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  #1201  
Alt 06.06.2014, 10:05
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vargtimmen vargtimmen ist offline
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Zitat:
Zitat von hp2sport Beitrag anzeigen
Nur Sigma ist der einzige Hersteller mit 3650 kg Gesamtgewicht, und somit können die 150 kg Stützlast abgezogen werden.

Da ich letztens auf der Waage war und bereinigte 3900 kg diese angezeigt hat, blieb mir nichts anderes übrig als diesen zu bestellen.
Damit müßte ich auf + 100 kg hinkommen, und das sollte mich auf dem weg durch Österreich, vor einem auferlegten Stop schützen.

Stimmt nicht!
Ruschmeier macht das auch! meiner hat 3850 kg zul Ges Gew.
Diese Trailer sind halt aus Stahl und damit etwas schwerer. Stellt sich die Frage was nun besser, Verwindungssteifer etc ist.
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  #1202  
Alt 06.06.2014, 10:52
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Zitat:
Zitat von vargtimmen Beitrag anzeigen
Stimmt nicht!
Ruschmeier macht das auch! meiner hat 3850 kg zul Ges Gew.
Diese Trailer sind halt aus Stahl und damit etwas schwerer. Stellt sich die Frage was nun besser, Verwindungssteifer etc ist.
Der von Dir zitierte Betrag von hp2sport ist bereits über ein Jahr alt.
Wenn Du den ganzen Trööt weiter liest wirst Du sehen, dass eigentlich lange alles geklärt und gesagt wurde.
Auch, das es halt mehrere Hersteller gibt, die Trailer über 3500 KG Gesamtmasse legal herstellen und vertreiben.


PS:
Meines Wissen nach werden die Ruschmeier-Trailer in der Schweiz unter dem Namen Stüssi vermarktet.
Daher sollte der Hersteller hierzu auch konkrete Auskünfte geben können, da seine Trailer nachweislich ebenfalls oberhalb der 3,5er-Grenze legal unterwegs sind....
__________________
Gruß - Georg
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  #1203  
Alt 06.06.2014, 10:57
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sorry viel mir auch gerade auf-mein Mailer hat mir das Thema präsentiert und da habe ich zu schnell geantwortet.
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  #1204  
Alt 10.06.2014, 08:27
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Das Problem in der Schweiz ist nicht nur das Bussgeld, sondern die Gefahr, stillgelegt zu werden. Die Praxis sieht so aus:
- Bei Ueberschreiten der Stützlast fährst du nicht mehr weiter. Konkret waren es bei einem Kameraden 105 statt 100 kg.
- Bei Ueberschreiten des Gesamtgewichtes schaut sich der Polizist meist (nicht immer) die Achsen an. Wenn diese das Uebergewicht verkraften, lässt er dich meist (nicht immer) weiter fahren. Diese Handhabung ist Idiotie, aber Praxis.

Aus diesem Grund haben viele CH Unternehmer einen Hänger, dessen Achsen etwas mehr als das Gesamtgewicht tragen. Z.B. 2 Achsen à 2 to, Gesamtgewicht des Hängers aber nur 3.5 to. So können sie meist (nicht immer) mit 3.6 oder 3.7 to weiter fahren.

Auf die Gefahr hin zu langweilen: kein CH Polizist akzeptiert einen Hänger mit mehr als 3.5 to Gesamtgewicht (Achslast plus Stützlast). Ein Zugfahrzeug ohne durchgehende Bremse darf in der CH maximal einen Hänger von 3.5 to ziehen. Und wenn der Hänger für 100 to zugelassen ist, der Polizist beharrt auf 3.5 to. Und wenn der Hänger für 100 km/h zugelassen ist, der Polizist beharrt auf 80 km/h. So einfach.

Die Auslegung der Toleranzen in einer Verkehrskontrolle sind reine Willkür. Man kann sich also nicht darauf verlassen, mit 3.65 to nur die Busse zu bezahlen und weiter fahren zu können. Eine Stillegung ist durchaus im Bereich des Möglichen.
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  #1205  
Alt 10.06.2014, 09:53
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Zitat:
Zitat von Lenovo Beitrag anzeigen
Und wenn der Hänger für 100 km/h zugelassen ist, der Polizist beharrt auf 80 km/h. So einfach.
.
Die deutsche 100er Zulassung gilt auch nur auf deutschen Straßen.

