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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #101  
Alt 29.12.2008, 15:29
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Ich glaube ja noch nicht einmal, daß das Boot tatsächlich nur 2to wiegt. Ich gehe von 2,5 bis 2,8to aus. Und dann würde der Trailer eh nicht ausreichen. Die Angabe vom Trailer mit 2,4 to, soll das Gesamt- oder Nutzlast sein. Könnte alles sehr knapp bis nicht ausreichend sein.
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MfG Roland

"Geht nicht" gibt´s nicht!
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  #102  
Alt 29.12.2008, 15:52
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Ich untertreibe mal mit den Maßen und gehe von einem V-Körper aus, alles andere erhöht noch das Gewicht.

Breite mal halber Tiefgang = 2,4 x 0,35 = 0,84m² getauchte Spiegelfläche

0,84m² x 4m = 3,36 m³ = 3,36 to
Nur mal so über den Daumen
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MfG Roland

"Geht nicht" gibt´s nicht!
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  #103  
Alt 29.12.2008, 15:58
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Sie wiederspricht einigen OLG-Urteilen, daher wäre eine Begründung dieser (mE falschen) Aussage wünschenswert.
Die OLG-Urteile kenne ich nicht.
Könnte da nur die Aussage des ADAC-RA wiedergeben wie sie im anderen Forum bereits steht, dass es sich bei den Trailern um eine Grauzone handeln würde. Darauf dann meine Anfrage beim Verk.ministerium,
die Emailantwort in Verbindung der Reg.Nr. ist meines Erachtens schon
eine Rechtsgrundlage auf die man sich berufen kann.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #104  
Alt 29.12.2008, 16:00
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Zitat:
Zitat von tramp mz05 Beitrag anzeigen
hi
ich habe eine tresfjord 26 gehabt, die ist 8 meter lang und hat einen weitaus tieferen kiel. die schraube war auch nicht viel größer als auf den fotos (schätze ich mal), das Ruder hatte aber etwas mehr fläche. die tresfjord ist für nix in der welt zum gleiten zu bringen, sie ist aber auch ein rundspant, der auch als motorsegler geeignet ist.
zu den fahreigenschaften: die tresfjord läuft ungleublich stur geradeaus und läßt sich auch durch höhere wellen kaum aus der richtung bringen. "einparken" vorwärts ist mit ruhe und etwas vorausschau auch kein problem gewesen, rückwärts in engen boxen aber kaum möglich, da sie typisches langkielerverhalten hat. d.h., die drehrichtung des props hat erstmal viel mehr wirkung als das ruder. sie tendiert also dazu, im rückwärtsgang nicht gerade aus der box zu gehen. wenn die box breit genug und hinten viel platz ist, ist das ok (bis zum umlenken in ruderrichtung braucht es u.u. 2 1/2 bootslängen). wir haben deshalb grundsätzlich die fender draußen gelassen, bis wir wirklich frei waren und das schiff, wenn nötig, mit auf slip gehaltenen leinen gezwungen, nicht irgendwohin auszubüxen, bis sie auf das ruder ansprach. wichtig ist, alles mit ruhe und wenig gas angehen! um rauszufinden, wie die schraube dreht und das boot reagiert, einfach mal in wasser mit möglichst wenig strömung rückwärtsfahren üben.
Zitat:
Zitat von tramp mz05 Beitrag anzeigen
die "tresfjord 26" habe ich 15 jahre gefahren, baujahr 1972, in D und NL ein absoluter exot, in scandinavien laufen noch einige. ein sehr rauhwassertaugliches schiff. ich habe den norweger voriges jahr aus zeitmangel verkauft. wird jetzt in hamburg total restauriert.
in 7 jahren, dann geht es aufs rentenalter, kommt was neues her. vermutlich 10-11 meter, wohl eher etwas "rentnertaugliches" marke pedro oder so.
Hallo Jens
Vielleicht kannst du bei tramp mz05 einige Informationen über dein Boot austauschen.
Gruß Susi
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  #105  
Alt 29.12.2008, 16:08
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Die OLG-Urteile kenne ich nicht.
Könnte da nur die Aussage des ADAC-RA wiedergeben wie sie im anderen Forum bereits steht, dass es sich bei den Trailern um eine Grauzone handeln würde. Darauf dann meine Anfrage beim Verk.ministerium,
die Emailantwort in Verbindung der Reg.Nr. ist meines Erachtens schon
eine Rechtsgrundlage auf die man sich berufen kann.
Ich werde dort Kontakt aufnehmen (sind nur von 9-12 Uhr bürgernah)
und die Sache gründlich hinterfragen.
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Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #106  
Alt 29.12.2008, 18:17
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Zitat:
Zitat von Karnic-Gang Beitrag anzeigen
Hallo Jens,
fahr bloß nicht nach Heide zum TÜV!!!!!Arbeite in und um Heide und hab dort eine kleine Wohnung,incl.mein Motorrad.Im August 08 ging es zum TÜV nach Heide.....,das Moped ist zwar ohne Mängel durchgekommen,hat fast eine Stunde gedauert.Der Pampa TÜV Prüfer hat wirklich ALLES geprüft,jede Speiche,Kette,Ritzel, E-Nummern vom Blinker,10-15 min.Probefahrt etc.,oder es lag an meinem Kennzeichen OH(Ostholstein)?
Übriges,Zimmer für 1-3 Tage gibt es in Dittmarschen sehr günstig,fallst du dein Antifouling doch in der Pampa auftragen willst.
Gruß,Thorsten


