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  #26  
Alt 01.06.2015, 20:12
Benutzerbild von Raenki
Raenki Raenki ist offline
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So

Waren heute in Schörfing und haben getankt auf dem Wasser.


1,85 € /L kostet es!

Ab 8 : 30 Uhr ist jemand da bis zum Abend, hat der Gastwirt gesagt, der mich abkassiert hat!

Wetter ist super und vorallem nichts los
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Florian
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  #27  
Alt 02.06.2015, 12:29
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prokulus prokulus ist offline
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Hallo Florian,

vielen Dank für die Info zum Tanken. Meine Tank App gibt mir 1,25 - 1,30 der Liter Super an Land. Da macht es schon Sinn an Land zu Tanken vor dem Slippen. Mal sehen ob das mit dem Preis an Land stimmt.

@Alle, hat niemand einen Tipp über Gaststätten die mit dem Boot machbar sind und sein "müssen"?

Merci
Herbert
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Herbert alias prokulus



Ich habe keine Angst zu sterben, ich habe nur Angst, ich habe nicht genug gelebt.
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  #28  
Alt 02.06.2015, 22:26
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gibt es, wir waren in einem Hotel-Restaurant bei Nussdorf mal essen und da gabs ein Anlieger...schau doch mal bei Google Maps...
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  #29  
Alt 03.06.2015, 15:04
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Raenki Raenki ist offline
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So,


Waren heute bei Gasthof/Hotel Stadler haben angelegt und gegessen, war wirklich Klasse, der Fisch war wirklich Hammer!

Waren auch mehrere Boote da die angelegt haben zum essen!

Seeseitig gegenüber ist ja eh dann der Camp Grabner!
Achja Camping: Kann nur den Inselcamp in Unterrach empfehlen, dort liegt mein Boot 2m vor meinem Platz, Liegeplatz: 3,50 € .

Zum Baden ist es toll, bissl frisch vllt. ca. 17 Grad
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Florian
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  #30  
Alt 08.06.2015, 12:37
Koecko Koecko ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Auf folgenden Gewässern ist, unter Einhaltung verschiedenster Auflagen, das Fahren mit Motorbooten mit Verbrennungsmotoren erlaubt: Wasserstraßen (Donau, March, Enns, Traun) sowie Attersee, Traunsee, Wolfgangsee, Ossiachersee und Wörthersee. Sonst, z.B. Mondsee, ist's verboten (Quelle).
Zum Attersee ist noch zu sagen:

Das Motorbootfahren auf dem Attersee ist vom 1. Juli bis 31. August verboten.
Ebenso gibt es ein Fahrverbot für Motorboote mit Aussenbordmotoren über 80 kW (109 PS) und ein Nacht-fahrverbot von 21h bis 7h.

http://attersee.salzkammergut.at/fil...fahrregeln.pdf
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  #31  
Alt 08.06.2015, 12:46
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Raenki Raenki ist offline
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Zitat:
Zitat von Koecko Beitrag anzeigen
Zum Attersee ist noch zu sagen:

Das Motorbootfahren auf dem Attersee ist vom 1. Juli bis 31. August verboten.
Ebenso gibt es ein Fahrverbot für Motorboote mit Aussenbordmotoren über 80 kW (109 PS) und ein Nacht-fahrverbot von 21h bis 7h.

http://attersee.salzkammergut.at/fil...fahrregeln.pdf

Naja das dürfte ja hinreichend bekannt sein, das wurde ja auch schon in verschiedenen Threads lang und ausführlich erklärt und besprochen!
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Florian
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  #32  
Alt 08.06.2015, 13:37
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Und stimmt zudem hinsichtlich der PS-Grenze nicht mehr.
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Beste Grüße

John
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  #33  
Alt 08.06.2015, 14:57
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Nebelhorn Nebelhorn ist offline
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Ich hänge mich da mal ran....habe jetzt auf die schnelle nix gefunden was für Bestimmungen bzgl. zulässiger Motoren gelten.
Ausser Außenborder sind wohl nur bis max 80 kW Leistung zugelassen....aber was für Abgasvorschriften?....sind 2-Takter erlaubt? - wohl nicht oder?....

