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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#51
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Musste er ja, da die Papiere verschollen sind.
![]() Da würde ich mich trotz aller Widrigkeiten dann auch drum kümmern.
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Gruß vom Oberrhein. ![]() |
#52
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Weshalb braucht man für einen Trailer, der seit Jahren und mit abgelaufener HU in HR rumsteht, Papiere? ![]() ![]() Aber, wie John schon schrieb, ist wahrscheinlich ein Fake. ![]()
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![]() NUR DER HSV / unaufsteigbar ![]() Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#53
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vielleicht weil sich die Zeiten ändern,
vielleicht weil man sein Boot wieder zurückholen will, vielleicht weil sich Gesetze ändern, vielleicht weil man den Trailer veräußern will, vielleicht .... denk an deinen ersten Satz: ![]() ![]() http://www.boote-forum.de/showpost.php?p=3435052&postcount=1373
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() Geändert von dieter (27.03.2014 um 07:54 Uhr) |
#54
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Heute braucht jedes Spielzeug seine TÜV Prüfung, da soll neuerdings ein Trailer von ausgenommen sein? Ist doch einfach nicht logisch!
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Lasst uns das Klima wandeln |
#55
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#56
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dran stößt. Dann hast du nicht mehr die Zeit dich in Ruhe um neue Papiere zu kümmern. Was, wie man in diesem Fall sieht, gar nicht so einfach ist und etwas Zeit in Anspruch nimmt. ![]()
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Gruß vom Oberrhein. ![]() |
#57
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![]() NUR DER HSV / unaufsteigbar ![]() Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#58
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...macht Spaß zu stänkern und zu streiten ? ... ist anscheinend doch deine Art.
...geh dazu bitte woanders hin!! Doch nun zurück zum Thema.
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#59
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Stellungnahme der Rechtsabteilung des ADAC :
Ablauf des TÜV im Ausland: Bei längeren Auslandsaufenthalten kann es vorkommen, dass zwischenzeitlich die Prüfplakette abgelaufen ist. Von dem Halter des Kfz kann nicht verlangt werden, das Kfz oder den Anhänger rechtzeitig vor Ablauf des TÜV-Termins zur Untersuchung nach Deutschland zu bringen. Eine Anzeige wegen Verstoßes gegen § 29 StVZO kann aber erstattet werden, wenn die TÜV-Frist abgelaufen ist und sich das Kfz wieder in Deutschland befindet. Statt eines Verwarnungs- oder Bußgeldes kann eine gebührenfreie Mängelanzeige erfolgen, wenn der Halter nachweist oder zumindest glaubhaft macht, dass die Hauptuntersuchung bei der Ausreise aus Deutschland noch nicht fällig war und das Kfz danach ständig im Ausland gewesen ist. Das Kfz muss dann unverzüglich zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden. Das Ergebnis der Prüfung ist im Anschluss der Anzeigebehörde (meist Polizeidienststelle) mitzuteilen. Das Kfz muss nach Überschreitung der deutschen Landesgrenze auch ohne Anzeige unverzüglich dem TÜV vorgeführt werden. Neben anderen Beweismitteln dient häufig ein Prüfprotokoll, das von einer ausländischen technischen Überwachungsstelle stammt, zum Nachweis oder zur Glaubhaftmachung eines längeren Auslandsaufenthaltes. Dieses Protokoll bescheinigt lediglich die Durchführung einer Überprüfung nach den in dem betreffenden Land geltenden Prüfkriterien. Das Prüfprotokoll besitzt nicht die rechtliche Qualität der in Deutschland von TÜV oder DEKRA erteilten Prüfplakette. Es ersetzt auch nicht die Eintragung im Kfz-Schein; die TÜV- Plakette und die Eintragung in den Fahrzeugpapieren stellen hoheitliche Akte dar, die nur von bestimmten deutschen Prüforganisationen oder Sachverständigen erbracht werden können. Ausländische Behörden können wegen Ablaufs der Prüfplakette deswegen auch keine Geldbuße verhängen. Ist das Fahrzeug jedoch infolge erheblicher technischer Mängel nicht mehr