  1. Der Kreis heisst: Dithmarschen und deren Kreisstadt Heide. (Kann man wissen wenn man dort arbeitet.)
  2. Die kostenlose TÜV Service Nummer lautet: 0800 80 70 600 ( damit wartest Du keine 10Min.auf deine Prüfung)
  3. Selbst ein Pampa-TÜV-Prüfer fährt kein Motorrad der Welt 10-15 Minuten zur Probe...., dass glaube ich den Lebtag nicht!
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #107  
Alt 29.12.2008, 20:50
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Karnic-Gang Karnic-Gang ist offline
Commander
 
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen

  1. Der Kreis heisst: Dithmarschen und deren Kreisstadt Heide. (Kann man wissen wenn man dort arbeitet.)
  2. Die kostenlose TÜV Service Nummer lautet: 0800 80 70 600 ( damit wartest Du keine 10Min.auf deine Prüfung)
  3. Selbst ein Pampa-TÜV-Prüfer fährt kein Motorrad der Welt 10-15 Minuten zur Probe...., dass glaube ich den Lebtag nicht!
Bin für jeden Tag dankbar,den ich nicht in Dithmarschen verbringen muß.Leider wurde ich vor 4 Jahren und 11 Tagen dort hin versetzt.Muß noch bis 2011 durchhalten......Mit Abstand kein Vergleich zur Ostsee/Neustädter Bucht.Zum Glück bin ich jede freie Minute dort.
Auf die Prüfung habe ich max.10 Min. gewartet,dann kam der schärfste Prüfer aus dem Dittschi Land.Th**de
Der Herr ist immer wieder auf dem Hof hin und her gedüst,hat sich die Gabel angeschaut,ob da nicht vielleicht doch etwas Öl kommt!
Selbst ein Autohändler aus Linden(Nest Nähe Heide)hat mir dringend von der TÜV Station abgeraten.
Aber ein Kohl Bauer mit seinem Uralt Trecker hatte seine Marke nach 5 min.
2010 bekommt mein Motorrad wieder seine Plakette bei der GTÜ Station in Neustadt,ganz ohne Zicken in 5 Min.
Beste Grüße aus Ostholstein,Thorsten
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Thorsten,made in Germany.
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  #108  
Alt 29.12.2008, 22:42
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Der Gesetzgeber unterscheidet mit voller Absicht zwischen Probefahrten und Überführungsfahrten.

