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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #51  
Alt 04.09.2019, 09:00
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Zitat:
Zitat von Miracle Man Beitrag anzeigen
Wie ich merke, könnt ihr mir da scheinbar auch nicht weiter helfen.

Positionslaternen vorne an der Bugspitze mit Steuerrad gibt es wie Sand am Meer.

Warum tut sich die Industrie bei der 360 Grad rundum so schwer?
was reicht dir an meinem Link nicht ?

eine andere wäre die Aqua Signal Serie 34.... allerdings ohne Mast.. den müsste man selbst bauen...
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Gruß Volker
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  #52  
Alt 04.09.2019, 09:39
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
was reicht dir an meinem Link nicht ?

eine andere wäre die Aqua Signal Serie 34.... allerdings ohne Mast.. den müsste man selbst bauen...
Sorry Volker, habe nicht gesehen, dass die Zeichnungen nicht in voller Länge abgebildet sind...

Das ist genau das was ich suche. Ich muss nur schauen, ob der Fuß unten bei mir in das vorhandene Loch passt.
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Viele Grüße
Olli
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  #53  
Alt 27.10.2022, 09:17
MoDDa4711 MoDDa4711 ist offline
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Moin Leute,

ich habe mich nun mehrere Abende durch alle möglichen Vorgaben geackert und komme als normaler Mensch zu keinem endgültigen Schluss.

Ich habe ein Neuboot aus 2022, ein Linder Arkip 460. Hergestellt in Schweden (EU), gekauft in Deutschland.

Natürlich EU-Konform, mit Konformitätserklärung und allem. Dieses Boot hat Lichter von Perko Inc. verbaut, die nur eine USCG Zulassung eingestanzt haben.

Licht:
https://www.perko.com/catalog/naviga...i-color_light/

Konformitätserklärung:
https://www.perko.com/images/catalog...ies%20(CE).pdf

Der Hersteller der Lichter selbst bezieht sich in seiner Konformitätsbescheinigung auch auf die in diesem Thread genannte 2013/53/EU Veröffentlichung.

Ich als Laie komme nun zu dem Schluss, dass ich ein in der EU hergestelltes und in Deutschland gekauftes Neuboot nachts nicht fahren darf.

Trotz aller EU-Konformitätsbescheinigungen fehlt einfach das Anker/Steuerrad und fertig.

Ist dem so?

Schöne Grüße
MoDDa4711
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  #54  
Alt 27.10.2022, 09:21
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Zitat:
Zitat von MoDDa4711 Beitrag anzeigen
Moin Leute,

ich habe mich nun mehrere Abende durch alle möglichen Vorgaben geackert und komme als normaler Mensch zu keinem endgültigen Schluss.

Ich habe ein Neuboot aus 2022, ein Linder Arkip 460. Hergestellt in Schweden (EU), gekauft in Deutschland.

Natürlich EU-Konform, mit Konformitätserklärung und allem. Dieses Boot hat Lichter von Perko Inc. verbaut, die nur eine USCG Zulassung eingestanzt haben.

Licht:
https://www.perko.com/catalog/naviga...i-color_light/

Konformitätserklärung:
https://www.perko.com/images/catalog...ies%20(CE).pdf

Der Hersteller der Lichter selbst bezieht sich in seiner Konformitätsbescheinigung auch auf die in diesem Thread genannte 2013/53/EU Veröffentlichung.

Ich als Laie komme nun zu dem Schluss, dass ich ein in der EU hergestelltes und in Deutschland gekauftes Neuboot nachts nicht fahren darf.

Trotz aller EU-Konformitätsbescheinigungen fehlt einfach das Anker/Steuerrad und fertig.

Ist dem so?

Schöne Grüße
MoDDa4711
richtig dem ist so.... eigentlich darfst du damit nur auf Seeschiffahrtstrassen fahren...

EDIT: wobei ich bei der Seeschiffahrtstrasse gerade nicht sicher bin.. das Teil hat zwar CE aber keine der Europäischen zulassungen (RINA , BSH)
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Gruß Volker
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  #55  
Alt 25.11.2023, 00:17
LarsDerEisbär LarsDerEisbär ist offline
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Hallo zusammen,

grabe diesen Thread mal wieder aus, da ich nicht sicher bin ob ich meine Beleuchtung so wie geplant für den Einsatz auf dem Bodensee ändern darf.