verkehrssicher, kann eine Ahndung vorgenommen werden. Die Überziehung des Untersuchungstermins führt nicht automatisch zum Erlöschen des Versicherungsschutzes; wird das Kfz aber über einen längeren Zeitraum in einem nicht verkehrssicheren Zustand benutzt und war dieser Umstand für einen Unfall ursächlich, könnte aber eine "Gefahrerhöhung" nach §§ 23 ff. VVG gegeben sein. Mit dieser Stellungnahme habe ich mich heute Nachmittag mit dem LA RV kurzgeschlossen. Nun kam heraus, dass die nette Dame, die mir den Ersatzhängerschein ausgestellt hat keinen Aktenvermerk gemacht hat, dass dieser Bootstrailer im Ausland steht und sich demnach nicht in Deutschland im Verkehr befindet. Wäre dieser Aktenvermerk ordnungsgemäß gemacht worden, wäre keine Betriebsuntersagung durch das LA ergangen !! Fazit : Alles Friede, Freundschaft Eierkuchen - die Betriebsuntersagung wird zurückgenommen und ich kann wieder ruhig schlafen. ![]() Ich bedanke mich ausdrücklich bei allen hier die versucht haben, mir bei der Lösung meines Problems beizustehen. Hoffentlich ist dieser Vorgang für den Einen oder Anderen, der u.U. irgendwann das gleiche Problem haben wird, eine Hilfestellung. .
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- Geändert von Fred (27.03.2014 um 15:57 Uhr)
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#60
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Zitat:
Was hast du denn jetzt erreicht ? - Mängelbericht zurückgenommen - Mängelbericht ohne festen Termin - Mängelbericht mit dir genehmen Termin
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![]() NUR DER HSV / unaufsteigbar ![]() Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#61
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Mängelbericht und Betriebsuntersagung wurden zurückgenommen.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#62
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In diesem Fall wären 25% Einfuhrumsatzsteuer fällig. Gleiches gilt für Wohnwagen. Nur mal so als Hinweis ![]() Also besser sich bei der Fahrt zur HU nach D nicht erwischen lassen, fahr bei Nacht und Nebel ![]() ![]()
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Gruss Vestus |
#63
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auauau, jetzt kommt bestimmt wieder die Steuerdiskussion....
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Gruß Heinz, ![]() |
#64
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Na dann herzlichen Glückwunsch.
Hast ein nettes LA, bzw. Zulassungsstelle.
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![]() NUR DER HSV / unaufsteigbar ![]() Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#65
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Was macht eigentlich ein Weltreisender, dessen Auto jahrelang im Ausland ist und natürlich dort der TÜV abläuft, wenn ihm in Hinterindien die Papiere abhanden kommen, z.B. im Monsunregen? Ohne Papiere kommt er kaum schnell zum deutschen TÜV.....
Mit der TÜV-Prüfung im Ausland wollte ich nur auf die Parallele mit der Gasprüfung am CP verweisen. EIne Parallele mit einem Polizisten im Ausland sehe ich jetzt weit hergeholt. Schließlich kann jeder SV ein paar Zahlen auch in der Badehose ablesen und bestätigen, daß die Auflausbremse grundsätzlich bremst. Mehr wurde bei meinen Wohnwägen nie gemacht, bei ungebremst könnte auch die Wurstverkäuferin eine qualifizierte TÜV-Abnahme machen ( Blinker geht, geht nicht, geht, geht nicht, mehr isses nicht. Doch, Räder stehen parallel zur Deichsel, das wird gerade noch angesehen). Gut daß anscheinend nie einem der Dauerdepotnutzer Papiere abhanden kommen, die hätten dann jeweils dasselbe Problem ( hab aber im WW-Forum noch keinen entsprechenden Beitrag gesehen). Wär ne Chance für einen EU-Kommissar, hierzu eine EU-Norm zu kreieren.... M.E. sollten Ersatzpapiere digital nach dem Status Quo ausgestellt werden und nicht so ein Bürokratiesch.....ss Wenn sich dann einer in D ohne TÜV erwischen lässt - siehe oben. Aber die Zulassungsstellen nehmen sich m.E. eh viel zu wichtig, woanders gehts genauso sicher mittels Tabakladen. |
#66
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#67
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Zugelassene Wohnis werden beim Zoll regulär gemeldet ( Ist Inhalt des Mitvertrages der Depots ), TÜV prüft dort keiner. ![]()