Überführungsfahrten sind innerhalb Deutschlands und der EU mit Kurzzeitkennzeichen unbegrenzt, was die Entfernung angeht. Außerhalb der EU halt mit einem Ausfuhrkennzeichen. Diese sind also unbeladen statthaft.

Probefahrten/Testfahrten und darunter fällt auch die Lastprobefahrt enden i.d.R. an der gleichen Stelle wo sie auch begonnen haben, daher ist das ja auch zur Probe und keine Überführung. Endet die Fahrt an einem anderen Ort ist es per definitionem eine Überführung an einen anderen Ort.

Was spricht denn dagegen, den Trailer erst zu "tüven", verkehrssicher sollte er auch mit Kurzkennzeichen sein (eine defekte Bremse kann man auch nicht mit einem Kurzzeitkennzeichen "legalisieren".), dann evt. auch noch für die längere Fahrt fitmachen und dann überführen. Der Zeitaufwand sollte, vorausgesetzt der Trailer ist überhaupt noch einigermaßen für den Straßenverkehr geeignet, geringer sein, als das Aufbringen von Antifouling und Überführung auf eigenem Kiel zzgl. der Trailerüberführung leer. Und dann auch in jedem Fall weitaus günstiger als ein Speditionstransport oder ein Strafverfahren, vom schlimmsten Fall eines Unfalls ganz zu schweigen.

Ist der Trailer in einem "hoffnungslosen" Zustand, brauchst du ohnehin einen Neuen und dann würde ich ihn gegen Abschlag gar nicht erst mitkaufen, bzw. zurückgeben. Dann kannst du den ja noch nicht mal leer guten Gewissens mit Kurzeitkennzeichen überführen.

Übrigens haftpflichtversichert ist der Trailer im verbundenen Zustand immer über die Haftpflicht des Zugfahrzeuges unabhängig vom Kennzeichen (die uneingeschränkte Verkehrstauglichkeit wird natürlich immer von der Versicherung vorausgesetzt, d.h. fährt man wissentlich = Vorsatz mit z.B. defekten Bremsen heißt das in jedem Fall Regreß!)

Insofern verstehe ich dieses ganze Rumgeiere überhaupt nicht.

(Den Spruch von wegen: "Wer dafür schon keine Kohle hat,...." spare ich mir hier einfach. Allerdings sollte man sich bei allem was man so kauft vorher Gedanken darüber machen, wie man das Teil überhaupt nach Hause bekommt.)
__________________
gregor

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  #109  
Alt 29.12.2008, 23:28
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Der Gesetzgeber unterscheidet mit voller Absicht zwischen Probefahrten und Überführungsfahrten.

Überführungsfahrten sind innerhalb Deutschlands und der EU mit Kurzzeitkennzeichen unbegrenzt, was die Entfernung angeht. Außerhalb der EU halt mit einem Ausfuhrkennzeichen. ....
Das ist nicht richtig!

Der Gesetzgeber unterscheidet nicht zwischen Überführungs- und Probefahrten, sondern nennt diese in der FZV §16 immer zusammenhängend.
Den Ausdruck "Lastprobefahrten" finde ich in der FZV gar nicht.

Zur Anerkennung des Kurzzeitkennzeichen im Ausland schreibt der ADAC
Zitat:
Zwar entspricht das (rote bzw.) Kurzzeitkennzeichen internationalen Vorschriften, jedoch braucht der rote Fahrzeugschein, der auch bei dem neuen Kurzzeitkennzeichen ausgegeben wird, nicht im Ausland akzeptiert zu werden, da er nicht den internationalen Straßenverkehrsübereinkommen von 1926, 1949 und 1968 entspricht.
Anerkannt wird es aktuell in Österreich und Italien.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #110  
Alt 29.12.2008, 23:39
jensen jensen ist offline
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Zitat:
Zitat von SUSISEARAY Beitrag anzeigen
Hallo Jens
Vielleicht kannst du bei tramp mz05 einige Informationen über dein Boot austauschen.
Gruß Susi
Hallo Susi,

