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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
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Gruß Jürgen Träume nicht Dein Leben, lebe Deine Träume, denn das Leben ist zu kurz um nur zu träumen. |
#27
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Zitat:
Aber leider nicht mehr nur dann, sondern aufgrund der neuen Gefährungshaftung auch, wenn der Anhänger angekuppelt ist, aber ein Unfall z.B. ausschliesslich dem Anhänger zuzuordnen ist. Nehmen wir als Beispiel mal den geplatzten Anhängerreifen. Auto kann nichts dafür, Anhänger ist allein Verursacher des Unfalls. In diesem Fall trifft die Schuld aus der Gefährdungshaftung heraus den Halter des Anhängers (muss nicht mal der Fahrer des ziehenden PKW sein) und somit sollte auf jeden Fall eine Anhängerversicherung bestehen. Mein Tipp: Schaut Euch Eure Bootshaftpflichtverträge einmal genau an und sollte der Anhänger nicht separat aufgeführt sein, unbedingt eine extra Trailerversicherung bei Eurem KFZ-Versicherer abschliessen. Gruß Norman |
#28
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Warum einfach wenn es auch kompliziert geht.
War ganz interesant zu lesen. Doc.
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Auch Wasser wird zum edlen Tropfen, mischt man es mit Malz und Hopfen |
#29
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Man lehrt doch nicht aus, immer was Neues.
Danke für die Infos Gruß aus Minden. Uwe |
#30
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Re: Versicherungsbeiträge
Zitat:
Kein Wunder, dass Du Dich anderswo rar machst. Also, in diesem Sinne: Tach auch. Wasserfeste Grüße, HUF.
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Konfuzius sagt: Auch die Augen sehen mit. |
#31
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Zitat:
einen Bootsanhänger sowieso nicht so ganz. Wir reden hier von einer Prämie von 2 - 3 Euro im Monat. Ein einziger Schaden in 100 Jahren ist wahrscheinlich teurer als die gesamten Prämien. Für's Boot werden handgklöppelte Scheuerleisten, selbstgestrickte Fendersocken mit Monogramm und goldene Captains-Mützen-Kordeln gekauft, aber wehe, man soll 30 Euro für Versicherungsschutz ausgeben... Wasserfeste Grüße, HUF.
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Konfuzius sagt: Auch die Augen sehen mit. |
#32
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Hab den Thread jetzt nicht gelesen, also nicht steinigen wenns schon erwähnt wurde.:
Viele Bootsversicherungen, so auch meine, deckt den Anhänger in jeder Situation ab! Zitat:
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#33
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"...sofern nicht versicherungspflichtig nach StVZO."
ist das nicht genau jetzt der Fall und die Bootshaftpflicht zahlt nicht mehr für den Händer. Lothar |
#34
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nein, denn nach der StVzO sind Trailer nicht versicherungspflichtig geworden * (im Gegensatz zu den zulassungspflichtigen Anhängern die schon immer auch versicherungspflichtig waren.
* der Gesetzgeber hat nur die Haftung des Halters und des Führers erweitert aber keine Versicherungspflicht eingeführt
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Charly |
#35
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Zitat:
Mit der Kombination bist Du auf der sicheren Seite. Aber "In jeder Situation" stimmt nur zum Teil. Denn die KFZ-Versicherung des Zugfahrzeugs hat noch immer Vorrang vor der Anhängerversicherung. Das bedeutet, bei einem Unfall in angekuppeltem Zustand, oder ungewollt gelöstem und sich noch in Bewegung befindlichem Zustand, übernimmt die Haftung nach wie vor die KFZ-Versicherung des Zugfahrzeugs. Es sei denn, der Anhänger ist ausschliesslich und allein für den Unfall verantwortlich (z. B. geplatzter Reifen). Es wird in diesen Fällen auch weiterhin eine Hochstufung in der KFZ Versicherung des Zugfahrzeugs erfolgen. Also Vorsicht, eine Anhängerversicherung (egal ob separat, oder in der Bootshaftpflicht eingeschlossen) bedeutet nicht, dass man damit nicht mehr hochgestuft werden kann. Nur zur Ergänzung: Die Versicherungssumme in der Bootshaftpflicht ist in der Regel deutlich niedriger als die in der separaten Anhängerversicherung. Meiner ist aber auch nur über die Bootshaftpflicht versichert. Hatte übrigens letzten Sommer meinen ersten Schaden mit dem Anhänger. Allerdings in abgekuppeltem Zustand. Millimeterarbeit, ca. 0,5mm der obersten Lackschicht eines Opel Omegas abgeschabt. Beim rangieren mit Tandemtrailer per Hand. Waren dann auch gleich 890 Europäer fällig. Da ist so ein Einschluss in der Versicherung schon ganz angenehm Gruß Norman |
#36
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Zitat:
jaja sowat ham mir meine kunden nach ausführlicher beratung vor ausführlicher schadensschilderung auch immer erzählt ha ha le loup |
#37
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Zitat:
Gruß Norman |
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