Gruß

Volker
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  #1206  
Alt 10.06.2014, 16:16
Lenovo Lenovo ist offline
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...ebenso wie die >3.5 to. Zumindest beurteilt das jeder Polizist so, ob zu Recht oder Unrecht ist ein anderes Thema.
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  #1207  
Alt 10.06.2014, 16:46
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Stephan123 Stephan123 ist gerade online
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Hast du das schon ausprobiert mit 3650 KG und dem Polizisten, oder kennst du etwa alle Polizisten in der Schweiz.
__________________
Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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  #1208  
Alt 10.06.2014, 17:35
kurz kurz ist gerade online
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Hallo
Ich habe eben heute versucht rauszukriegen, wo im Gesetz geregelt ist, was mit zu grosser Stützlast passiert.
Ergebnis: Es ist gar nicht geregelt. Kein Bussgeld möglich, geht allenfalls grad zum Richter. Netterweise aber auf jeden Fall abzüglich Messrabatt von 3%... Rechne mal: Bei bspw. 50kg Stützlast 3% überschreiten...

Dass die Stützlast dem Zugwagen zugerechnet werden muss, wusste er, aber er meinte, dass sie auch dem Hänger zugerechnet werden müsse.

Da es ein sehr einvernehmliches Gespräch war und die Polizei ja selber auch darunter leidet, dass die Gesetze teilweise unüberschaubar, kompliziert und teilweise auch zur Sinnlosigkeit mutieren, will er sich der Sache annehmen und bericht.
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  #1209  
Alt 10.06.2014, 18:28
Never Dead Ned Never Dead Ned ist offline
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Zitat:
Zitat von Lenovo Beitrag anzeigen
...ebenso wie die >3.5 to. Zumindest beurteilt das jeder Polizist so, ob zu Recht oder Unrecht ist ein anderes Thema.
Aber auch das nur maximal ein mal. Wenn der Polizist jemanden zu Unrecht angehalten und still gelegt hat, dann geht das mit der Beschwerde seinen üblichen Gang. Und danach wird ihm mitgeteilt, dass auch die 3650 KG legal sind. Und das ganze passiert vielleicht auch noch ein paar mal an anderer Stelle einem anderen Kollegen und dann hat es sich rumgesprochen.
Sollten sich Beschwerden wegen zu Unrecht stillgelegten Gespannen häufen, wird es eben bei den entsprechenden Stellen Rundbriefe geben, die auf die richtige Gesetzeslage hinweisen.
Also insgesamt kann es vielleicht ein paar mal vorkommen, aber letzten Endes werden sich auch alle Polizisten vorsätzlich nicht über geltendes Recht hinwegsetzen. Egal ob in Deutschland oder der Schweiz.
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  #1210  
Alt 10.06.2014, 21:23
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Wer sagt, dass in der CH mehr als 3.5 to erlaubt sind?

Bisher haben wir sich widersprechende Aussagen von Seiten Behörde bzgl. Anhängerzulassung mit >3.5 to. Fazit: niemand weiss, ob ein Hänger samt Stützlast mehr als 3.5 to haben darf oder nicht.

