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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#26
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Und sei bitte so gut und verlasse dich nicht auf die Katalogangaben bei deinem Bootsgewicht und fahr auf die nächste Waage
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Gruß Jörg
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#27
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Manchmal stehen einem bei den Diskussionen die Haare zu Berge.
Ich habe mir neulich diesen Kuga angschaut - Kleinwagen, da passte ich nicht einmal vernünftig hinter das Lenkrad, nichts für kräftige Jungs. Da käme ich doch nie auf die Idee, da 2.500 kg dranhängen zu wollen. Selbst wenn die Ford-Jungs diese Anhängelast freigeben würden, würden wahrscheinlich alle Fahrwerks- und Antriebselemente nach 1.000 kg abkacken. Vielleicht hat ja so ein massiver Rahmen und fette Komponenten an so einem richtigen Geländewagen doch einen Sinn? Übrigens: Für den Tiguan gibt es ein spezielles Anhängerpaket mit 2,5 to. Selbst den X-Trail gab es damals - meines Wissens - bis 2,5 to.
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Gruß Stefan |
#28
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Zitat:
Zitat:
Mein Seat Alhambra z.B. darf mit einen österreichischen Gutachten 2,5to ziehen, und das macht der auch besser als der VW Bus T4 meiner Frau. Beim Kuga sehe ich 2 Probleme: Erstens gibt es keine AZV mit entsprechendem D-Wert, zweitens hat sich wie beschrieben die Gesetzgebung geändert, eine Erhöhung ist nahezu unmöglich, da das -glaube ich- nur noch mit Werksfreigabe möglich ist. Gruß Volker
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#29
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Kleinwagen? ;-(
Zitat:
Für mich ist das ein riesen Auto. Und er darf legal 2,1to ziehen. Das reicht mir ja vorerst. Besser wäre als Reserve etwas mehr. NOCHMAL Ein anderes Auto (auch wenn es viele gibt) wäre 100% nicht in Frage gekommen - FAKT Was IHR stattdessen gekauft hätte, hat nix mit #1 Threadbeginn zu tun. Ich wollte lediglich wissen WO/WIE ich zu ein paar zusätzlichen kg komme. DANKE FÜR NÜTZLICHE TIPPS Ich informiere Euch - WIE ich es trotzdem geschafft habe
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN
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#30
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Völlig unabhängig davon, was der Kuga ziehen darf und ohne etwas an der Kaufentscheidung und dem - weit verbreiteten - Wunsch nach einer Anhängelasterhöhung frage ich mich, was der Quatsch soll, zu niedrige Werte anzugeben bzw. auf andere, höhere Werte freizugeben.
Das ist doch so als kaufte ich ein Auto mit einer angegeben Vmax von 200 Km/, dann frage ich beim Hersteller nach, dass ich da gerne mehr zu stehen hätte und die antworten "Klar, der Wagen läuft ja eigentlich viel schneller, wir tragen Ihnen jetzt 230 Km/h ein" Wäre ziemlich bekloppt, oder? Konkret heißt das: Ich würde es als einzige sinnvoll erachten, wenn der Hersteller einen Wert einträgt und diesen dann auch beibehält. Dann entstehen solche Probleme nicht. Man weiß was man kauft und das es da keine Änderung gibt. Dann kann man klar entscheiden ... Niemand muss sich hinterher ärgern, weil er dachte, er bekäme vielleicht doch mehr eingetragen ...
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#31
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Kam eben per Mail...
Hmmm.... Fahrzeug ist in der ABE ein PKW, keine AHK – Last > 2130Kg möglich Mit freundlichen Grüßen Best regards info@sk-handels-ag dot de
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN |
#32
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@style : Also die Begründung ist auf gut Bayrisch Grampf.. eine Ausrede sich nicht damit zu beschäftigen zu wollen..
@ Wohnbusfahrer das beispiel mit der Höchstgeschwindigkeit stimmt nicht ganz, das gibt es durchaus bei manchen Hersteller die sich auf 250km/h bei den grossen Motoren beschränken , da kann man (gegen Aufpreis) auch ,mehr v-max bekommen weil der Begrenzer aufgehoben wird und meist andere Reifen mit höherer Geschwindigkeitskategorie aufgezogen werden.
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---Da werden sie geholfen Der Nichtschwimmer78 aka. Stefan Servus, du Land der begrenzten Möglichkeiten, aber der unbegrenzten Unmöglichkeiten, ich schreibe leise: Servus. Bald bin ich hier raus.
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#33
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Zitat:
Der X5 hat eine selbsttragende Karosserie, das stimmt. Allerdings sind zusätzlich Fahrgestellteile montiert worden, um die hervorragende Steifigkeit zu erreichen. Unter anderem: Solcher Maßnahmen bedienen sich die modernen Geländewagen, daß ist üblich. Sogenannte Crossover besitzen aber keine Steifen und werden auf Großserienplattformen adaptiert. Mein Bauch sagt: Ich bin aber auch der Meinung, dass seit Einführung der EC 22/40 der Hersteller den max D-Wert angibt. Etwaige Auflastung sind immer mit Fahrwerks oder Fahrgestelländerung vorzunehmen, wenn der Hersteller diese dann "frei" gibt. Man sollte auch im Auge behalten, daß Crashnormen, ECE Zuteilungen und Herstellergarantien immer in Abhängigkeit stehen.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#34
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Immer dieses Gejammer
"Ich habe mir einen Kleinwagen gekauft und kann mein Boot nicht legal ziehen" Einfach mal vor dem Kauf überlegen was das Fahrzeug können muss. Und auch von Ford gibt es geniale Zugfahrzeuge. Mit der richtigen Kupplung und dem passenden Anhänger sind da auch 8 Tonnen auflaufgebremst möglich.