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Grüßle Chris ( der Schwabe ) ![]() 48.77683°N, 9.54987°E ![]() Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky ) |
#68
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Ich war heute bei unserer Zulassungsstelle um den Trailer wegen Adressenänderung umzumelden. HU war im April abgelaufen. Kein Problem, Ummeldung und das Feld für "nächste HU" blieb im neuen Schein eben leer. Inzwischen hat der Trailer aber schon wieder eine gültige HU bis 2016, denn anschliessend ging es gleich zum TÜV. ![]()
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Gruß vom Oberrhein. ![]() |
#69
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Beste Grüße John |
#70
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![]() ![]() Dann hatte ich ja auch schon mal ne Garage in HR. ![]() ![]()
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![]() NUR DER HSV / unaufsteigbar ![]() Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
#71
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Räder Freiheben um Radlager zu Kontrollieren! Bremsenprüfstand (Ja auch für Tandem und Auflaufbremse!!!) Sichtkontrolle aller Verbindungsstellen! (Schweissnähte) Federn und Federaufnahmen! (Blattfedern, Gummilager, Stossdämpfer) Ich dachte immer die Deutschen sind so Penibel ??? ![]() ![]() ![]()
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No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM |
#72
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... unsere Prüfhalle ist so intelligent gebaut, dass man seitlich vorbei in einem halb S nach hinten fahren muss und dann in einem scharfen Knick in die Halle .. um vorne wieder heraus zufahren....
das Ganze aber so eng und knapp, dass schon ein kleiner Wohnwagen Probleme hat, die Kurve zu bekommen, geschweige den scharfen Knick. Daher steht mein Gespann draußen auf der Straße und dort wird geprüft. ![]()
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#73
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Hier haben wir z.B. das Problem mit den Tandemhängern. Musst ein ganzes Stück fahren, um einen Betrieb zu finden, der einen entsprechenden Bremsenprüfstand hat. Unser Betrieb hat keinen, also darf ich Tandemhänger nicht überprüfen.
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No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM |
#74
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![]() Zitat:
Von Beleuchtung,Schweißnähten oder Bremsen war nie die Rede oder Kontrolle. Liegt aber vmtl auch daran, dass der Prüfer wußte,das ich den Trailer nur ganze 20 km im Jahr bewege! Soll heißen, ich brauche mir keine Sorgen um eine Überführung aus HR zu machen, worum es wohl bei der Themeneröffnung eigentlich auch hauptsächlich ging!
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Grüße vom Seddinsee! |
#75
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Mal abgesehen von dem "Ärgerniss" der wiederkehrenden und oft unsinnigen vorgeschriebenen Intervall-Prüfung wenig bewegter Fahrzeuge (z.B. mein 5,2-Tonner-Reisemobil, das jährlich geprüft wird bei einer z.T. Jahreslaufleistung von nur 5-6000 Km):
Liegt es nicht im Interesse von uns allen, dass: 1. Trailer, die auf den Strassen unterwegs sind, auch wirklich verkehrssicher sind? und 2. diese Trailer auch unser sauer verdientes Hobby-Spielzeug, unser Boot, sicher und heile an Ihren Zielort bringen? Ich finde die Diskussion, ob und wann ein im Auslang deponierter Trailer denn nun doch oder nicht zum TÜV muß, etwas seltsam. Jeder sollte in eigenem Interesse doch dafür sorgen, dass sein Gefährt verkehrssicher ist und bleibt, und das tut es sicher nicht, wenn es mehrere Jahre steht und vor sich hinrottet. Mir persönlich ist ausschließlich am wichtigsten, dass ich ohne Beschädigungen von Person und Ladung am Zielort ankomme. Ob da die TÜ-Abnahme Hilfreich ist, mag dahin gestellt bleiben, aber für Laien ist sie sicherlich eine Beruhigung, wenn mal jemand auf den Trailer guckt, der (vielleicht) auch nur ansatzweise mit der Anhängermaterie während seiner Ausbildung konfrontiert wurde.
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Gruß Heinz, ![]()
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