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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Versicherung für Sportmotorboat
Hallo Sportsfreunde, (nicht Versicherungsmakler etc.)
Bin seit kurzer Zeit Eigener (hört sich gut an) einer Fiberline G18 mit AQ130B/Z270. Ich muss mich jetzt auch einmal um Versicherungen kümmern (leider). Wir werden mit dem Boot so hin und wieder auf der Ruhr oder Ijssel fahren und es im Urlaub in Kroatien nutzen. Rumfahren, Wasserski, tauchen. Das Boot wird, ausser im Urlaub immer geslippt werden und steht ansonsten diebstahlsicher. Was brauche ich an Versicherung(en) und wie teuer ist sowas. Vielen Dank
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Mit Grüßen aus Essen Ralph P.S. Ein Taucher, der nicht taucht, taugt nix ... Fiberline G 18 mit AQ 120 B und Z 270/290 |
#2
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Benutze die SUCHEN Funktion- Versicherungen -eingeben und du wirst schlauer
( Was das beste für dich sein wird ) Schönen Samstag und Sonntag und V V Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#3
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Ich würde mir als erstes viele Angebote einholen.
http://www.boote-magazin.de/bto/boot...2&artikel=long
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#4
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und ansonsten zum Umfang, was ja die Ausgangsfrage war,
Haftpflicht sollte schon, Insassen nützt vor allem dem Versicherer, weil du von dir provozierte Schäden schon mit der Haftpflicht abdeckst - die allerdings zahlt nicht bei Familienmitgliedern. In diesem Fall halten sich meiner bescheidenen Meinung nach die Regressforderungen in Grenzen. Bei der Kasko kommt es sehr auf die Verhältnisse an. Die Prämien liegen zwischen 0,75 % bis zu 3 % des versicherten Wertes. Nur eine Faustregel: Je höher der Wert, desto niedriger der Prozentsatz. Wenn das Boot relativ zu deinem sonstigen Vermögen schon einen großen Anteil hat, solltest du über eine Versicherung nachdenken. Man muß aber auch Kosten gegen Nutzen abwägen. Überlege dir auch, wie ein Kapital anwächst, das du dadurch bildest, dass du die Versicherungsprämie nicht an eine Versicherung, sondern auf ein Sparkonto einzahlst, das du nicht angreifst. Es dient "nur" zum abfedern von Schäden, die du ja selbst verursacht hast. Wenn du nichts zerstörst, hast du beim Wechsel des Bootes ein gutes zusätzliches Kapital. Ich habe diese Chance leider nicht, da der Winterlagerer von mir verlangt, dass ich eine Kaskoversicherung für mein Boot abgeschlossen habe. Schließlich: Binsenweisheit: nicht immer ist der billigste der beste. Gruß Uwe, Versicherungsmakler
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Gruß Uwe |
#5
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Danke für die Hinweise.
Ich habe jetzt erstmal alle eure Links getestet und warte mal auf Angebote. Danke an Uwe (wusste gar nicht das VS-Makler gute Tips geben können ) Ansonsten werde ich mich mal auf der boot umsehen.
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Mit Grüßen aus Essen Ralph P.S. Ein Taucher, der nicht taucht, taugt nix ... Fiberline G 18 mit AQ 120 B und Z 270/290 |
#6
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Versicherung
Hallo, Ralph!