Ich habe auf meiner Windy Bora diese Leuchten montiert und diese wurden auch schon mehrfach für die Zulassung am Bodensee abgenommen:
SB und BB je eine Positionsleuchte links und rechts am Targabügel montiert (siehe Anhang 1).
Auf dem Metall-Bügel über der Radarkuppel ein Rundum Positions-/Ankerlicht in weiss (siehe Anhang 2)

Nun sind die seitlichen Positionsleuchten am Targabügel so montiert, dass man beim durchgehen auf den Bug ständig daran hängen bleibt oder sich stösst, was ich ändern möchte.

Darf ich
a) diese LED 3 Farben Leuchte, die aber "nur" eine BSH aber keine Wheelmark Zulassung hat,
oder
b) diese LED 3 Farben Leuchte, welche die Wheelmark und BSH Zulassung hat
auf dem Bügel über dem Radar montieren?

Damit könnte ich die lästigen Leuchten am Targabügel eliminieren und der Durchgang wäre ohne Hindernis möglich.

Danke vorab für Eure Tipps.

Gruß

Lars
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Geändert von LarsDerEisbär (25.11.2023 um 00:23 Uhr)
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  #56  
Alt 25.11.2023, 03:37
gninneh gninneh ist offline
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Nein. Die Zweifarblaterne und das Rundumlicht müssen einen vertikalen Abstand von >=1m voneinander haben. Du kannst die Seitenleuchten aber durch deutlich kleinere ersetzen, damit sie nicht mehr ganz so sehr im Weg sind. Das steht bei mir diesen Winter auch auf der Todo-Liste. Hier mal der Vergleich der Serie 34 mit der Serie 41, die du bei dir ja auch verbaut hast.

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Eine Option wäre sonst noch die Seitenlichter auf den Bügel zu setzen, aber für Aufbau mit Wheelmark gibts nur die abartig teuren von Lopolight. Dann musst du aber auch den Halter fürs Rundumlicht verlängern um den vertikalen Abstand hinzubekommen. Keine Ahnung wie pingelig die beim TÜV für die Verlängerung der Bodenseelizenz bei sowas sind.
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Gruß,
Henning

Schrödingers Boot: zu klein und gleichzeitig zu groß
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  #57  
Alt 26.11.2023, 09:40
LarsDerEisbär LarsDerEisbär ist offline
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Hallo Henning,

danke - das wäre eine echte Option, da sich der Aufbau somit von 82mm auf 44mm verringern würde.

Wenn es keine optischen Hürden geben würde, dass man die verschiedenen Böhrlöcher sehen würde - also die die kleinere Leuchte die Bohrlöcher der Anderen verdeckt - könnte ich mir echt vorstellen zur technischen Prüfung etwas zugelassenes zu montieren und danach auf noch weniger auftragende (27mm) wie z. B. die Orions von Osculati zu wechseln.

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Die WaPo wird mich wenn ich mich unauffällig bin, soweit das mit meinen 40 Fuss realisierbar ist , wohl nicht jedes Mal wenn ich raus fahre anhalten - und wenn, wird sicher nicht jedes Mal das ganze Boot kontrolliert.
Oder schleppen die mich dann gleich in den nächsten Hafen und sperren mich weg?

Gruß

Lars
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  #58  
Alt 26.11.2023, 14:34
DonBoot DonBoot ist offline
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Wir haben auf unser Windy aus dem gleichen Grund die Positionslaternen von Hella verwendet. Die passen sehr schön in die vorhandenen Ausschnitte und sehen auch schick aus.
https://www.svb.de/de/hella-marine-s...s=hella-marine

Da wir viel Ankern haben wir die Ankerleuchte gegen eine von Aqua Signal getauscht:
https://www.svb.de/de/aqua-signal-le...-gehaeuse.html

Grüsse, Don
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  #59  
Alt 26.11.2023, 21:08
LarsDerEisbär LarsDerEisbär ist offline
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Hi Don,

"Die passen sehr schön in die vorhandenen Ausschnitte" - welche meinst Du genau?
Kannst Du ein Bild von den Hella machen auf denen erkennbar ist wie weit die raus stehen?
Die Hella bauen 57mm und die Aqua Signal 34 44mm auf - würde dann eher die flacheren Aqua Signal nehmen.

