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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 06.08.2015, 15:31
Sunseeker_Portofino Sunseeker_Portofino ist gerade online
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Standard Bootslänge und Sportbootführerschein Binnen

Hallo, das habe ich gerade gelesen und bin unsicherob das so stimmt.
Das angeschraubte Badeplattform und Bugspriet nicht mitgerechnet werden habe ich schon öfter gehöhrt, aber vom Ruder gemessen kenne ich garnicht.

"Die Länge des Bootes ist 17,60 m über alles, allerdings vom Ruder bis zum Bug nur 14,90 m somit ist sie mit dem Sportbootführerschein zu fahren, die Breite ist 5,00."
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Gruß Albert
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  #2  
Alt 06.08.2015, 15:33
sprayman sprayman ist offline
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Vom Ruder aus, wenn es angehängt wäre, nicht wenn es weiter vorne steht als das Heck.....Also darfst du das Boot, mit Längenbeschränkung bis 15m, nicht fahren.
__________________
Gruss, Sprayman
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  #3  
Alt 06.08.2015, 18:21
Benutzerbild von T-Technik
T-Technik T-Technik ist offline
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Hallo zusammen,


hallo Albert,

alles total veraltet ! Ob Befähigungsnachweise, Fahrgebiete oder auch
Zulassungen von Fahrzeugen incl. Technik .

In diesen Baustellen gehört der Satz :

x m Länge fester Bootskörper ohne demontierbare Anbauteile .

Wird hoffentlich bald kommen .

Die Änderung der 15 PS - Grenze hat aber anscheinend die Politik
erstmal zu sehr mit Boot beschäftigt .


Z.B. eine angeschraubte Badeplattform steht nirgends,
wird aber als ungeschriebenes Gesetz von den Behörden angesehen .


Sehen auch unzählige Beamte unterschiedlicher Stellen,
die ich auch auf den Messen auf das Thema ansprach .


Hier im BF wirst Du zig Threads finden, die auch leider nicht selten
mit Halbwissen gespickt sind und sich äußerst kontrovers lesen .



Grüße : TOMMI
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6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40
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  #4  
Alt 06.08.2015, 19:38
963usti 963usti ist offline
Commander
 
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350 Danke in 169 Beiträgen
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Ich vermute die Auslegung ist von Beamten zu Beamten unterschiedlich, aber rund 2,60m drüber könnte mal zu unerwünschten Diskussionen führen.
Ein Gedanke:
Vielleicht lassen sich ja die Papiere auf 15m präzisieren, womit man sich, im Falle einer Kontrolle, gut Blöd stellen kann.

Gruss von der Spree
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  #5  
Alt 06.08.2015, 20:05
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Pianist Pianist ist offline
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4.586 Danke in 1.593 Beiträgen
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Wo kommen denn diese zusätzlichen 2,60 m überhaupt her? Ich kann mir das nicht so ganz vorstellen. Ein Beiboot an Davits?

Matthias
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  #6  
Alt 07.08.2015, 08:00
Haspel Haspel ist offline
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen

alles total veraltet ! .......................

In diesen Baustellen gehört der Satz :

x m Länge fester Bootskörper ohne demontierbare Anbauteile .

Wird hoffentlich bald kommen .

Grenze hat aber anscheinend die Politik

Z.B. eine angeschraubte Badeplattform steht nirgends

Sehen auch unzählige Beamte unterschiedlicher Stellen,
die ich auch auf den Messen auf das Thema ansprach .

Hier im BF wirst Du zig Threads finden, die auch leider nicht selten
mit Halbwissen gespickt sind und sich äußerst kontrovers lesen.
LüA (Länge über Alles) ist eindeutig und leicht zu verstehen.
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  #7  
Alt 07.08.2015, 09:44
Benutzerbild von gbeck
gbeck gbeck ist offline
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Zitat:
Zitat von Haspel Beitrag anzeigen
LüA (Länge über Alles) ist eindeutig und leicht zu verstehen.
wenn das so eindeutig und leicht ist... - warum schreibst es dann nicht......
nur den Schlaumeier raus hängen lassen, ohne konkret zu werden - nicht sooo schön....


