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  #101  
Alt 23.04.2010, 03:00
Motoscafo Motoscafo ist offline
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Beiträge: 1
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Standard Barkassen etc.

Kämpfe gerade um die "Zulassung" eines alten Fahrgastschiffes zur Privatnutzung als Sportboot. Das Boot ist 2001 gebaut und in Italien von der RINA zertifiziert worden, mußte wg. Personenbeförderung alle 2 Jahre zum "TÜV" - aber hat natürlich keine CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung und kein Handbuch für den Schiffsführer - wozu auch, unterlag ja strengeren Regelungen. Jetzt brauche ich wohl trotzdem den CE-Kram!

Es scheint kein Problem zu sein, das Kennzeichen zu bekommen (laut Auskunft WSA), aber allen die das vorhaben sei die Lektüre von §§ 4a + 5 der 10. GPSGV empfohlen. Danach ist die Teilnahme am Verkehr auf Bundeswasserstrassen ohne CE-Kennzeichnung eine Ordnungswidrigkeit. Der Versicherungsschutz dürfte auch entfallen.

Ärgerlich ist, dass das Gesetz scheinbar keinerlei Spielraum für Ausnahmeregelungen der Behörden vorsieht: voll unflexible EU-Bürokratie. Daher wird an der CE-Zertifizierung wohl nichts vorbeiführen. Leider gibt es den Hersteller nicht mehr ....

Hat zufällig jemand Erfahrung mit derartigen "Umwidmungen" von Nutzfahrzeugen zu Sportbooten?
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  #102  
Alt 23.04.2010, 11:30
Benutzerbild von gbeck
gbeck gbeck ist gerade online
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Zitat:
Zitat von DolceVita Beitrag anzeigen
Ist hier ebenfalls eingehend behandelt
Konformitätserklärung

Nochmals als Hinweis http://bwvs.de/index.751.1.html
Hier steht alles über auch vorallem Gebrauchtboote drin.
Gruß
Klaus
Hallo Klaus,
trotzt zweimaligen lesen deiner Beiträge ist es mir noch immer nicht klar...

ich habe ja ein entsprechendes Zertifikat, in dem die Umsetzung der EU-Sportbootrichtlinie 94/25/EG bestätigt wird und in dem alle notwendigen Angaben enthalten sind.
Dieses ist vom IMCI ausgestellt und die sind auch berechtigt, solche Zertifikate zu erstellen.
Hierin ist besiegelt, das genau meine Bootstyp und Modell aus den Baujahren 2001 + 2002 nach den Vorgaben und Richtlinie gebaut wurde.
Ich habe mein Boot von der polnischen Werft als Gebrauchtboot gekauft, die seit etlichen Jahren unter anderem für SeaRay und Quicksilver die Boote für den EU-Markt herstellt. Dort laufen jährlich fast 1000 Boote vom Band.
Der Besitzer der Werft hatte mein Boot seinerzeit als Musterboot von Brunswick bekommen und im Eigenbesitz auch in Polen angemeldet.
Polen ist EU seit 2004 - das Boot ist umgerüstet auf unsere Netzspannung, ich hab ein deutsches Handbuch dazu bekommen und auch CE-Aufkleber ist im Boot angebracht.

Das einzige was fehlt ist die Rumpfnummer in dem Zertifikat....

Mir ist eben schleierhaft, warum jedes einzelne Boot die Konformitätserklärung haben soll, wenn doch der Hersteller schon bestätigt, das die gesamte Bauserie eines Baujahres den EU-Anforderungen entspricht....

Das Anmeldeproblem hier in BRD ist auch schon gelöst, in dem mir die Werft in Polen einfach noch mal die Rumpfnummer unten mit der Schreibmaschine eingetippt hat und nen Stempel drauf gesetzt hat.
Die haben allerdings nur noch schmunzelt mit dem Kopf geschüttelt über diesen urdeutschen Blödsinn, der hier veranstaltet wird mit den Papieren.

Mir geht es einfach grundsätzlich darum, woher die Pflicht einer Einzelabnahme entnommen wird. Daher auch oben das Beispiel mit der Bohrmaschine....

Ganz nebenbei ist mir die Zusage einer großen Bootswerft oder eines Konzernes wie Brunswick mehr wert, als ein Konformitätsdokument eines dubiosen Sachverständigen, der für viel Geld ein paar Bootsdaten abliest und in ein anders Blatt Papier schreibt.
Ich war selber bei so einem Menschen hier in BRD, weil ich mir dort ein von ihm selbst importiertes und zum Verkauf angebotenes Boot angesehen habe...
Ich hätte in diesem usseligen Laden ihm weder das Boot abgekauft, geschweige denn fast 2000 € hin gelegt ganze 4 Seiten Papier...
__________________
Gruß - Georg
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  #103  
Alt 23.04.2010, 11:33
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nav_HH nav_HH ist offline
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Zitat:
Zitat von Motoscafo Beitrag anzeigen
Kämpfe gerade um die "Zulassung" eines alten Fahrgastschiffes zur Privatnutzung als Sportboot. Das Boot ist 2001 gebaut und in Italien von der RINA zertifiziert worden, mußte wg. Personenbeförderung alle 2 Jahre zum "TÜV" - aber hat natürlich keine CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung und kein Handbuch für den Schiffsführer - wozu auch, unterlag ja strengeren Regelungen. Jetzt brauche ich wohl trotzdem den CE-Kram!

Es scheint kein Problem zu sein, das Kennzeichen zu bekommen (laut Auskunft WSA), aber allen die das vorhaben sei die Lektüre von §§ 4a + 5 der 10. GPSGV empfohlen. Danach ist die Teilnahme am Verkehr auf Bundeswasserstrassen ohne CE-Kennzeichnung eine Ordnungswidrigkeit. Der Versicherungsschutz dürfte auch entfallen.

Ärgerlich ist, dass das Gesetz scheinbar keinerlei Spielraum für Ausnahmeregelungen der Behörden vorsieht: voll unflexible EU-Bürokratie. Daher wird an der CE-Zertifizierung wohl nichts vorbeiführen. Leider gibt es den Hersteller nicht mehr ....

Hat zufällig jemand Erfahrung mit derartigen "Umwidmungen" von Nutzfahrzeugen zu Sportbooten?
Das Problem ist bekannt und kann auch gelöst werden, allerdings nicht ohne Aufwand. Es hängt dabei sehr von Bootstyp, Zustand und Umfang ab.
Erfahrungen gibt es damit, würde hier aber in Werbung ausarten - am besten eine kurze PN mit den Kontaktdaten.
__________________

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