Gruß

Lars

Geändert von LarsDerEisbär (26.11.2023 um 21:26 Uhr)
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  #60  
Alt 27.11.2023, 09:53
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von LarsDerEisbär Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

Darf ich
a) diese LED 3 Farben Leuchte, die aber "nur" eine BSH aber keine Wheelmark Zulassung hat,
oder
b) diese LED 3 Farben Leuchte, welche die Wheelmark und BSH Zulassung hat
auf dem Bügel über dem Radar montieren?
die Antwort auf die Frage ist relativ eindeutig 'nein', und dazu gibt es auch eine halbwegs einfache Merkregel: Dreifarbenlaternen (die also 2x 112,5° rot und grün und einmal 135° weiß leuchten) sind nur auf Fahrzeugen, die nur unter Segel fahren zulässig. Ich vermute, Du bist davon ausgegangen daß diese Laternen nur 2x112,5° rot/grün plus 360° weiß darstellen - das tun sie nicht, eine Dreifarbenlaterne ist immer auch eine Hecklaterne in weiß, die von Dir angeführten haben nur zusätzlich noch ein 360° als Ankerlicht.

lg, justme
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  #61  
Alt 27.11.2023, 11:45
LarsDerEisbär LarsDerEisbär ist offline
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Hallo Justme,

habe bereits realisiert, dass die 3-Farbenleuchte für mich nicht funzt. Es scheitert am fehlenden Segel und dadurch wird 1m vertikaler Abstand der Leuchten notwendig.
Das die 3-Farbenleuchten ein Hecklicht haben ist aber eine neue Erkenntnis für mich. Dachte echt die Namensgebung kommt von rot/grün/Ankerlicht

Gruss

Lars
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  #62  
Alt 28.11.2023, 09:42
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Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von LarsDerEisbär Beitrag anzeigen
Hallo Henning,

danke - das wäre eine echte Option, da sich der Aufbau somit von 82mm auf 44mm verringern würde.

Wenn es keine optischen Hürden geben würde, dass man die verschiedenen Böhrlöcher sehen würde - also die die kleinere Leuchte die Bohrlöcher der Anderen verdeckt - könnte ich mir echt vorstellen zur technischen Prüfung etwas zugelassenes zu montieren und danach auf noch weniger auftragende (27mm) wie z. B. die Orions von Osculati zu wechseln.

Anhang 1002333

Die WaPo wird mich wenn ich mich unauffällig bin, soweit das mit meinen 40 Fuss realisierbar ist , wohl nicht jedes Mal wenn ich raus fahre anhalten - und wenn, wird sicher nicht jedes Mal das ganze Boot kontrolliert.
Oder schleppen die mich dann gleich in den nächsten Hafen und sperren mich weg?

Gruß

Lars
Lars, es gibt für den Bodensee keine Vorschrift für irgendwelche Normen, Zulassungen, Abnahmen, Zertifizierungen wie BSH oder Steurradsymbol usw.

Du kannst verbauen was dir gefällt und was "Hell wie Osram" strahlt.


Ich hab wundervolle, flache aus Edelstahl (mit irgendner italienischen Zulassung, aber egal) verbaut. Weil mir der klobige VDO Plastikkram nimmer gefallen hat.
Kein einziger Kommentar vom TÜV dazu. Eingeschaltet, leuchtet, Haken dran.

