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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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dieses Problem wird sicher auch andere noch betreffen, oder auf einige zukommen, allerdings konnte ich auch nach intensiver Suche keine klaren Zeilen in irgendwelchen Vorschriften finden.
Es scheint sich hier wirklich nur um eine Empfehlung, einen Rat des ADAC und ÖAMTC zu handeln .... ![]() ![]() http://www.adac.de/infotestrat/repar...cePageId=47957
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#27
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Vielleicht hätte Fred es mit einer vorschriftsmäßigen, kroatischen Zulassung des Anhängers einfacher. HIER
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Gruß vom Oberrhein. ![]() |
#28
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Die Zulassungsstelle als Verwaltungsbehörde ist Herr des Verfahrens, eine Zulassung bedingt eine gültige HU. (daher wird bei der Zulassung die HU-Plakete auch durch die Zulassungsstelle vergeben) Mangels ausreichender eigener Sachkenntnis verlagert die Zulassungsstelle die HU-Kontrollen aber auf einen Dritten (hier Prüforganisationen). Sollte eine Polizeikontrolle (Ausführungsorgan) eine abgelaufene HU erkennen, wird sie einen Mängelbericht erstellen (de Facto im Auftrage der Zulassungsstelle) und unter Fristsetzung die Vorführung zur HU anordnen. (alternativ Anzeige (§ 29 StVZO) erstatten, je nach Fristüberschreitung Verwarnungs- oder Bußgeld) In vorliegendem Falle hatte die Zulassungsstelle selber Kenntnis über fehlende HU erlangt (durch den Antragsteller) und den Mängelbericht unter Fristsetzung zugestellt. Lösung: Zulassungsstelle anschreiben und beweisen, daß das Fahrzeug vor Ausreise gültige HU hatte, bisher im Ausland verblieb und erklären, daß bei Wiedereinreise die HU direkt nachgeholt wird (Beweisersatz: eidesstattliche Erklärung). Aber: Weltenbummler, die sich jahrelang an unterschiedlichen Orten (Städte/Länder/Kontinente) jeweils kurzfristig aufhalten, sind etwas anderes, als der dauerhafte stationäre Aufenthaltsort an einem Platz – hier wäre eine Ummeldung nach Landesrecht notwendig. Gruß Axel |
#29
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Wo liegt das Problem?
Pack den Trailer auf einen Trailer, zerr die ganze Fuhre nach D zur nächsten TÜV-Prüfstelle, lass dort den Trailer prüfen und... ende des Märchens. Robin
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden. ![]() |
#30
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ich dachte das Problem liegt darin, dass Fred keine Lust hat, ihn mal eben, bzw. alle 2 Jahre hier hin zu bringen, nur damit er die Plakette kriegt. Für den Transport zum TÜV kann er ein 5-Tage Kennzeichen bekommen, da braucht er keinen 2. Trailer.
Als Sportgerät ist der Trailer zwar versicherungsfrei, aber doch nicht frei von der TÜV-Pflicht. Sollte ich mich da irren? LG Cabrio
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Lasst uns das Klima wandeln
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#31
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Da die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden (verbotene Fernzulassung). Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden. Allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich.
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Gruß Heinz, ![]() |
#32
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Es erfüllt mich mit einem Glücksgefühl, wenn ich helfen kann!
![]() Willy |
#33
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Der Bootsanhänger ist als Spezialanhänger zum Transport von Sportgeräten zu betrachen und ist demnach zulassungsfrei ! (FZV §3,Abs.2e) Keine Zulassungspflicht = keine TÜV-Pflicht. Er unterliegt lediglich der Kennzeichenpflicht. Das Gerät muss natürlich verkehrssicher sein.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#34
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Aha!
WIKIPEDIA sagt aber: Seit 1992 wird eine eigene Zulassung mit einem grünen Kennzeichen verlangt. Bei der Zulassung ist sowohl eine ABE als auch ein Prüfbericht nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorzulegen. Also HU alle 2 Jahre. Alles andere wäre mir neu, meine Trailer mußten bislang immer alle 2 Jahre zur HU Die Ausführungen von Giligan trafen meines wissens nur bis zur Änderung 1992 zu
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Gruß Heinz, ![]() |
#35
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Gruß Willy |
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#37
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Fred, bitte nicht falsch verstehen, aber mir wäre es wirklich völlig neu, dass Bootstrailer NICHT mehr zur HU müßen.