Was sind nun die genauen Fakten und wo nach zu lesen?
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Gruß der Maik
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  #34  
Alt 08.06.2015, 16:00
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Zitat:
Zitat von Raenki Beitrag anzeigen
Naja das dürfte ja hinreichend bekannt sein, das wurde ja auch schon in verschiedenen Threads lang und ausführlich erklärt und besprochen!
Dann kann ja gleich der ganze Thread gelöscht werden,....
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  #35  
Alt 08.06.2015, 16:02
Koecko Koecko ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Und stimmt zudem hinsichtlich der PS-Grenze nicht mehr.
Da hast du recht, grad nachgelesen, obwohl auf der Attersee HP noch das alte pdf verlinkt ist

Anbei der Link zu den aktuellen Bestimmungen:
https://www.land-oberoesterreich.gv....ttersee_EB.pdf


Nicht erlaubt:

- das Einsetzen von Tauchbooten und Amphibienfahrzeugen - das Einsetzen von Wohnschiffen und Hausbooten
- Schwimmkörper mit Maschinenantrieb (ausgenommen solche mit Elektroantrieb bis 100 W) - das Schleppen von Flugkörpern (Flugdrachen, Drachenfallschirmen und ähnlichen Geräten)
- Miet-Motorboote (ausgenommen E-Boote bis 500W)
- Nachtfahrverbot von 21.00 Uhr bis 7.00 Uhr mit Verbrennungsmotor
- das Einsetzen von Fahrzeugen und Schwimmkörpern mit Wohneinrichtungen mit einem Tiefgang von mehr als 2 m.
- Veranstaltungen mit motorbetriebenen Fahrzeugen (Europaschutzgebiet)

Geändert von Koecko (08.06.2015 um 16:08 Uhr)
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  #36  
Alt 08.06.2015, 16:13
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MicFis MicFis ist offline
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Hallo ,

also für mich ist dieser thread sehr interessant , da ich noch recht wenig davon gehört habe , wie es ist am Attersee zu fahren und welche bestimmungen es geben würde. Binnenschein ist pflicht das is klar , aber 4 Stroke ? Und mit einem 115 PS AB besteht keine Chance oder ?

Beste Grüße
Michael
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  #37  
Alt 08.06.2015, 17:33
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Zitat:
Zitat von MicFis Beitrag anzeigen
Hallo ,

also für mich ist dieser thread sehr interessant , da ich noch recht wenig davon gehört habe , wie es ist am Attersee zu fahren und welche bestimmungen es geben würde. Binnenschein ist pflicht das is klar , aber 4 Stroke ? Und mit einem 115 PS AB besteht keine Chance oder ? (..)
Letztlich verlangen die Bestimmungen implizit, dass man lesen kann.

SCNR
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Beste Grüße

John
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  #38  
Alt 08.06.2015, 21:41
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Haha du Witzbold. Schön das du mich darauf aufmerksam gemacht hast .
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  #39  
Alt 08.06.2015, 23:06
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Nebelhorn Nebelhorn ist offline
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ADAC schreibt bezüglich Motoren in seinem Merkblättchen für Österreich das:


Abgas- und Geräuschgrenzwerte für Sportboote / Wassermotorräder :
Die EU-Richtlinie 2003/44/EG schreibt für alle Mitgliedsstaaten strengere Abgas- und
Geräuschgrenzwerte für Sportboote und Wassermotorräder vor.
Dies betrifft das Inverkehrbringen
bzw. die Inbetriebnahme von allen
neu gekauften Fahrzeugen mit:

Selbstzündungs- und Viertakt-Fremdzündungsmotoren seit dem 01.01.2006,

Motoren mit Zweitakt-Fremdzündungsmotoren seit dem 01.01.2007.
Insgesamt sind alle Motoren – sei es Zweitakt oder Viertakt –
für Sportboote zugelassen sobald sie mit einem CE Zeichen ausgestattet sind.
Die CE-Kennzeichnung weist für alle Motortypen die
Einhaltung der Abgas- und Geräuschemissionen nach. Dies wird schriftlich durch die Konformitätserklärungen der Hersteller bestätigt.

Bestandsschutz haben ältere Motoren. Mit folgenden Sportbootmotoren darf weiterhin

gefahren werden:

Selbstzündungs- und Viertakt-Fremdzündungsmotoren deren Inbetriebnahme vor dem
01.01.2006 war

Motoren mit Zweitakt-Fremdzündungsmotoren deren Inbetriebnahme vor dem
01.01.2007 war.

Zum Nachlesen: https://www.adac.de/_mmm/pdf/%C3%96sterreich_57413.pdf

Also wenn der ADAC nicht irrt dann sind gemäß dem Bestandsschutz auch ältere 2-Takter wenn vor dem 01.01.2007 in Betrieb genommen und regulär angemeldet zugelassen.......man glaubt es kaum ....da schäm ich mich ja fast mit meinem Stinki in der schönen Umgebung
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Gruß der Maik

Geändert von Nebelhorn (08.06.2015 um 23:12 Uhr)
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