Zum Thema, hab das ja frisch hinter mir mit Antrag auf einen Messbrief.
Hier werden zwei Längen angegeben - Rumpflänge und Länge über alles.
Rest ergeben die Bilder, wobei bei den fest montierten Davits nur der starre Teil mit zu messen ist. Der ausziehbare Teil gehört nicht zur LüA, auch wenn er sich nicht ganz einschieben lässt.
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Gruß - Georg
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  #8  
Alt 07.08.2015, 10:42
Haspel Haspel ist offline
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Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen

wenn das so eindeutig und leicht ist... - warum schreibst es dann nicht......
nur den Schlaumeier raus hängen lassen, ohne konkret zu werden - nicht sooo schön....
ist dir das so unbegreiflich und willst es von mir erklärt bekommen?

dafür muß man wahrhaftig kein "Schlaumeier" sein ("konkret").
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  #9  
Alt 07.08.2015, 11:11
ferenc ferenc ist offline
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Dieses Faltblatt stellt ganz klar da, wie vermessen wird.

Hier eine Skizze aus dem Dokument

Geändert von ferenc (11.12.2016 um 00:41 Uhr)
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  #10  
Alt 07.08.2015, 12:34
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T-Technik T-Technik ist offline
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Hallo Georg, nicht ärgern .

Solche unqualifizierten Worte werden wohl in Foren niemals ausbleiben, leider .


Hallo Frank,

das BSH ist hier die einzig richtige u. vernünftige Behörde in D !!!
Gut u. wichtig für Eintragung ins Schiffsregister,
folglich zulassungstechnisch für das Fahrzeug selber zielführend .

Nur das hilft dem Albert jetzt nicht .
Hier geht es um die Befähigung zum Führen des Bootes .
Das muß in der entsprechenden VO notiert sein .


In D gibt es ja so markante Längenmaße, wie :

2,5m , 12m , 15m , 20m, 24m und 25m . Weitere bestimmt nur für Berufler interessant .
( XX,99 , größer, nicht mehr o. weniger als, mal außen vor


Es gibt 3 unterschiedliche Küchen :

1 Boot-Zulassungen u. Dokumente
2 Befähigungen zum Führen dieses .
3 Örtliche Gesetze, VO's o. Regeln ( Fahrgebietsbeschränkungen )

Und leider rühren in jeder sehr viele Köche eigene Suppen .

Man muß tatsächlich immer wieder genau wissen, wo was exakt nachzulesen ist .


Hallo Albert,

Deine Antwort sehe ich wie folgt :

Gesamtlänge Deines Boots . Sollte das Ruder u.o. Bugspriet darüber hinaus ragen,
ist dies nicht zu berücksichtigen .

Mir ist bekannt, dass nicht wenige SBF-B Fahrer unerlaubt fahren,
da z.B. eine Badeplattform u.o. Davits mehr als 14,99m ergeben .
Nach BSH kein Problem, dennoch gilt das hier nicht .

Aber auch Behörden zeigen immer mehr Einsicht u. Vernunft und würden
deshalb keinen festbinden .


Aus diesem Grund gehört EU-weit für alle mein Vorschlag,
der hohen Anklang findet .

Ist politisch angestoßen, habe jedoch keinen Einfluss darauf .



Grüße : TOMMI
__________________
MAN D2866 E

6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40
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  #11  
Alt 07.08.2015, 13:03
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gbeck gbeck ist offline
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen
Hallo Georg, nicht ärgern .

Solche unqualifizierten Worte werden wohl in Foren niemals ausbleiben, leider .

Grüße : TOMMI
Hallo Tommi,


ärgern..... - ich..... - über Haspel und Co....

dafür ist mir meine Zeit zu schade und zu knapp....