Wir haben kein Aussage, welche den Schluss zulässt, dass ein Zugfahrzeug ohne durchgehende Bremse mehr als 3.5 to ziehen darf. Gerne lasse ich mich da belehren.
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  #1211  
Alt 10.06.2014, 21:27
Lenovo Lenovo ist offline
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Volker, das stimmt natürlich so nicht. In Frankreich darfst du 110 km/h mit Hänger fahren, wenn gewisse Parameter erfüllt sind. Da braucht es nicht mal die deutsche 100er Genehmigung.
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  #1212  
Alt 11.06.2014, 00:04
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Zitat:
Zitat von Lenovo Beitrag anzeigen
Wir haben kein Aussage, welche den Schluss zulässt, dass ein Zugfahrzeug ohne durchgehende Bremse mehr als 3.5 to ziehen darf. Gerne lasse ich mich da belehren.
Wir haben es sogar schwarz auf weiß für jeden nachlesbar in der VTS. Siehe auch Beitrag 1135.
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Schöne Grüße,
Ulli
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  #1213  
Alt 11.06.2014, 00:06
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Zitat:
Zitat von Lenovo Beitrag anzeigen
Volker, das stimmt natürlich so nicht. In Frankreich darfst du 110 km/h mit Hänger fahren, wenn gewisse Parameter erfüllt sind. Da braucht es nicht mal die deutsche 100er Genehmigung.
Natürlich stimmt es genau so: Die 100-km/h-Zulassung ist eine nationale deutsche Regelung, basierend auf einer nationalen deutschen Rechtsverordnung. Dass es gleiche oder ähnliche Regelungen in anderen Staaten gibt ändert an dieser Aussage rein gar nichts.
__________________
Schöne Grüße,
Ulli
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  #1214  
Alt 11.06.2014, 05:28
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Bei genauem Lesen des Beitrages 1135 stellen sich mir mehr Fragen, als dass solche beantwortet werden. Den zwingenden Schluss, dass ein Zugfahrzeug mehr als 3.5 to ziehen darf, kann ich nicht ziehen.
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  #1215  
Alt 11.06.2014, 10:03
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Zitat:
Zitat von Lenovo Beitrag anzeigen
Bei genauem Lesen des Beitrages 1135 stellen sich mir mehr Fragen, als dass solche beantwortet werden. Den zwingenden Schluss, dass ein Zugfahrzeug mehr als 3.5 to ziehen darf, kann ich nicht ziehen.
Zeig mir die Stelle in VTS oder VRV, die das verbietet
__________________
Schöne Grüße,
Ulli
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  #1216  
Alt 11.06.2014, 13:21
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Nein, zeige ich dir nicht. Ist auch nicht nötig, denn es gilt im Strassenverkehrsgesetz der Grundsatz, dass nur das erlaubt ist, was im Gesetz als erlaubt beschrieben ist. Was nicht als erlaubt beschrieben ist, ist verboten. Das macht grundsätzlich Sinn, denn das Gesetz kann nicht jede zukünftige Konstruktion erahnen und vorsorglich verbieten.

Also muss die Vorgehensweise eine andere sein: zeige mir die Stelle, wo über 3.5 to erlaubt sind. Sehr gerne würde ich eine ebensolche finden...
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  #1217  
Alt 11.06.2014, 13:51
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Zitat:
Zitat von Lenovo Beitrag anzeigen
Nein, zeige ich dir nicht. Ist auch nicht nötig, denn es gilt im Strassenverkehrsgesetz der Grundsatz, dass nur das erlaubt ist, was im Gesetz als erlaubt beschrieben ist. Was nicht als erlaubt beschrieben ist, ist verboten. Das macht grundsätzlich Sinn, denn das Gesetz kann nicht jede zukünftige Konstruktion erahnen und vorsorglich verbieten.

Also muss die Vorgehensweise eine andere sein: zeige mir die Stelle, wo über 3.5 to erlaubt sind. Sehr gerne würde ich eine ebensolche finden...
Schon nachvollziehbar. ABER: Ist es denn irgendwie logisch, die Stützlast bei 2 Fahrzeugen auf die Achslast zu rechnen?
Angenommen folgendes Problem tritt auf:
Hinterachse des Zugfahrzeuges ist wegen der Stützlast überladen (zu viel Gepäck sonst im Kofferraum). Busse

Im angehängten Zustan ist die Achse des Hänger im erlaubten Rahmen.
Wird abgekoppelt und die Stützlast dazuaddiert, wäre quase die Achse des Hängers überladen. Also 2. Mal Busse, 2 Mal Busse für das selbe Vergehen. Keine Ahnung was ein Richter das sagen täte, aber komisch wärs also schon. Eine Klärung täte eindeutig Not!!!
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  #1218  
Alt 11.06.2014, 13:59
Lenovo Lenovo ist offline
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Völlig falscher Ansatz. Du fragst nach Logik. Die kann, muss aber keineswegs dahinter stecken.

