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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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Zitat:
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#52
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Wie ist dass, wenn man zukünftig die Boote nicht in Bremerhafen sondern ins Nachbarland anliefern lässt? Ist das dort auch schon so schwierig?? Oder verschiebt man damit das Problem an die Zoll / Landesgrenze bei der Einfuhr?
Gruß Sven |
#53
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Sicher ist es ärgerlich, wenn das importierte Boot beim Zoll "festsitzt".
Aber so neu ist die "CE-Geschichte" ja nun auch wieder nicht und Unwissenheit schützt nun mal nicht. Nach den Buchstaben des Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) steht die Einfuhr in den europäischen Wirtschaftsraum dem Inverkehrbringen eines neuen Produktes gleich (§2 Abs. 8). Und für das Inverkehrbringen ist seit geraumer Zeit die CE-Kennzeichnung vorgeschrieben. Einfuhr = Inverkehrbringen = CE-Kennzeichnung muss vorhanden sein. Somit greifen die Argumente, erstmal zur Zertifizierung in die Werkstatt und Probefahren wollen, nicht. Die Gesetzeslage ist, auch wenn´s nicht gefällt, eindeutig und der Zoll überwacht ob, die Einfuhr eines Produktes gesetzlich zugelassen ist. Zur CE-Kennzeichnung weiß Tante Wiki folgendes: Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller die Konformität des Produktes mit den zutreffenden EG-Richtlinien und die Einhaltung der darin festgelegten „wesentlichen Anforderungen“. Verantwortlich für diese Kennzeichnung ist in der Regel der Hersteller des Produkts (für Hersteller außerhalb der EU ist ein in der EU niedergelassener Bevollmächtigter erforderlich). Soweit der Hersteller außerhalb der EU seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, geht diese Verpflichtung an dessen Beauftragten in der EU oder den Importeur oder letztlich an den Inverkehrbringer (umgangssprachlich „Verkäufer“) über. Also darf auch der Importeur oder "Verkäufer" selbst eine CE-Konformitätserklärung erstellen und die CE-Kennzeichnung anbringen, wenn nicht gefordert ist, eine Benannte Stelle einzuschalten. Das die Geier kreisen und fette Beute wittern ist irgendwie logisch. Hat keiner eine CE-Konformitätserklärung für ein Sportboot, wenn da keine Mitwirkung einer "Benannten Stelle" angegeben ist, einfach kopieren (mit eigenen Schriftkopf natürlich), CE-Kennzeichen (Maße siehe "WIKI") anbringen und fertig. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#54
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für Gebrauchtboote gibt es nur noch das PCA Verfahren, das heißt eine benannte Stelle ist erforderlich.
Den Vorschlag würde ich nochmals überdenken. Schätze, es wäre in der momentanen Situation fatal, unlautere Mittel einzusetzen.
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Gruß Wolfgang |
#55
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Wer hat hier zu unlauteren Mitteln geraten
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#56
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Vielleicht ist das betreffende Boot aber noch garnicht vollständig
Nach der Sportbootrichtlinie mit Anmerkungen Seite 21 (PDF-Seite 23) gelten die Vorschriften der Richtlinie nicht für "unvollständige Boote, die zur Fertigstellung in den EWR gebracht werden". Da die BSH-Beleuchtung noch fehlt, ist das Boot "zweifelsfrei" noch unvollständig und wird zur Fertigstellung in den EWR gebracht. Damit wäre das Boot, nach geltendem Recht, ersteinmal vom Zoll herauszugeben. Die Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung muss dann natürlich nach Fertigstellung immer noch erfolgen. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#57
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Zitat aus: http://www.ce-zeichen.de/richtlinien...nmerkungen.pdf des Eintritts in den EWR nicht erfüllenBoote, die bei der Verbringung in den EWR unvollständig sind und dazu bestimmt sind, durch eine andere Partei, die als Hersteller gilt, fertiggestellt zu werden, müssen die anwendbaren Anforderungen der Richtlinie zum Zeitpunkt Ganz so einfach ist es doch nicht. Da mußt du schon Hersteller sein
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#58
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macht doch einfach ne Funkfernsteuerung drauf und deklarier das Boot als Spielzeug
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#59
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Es wurden und werden vorläufige Konformitätserklärungen ausgestellt, damit das/die Boot (e) erst mal aus dem Zoll kann (kommen).
Diese Info ist vom Transportkontor Bergmann von heute nachmittag. Zuständig hierfür wurde mir benannt www.udicer.it Es gibt auch eine deutsche Tel Nr. dazu. Wer betroffen ist, kann den Kontakt bei TPK Bergmann erfragen oder weiß es eh schon Geändert von Uwe (10.04.2008 um 21:07 Uhr) |
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Hallo Uwe,
danke für die Info. Ich habe heute nachmittag auch mit Bergmann telefoniert. Mir hat man gesagt, ich könne das Boot nur mit einem T1-Zoll ?! gegen eine Kaution von 21% des Kaufpreises für eine Woche ertmal mitnehmen. Wenn ich dann nach einer Woche keine CE vorlegen kann ist DIE KAUTION WEG ??!!! So die Aussage von Bergmann. Das kann doch nicht sein - oder ? Wo leben wir den hier. Wir sind doch nicht bei den Hottentotten. Kannst Du mir per email detailierte Infos zukommen lassen ? Währe echt nett von Dir - Danke ! Jänz
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->Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom! |
#61
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Anwalt nehmen und Klagen! Ist doch eine private Einfuhr, oder???