wobei, ohne ihn würde mancher Trööt langweiliger zu lesen sein....
__________________
Gruß - Georg
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  #12  
Alt 07.08.2015, 13:05
Sunseeker_Portofino Sunseeker_Portofino ist gerade online
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Hallo Tommi,
mein Revier ist Mittelrhein, oberes Mittelrhein Tal und Mosel, evtl. Sauerkrauttour.
Da kann ich ja mit SBB bis 14,99 Meter fahren.
Die Diskussion über Badeplattform, Davits und Bugreling gibt es ja seit 40 Jahren.
Da gab es auch schon ganz Schlaue, die nur die reine Wasserlinie als Verkaufsargument angegeben haben.
Aber das man bei Wellenantrieb vom Ruderblatt bis zum Bug rechnet, nur um den Eimer loszuwerden, empfinde ich schon als unverschämt.
1. Stelle ich mir schon die freundschaftlichen Diskussionen mit dem Hafenmeister vor.
2. Im Haftpflichtschadenfall wird die Versicherung schön auf Stur stellen
__________________
Gruß Albert
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  #13  
Alt 07.08.2015, 13:14
Haspel Haspel ist offline
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen


Solche unqualifizierten Worte werden wohl in Foren niemals ausbleiben


das BSH ist hier die einzig richtige u. vernünftige Behörde in D !!!

In D gibt es ja so markante Längenmaße, wie :

2,5m , 12m , 15m , 20m, 24m und 25m

Es gibt 3 unterschiedliche Küchen :

Und leider rühren in jeder sehr viele Köche eigene Suppen .

Hallo Albert,

Gesamtlänge Deines Boots . Sollte das Ruder u.o. Bugspriet darüber hinaus ragen,
ist dies nicht zu berücksichtigen .

Mir ist bekannt, dass nicht wenige SBF-B Fahrer unerlaubt fahren,
da z.B. eine Badeplattform u.o. Davits mehr als 14,99m ergeben .
Nach BSH kein Problem, dennoch gilt das hier nicht .

Aber auch Behörden zeigen immer mehr Einsicht u. Vernunft und würden
deshalb keinen festbinden .

Aus diesem Grund gehört EU-weit für alle mein Vorschlag,
der hohen Anklang findet .

Ist politisch angestoßen, habe jedoch keinen Einfluss darauf .
ja, und gleich mit jeder Menge "unqualifizierten Worten" belegt; prima.


zum Thema:

"Länge über alles" ist gemessen zwischen dem hintersten und vordersten festen Punkt des Schiffes (der Bugspriet ist einzubeziehen).

"äußerster Punkt" kann dabei über oder unter Wasser liegen.

dies gilt nicht nur für Schiffe, sondern auch für Boote; auch z.B. Badeplattformen oder Davids, egal wie befestigt, gehören zur Gesamtlänge, ebenso ein hinten herausragendes Ruder.

über 15m dieser o.a. Gesamtlänge verliert der Sportbootführerschein seine Gültigkeit.
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  #14  
Alt 07.08.2015, 13:17
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gbeck gbeck ist offline
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Zitat:
Zitat von Sunseeker_Portofino Beitrag anzeigen
Hallo Tommi,
mein Revier ist Mittelrhein, oberes Mittelrhein Tal und Mosel, evtl. Sauerkrauttour.
Da kann ich ja mit SBB bis 14,99 Meter fahren.
Die Diskussion über Badeplattform, Davits und Bugreling gibt es ja seit 40 Jahren.
Da gab es auch schon ganz Schlaue, die nur die reine Wasserlinie als Verkaufsargument angegeben haben.
Aber das man bei Wellenantrieb vom Ruderblatt bis zum Bug rechnet, nur um den Eimer loszuwerden, empfinde ich schon als unverschämt.
1. Stelle ich mir schon die freundschaftlichen Diskussionen mit dem Hafenmeister vor.
2. Im Haftpflichtschadenfall wird die Versicherung schön auf Stur stellen
genau da liegt eben der Unterschied zwischen "nicht auffallen" und "Haftungsfall"....

Das war bei uns der Grund, auch bei LüA unter der 15-Meter-Marke zu bleiben.
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Gruß - Georg
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  #15  
Alt 07.08.2015, 13:21
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T-Technik T-Technik ist offline
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Ja, genau genommen zähle ich, nur in Bezug auf den SBF-B,
die Gesamtlänge, auch mit Reling, Davits gemessen .


Wie halt in so vielen Gesetzen o. VO's veraltet .
Die Zeit geht weiter u. es gibt mehr als nur Ruder u. Bugspriet .


Z.B. gibt es ja auch Badeplattformen wo runter der feste Rumpf
bis hinten durchgezogen ist .
Das ist dann eindeutig der feste Schiffskörper .