Ich habe hierzu meine Zulassungsstelle angerufen: Klare Ansage: Ohne HU keine Zulassung. Zugelassene Trailer müßen alle 24 Monate zur HU, sonst drohen Bußgeld und Punkte in Flensburg. Interessant zum Thema vielleicht diese Forumsdiskussion: http://www.motor-talk.de/forum/teure...-t2545887.html
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Gruß Heinz, ![]() |
#38
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Hallo,
gibt es denn keinen Tüvprüfer hier im Forum der demnächst in Kroatien Urlaub macht? Die schauen doch sowieso nur ob die Lichter gehen, das Zugmaul nicht ausgeschlagen ist und dann noch eine Sichtkontrolle der Bremse und fertig. Bernd |
#39
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Ja klar sind sie in D Zulassungsfrei und steuerbefreit und nicht versicherungspflichtig, aber sie haben ein amtl. Kennzeichen und sind Fahrzeuge im Sinne der Verordnung und unterliegen damit noch anderen Pflichten wie zb Paragraf 29 StVZO u.s.w. aber nach längerem Standortwechsel unterliegen sie ja den Zulassungsgesetzen im jeweiligen Land .... Und der Standortwechsel ist anzugeben.
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#40
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Prüfungen gem Para. 29 dürfen nur an angemeldeten Prüfplätzen durchgeführt werden , die ein paar Bedingungen erfüllen müssen, dazu gehört auch dass diese in D sind. MfG Tobias |
#41
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#42
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Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen. § 4 Abs. 2 Nr.3 FZV ... Anhänger nach § 3 Abs. 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d und e § 3 Abs. 2 S.1 Nr. 2e FZV ... Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten Fazit: Dein Trailer braucht alle zwei Jahre die HU
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#43
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WIeviele Prüfberechtigte tummeln sich denn auch mal in Kroatien...und könnten dort eine formal ganz korrekte Prüfung vornehmen?
Anhänger werden eh nur äußerlich und ohne Prüfstand geprüft. Meinen WW fahr ich immer zum SV ( GTÜ oder ähnliches, wenn so ein SV mal im Urlaub ist darf er doch dort ne Plakette dabeihaben und einen Prüfbericht erstellen.... |
#44
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Eine korrekte Prüfung ist es dann nicht ! Er muss auf seinem Prüfbericht zb den prüfort angeben. Dieser muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Außerhalb der BRD bekommt er keinen Prüfstützpunkt genehmigt! Somit geht das nicht... Damit begeht er u.a. Eine Falschbeurkundung im Amt, damit verliert er zumindest für eine Zeit seine Stempel. ... |
#45
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Fazit: In Deutschland zugelassene Fahrzeuge können genauso wenig im Ausland - hier in Kroatien - von deutschen Prüfern einer HU unterzogen werden wie beispielsweise deutsche Polizisten Dich im Ausland dafür belangen können.
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#46
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Ruf mal den TÜV Süd an, die haben nen Stützpunkt in Zagreb. Vielleicht bekommst da nen Stempel ?!
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#47
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#48
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Hach was war das früher einfach. es gab immer irgendeinen Bekannten, der einen Stempel, ein Stempelkissen und ein Döschen mit Plaketten daheim im Schrank hatte.....
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#49
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Jaa, früher.... das waren noch Zeiten...
da hat man am Hänger nur das Kennzeichen des Zugfahrzeugs gebraucht und das wars dann. Früher war nicht alles schlechter..... ![]() |
#50
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Wen iches mir recht überlege, stehen auf einem Depot in Rovinj ein paar Hundert Wohnis mit abgelaufenem TÜV. Sind aber alle zugelassen
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Grüßle Chris ( der Schwabe ) ![]() 48.77683°N, 9.54987°E ![]() Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky ) |
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