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#35
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Einmal eine Frage am Rande, gab es das oder gibt es das vielleicht noch:
Eine Anverwandte aus der Schweiz kam damals mit einem fetten Wohnwagen (> 2to, > 8 m) hinter dem PKW angefahren. Blankes Erstaunen, wie sie das hinbekommen hat, diesen ziehen zu dürfen. Erklärung: Sie ist mit dem Gespann bei einer örtlichen Verkehrsbehörde vorgefahren, mußte dort das Anfahren und Abbremsen bei einer Maximalsteigung bzw. auf einem Maximalgefälle demonstrieren. Alles war OK, sie bekam die Zulassung und fuhr damit auch in Deutschland herum. Wenn es dieses System noch gibt könnte man doch über einen Schweizer Fordhändler dort eine Freigabe für einen Kuga bekommen und dieses Papier hier vorlegen. Vielleicht kann man damit etwas anschieben?
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Gruß Stefan
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#36
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Zitat:
Sein Fahrzeug ist in Deutschland zugelassen und unterliegt damit dem deutschen Zulassungsverfahren. Er kann es ja in die Schweiz verkaufen und dann zurück kaufen Gruß Werner
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#37
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@ Ralf bevor du diese Klimmzüge mit Auflasten unternimmst, würde ich als erstes mal das tatsächliche Gewicht des Gespanns in abgespeckter Form ermitteln.
Was nützen dir 100 KG wenn dein tatsächliches Gewicht weit darüber liegt.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#38
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@ Stephan
wiegen... sobald die Straße Eis/Salzfrei sind. Nein, lt. Berechnungen und Werksangaben bin ich noch drunter. Wenn aber Sprit ect. drin ist... könnte es grenzwertig werden. Darum gerne ein wenig mehr. Das Dumme nur, dass mir 4 Händler für die Auflastung das JA vor der Bestellung gegeben haben, und jetzt kneifen sie! - Verständlicherweise.
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN |
#39
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Zitat:
DANKE
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#40
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"Ich habe mir einen Kleinwagen gekauft und kann mein Boot nicht legal ziehen"
Einfach mal vor dem Kauf überlegen was das Fahrzeug können muss. Geändert von jaguar10 (22.01.2010 um 11:51 Uhr) |
#41
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Zitat:
Gruß Volker
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#42
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Zitat:
http://www.iforwilliams.ch/info/anhaengelasten.html Gruß Volker |
#43
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Zitat:
Dann unterliegt er ja wieder der deutschen Zulassung. Die Schweizer sind aber schon ganz schön hart. Haben ja auch keine Berge Gruß Werner |
#44
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Zitat:
Gruß Volker Jungs, es geht doch nur um die Anhängelast, nicht um eine Einbauküche Gruß Werner |
#45
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Nach der Konfrontation mit der Aussage vom FORUM kam das...
Ihr Fahrzeug ist als M1 Fahrzeug in den Papieren und in der ABE M1 ist ein PKW und kein Geländewagen. Geländewagen haben die Bezeichnung M1G Der Gesetzgeber STVZO erlaubt bei PKW die Anhängelast max bis zum zulässigen Gesamtgewicht zu erhöhen, das Ist in Ihrem Fall 2140Kg. Wenn es eine Geländewagen M1G währe dürfte man die Anhängelast auf das 1,5 fache (3200Kg) vom Gesamtgewicht erhöhen. Das ist kein Bayrischer Grampf sondern für Gesamtdeutschland gültig Mit freundlichen Grüßen Best regards
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN
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#46
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Aha,muss dann aber echt mit den Neuregelungen der letzten Jahre zu tun haben
Bisher wurden immer ein VW Bus als PKW eingestuft und doch mit höherer Anhängerlast versehen. Aber gut zuerst wars 2130kg jetzt sind wir schon bei 2140kg Zitat:
Zitat:
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---Da werden sie geholfen Der Nichtschwimmer78 aka. Stefan Servus, du Land der begrenzten Möglichkeiten, aber der unbegrenzten Unmöglichkeiten, ich schreibe leise: Servus. Bald bin ich hier raus.
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#47
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Die Summe aus tatsächlicher Masse des Zugwagen und tasächlicher Masse des Anhängers darf 4,23 t nicht überschreiten.
Beim Sharan war das problematisch: Er durfte auf max. 2,2 t vollgepackt werden und die max. Anhängelast war 2 t. Die Gesamtzugmasse war dennoch auf 4 t beschränkt. Die Kugadaten sind aber in der Hinsicht unkritisch: Max. Fahrzeugmasse = 2,13 t Max. Anhängermasse = 2,1 t Max. Gesamtzugmasse = 4,23 t Du kannst also alle Werte voll ausschöpfen. Du weißt, daß die Stützlast nicht zur Anhängelast zählt?
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Beste Grüße John
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#48
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Sag' mal, hast Du das übersehen? Die Überlegung war wohl offensichtlich da!
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Beste Grüße John
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#49
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Ralf warum hast du das Problem nicht gleich dem Autohaus wo du den Wagen gekauft hast an die Backe genagelt? Kennen die sich mit ihren Fahrzeugen nicht am besten aus
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#50
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Zitat:
...die tun was...
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
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