Klärung täte Not für die Frage, ob der Herr Wachmeister richtig handelt, wenn er keinen Hänger über 3.5 to duldet.
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  #1219  
Alt 11.06.2014, 14:19
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Zitat:
Zitat von Lenovo Beitrag anzeigen
Völlig falscher Ansatz. Du fragst nach Logik. Die kann, muss aber keineswegs dahinter stecken.

Klärung täte Not für die Frage, ob der Herr Wachmeister richtig handelt, wenn er keinen Hänger über 3.5 to duldet.
Sag mal , wie oft noch ? Kuppel doch einfach deinen Trailer an und fahre von Polizeiwache zu Polizeiwache und frag da mal nach ! Wenn das nicht reicht kannst du doch solange auf der Autobahn hin und herfahren bis sie dich anhalten ! Nur so wirst du es rausfinden 😜😜
__________________
Gruß Thomas S

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  #1220  
Alt 11.06.2014, 14:50
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Ich habe nun ein sehr aufschlussreiches Telefonat mit einem sehr freundlichem Herren des ASTRA geführt. Zunächst wies er auf das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 hin, das den internationalen Verkehr in den Vertragsstaaten (zu denen sowohl Deutschland als auch die Schweiz gehören) ausdrücklich erlaubt, sofern das Fahrzeug den Bau- und Ausrüstungsvorschriften im Zulassungsland entspricht und die in Anhang 5 des Übereinkommens festgelegten Mindestanforderungen erfüllt. Wir mussten dann aber feststellen, dass letzteres uns da einen Strich durch die Rechnung macht, denn in Nr. 14 Kapitel I Anhang 5 des Übereinkommen über den Straßenverkehr heißt es

Zitat:
Die Betriebsbremse muss über die Betriebsbremse des Zugfahrzeugs betätigt werden können; wenn jedoch die höchste zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg (7700 Pfund) nicht übersteigt, darf die Betriebsbremse so ausgestaltet sein, dass sie während der Fahrt durch die blosse Annäherung des Anhängers an das Zugfahrzeug betätigt wird (Auflaufbremse).
Das Übereinkommen über den Straßenverkehr fällt also als Rechtsgrundlage aus, denn die Anhänger um die es hier geht haben mehr als 3500kg hochstzulässige Gesamtmasse und somit wäre eine Auflaufbremse nicht mehr zulässig. (Zur Erinnerung: Die Stützlast bleibt bei Zentralachsanhängern nur bei der Klasseneinteilung, in diesem Fall in die Klasse O2, unberücksichtigt. Für die Gesamtmasse/das Garantiegewicht gilt jedoch immer Gesamtmasse = Achslast + Stützlast.)

Grundlage für die Einfahrt in die Schweiz kann demnach tatsächlich nur sein, dass ein solcher Anhänger auch in der Schweiz zulässig ist. Besagter Mitarbeiter des ASTRA hat sodann die rechtlichen Grundlagen, die ich unter anderem in den Beiträgen 411, 412 1121, 1135 zitiert habe, so umfänglich in jedem Punkt bestätigt, man könnte meinen er hätte von hier abgeguckt Da ich als juristischer Laie in der Lage war, dies vorher genauso, ohne Hilfe und durch schlichtes Lesen der zutreffenden Rechtsvorschriften abzuleiten, kann man die Rechtslage wohl guten Gewissens als eindeutig bezeichnen.

