bei sachlichen Informationen von Behörden und Ämtern weiterhin das Gegenteil behaupten .... bitte einfach diesen Eintrag überlesen / ignorieren. Danke
Für mich war die Antwort speziell in Bezug auf die 3'650kg zu wenig schwarz-weiss. Also habe ich nochmals nachgefragt. Frage: Zitat:
Zitat:
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Richard En Gruess vom Bodensee
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#1166
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Und was ist da jetzt so wichtig dran?
Wenn du einen Anhänger mit 4000 oder 6000 Kg Gesamtgewicht hast wird der auch zugelassen. Das Problem ist doch ob du den hinter dein Auto hängen darfst oder du einen LKW brauchst.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#1167
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es gibt auch Autos die eine Anhängelast von 3500 kg haben und eine Stützlast von 150kg wie wir in diesem Thröth schon gesehen haben. hinter diese darfst du dan einen 3650 k gesammtgewicht wiegenden Hänger hängen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#1168
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Ist mir schon klar.
Es ging aber doch jetzt um die Schweiz und ob man da Probleme mit 3650 Kg bekommen könnte. Oder bin ich jetzt auf nem falsche Pferd
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#1169
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Moment, das Hängerproblem ist ja endlich geklärt.
Aber wenn das Auto nur 3500 ziehen darf, ist dann nicht die tatsächliche Last auf 3500 Gewicht des Hängers insgesamt begrenzt? Gruß Volker |
#1170
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Kommt drauf an was im Fahrzeugschein vom Auto steht. Wenn da nur 3500 Kg steht sind das eben keine 3650 Kg.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#1171
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Dachte ich auch, aber den Beitrag meines Namensvetters "billi" verstehe ich anders.
Gruß Volker |
#1172
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So wie ich das jetzt verstanden habe und belehren lassen habe kann man das Auto auf 2 verschiedenen Wegen zulassen. Einmal auf deutscher Ebene, dann 3500 inkl. Stützlast und einmal auf europäischer Ebene, dann 3500 Kg + Stützlast.
Ich hoffe ich habe es richtig verstanden.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#1173
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Hi wenn ein Hänger der nicht angekuppelt ist, 3700 Kg wiegt und er dieses zulässige Gesamtgewicht hat ist das in D ok. Hängt er am Haken wiegt er nur noch 3500 kg und darf demzufolge von einem Fzg. das 5,5 t ziehen darf gezogen werden. 200 kg entfallen auf die Stützlast - wie hier schon hinreichen dargelegt wurde-. Die Fahrzeug muss allerdings eine entsprechende Stützlast eingetragen haben.
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Grüsse Wolf https://youtu.be/1nVDhYoYcqw?fbclid=...3FT_C1eHkOrkz0 https://www.youtube.com/watch?v=Xi4STXO9mnA |
#1174
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Zitat:
wenn Dein Hänger ein zul. Ges Gew. von 3,5 t hat ist das incl Stützlast und kann nirgendwo ander zugelassen werden. Hast Du einen Hänger mit einem höheren zu ges. Gew. ist das in den Pappieren und am Hänger vermerkt und wird dann auch entsprechend zugelassen. zu den 3,5t addiert sich dann die Stützlast. Ich finde es wichtig, dass wenn man mit der Beladung an die Grenze geht, die Achsen auch dafür konstruiert sind. Das ist Sicherheit für alle Beteiligten. Mein Hänger hat ein zul. Ges von 3850 kg. 350 kg wären Stützlast wenn mein Auto soviel dürfte. Allerdings wird das Überladen der Stutzlast erst ab 50% drüber etwas teurer. Fragt jetzt bitte nicht nach der Quelle.
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Grüsse Wolf https://youtu.be/1nVDhYoYcqw?fbclid=...3FT_C1eHkOrkz0 https://www.youtube.com/watch?v=Xi4STXO9mnA |
#1175
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Bei den unter F.1 eingetragenen 3650kg handelt es sich um die technsich zulässige Gesamtmasse (= Achslast + Stützlast). Im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs ist unter O.1 aber die technisch zulässige Anhängelast eingetragen. Die Anhängelast ist bei Zentralachsanhängern identisch mit der Summe der Achslasten, welche bei der Fahrzeugklasse O2 (das sind die Anhänger, die hinter einem PKW ohne durchgehende Bremsanlage gezogen werden dürfen) maximal 3500kg betragen darf. Also: F.1 = Gesamtmasse O.1 = Anhängelast Gesamtmasse und Anhängelast sind nicht identisch! Daher darf, wenn im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs unter O.1 3500kg eingetragen ist sehr wohl ein Zentralachsanhänger mit tatsächlichem Gesamtgewicht von 3650kg gezogen werden, solange höchszulässige Stützlast und höchstzulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs jeweils nicht überschritten werden.
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Schöne Grüße, Ulli |
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