|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#51
|
||||
|
||||
Selbst im amtlichen Schreiben widerspricht man sich laufend, ich glaube, dass die Gesetzeshüter das Gestz selbst nicht verstehen...
Lest mal nur den Auszug... Bernd.
__________________
Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen! |
#52
|
||||
|
||||
Ist doch eindeutig:
Sportboote 15.06.1998 Wassermotorräder (Jetski) 31.12.2005 Best regards Michael Hammermeister Hellwig Boote
__________________
Wir leben und erleben: MADE IN GERMANY
|
#53
|
||||
|
||||
..seit ... in Verkehr gebrachte ....
und vor dem gebaute Boote sind ausgenommen. Wat denn nun??? Bernd.
__________________
Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen! |
#54
|
|||||
|
|||||
Zitat:
formuliertes Merkblatt.
__________________
Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
|
#55
|
||||
|
||||
Also hilft es hier nicht weiter...
Bernd.
__________________
Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen! |
#56
|
||||
|
||||
Hallo zusammen,
zu dem Thema CE gibt es ein sehr interessantes Büchlein vom Verlag für Bootswirtschaft GmbH, Hamburg (www.dbsv.de). Es heißt "Boote und Yachten mit CE-Zeichen", kostet ca. 10,- EUR und man kann es online bestellen. Dort steht auch drin, dass der Grund für die CE-Richlinien war, dass Italien und Frankreich schon technische Regeln für Sportboote hatten und dass die Boote dieser beiden Länder vor dem Verkauf ein Genehmigungsverfahren durchlaufen mußten. Ein solches "technisches Handelshemmnis" darf es aber im gemeinsamen Europäischen Markt nicht geben. So entstand eine Richtlinie der EU-Kommission, die alle Mitglieder der EU zwang, eine einheitliche Gesetzgebung zu erlassen.
__________________
Viele Grüße aus Köln Thomas
|
#57
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Insgesamt sehe ich da 2 Möglichkeiten: Die legale: Beauftrage jemanden Seriöses damit, CE zu machen und gut is. Die illegale: Einfach die Suchfunktion dieses Forums bemühen, da gibt es Tipps wie Sand am Meer; Wie man aus Bremerhaven rauskommt, der Umweg über Holland und deren Post, etc. Gruß Volker
|
#58
|
||||
|
||||
Sind aber eigentlich sehr zuverlässige Leute dort beim WSA in Koblenz, ich hatte schonmal vor 2 Monaten mit diesem Mitarbeiten telefoniert und bekam eine freundliche und sachkundige Antwort zum Thema CE. Der Absatz ist wie checki schon schrieb, einfach nur "unglücklich" formuliert.
__________________
Mfg Felix |
#59
|
|||
|
|||
@detlef2355: Ich wollte ja nicht einmal selbst importieren, ich habe mich für ein Boot eines Händlers interessiert und per Mail nachgefragt, ob CE vorhanden sei und bekam zur Antwort, das Baujahr 1997 kein CE benötige, da vor 1998 gebaut. Diese Aussage hat sich ja nun als definitiv falsch herausgestellt.
__________________
Viele Grüße Denny Aus Schaden wird man klug aber nicht reich !! |
#60
|
||||
|
||||
hi danny ,
wir hatten einen Händler wo der Bruder in den USA war und der andere hier inD der eine hats losgeschickt der andere in Empfang gen. wo ist dein Händler hier oder drüben ,die müßten es doch mittlerweile auch gerafft haben das ohne CE nichts mehr geht.Frage doch mal den Bootepfister der Kennt sich aus die haben doch überall Niederlassungen zum beispiel Kroatien ist ja auch kein EU grüße Detlef |
#61
|
||||
|
||||
Woran erkennt man das eigentlich, wenn ich ein amerikanisches Boot Baujahr 1986 bei einem deutschen Händler oder privat in Deutschland kaufe und zulasse, dass es jetzt erst in der EU in den Verkehr gebracht wird? Das Boot könnte schon seit 1987 in deutschen Seegewässern unterwegs sein, oder...?
|
#62
|
||||
|
||||
Zitat:
Aber man kann die CE auch bestellen beim Hersteller. Wenn es das Modell in Europa auch Vertrieben wird, kann man es nachbestellen. Bei mir war das Problem das es den Hersteller nicht mehr gab, aber bei der Firma die die Patente gekauft hatte, konnte ich das Dokument nach bestellen. (Kasten bei mir 95Euro) Was ich nicht Verstehe, warum ich mir den Zettel unbedingt besorgen musste? Das Modell ist schon seit 10 Jahren auf dem Seen gewesen und Die CE Nummer, sowie Daten standen auf dem Typenschild, sie konnten es persönlich begutachten und fahren können! Beim Eigenbau Boot hätte letzteres gereicht! Bei andere Ämter in Deutschland wird es bei meinem Modell wieder nicht verlangt unter den Voraussetzung! Das wird nie in mein Kopf gehen! Ich bin für eine Art "Erstabnahme" für jedes Boot und Abschaffung von der CE!