Persönlich habe ich mich sehr mit diesem Thema auseinandergesetzt .
Stand aber zuletzt ernsthaft 2013 .
Bautechnisch u. Zulassungsfragen .

2014 habe ich die Ausbildung zum Sportpatent absolviert,
womit ich binnen bis 25m keine Hindernisse habe .


Grüße : TOMMI
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  #16  
Alt 07.08.2015, 13:26
HansH HansH ist offline
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Lustige Diskussion...
Ein paar Jahre später, wenn das Boot verkauft werden soll, wird dann wieder von der Badeplattform bis Spitze Bugspriet gemessen.. )
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Grüße
HansH
......full throttle ahead!
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  #17  
Alt 07.08.2015, 13:30
Haspel Haspel ist offline
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Zitat:
Zitat von Sunseeker_Portofino Beitrag anzeigen

Die Diskussion über Badeplattform, Davits und Bugreling gibt es ja seit 40 Jahren.
nur Unwissende und superschlaue Lückensucher können darüber "diskutieren", nutzt aber nichts; die Begrifflichkeiten in den Verordnungen sind endeutig.

spätestens bei einem Schadensfall wird der Delinquent glaubhaft und konsequent überzeugt.
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  #18  
Alt 07.08.2015, 13:36
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gbeck gbeck ist offline
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Zitat:
Zitat von Haspel Beitrag anzeigen
ja, und gleich mit jeder Menge "unqualifizierten Worten" belegt; prima.


zum Thema:

"Länge über alles" ist gemessen zwischen dem hintersten und vordersten festen Punkt des Schiffes (der Bugspriet ist einzubeziehen).

"äußerster Punkt" kann dabei über oder unter Wasser liegen.

dies gilt nicht nur für Schiffe, sondern auch für Boote; auch z.B. Badeplattformen oder Davids, egal wie befestigt, gehören zur Gesamtlänge, ebenso ein hinten herausragendes Ruder.

über 15m dieser o.a. Gesamtlänge verliert der Sportbootführerschein seine Gültigkeit.
Hast Du Langeweile oder bist Du einfach nur beratungsresistent...?

Es ist eben genau nicht so, dass die Befestigung keine Rolle spielt.

O-Ton einer Mail vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zur Klärung meine Bootslänge:
Hinten stehen noch Davits über. Ich benötige auf jeden Fall den Überstand des feststehenden Teils der Davits ab Hinterkante Hintersteven.


Nach Deiner Theorie müsste ich somit dem Kahn stehen lassen, sobald ich die Davits 22 cm raus ziehe, um das Beiboot dran zu hängen.
Selbst die letzten ca. 15cm davon, die sich auch nicht einschieben oder weg klappen lassen, gehören eben nicht zur LüA.
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Gruß - Georg
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  #19  
Alt 07.08.2015, 13:39
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Ich glaube auch, Hans .


Nein,

wenn man wirklich genau das in den richtig zutreffenden VO's nachschaut,

gibt es kaum offene Punkte !


Nur halt Unstimmigkeit u. Durcheinander in der Summe für den User .


Z.B. : Hat das BSH früher mal auch für die Binnen SUK's die Eich-Angelegenheiten erledigt .

Heute kochen die wieder anders, als sie damals vom BSH lernen sollten .


Für uns Freizeitbootler wäre es doch mal sehr nett,

wenn schon unterschiedlich, dann aber mit selbigem Maße gemessen würde,

egal ob Zulassung, Führerschein, Versicherung, ......... . .




Grüße : TOMMI
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  #20  
Alt 07.08.2015, 13:41
Haspel Haspel ist offline
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Zitat:
Zitat von T-Technik Beitrag anzeigen

Die Zeit geht weiter u. es gibt mehr als nur Ruder u. Bugspriet .

Z.B. gibt es ja auch Badeplattformen wo runter der feste Rumpf
bis hinten durchgezogen ist .
Das ist dann eindeutig der feste Schiffskörper .

2014 habe ich die Ausbildung zum Sportpatent absolviert,
womit ich binnen bis 25m keine Hindernisse habe .