Hier die Anforderungen:

https://www.bodenseekreis.de/fileadm...erfuehrung.pdf


a) „Topplicht“(Buglicht)
Ein weißes, helles Licht, das über einen Horizontbogen von 225° sichtbar sein muss, und zwar
112°30' nach jeder Seite (d. h. von vorne bis beiderseits 22°30' hinter die Querschiffslinie),
und nur in diesem Bogen sichtbar sein darf. Das Topplicht muss in der Mittellängsebene des
Fahrzeuges angebracht sein.
b) „Seitenlichter“
An Steuerbord ein grünes, helles Licht und an Backbord ein rotes, helles Licht, von denen jedes
über einen Horizontbogen von 112°30' sichtbar sein muss (d. h. von vorne bis 22°30' hinter die
Querschiffslinie), und nur in diesem Bogen sichtbar sein darf. Die Seitenlichter müssen in gleicher
Höhe über der Wasserlinie angebracht sein.
c) „Hecklicht“
Ein weißes, gewöhnliches Licht oder ein weißes, helles Licht, das über einen Horizontbogen
von 135° sichtbar sein muss, und zwar 67°30' von hinten nach jeder Seite, und nur in diesem
Bogen sichtbar sein darf. Das Hecklicht muss so nahe wie möglich am Heck des Fahrzeuges
angebracht sein.

Abweichend von Absatz 2 und 3 hat die Sichtweite der Lichter von Fahrzeugen, die nach dem
31. März 2022 erstmals am Bodensee zugelassen werden, in dunkler Nacht bei klarer Luft
zu betragen:
a) Auf Fahrzeugen mit einer Rumpflänge von weniger als 12 m:
1. Seitenlichter oder Kombinations-Seitenlicht: 1,85 km (1,0 Seemeile)
2. Topplicht, Hecklicht und weißes Rundumlicht: 3,70 km (2,0 Seemeilen)
3. Beim Dreifarben-Topplicht:
3.1 Für den Backbord- und Steuerbordsektor: 1,85 km (1,0 Seemeile)
3.2 Für den Hecklichtsektor: 3,70 km (2,0 Seemeilen)
b) Auf Fahrzeugen mit einer Rumpflänge von 12 m oder mehr, aber weniger als 20 m:
1. Seitenlichter, Kombinations-Seitenlicht,
Hecklicht und alle Sektoren des Dreifarben-Topplichtes: 3,70 km (2,0 Seemeilen)
2. Topplicht: 5,55 km (3,0 Seemeilen)
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!

Geändert von Fraenkie (28.11.2023 um 09:59 Uhr)
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  #63  
Alt 28.11.2023, 09:54
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
......
Du kannst verbauen was dir gefällt und was "Hell wie Osram" strahlt.......
Da wär ich mir nicht so sicher,

da steht zwar nix von Kennzeichnung oder Zulassung - es wird jedoch das Vokabular "dunkle Nacht und klare Sicht" sowie die Begriffe "gewöhnliches und helles Licht" sowie bestimmte Reichweiten vorgeschrieben.

Und was vorgeschrieben ist muss man wohl auch in geeigneter Form nachweisen können.

Bis denne, Rainer
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  #64  
Alt 28.11.2023, 18:19
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Hallo Rainer,

ja, im Zweifelsfall muss man natürlich darlegen können, dass die Lampen die geforderten Tragweiten haben. Das ist aber bei den meisten Lampen kein Problem, weil sie irgendeine Kennzeichung haben, aus denen sich das ergibt, z. B. USCG. Hatte das auch mal mit dem Bodenseekreis geklärt vor ein paar Jahren. Daher darf man am Bodensee z. B. auch Leuchten speziell für Schlauchboote verwenden.

Gruß
Andreas
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  #65  
Alt 28.11.2023, 20:37
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
Da wär ich mir nicht so sicher,

da steht zwar nix von Kennzeichnung oder Zulassung - es wird jedoch das Vokabular "dunkle Nacht und klare Sicht" sowie die Begriffe "gewöhnliches und helles Licht" sowie bestimmte Reichweiten vorgeschrieben.

Und was vorgeschrieben ist muss man wohl auch in geeigneter Form nachweisen können.

Bis denne, Rainer
Ich kann dir nur aus meiner Erfahrung berichten. Es gibt kein Problem.

Vor 50 Jahren musste das Hecklicht noch blau sein. BLAU Das gab´s gar net zu kaufen, weltweit einzigartig. Da hat man die Hella Lampen genommen und die Gläschen innen blau angemalt. Mit dem Wasserfarbenkasten der Kinder.

Es will keiner irgendwas / irgendein Dokument von dir.

