#1251
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ja das weiß ich doch, ich wollte auch nicht irgendwelche Gespanne sehen sondern nur die die sich hier in diesem Trööt einen solchen Hänger gekauft haben, werden ja nicht so viele Bilder werden oder ???
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Schöne Grüße Oli Wer nichts ausgibt kann auch nichts Sparen |
#1252
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Um also dem Missverständnis vorzubeugen: In diesem Thread geht es um Trailer, die legal eine zulässige Höchstmasse von mehr als 3500 kg haben und von einem PKW gezogen werden dürfen. Nicht von Interesse sind Trailer mit einer höchstzulässigen Masse von bis zu 3500kg. Auch nicht von Interesse sind überladene Trailer. Dazu wäre es bei den entsprechenden Bildern dann auch interessant ein paar Eckdaten dazuzuschreiben wie eben zulässige und tatsächliche Höchstmasse, Stützlast, Anhängelast.
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Schöne Grüße, Ulli
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#1253
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na gut..
So ,dann hier Sea Ray 265 mit Vollausstattung,Teak,Bugstrahl etc.. auf Sigma Ultralight.Trailer 480 kg , abgekuppelt 3510 kg,mit Anker und Batterien und ca 40-50 ltr im Tank .Komplettgewicht ohne Anker u Kette 3670 kg. Der Trailer läuft absolut gut ,in Verbindung mit Touareg u. Luftfederung. Nur mal nebenbei erwähnt muß der Trailer jetzt jährlich zur HU !
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#1254
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Wieso muss der jährlich zur Hu?
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#1255
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Weil er eben über 3,5 to zul Gesamtgewicht hat ...
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#1256
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Geregelt ist das in §29 StVZO. Die Prüfintervalle stehen in der Anlage VIII zur StVZO, Punkt 2.1.5.3: Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 t ≤ 10 t: 12 Monate.
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Schöne Grüße, Ulli |
#1257
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dann hier die Daten von uns:
incl. Stützlast 3790 kg - 140kg Stützlast = 3650 Trailergewicht auf der gleichen Waage nachgewogen 480kg 100l Sprit, fahrfertig mit 20kg Anker und 8m Kette, zusätzlichem Heckanker. Zum Glück haben wir uns für den größeren Trailer entschieden mit mehr Zuladung. richtig, für den tüv gilt dann leider nicht die Ausnahme, sondern hier leider die stvzo- leider-, aber die paar euro kann ich auch noch entbehren.... Viele Grüße Torsten |
#1258
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#1259
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Wie schaut's eigentlich mit der Führerscheinregelung aus? Darf Mann 3650kg noch mit den BE ziehen? Weiß das wer? Bin leider knapp am alten Dreier vorbei gerutscht! [emoji22]
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#1260
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BE wird wohl nichts mehr werden braucht man wohl C1E. http://www.tuev-nord.de/de/fuehrersc...-b-be-8726.htm Zitat: einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg Für Zugkombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 3500 kg zulässiger Gesamtmasse ist die Klasse C1E erforderlich.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#1261
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Klingt doof, ist auch so
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Schöne Grüße, Ulli
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#1262
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3800kg ist nur erlaubt, wenn die Anhängelast von 3500kg nicht überschritten wird. Folglich müsste die Stützlast 300kg betragen; eine entsprechende Auflaufeinrichtung und ein geeignetes Zugfahrzeug vorausgesetzt. Solange der Anhänger in der Klasse O2 zugelassen ist und die Stützlast nur 150kg beträgt, ist die Antwort also: Nein, das darf er nicht.
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Schöne Grüße, Ulli |
#1263
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Die Frage ist ja dann: Wieviele haben eingentlich den alten 3er oder die Klasse C1E, die jetzt mit mehr als 3500kg zlGg rumfahren.
Es wird bestimmt einige hier geben, die sich den gedanken gemacht haben den Ultralight wegen der reserven zu holen, aber nur die Klasse BE haben so wie Tschinkefraeser.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#1264
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Nein! Anhängelast 3500 kg + Stützlast 150 kg = 3650 kg ! Dann ist Feierabend
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#1265
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hast du den passenden Führerschein ?
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#1266
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#1267
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Das habe ich schon vor einem Jahr hier thematisiert, Beitrag #201 Zitat:
Aber vor einem Jahr war die Zeit noch nicht reif für eine Ausweisfrage.
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Richard En Gruess vom Bodensee |
#1268
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jetzt wird es einige Wundern, dass man den Trailer mit BE nicht mal leer bewegen darf da die zulässige gesammtmasse >3500kg liegt darf er auch nicht bewegt werden wenn er tatsächlich drunter liegt. Dafür benötigt man zwingend C1E (oder alte Klasse 3)
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#1269
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So hab meinen Ultralight auch zugelassen das mit dem einem Jahr TÜV IST natürlich richtig auch wenn ich da vorher nicht dran gedacht habe.
Führerschein ist eh kein Thema da Klasse 2+3 vorhanden sind. Bin mal gespannt wie das Boot mit auf den neuen Trailer passt sprich wie es aussieht, habe den Trailer extra einen halben Meter länger bestellt. Das Gewicht werde ich dann nach der ersten Wägung einstellen, Bilder natürlich auch.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#1270
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viele grüße torsten |
#1271
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könnte man jetzt mal fiktiv aufrechnen und sehen.... viele grüße torsten der übrigens legal fährt, da er für alles was Räder hat einen Führerschein hat. |
#1272
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Wenn der Trailer mit dem größeren zulässigen Gesammtgewicht eingetragen ist, dann ist es nicht nur Übergewicht sondern auch "Fahren ohne Führerschein" wenn man nur mit BE unterwegs ist. die Fuhre bleibt dann an Ort und Stelle stehen. Bei einem Unfall wirds dann ganz lustig.
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#1273
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150kg mehr von 3650kg; ca. 4% = € 30.- 300kg mehr von 3500kg; ca. 8,5% = € 80,- + 1 Punkt viele grüße torsten
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#1274
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ich meinte die Erweiterung auf C1E, die liegt so +/-2000 euro, zudem würde es manchen mal guttun wieder etwas Fahrschule zu besuchen ..... grins viele grüße torsten |
#1275
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Diskussionsthread - 3,5t Trailer mit höchster Zuladung gesucht
Der alte Alutrailer ist 10m lang und hat beim ersten Wiegen 650 KG gehabt was der jetzt aktuell wiegt kann ich nicht sagen, aber ich komme um 300KG näher an die Legalität.[emoji41][emoji41][emoji41]
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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