habe ich schon! Habe viel über die Geschichte usw. erfahren!
Morgen fahr ich zur Zulassungsstelle und lass mir die Sache (überführung) mal offiziel erklären und vielleicht kann man es mir auch schriftlich geben.(davon gehe ich mal nicht aus)
Dann kann ich am Abend noch mal mit dem Verkäufer reden.(telefonisch)

Gruß Jens

Ps.:ich galube er sagte der Kranführer habe gesagt, das Boot wiegt 2,4 t!
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  #111  
Alt 29.12.2008, 23:46
otok otok ist offline
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dann brauchst du min einen 3 t Trailer
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Thomas
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Gruß vom Rhein
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  #112  
Alt 29.12.2008, 23:48
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Der Gesetzgeber unterscheidet nicht zwischen Überführungs- und Probefahrten, sondern nennt diese in der FZV §16 immer zusammenhängend.
Aha, deswegen nennt er ja auch beide Begriffe! Daher ist das eine Unterscheidung. Der Unterschied liegt in der Definition der Begriffe.


Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Den Ausdruck "Lastprobefahrten" finde ich in der FZV gar nicht.
Ne, ne, lies einfach mal alle Beiträge.
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gregor


Geändert von Dicke Lippe (29.12.2008 um 23:54 Uhr)
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  #113  
Alt 29.12.2008, 23:53
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen

Insofern verstehe ich dieses ganze Rumgeiere überhaupt nicht.

(Den Spruch von wegen: spare ich mir hier einfach. Allerdings sollte man sich bei allem was man so kauft vorher Gedanken darüber machen, wie man das Teil überhaupt nach Hause bekommt.)
Danke! Es ist mein erstes Boot und ich war bei der Besichtigung schon etwas "aufgeregt" und da der Verkäufer behauptete "mit Kurzkennzeichen kein Problem habe ich immer so gemacht" habe ich mir erstmal keine Gedanken gemacht! Deinen Spruch "Wer dafür schon keine Kohle hat,...." kannst du Dir wirklich sparen, denn Du vergisst wohl das ich nicht da zu Hause bin, wo der Trailer steht! Dadurch ist es für mich eben nicht so einfach mal eben für ein Paar Tage hoch zu fahren, mal ganz davon abgesehen, -was ist, wenn z.b. die Bremsen wirklich nicht 1A sind?! Da ich selber Mechaniker bin, weiß ich, daß bei den meisten Anhängern die Bremsen einseitig ziehen und der Tüv fast immer beanstandet.
Für mich hat das Boot schon eine Stange Geld gekostet und ich musste auch einen Kredit aufnehmen, weil das angesparte nicht gereicht hätte insofern sind diese Kosten nicht eingeplant gewesen.
Gruß Jens
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  #114  
Alt 29.12.2008, 23:54
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Aha, deswegen nennt er ja auch beide Begriffe!

Ne, ne, lies einfach mal alle Beiträge.
Dann wird deiner aber immer noch nicht richtiger.....
Wir können es aber so stehen lassen.
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  #115  
Alt 30.12.2008, 00:04
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Zitat:
Zitat von jensen Beitrag anzeigen
Morgen fahr ich zur Zulassungsstelle und lass mir die Sache (überführung) mal offiziel erklären
Bin sehr gespannt, welche Info von dort kommt.
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Jörg

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  #116  
Alt 30.12.2008, 00:07
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...ich auch! Ich kann mir jetzt nicht mehr vorstellen, das die mir sagen, das es funktionieren wird!