Ich habe mein Boot ganz einfach, wie auch mein Auto, bei der HUK versichert. Die sind nicht deutlich teurer als andere Versicherungen und ich habe einen Ansprechpartner vor Ort! - Ich finde das von Vorteil, da man sich dann im Falle des Falles (der hoffentlich nicht eintreten wird) nicht mit endlosen Briefwechseln beschäftigen muß, sondern einfach mal kurz im Büro des Maklers vorbeischauen kann... Gruß Tammo |
#7
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Versicherungsbeiträge
Meine Versicherungsgesellschaft nimmt (5 Mio. Deckung):
Motorboote Motorstärke bis 25 PS 46,20 EUR Motorstärke bis 50 PS 79,78 EUR Motorstärke bis 125 PS 115,80 EUR Motorstärke bis 200 PS 157,46 EUR je weitere 25 PS 17,14 EUR Segelboote Segelfläche bis 15qm 43,67 EUR Segelfläche bis 30qm 62,74 EUR Alle Preise inkl. 16% Versicherungssteuer. Alle Beiträge sind Jahresbeiträge. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des verantwortlichen Führers und der sonst zur Bedienung des Fahrzeugs berechtigten Personen. Der Schutz umfaßt auch das Ziehen von Wasserskiläufern und Schirmdrachenfliegern. Für Bootsfahrschulen wird kein Zuschlag berechnet, wenn die Boote zu Schulungszwecken eingesetzt werden. Preiswert oder Teuer? Mit freundlichen Grüßen Klaus-Werner Olderdissen
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An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to. Dor ward nich an dacht un nich von rädt. Jeder weit jo, wat he to doon hett. (Richard Wossidlo über die Seenotretter) |
#8
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Hallo Klaus-Werner,
das mit den Tarifen hört sich ja gut an. Bei welcher Gesellschaft bist du den Versichert? Send mir doch mal eine PN. Gruß aus Minden. Uwe |
#9
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Hallo Ralph,
ich habe den Prozess auch gerade hinter mir und einige Unterschiede finden sich auch im Kleingedruckten. Alles sehr genau lesen! Manche Versicherungen sprechen von Fahrtgebieten Nordsee / Ostsee - hören allerdings bei Schweden auf - die baltischen Staaten sind nicht versichert. Andere decken die gesamte Küstenlinie um Kontinentaleuropa ab (für Dich vielleicht beim Trailern interessant). Andere verbieten das Ankern (ohne das jemand an Bord ist - wozu habe ich dann ein Beiboot ?). Der Link den Cyrus empfohlen hat, habe ich auch genutzt und schwupps war der Briefkasten voll. Das grösste Problem ist dann geeignete Auswahlkriterien zu finden. Meine Herangehensweise: Ich habe die renommierteste, bekannteste und mit vielen guten Referenzen benannte Versicherung als Maßstab genommen (Prämie) und alles was teurer war schon einmal aussortiert. Das spart schon einmal 2 Abende. Dann überlege Dir ob Du das Boot auch einmal gegen Geld / ohne Geld verleihen willst, ob Du ein Winterlager hast, ob Du eine Versicherung für den Landtransport brauchst, ob Du ein motorisiertes Beiboot planst. Dann ist das ganze in einer Woche zu schaffen Gruß Gerrit |
#10
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Zitat:
Bernd (PS: glaub aber bei 3Mio Euro Deckung)
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#11
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Re: Versicherungsbeiträge
Zitat:
wenn ich mich recht erinnere ist der ADAC deutlich billiger. bei 50PS waren es etwa 49,- euronen. ich suche aber was noch günstigeres, da kein wasserski, holzboot über 20 jahre, Vmax unter 10kn, keine vermietung, nur deutsche binnengewässer. die tarifierung nach leistung (PS/KW) ist totaler schwachsinn und nicht risikogerecht. le loup (generalagent i.R.) |
#12
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Ich zahle für meinen SEGLER 164Euro/halbjährlich. Allerdings Vollkasko, Fahrtgebiet gesamte Ostsee/Nordsee/Mittelmeer/200meilen Atlantik ohne Einschränkungen. Außerdem sind auch persönliche Sachen wie Klamotten, Foto, Rechner usw in dem Betrag mitversichert.
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#13
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Hallo Ralph,
gehe mal auf die Internetseite vom ADAC,da stehen alle Preise drin. Gruß Michael |
#14
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Beim ADAC ist der Trailer aber nicht mitversichert.
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#15
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Der Trailer ist während der Fahrt immer beim PKW mitversichert soweit ich mich nicht irre
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#16
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Zitat:
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Gruß von der Ostsee Doris Nichts ist so gerecht verteilt wie der Verstand, jedermann glaubt genug davon zu haben. |
#17
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hallo Doris, wo steht das?
Irgendwas muß ich verpasst haben
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handbreit .... Rolf |
#18
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Zitat:
Ich lasse mich gerne belehren, sollte dieses nicht stimmen.
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Gruß Jürgen Träume nicht Dein Leben, lebe Deine Träume, denn das Leben ist zu kurz um nur zu träumen. |
#19
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Hallo,
so wie mohrle das beschreibt hat es mir meine Versicherung auch erklärt. Gruß aus Minden. Uwe |
#20
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Zitat:
moin hat es eine grundlegene änderung der akb gegeben? sind nunmehr alle mit dem zugfahrzeug verbundenen anhänger a) überhauptnicht über zugfahrzeug-KH und/oder b) nur über eigenen KH-vertrag K-H versichert? (KH=KFZ_Haftpflicht) das hätte positive auswirkungen auf die schadensrückstufung beim zugfahrzeug und würde längerfristig zu _erheblichen_ beitragagserhöhungen der anhänger-KH führen. le loup |
#21
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Hallo bin bei BAVARIA versichert und zahle Kasko 40% Schadenfreiheitsrabatt jedes Jahr 10 % max 4 Jahre Vers. Summe 18000 Euro 188,00 Euro Jahr und Kasko 105,10 Euro Trailer ist mit Versichert.