Da kommt ein Ing. und nimmt das Boot ab. Fertig. Eventuell in der gleissenden Mittagssonne kann der beurteilen ob man die Funzel bei Nacht auch weit genug sehen wird.
Wenn auch sonst alles passt.......Stempel und Unterschrift unter die Zulassungsurkunde. Komm ich geb noch ne Runde Zigaretten aus. Alle happy.

Es ist doch gar nix an Beleuchtung für Boote auf dem Markt, was nicht diese minimalsten Anforderungen erfüllt. (siehe Post von Andreas).
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Viele Grüße Fränkie

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Geändert von Fraenkie (28.11.2023 um 20:43 Uhr)
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  #66  
Alt 28.11.2023, 20:42
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Ich kann dir nur aus meiner Erfahrung berichten. Es gibt kein Problem.

Vor 50 Jahren musste das Hecklicht noch blau sein. BLAU Das gab´s gar net zu kaufen, weltweit einzigartig. Da hat man die Hella Lampen genommen und die Gläschen innen blau angemalt. Mit dem Wasserfarbenkasten der Kinder.

Es will keiner irgendwas / irgendein Dokument von dir.

Da kommt ein Ing. und nimmt das Boot ab. Fertig. Eventuell in der gleissenden Mittagssonne kann der beurteilen ob man die Funzel bei Nacht auch weit genug sehen wird.

Es ist doch gar nix auf dem Markt, was nicht diese minimalsten Anforderungen erfüllt. (siehe Post von Andreas).
Es gibt auch kaum was was nicht irgendwie Zulassung hat...

Der Unterschied in den Zulassungen ist halt für manches Fahrgebiet sehr entscheidend
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  #67  
Alt 28.11.2023, 20:52
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Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Es gibt auch kaum was was nicht irgendwie Zulassung hat...

Der Unterschied in den Zulassungen ist halt für manches Fahrgebiet sehr entscheidend
Billi,

es geht -bei Lars- um ne Bodenseezulassung. In Romanshorn.

Das ist ne ziemliche Sackgasse das Revier, weil keiner die Staumauer und Schleuse am Rheinfall bezahlen wollte / konnte / sich getraut hat.

Mit 40 Fuss ist das Boot dann quasi ne Immobilie, gefangen in der Voralpen-Pfütze. Das ist vorerst mal das einzige Revier. Und da kann man sich eben -in vernünftigem Rahmen- bei den Lampen selber verwirklichen. Ohne zwischen TÜV und später hin- und her zu rüsten oder Angst vor der Wapo haben zu müßen.....
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Geändert von Fraenkie (28.11.2023 um 20:57 Uhr)
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  #68  
Alt 28.11.2023, 23:56
LarsDerEisbär LarsDerEisbär ist offline
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Hallo zusammen und danke für die vielen Kommentare.

Werde also mal mein Glück versuchen mit noch flacheren Leuchten, bei denen über deren Kennzeichnung/Norm die Mindesttragweite, welche in der Beleuchtungsvorschrift des Bodenseekreises zu erfüllen ist, nachgewiesen werden kann.

Hab mal die folgenden für meine 2003 erstmals am Bodensee zugelassene Windy zusammen gestellt und hoffe das ist so richtig - hier gelb markiert aus dem von @Fraenkie oben verlinkten Merkblatt zur Lichterführung nach der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung:

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Passt das dann so wenn ich Leuchten finde die als

Seitenlichter rot/grün eine Tragweite von >= 3km/1,6sm
Rundumlicht weiss eine Tragweite von >= 2km/1,1sm

haben?

Die Aqua Signal Serie 34 Rundumleuchte hat laut Ihrer IMO und BSH Zulassung 2sm Tragweite und würde daher die oben stehenden Anforderungen bereits übertreffen.

Brauchts also nur noch die "flatest ever built" Positionsleuchten die die Mindestanforderung von 3km/1,6sm erfüllen/übertreffen - bin für Vorschläge offen, werde aber selbst auch das WWW durchkämmen.

Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
...
Ich hab wundervolle, flache aus Edelstahl (mit irgendner italienischen Zulassung, aber egal) verbaut. Weil mir der klobige VDO Plastikkram nimmer gefallen hat.
Kein einziger Kommentar vom TÜV dazu. Eingeschaltet, leuchtet, Haken dran.
...
Welche Leuchten sind denn das genau?