Weiterhin wies er mich noch auf folgende Punkte hin:
  • Der Fahrzeugführer muss im Besitz eines Führerscheins für die entsprechende Fahrzeugkategorie sein (mindestens BE). Bei der Gelegenheit habe ich gelernt, dass die "neuen" Führerscheinklassen, die wir umgangssprachlich immer EU-Führerscheinklassen nennen, gar nicht auf dem Mist der EU gewachsen sind, sondern bereits im (internationalen) Übereinkommen über den Straßenverkehr (siehe Anhang 7) aufgelistet sind.
  • Da das Gesamtgewicht des Anhängers 3500kg übersteigt wird die Schwerverkehrsabgabe fällig. Die Autobahnvignette genügt dann nicht mehr.
  • Gemäß Art. 91 VRV gilt für "Fahrzeuge, die einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht (Art. 7 Abs. 4 VTS) von mehr als 3,5 t mitführen" das Sonntagsfahrverbot.
Die eindeutige Rechtslage, zusammen mit der Bestätigung des ASTRA genügt mir jetzt auch gegenüber den letzten Unkenrufen. Ich werde in Zukunft unbesorgt durch die Schweiz tuckern. Und wenn der Mensch mit dem Denkbrett es nicht glauben möchte, dann darf er sich gerne auf den Kopf stellen; det is mir nu egal Alternativ gibt es (natürlich auch für alle anderen, die nochmal eine unabhängige Bestätigung haben möchten) auch die Möglichkeit dieses Kontaktformular zu verwenden, über das der besagte, freundliche Kontakt zum ASTRA zustande gekommen ist.

Vielen Dank also nochmal an das ASTRA für diese umfassende und freundliche Beratung
__________________
Schöne Grüße,
Ulli
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Alt 11.06.2014, 18:42
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So, damit das hier mal vorangeht, wir sind ja immer noch nicht bei #1500.

Ihr mir euren seltsamen Gewichtsproblemen, andere verschwenden da weniger Gedanken.


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  #1222  
Alt 11.06.2014, 20:28
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Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen
So, damit das hier mal vorangeht, wir sind ja immer noch nicht bei #1500.

Ihr mir euren seltsamen Gewichtsproblemen, andere verschwenden da weniger Gedanken.


Wobei der Sattelauflieger jetzt ganz neue Dimensionen auftut in dieser Diskussion....
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  #1223  
Alt 11.06.2014, 22:05
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Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen
Ihr mir euren seltsamen Gewichtsproblemen,
Nachdem ich letzte Woche die 37 Farbschichten, die mein Vorgänger auf dem Z-Antrieb hinterlassen hat, entfernt habe, hat sich mein Gewichtsproblem eigentlich auch erledigt. Die ganze Mühe umsonst...
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Schöne Grüße,
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  #1224  
Alt 11.06.2014, 22:17
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Wie dem auch sei.... da Ihr Trailerexperten ja gerne durch halb Europa kurvt (mit meinen Boot geht das nicht), lade ich Euch ab dem 1250ten Beitrag ein, bei mir, auf einen nicht trailerbaren Boot mitzufahren. Ich hab dann auch genügend Wasser für Euch "Trucker" an Bord...
__________________
Gruss

Matthias

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  #1225  
Alt 12.06.2014, 00:59
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Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen
Wobei der Sattelauflieger jetzt ganz neue Dimensionen auftut in dieser Diskussion....
Rechne mal die Stützlast raus, dann passt das schon.


Zitat:
Zitat von uhx Beitrag anzeigen
Nachdem ich letzte Woche die 37 Farbschichten, die mein Vorgänger auf dem Z-Antrieb hinterlassen hat, entfernt habe, hat sich mein Gewichtsproblem eigentlich auch erledigt. Die ganze Mühe umsonst...
Siehst du, all die Recherchen-Mühe umsonst , aber nochmals danke dafür.

Zitat:
Zitat von wormdorm Beitrag anzeigen
Wie dem auch sei.... da Ihr Trailerexperten ja gerne durch halb Europa kurvt (mit meinen Boot geht das nicht),
Stell mir das passende Zugfahrzeug zur Verfügung und ich ziehe das Teil zu meinem persönlichen Gebrauch nach Urla.
Mußt aber noch Ägäis AF drauf machen.

Zitat:
Zitat von wormdorm Beitrag anzeigen
lade ich Euch ab dem 1250ten Beitrag ein, bei mir, auf einen nicht trailerbaren Boot mitzufahren. Ich hab dann auch genügend Wasser für Euch "Trucker" an Bord...
Ich glaube, wenn alle dein Angebot annehmen, bekommst du Gewichtsprobleme.
Fang schon mal an, innen AF zu streichen, obwohl aufgrund des Wasser-Angebots mußt du wir keine allzu großen Sorgen machen.
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