Gruß Jens
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  #117  
Alt 30.12.2008, 00:08
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Interessehalber habe ich eben beim Verkehrsamt angerufen und Ihm die Lage komplett geschildert. Da ja die Leute bei uns auf dem Dorf alle nett sind, hat er mir natürlich auch sofort geantwortet, bzw grobes Wissen nachgereicht:
"...man könnte die Tour mit einer Lastprobefahrt begründen. Er wies auch darauf hin, das es zwar nicht ganz richtig wäre (aber auch nicht ganz verkehrt!).

Eine Ausnahmegenehmigung der Sondernutzung nach §29 kostet je nach überqueren der Bundesländeranzahl: hier sind es ja 3, ca. 110 Euro.

Genaueres aber erst im neuen Jahr, wenn der zuständige Sachbearbeiter da ist."

In sich klang es wohlwohlend.
Wenn ein fachkundiger Beamter solch ein Transport zusammen stellt, kann doch kein Sheriff dran wackeln, oder???
Daran habe ich angeknüpft....

Zitat:
Zitat von jensen Beitrag anzeigen
Danke! Es ist mein erstes Boot und ich war bei der Besichtigung schon etwas "aufgeregt" und da der Verkäufer behauptete "mit Kurzkennzeichen kein Problem habe ich immer so gemacht" ...
War nicht böse gemeint, sonst hätte gar nicht soviel geschrieben, aber mit Verkäuferaussagen immer vorsichtig sein.
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  #118  
Alt 30.12.2008, 00:13
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Daran habe ich angeknüpft....



War nicht böse gemeint, sonst hätte gar nicht soviel geschrieben, aber mit Verkäuferaussagen immer vorsichtig sein.
Ok-dann will ich mal auch nicht so sein


Ich hab ja sogar noch 2 Erfahrene Bootsmänner mitgenommen, die mein Misstrauen beschwichtigten.Tja -manchmal ist es wohl doch angebracht.

Nun gut- ich geh jetzt mal in die Koje-muss ja morgen früh aufs Amt!

Vielen Dank Euch allen!!!

Gruß Jens
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  #119  
Alt 30.12.2008, 12:05
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IMHO

Das das Transportieren von Lasten durch nichtzugelassenen Anhänger in jeder Form verboten ist, steht ausser Frage.

Es gibt aber meines Wissens nach eine Grauzone bei Sportanhängern.
Der große Unterschied ist die Bezeichnung Sonderanhänger hier Sportanhänger.
Dieser ist Zulassungsbefreit (§ 18 Abs. 2 Ziffer 6 m StVZO). Das Fahrzeug ist allerdings kennzeichenpflichtig nach Abs. 4 Ziffer 2.


Es wäre sehr schön wenn es die Möglichkeit geben würde, dass wir das hier zusammen erarbeiten und dokumentieren könnten.


Haben wir nicht einen Fachmann unter uns, der nicht nur vermutet, sondern weiss.

P.S.
Die offene Anfrage von Alaska ist ja richtig, handelt aber von Anhängern nicht von Sportanhängern.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #120  
Alt 30.12.2008, 12:38
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Es wäre sehr schön wenn es die Möglichkeit geben würde, dass wir das hier zusammen erarbeiten und dokumentieren könnten.
Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
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Ich mach das im neuen Jahr.
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Alt 30.12.2008, 14:01
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
P.S.
Die offene Anfrage von Alaska ist ja richtig, handelt aber von Anhängern nicht von Sportanhängern.
Folgender Satz der Antwort des Bund.verk.ministerium ist meines Erachtens dazu aussagekräftig,

"Gleiches trifft auch auf Fahrzeuge zu, die
nach § 3 Abs. 2 FZV nicht zulassungspflichtig sind. "

Dazu zählen § 3 FZV

Zitat:
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
1. folgende Kraftfahrzeugarten:
.
.
.
.
2. folgende Arten von Anhängern:
.
.
.
e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,
.
.
Ich bin kein Jurist, aber sehe hier die volle Anwendung auch für Bootstrailer.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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Alt 30.12.2008, 15:52
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...das sind jetzt aber Fahrzeuge die generell nicht zugelassen sind/werden/müssen bzw. der Sonderregelung "grünes Kennzeichen" unterliegen. Die spezielle Frage war jedoch, darf/kann man LEGAL einen mit einem Boot beladenen Trailer mit einem Kurzzeitkennzeichen überführen. Ein rotes Händlerkennzeichen scheidet ja wohl nach der Neuregelung/Verschärfung der Nutzungsbedingungen aus.