Gruß

Lars
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  #69  
Alt 28.11.2023, 23:59
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Billi,

es geht -bei Lars- um ne Bodenseezulassung. In Romanshorn.

Das ist ne ziemliche Sackgasse das Revier, weil keiner die Staumauer und Schleuse am Rheinfall bezahlen wollte / konnte / sich getraut hat.

Mit 40 Fuss ist das Boot dann quasi ne Immobilie, gefangen in der Voralpen-Pfütze. Das ist vorerst mal das einzige Revier. Und da kann man sich eben -in vernünftigem Rahmen- bei den Lampen selber verwirklichen. Ohne zwischen TÜV und später hin- und her zu rüsten oder Angst vor der Wapo haben zu müßen.....
Genau - aber wenn ich das richtig raus lese ist die Zulassung bei Dir in D gemacht worden?
Nicht, dass die hier in CH andere Massstäbe an die Prüfung stellen und ich mit den "nicht Wheelmark" Leuchten gleich auf die Teakhozbretter gehe
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  #70  
Alt 29.11.2023, 00:26
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Suche beendet.

Hier welche mit 12mm Aufbau
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und hier welche mit 3mm Aufbau (die wären nahezu eben)
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Was meint ihr dazu?

Gruß

Lars
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  #71  
Alt 29.11.2023, 09:49
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Libertad Libertad ist offline
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Wenn die seitlich eingebaut wären, könntest du die kaum von vorn sehen. Bei den obigen steht auch was von 22° zur Bugachse. Da muß man schon den richtigen Einbauplatz finden.
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Gruß
Ewald
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  #72  
Alt 29.11.2023, 10:30
LarsDerEisbär LarsDerEisbär ist offline
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Hallo Ewald,

habe mal für die zweite Version - die Asculati Evoled Eye - das angegebene RINA Zertifikat raus gesucht und darin dies hier gefunden - vom Winkel der Sichtbarkeit ist das genau das was das Bodensee Infoblatt auch benennt: 112,5° oder 112° 30'

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Sollte also passen, aber hab auch noch das technical data sheet zur Nemo und Evoled Eye dazu bemüht und siehe da, dort ist wie bei der Nemo Beschreibung 22° auch bei der Evoled Eye ein Winkel von 40° angegeben - also müsste ich eine geeignete Schräge finden um die dort Einzubauen und somit die korrekten Sichtwinkel zu erreichen.

Nemo
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Evolet Eye
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Die Zeichnungen sind ja nur symbolisch aber könnte ich die seitlichen Positionsleuchten denn auch weiter Vorne aussen am Bug anbringen wenn die Sichtwinkel gegeben wären, d.h. der Bogen in der Schiffsschale die Sicht von 22°30' hinter die Querschiffslinie nicht verhindert?

Gruß

Lars

Geändert von LarsDerEisbär (29.11.2023 um 10:52 Uhr)
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  #73  
Alt 29.11.2023, 10:53
Benutzerbild von schwinge
schwinge schwinge ist offline
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Naja - wenn die Lichter Außekante im Bugbereich verbaut werden passt das ja auch (je nach Stelle mehr oder weniger).

An der von Dir bevorzugten Stelle dann eher nicht.

bis denne, Rainer
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  #74  
Alt 29.11.2023, 10:59
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Zitat:
Zitat von LarsDerEisbär Beitrag anzeigen
Hallo Ewald,

habe mal für die zweite Version - die Asculati Evoled Eye - das angegebene RINA Zertifikat raus gesucht und darin dies hier gefunden - vom Winkel der Sichtbarkeit ist das genau das was das Bodensee Infoblatt auch benennt: 112,5° oder 112° 30'

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112,5° haben alle Seitenlichter (Rot/grün)... das ist der internationale Winkel... das lerntz man auch beim Führerschein... ich kenne keine Leuchten die andere Winkel haben...
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  #75  
Alt 29.11.2023, 11:04
LarsDerEisbär LarsDerEisbär ist offline
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Das weis ich - wollte eher sicher gehen, dass ich auch ein Papier habe was das belegt bei der Abnahme.
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