Grüße : TOMMI
"eindeutig fester Schiffskörper" oder nicht spielt bei der Gesamtlängenbemessung keine Rolle.


"Sportpatent"?; ich staune ........ !

noch vor wenigen Wochen hast Du dessen Existenz vehement bestreiten wollen und behauptet, es gäbe nur "Zeugnisse".

und nun hast Du "2014 die Ausbildung zum Sportpatent absolviert".
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  #21  
Alt 07.08.2015, 13:46
Haspel Haspel ist offline
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Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen

Hast Du Langeweile oder bist Du einfach nur beratungsresistent...?

Selbst die letzten ca. 15cm davon, die sich auch nicht einschieben oder weg klappen lassen, gehören eben nicht zur LüA.
sicher weißt Du das alles viel besser, bist stark beschäftigt und läßt dich gerne beraten.
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  #22  
Alt 07.08.2015, 13:55
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Pianist Pianist ist offline
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Haspel, oder wie auch immer Du heißt, möchtest Du nicht endlich mal zu einer etwas konstruktiveren Teilnahme übergehen? Lies Dir doch bitte vor dem Abschicken Deine Texte noch mal durch und prüfe kritisch, ob sie für die Leserinnen und Leser einen Gewinn darstellen oder nicht. Und dann drücke nur auf "Antworten", wenn Du Dir sicher bist, dass Dein Beitrag einen echten Mehrwert darstellt, also die Leute davon schlauer werden.

Wenn Du unbedingt darüber hinaus was Unkonstruktives schreiben möchtest, kannst Du das ja in die Tastatur hauen, auf "Vorschau" klicken, es Dir einmal ansehen und Dich daran erfreuen, und dann die Seite schließen, ohne den Text abzuschicken.

Matthias
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  #23  
Alt 07.08.2015, 14:02
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gbeck gbeck ist offline
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Zitat:
Zitat von Haspel Beitrag anzeigen
sicher weißt Du das alles viel besser, bist stark beschäftigt und läßt dich gerne beraten.
Das hat nichts mit Wissen zu tun, sondern ist die Essenz aus einer vor wenigen Monaten geführten Unterhaltung zu genau diesem Thema.
Deine Ausführungen dazu hingegen kommen mir eher vor wie von jemandem, der als Frührentner zu viel Zeit hat und aus Langeweile mal son bissl ein Forum aufmischen möchte.

Aber nur für Dich eine sachkundige Kontaktanschrift .... - ruf dort mal an und diskutiere es mit denen aus.
-------------------------------------------------------------------------------------
Bundesamt fuer Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Wolfgang Peters (S2101)
Neptunallee 5 Tel: +49 (0) 381 4563-615
18057 Rostock Fax: +49 (0) 381 4563-948
http://www.bsh.de/ email: wolfgang.peters@bsh.de
-------------------------------------------------------------------------------------
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  #24  
Alt 07.08.2015, 14:06
Haspel Haspel ist offline
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen

Haspel, oder wie auch immer Du heißt, möchtest Du nicht endlich mal zu einer etwas konstruktiveren Teilnahme übergehen?

Matthias
warum versuchst Du themenfremd meine eigentlich einfach formulierten Beiträge zu kommentieren, wenn Du deren Inhalte schon nicht verstehst?
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  #25  
Alt 07.08.2015, 14:06
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Ohne Namen ( Haspel ) ,

ich wundere mich sehr, dass Du aus dem BF noch nicht rausgeflogen bist .

Immer wieder gegen Deine Mit-BF-ler hier, was soll das ?


Komm doch mal aufs BF-Treffen .

Ich unterstelle, Du bist nah dran in der Ostsee versenkt zu werden,

solltest Du Deinen Ton u. Verhalten nicht ändern .


Da kann man froh sein, Dich nicht als Stegnachbarn ertragen zu müssen .



Und jetzt gegen mich .

Dann rezitiere auch exakt u. richtig und nicht so dumm .


Ich antworte Dir erst wieder, wenn ich Dich

1. richtig ansprechen kann,

2. ich das Gefühl habe, dass Du nun endlich mal ernsthaft darüber nachdenkst

und uns Mit-User als freundliche Menschen siehst, die unser Hobby teilen .




TOMMI
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