__________________
MFG -------- Silvio -------- |
#63
|
|||||
|
|||||
Zitat:
In Ö zB. mußt Du als Anmedender lückenlos die Historie des Bootes nachweisen.
__________________
Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
|
#64
|
||||
|
||||
Zitat:
Was heißt Ö?
__________________
MFG -------- Silvio -------- |
#65
|
||||
|
||||
Checki hat das bestimmt für Österreich verwendet, bevor jemand fragt: "Wieso in Australien?"
|
#66
|
|||||
|
|||||
Zitat:
können wir aber ja mal diskutieren.
__________________
Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
|
#67
|
|||
|
|||
Zitat:
meine Anfrage ging an die Firma Jet EEXX aus Rostock. Werde deinen Tip mal verfolgen. Danke für Info.
__________________
Viele Grüße Denny Aus Schaden wird man klug aber nicht reich !! |
#68
|
|||
|
|||
Dicke Lippe,
Dein Aussagen sind falsch. Eine CE Konformiätserklärung ist eine Herstellererklärung. Erklärungen von Dritten sind nicht möglich! Auch der deutsche Importeur eines nicht EU-Bootes darf und kann eine solche Erklärung nicht abgeben! Nur der Hersteller! Da kann auch nix „zertifiziert“ werden. Es gibt natürlich Tricks. Man kann z.B. das Boot verändern und damit zum Hersteller werden. Die Erklärung besagt nicht(!!!) dass der Gegenstand irgendwelchem Qualitäts- oder Sicherheitsnomen entspricht! Der Hersteller erklärt lediglich, nach welcher Vorschriften oder Normen er sich gerichtet hat. Es bleibt dabei dem Hersteller überlassen zu welchen Eigenschaften er sich äußern möchte! Ob die Regeln und Normen nach denen er sich erklärt für den Gegenstand geeignet sind bleibt dem Hersteller überlassen. Welche Kontrollinstanzen soll es für die CE-Konformitätserklärung geben? Kontrolliert wird lediglich das Vorhandensein selbiger. Im wesentlichen von den Struktur und Genehmigungsbehörden. Welche „in der EU eingeführten Mindestvoraussetzungen dienen der Sicherheit und halten die Versicherungsprämien niedrig“? Wo finden die in der CE-Konformitätserklärung Beachtung? Für die Sicherheit und Qualität ist der Inverkehrbringer verantwortlich. Für Änderungen der Veränderer. Die CE Konformitätserklärung ist in der heutigen Form ein völlig überflüssiges Bürokratiemonster. Gruß Rolf |
#69
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Und wie funktioniert es Deiner Meinung nach, wenn ein Amerikaner in den USA eine Forbina zulassen/in verkehr bringen will?
__________________
Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
|
#70
|
||||
|
||||
Das stimmt nicht so Ralf!
1. Kann selbst Beantragt werden z.B. in München auf der Vergabestelle dort. Einzelabnahme CE! (Eine sehr teure Angelegenheit bei großen Booten) 2. Wenn wie in meinem Fall die Firma von einer anderen Firma geschluckt wurde: Kann man über diese Firma eine Abschrift der CE beantragen, die diese bei Herstellung bekommen hat! (da diese die alten Unterlagen meist im Archiv behalten) Diese Unterlagen haben in machen Fällen die Importeure oder Händler! Der Rest stimmt, so weit ich das richtig sehe!