6 Wochen im Jahr Fahrtgebietswechsel Z.B. Kroatien inbegriffen. Gruß Doc. |
#22
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Trailer oder Anhänger Vers.
Solltest du mit angehängten Anhänger einen Unfall verursachten zahlt die Kasko des Zugfahrzeuges. Wenn du Ihn mit der Hand rangierts und wo aneckst zahlt die Anhängerkasko. Bei der Anhängerkasko hast du immer 100 % es gibt keinen SFR Doc. |
#23
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Re: Versicherung für Sportmotorboat
So, ich glaube ich muss jetzt doch mal was dazu schreiben, obwohl ich ja leider nicht zum Kreis der Sportsfeunde zähle
Zitat:
Bevor hier alle möglichen Spekulationen aufkommen, füge ich die Gesetze bzw. die Versicherungsbedingungen dazu. Das Wichtigste zusammengefasst könnt Ihr unter http://www.prosecura.de/aktuell/arch...ll_11_2003.pdf nachlesen. § 7 STVG (Straßenverkehrsgesetz) / Anhänger Die Neufassung des Gesetzes begründet eine gesamtschuldnerische Haftung der Halter des ziehenden Fahrzeuges und des Anhängers. In Zukunft wird der Geschädigte bei Unfällen, die sich beim Betrieb eines Gespannes ereignen, sowohl den Halter des Anhängers als auch den des ziehenden Fahrzeuges auf Schadenersatz in Anspruch nehmen können. Die Haftungserweiterung knüpft nicht an die Zulassungs- bzw. Versicherungspflicht der Anhänger an, sondern lediglich daran, ob der Anhänger dazu bestimmt ist, von Kraftfahrzeugen mitgeführt zu werden. Der Halter des Anhängers ist somit auch für sich lösende oder für abgestellte Anhänger verantwortlich. Er kann sich aber entlasten, wenn der Unfall unvermeidbar war. Die Haftpflichtversicherung des Anhängers muss jetzt auch in bestimmten Fällen eintreten, in denen der Anhänger mit dem Fahrzeug verbunden war (z.B. nur der schadenverursachende Anhänger wird ermittelt). Eine Umgehung der SFR-Rückstufung für die Versicherung des ziehenden Kfz werden die Versicherer durch entsprechende Änderung der Bedingungen ausschließen: sofern die Leistung zunächst über die Haftpflichtversicherung des Anhängers erbracht wurde, erfolgt anschließend entsprechend dem Verursachungsanteil ein Regress beim ziehenden Fahrzeug, so dass dort eine SFR-Belastung erfolgt. Viele Anhänger unterliegen weder den Vorschriften über das Zulassungsverfahren noch der Versicherungspflicht. Hierzu zählen insbesondere · land- und forstwirtschaftliche Anhänger (Höchstgeschwindigkeit 25 km/h) und · Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten (z.B. Bootsanhänger) oder Tieren zu Sportzwecken (z.B. private Pferdeanhänger), sofern diese Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden. Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) § 10 a Versicherungsumfang bei Anhängern (1) Die Versicherung des Kraftfahrzeuges umfaßt auch Schäden, die durch einen Anhänger verursacht werden, der mit dem Kraftfahrzeug verbunden ist oder der sich während des Gebrauchs von diesem löst und sich noch in Bewegung befindet. Mitversichert sind auch der Halter, Eigentümer, Fahrer, Beifahrer und Omnibusschaffner des Anhängers. Schäden der Insassen des Anhängers sind bis zur Höhe der Grundversicherungssumme eingeschlossen. (2) Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt: Die Haftpflichtversicherung des Anhängers umfaßt nur Schäden, die durch den Anhänger verursacht werden, wenn er mit einem Kraftfahrzeug nicht verbunden ist oder sich von dem Kraftfahrzeug gelöst hat und sich nicht mehr in Bewegung befindet, sowie Schäden, die den Insassen des Anhängers zugefügt werden. Mitversichert sind auch der Halter, Eigentümer, Fahrer, Beifahrer und Omnibusschaffner des Kraftfahrzeuges. (3) Als Anhänger im Sinne dieser Vorschrift gelten auch Auflieger sowie für die Anwendung des Absatzes 1 auch Fahrzeuge, die abgeschleppt oder geschleppt werden, wenn für diese kein Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Quelle: GDV Gruß Norman |
#24
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Re: Versicherung für Sportmotorboat
Zitat:
nun isses deutlich geworden die amerikanisierung geht weiter. weg von einer klaren verschuldenshaftung und hin zu einer matschig-moralischen gefährdungshaftung. le loup |
#25
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Zitat:
die kaskoversicherung bezieht sich auf eine versicherte sache und den schaden an dieser. du meinst die haftpflichtversicherung. le loup |
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