Prinzipiell würde ich mich da Checkis Meinung anschließen, daß dies als Überführung zu sehen und somit legal möglich ist. Aber warten wir doch mal ein paar Tage und die Antwort der Behörde ab.
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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Alt 30.12.2008, 16:12
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Folgender Satz der Antwort des Bund.verk.ministerium ist meines Erachtens dazu aussagekräftig,

"Gleiches trifft auch auf Fahrzeuge zu, die
nach § 3 Abs. 2 FZV nicht zulassungspflichtig sind. "

Dazu zählen § 3 FZV



Ich bin kein Jurist, aber sehe hier die volle Anwendung auch für Bootstrailer.

Nach § 16 der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum
Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV) vom 25. April
2006 (BGBl. I S. 988) dürfen Fahrzeuge, wenn sie nicht zugelassen sind,
auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder
Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in
Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein
Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund
(rotes Kennzeichen) führen.
Gleiches trifft auch auf Fahrzeuge zu, die
nach § 3 Abs. 2 FZV nicht zulassungspflichtig sind.

Bedeutet: ABE Fahrzeuge ohne Zulassungs- aber Kennzeichnungpflicht duürfen ebenfalls mit Kurzzeitkennzeichen betrieben werden

Wegen weiterer Einzelheiten wenden Sie sich bitte an die für Sie
örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass der Zweck der Prüfungs-, Probe-
oder Überführungsfahrten sich rein auf den Anhänger bezieht und dieser
somit nur unbeladen mit Kurzzeitkennzeichen in Betrieb genommen werden
darf.
Hier ist nur die Rede von Anhängern, nicht von Sportanhängern.

Sportanhänger sind mit einem grünen, steuerbegünstigtem Nutzkennzeichen unterwegs. Wird der bestätigte Nutzrahmen (Bootstransport) nicht eingehalten ist es Steuerhinterziehung. Vom Aufbau her, ist aber nur die reine zugesagte Nutzung möglich.

Um Steuerhinterziehung geht es auch bei einem normalen Anhänger, bloss bei den kann man x-belibige Güter bewegen und das soll damit ausgeschlossen werden. Die steuerliche Belastung ist deswegen Gewichtsabhängig. Geladen darf jedes Gut, das im Rahmen raufpasst.

Darin liegt des Pudels Kern begraben.


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Jörg von der (ex)Freibeuter
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Gehe mal in die Foren http://www.allrad-lkw-gemeinschaft.de/phpBB2/index.php sowie http://www.lkw-allrad.de/forum-I/index.php? und frage mal nach einer Möglichkeit das Schiff auf einem Tieflader mitzuüberführen.
Frage nach den Kostenübernahmemodalitäten (Sprit; Verpflegung; Ersatzteile, evtl. kannst Du die Jungs bei der Beschaffung dieser unterstützen )
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Grüße
Karl-Heinz
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"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
(Wau Holland)
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  #125  
Alt 01.01.2009, 23:28
jensen jensen ist offline
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Beiträge: 129
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39 Danke in 30 Beiträgen
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So- vorgestern bin ich zur Zulassungsstelle gefahren und die sagten mir , nachdem ich alles Haarklein erzählt habe, das die Überführung mit Boot auf "eigene Gewähr" stattfinden kann.Was das genau heißt konnte mir leider keiner sagen.
Gruß Jens

Ach ja- allen Forum Usern ein gesundes neues Jahr!
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