__________________
MFG -------- Silvio -------- |
#71
|
||||
|
||||
Zitat:
Man sollte bei Anmeldung in der EU jedes Wassergefährt von einem geschulter Fachmann der Zulassungsstelle überprüft werden! Dabei sollte Hersteller angaben der Beschaffenheit frei zur Verfügung stellen, für die er haftet. Diese Überprüfung müsste aller paar Jahre wiederholt werden. (wie beim TÜV 2-10)
__________________
MFG -------- Silvio -------- |
#72
|
||||
|
||||
Checki,
Ich bin gegen unnötige Regulierung und für Selbstverantwortung (oder auch Herstellerverantwortung). Als Hersteller würde ich aber auf die Einhaltung bestimmter rudimentärer Regeln achten und dies auch Dokumentieren. In der Praxis werden aber sicherlich die meisten Dinge durch unsachgemäßen Gebrauch, Fehlverhalten des Fahrzeugführers oder Einfluss von außen passieren. Silvio, Was für eine Vegabestelle in München kann eine Herstellererklärung für Bote abgeben welche sie nicht hergestellt hat? Das wäre sin Straftatbestand und müsste zur Anzeige gebracht werden. Eine bereits bestehende CE-Konformitätserklärung aus den Herstellerarchiven ist natürlich in Ordnung. Sie muss aber vom Hersteller persönlich unterschrieben sein! Näturlich gebe ich hier auch meine Meinung wieder. Beim Thema CE glaube ich dass wir alle verschaukelt werden. Einen Sinn kann ich bei der jetzigen Handhabe nicht erkennen. Gruß Rolf
|
#73
|
||||
|
||||
Zitat:
Spar dir die 2500€ für die CE. Wenn das WSA das Boot so zuläßt paßt das. In meinem Freundeskreis hatten wir jetzt schon 2 Vollkaskoschäden an Booten ohne CE, weder Versicherung noch Wapo noch sonst jemanden hat das interessiert. Ich hab mal beim WSA nachgefragt, die haben wörtlich gesagt, dass das WSA die Hochiet besitzt. Wenn diese das Boot zulassen ist alles im Sinne der Vorschriften erledigt. Zitat vom Leiter des WSA.
__________________
Boot: Baja Outlaw 25 - 496HO - sold Zugfahrzeug: Cayenne S |
#74
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Gruß Rolf
|
#75
|
||||||||
|
||||||||
Zitat:
Da hast du dich ja richtig umfassend informiert. Selbst ein Blick in das stets beliebte Wikipedia hätte dir weitergeholfen. Eigentlich wollte ich dazu keine Links einstellen, aber du hast es ja nicht anders gewollt... Weiterdiskutieren tue ich aber frühestens dann, wenn man erkennen kann, dass du dich wenigstens mit einigen Grundlagen auseinandergesetzt hast. Wie soll sich ein Kleinhersteller, der das Know-How für die Produktion aber nicht für die tatsächliche Zertifizierung hat, verhalten? Geschäftsaufgabe? Es handelt sich bei der CE um eine europäisch geforderte Nachweis der Produktsicherheit gemäß entsprechender Normen. Das findet man sogar schon in Standard-Lehrbüchern: (Quelle: "Logo! Logistik!" von Norbert Egger und Manuela Stelling 3.Auflage 2008) Wofür gibt es denn sowohl öffentliche als auch privatrechtliche Prüf- und Zertifizierungsstellen? Ist aber auch kein Wunder, die Übertragung von Unternehmerpflichten an externe Dienstleister ist in fast allen Bereichen möglich, so kann ich einen externen Spezialisten auch zu einem Gefahrgutbeauftragten / Strahlenschutzbeauftragten / Strahlenschutzbevollmächtigten ernennen. Allerdings komme ich als Unternehmer hier niemals völlig aus der Verantwortung heraus. Anders als bei der Situation, wenn ich als Hersteller niemals in die EU exportieren will, aber ein Importeur meint seine Produkte dort vertreiben zu wollen. Auch gibt es nicht nur im europäischen eine Konformitätserklärung, diese gibt es weltweit für unterschiedliche Wirtschaftsräume und immer stellen sie einen Nachweis dar, der bescheinigt, dass ein Produkt nach den im jeweiligen Raum geltenden Richtlinien gefertigt wurde. Beispiele externer Dienstleister: http://www.sgs-cqe.de/ce-pruefung-/-...fizierung.html aus dieser Quelle: Zitat:
http://www.ce-zeichen.de/klassifizierung.html Oftmals ersetzen / ergänzen diese Zertifizierungen alte Regularien der Produkthaftung (z.B. Eichvorgaben bei Messgeräten u.Ä.) Zum Thema Import: Ein Importeur, der nicht zertifizierte Produkte aus einem Drittland einführen will, muss nicht sein Geschäft aufgeben , sondern für eine Zertifizierung sorgen, allerdings ist damit der Importeur dann die entsprechende verantwortliche Person, da er dieses Produkt im Raume der EU in Verkehr bringt: Zitat:
Und Grundlage ist immer wieder die Produkthaftung, die durch obige geschilderte Situation auch auf den Importeur übergehen kann. Sind beide nicht zu ermitteln können etwaige Schadensersatzansprüche nach gängiger Rechtssprechung sogar beim Händler geltend gemacht werden. Urteil gegenüber Importeur: Zitat:
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1134986817583191397263/02_almeroth.pdf So ich habe fertig... Geändert von Dicke Lippe (21.02.2010 um 12:30 Uhr) Grund: ergänzung
|
|
|