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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Hallo,
ich habe heute mit verschiedenen Stellen telefoniert. Aussage Zoll: uns ist das auch unangenehm, was für ein Aufwand usw... Aussage Gewerbeaufsichtamt: Wieso haben Sie Probleme, sie sind doch nicht Gewerbetreibender. (?!!) Sie können Ihr Boot sofort mitnehmen. Aussage Bergmann: Ohne CE gibt der Zoll das Boot nicht raus. Irgendwie kennt sich keiner richtig aus. Alle haben nur Halbwissen. Was Sie alle schon mal gehört haben ist "CE..." Niemand hat das richtig zu ende gedacht. Und der Hammer ist, in Amsterdam kann man das Zollgelände ohne CE verlassen. Scheiß Deutschland...Hätte die Mühle man aus Holland holen sollen Jänz
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Zitat:
Hinfahren und versuchen sie als Privatmann mitzunehmen, oder gleich ins Wasser legen lassen und Kurs offene See gehen (willst auf dem Wasserweg nach Dänemark
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#64
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Bitte das Gewerbeaufsichtamt das mit
Bergmann und den Zoll zu klären.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
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Kann es sein das der Herr Bergmann $- Zeichen in den Augen hat?
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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Anwalt kostet Geld.
Eine Strafanzeigen wegen illegaler Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nicht. Kann hier jetzt jeder machen was er will?
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#67
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Hallo FourWinns180,
also dann mit Zeugen zum Zoll und das Boot abholen, wenn die nicht spuren zum Anwalt und die harte Nummer durchziehen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#68
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Hallo Cyrus, genau darüber habe ich auch schon nachgedacht.
Irgendwas stimmt da nicht, die Fäden laufen immer wieder bei Bergmann zusammen. Das mit dem $-Zeichen in seinen Augen, habe ich auch schon bemerkt... Anwalt und Klagen dauert mir zulange. Ich möchte dieses Jahr noch fahren. Jänz
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#69
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Was mich interessieren würde ist, nach welcher Gesetzesgrundlage der Zoll nun plötzlich seit 09.April 12:00 so handelt.
Ohne Vorwarnung, Ohne Ankündigung. Schlag 12:00 Uhr. So ähnlich wie bei eine Razzia. Hat sich den was in den Gesetzen verändert? Wer weiß da was? Oder steckt da die deutsche Boothändler Lobby dahinter , um privat Importe zu verhindern. |
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Irgendwann müssen sie ja mal damit anfangen.
Die Sportbootrichtlinie gibt es seit 1998, das PCA-Verfahren seit 2005 und die verschärften Abgasvorschriften seit 2006. Zitat:
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Gruß Wolfgang |
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Zitat:
Es gibt allerdings nicht nur den Germanischen Lloyd sondern 19 ander Benannte Stellen, die das auch machen ( z.B. IMCI, TÜV, Udicer Nautitest, Norske Veritas usw.) Einfach ml CE und Boote bei Google angeben und gucken, da sind die alle versammelt. Preise von 1300 - 3000 hab ich schon gefunden. Vielleicht ändert sich das auch schnell. In öteborg hat es 4 Tage gedauert,dann war der Hafen voll und nix ging mehr. Da hat der Zoll die dortige Gewerbeaufsicht weggeschickt und die Grenzen wieder geöffnet. Sind schließlich keine Tigerfelle oder Elfenbein.... Meine Kollegen in USA und ich werden allerdings jetzt die Boote schon in Amsterdam oder Zeebrügge verzollen und die MWSt dem dortigen Land schenken. Was dann an Arbeitsplätzen in Bremerhaven verlorengeht, wird dann dort aufgebaut....
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#72
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CE in USA
Zitat:
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Schwachsinn
Zitat:
Aber das Problem erledigt sich sowieso, wenn die BLG keie Kfz mehr be und entlden kann, wegen Platzmangel....
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Gesetz
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Das Gesetzt was dahintersteht ist das 10. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz. Mit verantwortlich ist ein gieriger CE Inspektor, der für einen deutschen Notified Body arbeitet und der die Gewerbeaufsicht darauf gebracht hat. Aber im Prinzip ist es rechtens was da gemact wird. Allerdings ist das System der Durchführung falsch. Man könnte sich ein Beispiel am Autoimport nehmen. |
#75
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Normen USA EU
Zitat:
Alle Boote aus USA ob im Lande genutzt oder exportiert, kommen aus der selben Produktion und sind baugleich und CE zugelassen meist durch www.imci.org I |
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