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...wenn jedoch die höchste zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg (7700 Pfund) nicht übersteigt, darf (sinngemäss) eine Auflaufbremse verbaut sein.
Ich lese das so, dass über 3.5 to keine Auflaufbremse verbaut sein darf. Ergo: ein Hänger mit mehr als 3.5 to und Auflaufbremse ist verboten. Also nix mit 3.65 to. |
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Die Sache mit der Schwerverkehrsabgabe ist interessant. Wenn denn ein Hänger mit 3.65 to und Auflaufbremse zulässig wäre, würde die Schwerverkehrsabgabe fällig. Soviel ich weiss, muss man hierfür im Auto ein Gerät eingebaut haben, welches die gefahrenen Km misst. Hat man das nicht, ist man so richtig illegal.
Aber eben, ich lese die Sache so, dass eh kein Hänger über 3.5 to und Auflaufbremse zulässig ist. |
#1228
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Zitat:
Das kilometerabhängige Gerät ist die Go-Box in Österreich. Gruß Axel |
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Zitat:
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Schöne Grüße, Ulli |
#1230
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Ok, hab nochmal drüber nachgedacht. Vielleicht liegt hier wirklich einfach nur Missverständnis darüber vor, was das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 ist.
Das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr regelt den internationalen Verkehr von Fahrzeugen. Es gibt Mindestanforderungen vor, die Fahrzeuge im internationalen Verkehr zwischen den Unterzeichnerstaaten erfüllen müssen. Es macht aber keinerlei Vorgaben darüber, was die Vertragsstaaten an nationalen Bau- und Ausrüstungsvorschriften für den nationalen Verkehr erlassen dürfen. Was heißt das?
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Schöne Grüße, Ulli |
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Zitat:
für manche ist es einfach nur eine Art Beschäftigungstherapie, andere durch Mutmaßungen und Verallgemeinerungen zu verunsichern.
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Gruß - Georg Geändert von gbeck (12.06.2014 um 16:18 Uhr) Grund: Tippfehler |
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Mag sein, dass Anhänger anders gehandhabt werden als Lastwagen. Die Schweizer Lastwagen haben keinesfalls einen Zettel, sondern ein Gerät, welches insbesondere die km misst. Ob noch weitere Parameter gemessen werden, weiss ich nicht. Basierend auf dem Gemessenen wird dann die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (so der volle Namen) erhoben.
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#1233
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Ja Ulli, der Hänger darf benutzt werden, das ist ausser Frage. Ob ein Zufahrzeug mehr als 3.5 to ziehen darf, ist ein ganz anderes Thema. Auf Grund der in diesem Thread genannten Infos komme ich zum Schluss, dass es in der CH verboten ist.
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Zitat:
Was in den Papieren steht ist entscheidend. wen in den Trailerpapieren steht: Achslast 3500 kg Aufliegelast 150 KG gesammtgewicht 3650 KG ist der Trailer mit 3650 KG legal wenn in den Fahrzeugpapieren steht. anhängelast 3500 kg Aufliegelast 150KG dann ist der Zug komplett erlaubt. nachdem die Schweiz as EU-recht akzeptiert hat ist dies auch in der Schweiz erlaubt.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#1235
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Gruss Matthias Sommer, Sonne, Boot |
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Für alle anderen: Art. 8 Abs. 3 VTS: Zitat:
Zitat:
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Schöne Grüße, Ulli |
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Hast du schon mal nem armen Rentner ins Portemonnaie geschaut.
Zitat:
Gibt keins, bis Triest schaff ich das, dann mit der Fähre nach Çeşme und ab dort hab ich Narrenfreiheit. Mit unserer Rumblödelei und dem ungläubigen Lenovo schaffen wir wohl doch noch die #1500.
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer
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#1238
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[QUOTE=herrmic;
Mit unserer Rumblödelei und dem ungläubigen Lenovo schaffen wir wohl doch noch die #1500.[/QUOTE] Da hab ich keinen Zweifel! 1500 sind ja nur das Zwischenziel für höhere Spähren...........
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Gruss Matthias Sommer, Sonne, Boot |
#1239
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Zitat:
Da sollte man doch so einem kleinen aufsässigen Bergvolk mindestens 500 Zusatzbeiträge gönnen.....
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Gruß - Georg
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#1240
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Zitat:
Hallo, Du hast Recht in Bezug auf den Güterverkehr. Bei uns Urlaubern sieht es aber anders aus, da gibt es Pauschalen: Für uns Transit-Urlauber (schwere Womo oder Wohnwagen) ist die Schwerlastabgabe in der Schweiz meist mit dem Zettel der günstigste Weg. Man zahlt einmal die Gebühr von 32,50 CHF und darf dann 10 Tage in dem Jahr fahren. Diese 10 Tage müssen dann vor Fahrtantritt im Zettel eingetragen sein. Das gleiche gibt es für die "Sachtransport-Anhänger über 3,5t". Hier richtet sich der Abgabensatz nach der Anhängelast (pro 100kg) des Zugfahrzeuges (Zitat ADAC). Gruß Axel |
#1241
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Volker, ich lese das ganz und gar nicht so. Deine Interpretation ist in meinen Augen Wunschdenken.
Danke Axel, habe ich nicht gewusst. Bleibt die Frage: Darf ein Auto 3.65 to ziehen? Wenn ja - was ich nicht glaube - wird die Abgabe fällig? |
#1242
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Mein Sigma 3650 ist heute fertig geworden, nächsten Mittwoch hole ich ihn ab
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Gruß Jörg |
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Zitat:
Interessanter Thread Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#1245
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also ich hatte mich ja zurückgehalten,
hier sind ja menschen echt mehr als beratungsresistent.... torsten, den sein auto 3650kg ziehen darf, schlag mal die Bedienungsanleitung mit datenblatt auf, wenn dort 3500kg Anhängelast steht darfst du das zzgl. stützlast ziehen. viele grüße torsten |
#1246
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Nur mal so in die Runde,
macht doch mal Bilder von Euren Gespannen .....
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Schöne Grüße Oli Wer nichts ausgibt kann auch nichts Sparen |
#1247
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Terracan mit 26er Drago auf 3500kg Wick Trailer
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Wer Rechtschreibfehl findet darf sie behalten |
#1248
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na, hier....
die rumpfumspannenden gurte mal wegdenken, deswegen stehen wir ja auch dort, der weg dorthin war sehr holperig und uneben....
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Wir haben doch schon so einen Trööd..
haben wir nicht schon so einen Gepanntrööd ?? Wäre ja Quatsch jetzt hier wieder anzufangen,hier gings doch eigentlich um Trailer mit höchster Zuladung
http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=51235 guck doch mal hier...
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#1250
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Naja, man könnte die Fotos hier ja auf Gespanne über 3,5t beschränken
Wär schon interessant, und man müsste nicht lange in dem Riesen-Gespann-thread suchen. Gruss Mike |
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