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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Bootslänge und Sportbootführerschein Binnen
Hallo, das habe ich gerade gelesen und bin unsicherob das so stimmt.
Das angeschraubte Badeplattform und Bugspriet nicht mitgerechnet werden habe ich schon öfter gehöhrt, aber vom Ruder gemessen kenne ich garnicht. "Die Länge des Bootes ist 17,60 m über alles, allerdings vom Ruder bis zum Bug nur 14,90 m somit ist sie mit dem Sportbootführerschein zu fahren, die Breite ist 5,00."
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Gruß Albert |
#2
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Vom Ruder aus, wenn es angehängt wäre, nicht wenn es weiter vorne steht als das Heck.....Also darfst du das Boot, mit Längenbeschränkung bis 15m, nicht fahren.
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Gruss, Sprayman
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#3
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Hallo zusammen,
hallo Albert, alles total veraltet ! Ob Befähigungsnachweise, Fahrgebiete oder auch Zulassungen von Fahrzeugen incl. Technik . In diesen Baustellen gehört der Satz : x m Länge fester Bootskörper ohne demontierbare Anbauteile . Wird hoffentlich bald kommen . Die Änderung der 15 PS - Grenze hat aber anscheinend die Politik erstmal zu sehr mit Boot beschäftigt . Z.B. eine angeschraubte Badeplattform steht nirgends, wird aber als ungeschriebenes Gesetz von den Behörden angesehen . Sehen auch unzählige Beamte unterschiedlicher Stellen, die ich auch auf den Messen auf das Thema ansprach . Hier im BF wirst Du zig Threads finden, die auch leider nicht selten mit Halbwissen gespickt sind und sich äußerst kontrovers lesen . Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen !
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#4
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Ich vermute die Auslegung ist von Beamten zu Beamten unterschiedlich, aber rund 2,60m drüber könnte mal zu unerwünschten Diskussionen führen.
Ein Gedanke: Vielleicht lassen sich ja die Papiere auf 15m präzisieren, womit man sich, im Falle einer Kontrolle, gut Blöd stellen kann. Gruss von der Spree |
#5
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Wo kommen denn diese zusätzlichen 2,60 m überhaupt her? Ich kann mir das nicht so ganz vorstellen. Ein Beiboot an Davits?
Matthias |
#6
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Zitat:
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#7
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wenn das so eindeutig und leicht ist... - warum schreibst es dann nicht......
nur den Schlaumeier raus hängen lassen, ohne konkret zu werden - nicht sooo schön.... Zum Thema, hab das ja frisch hinter mir mit Antrag auf einen Messbrief. Hier werden zwei Längen angegeben - Rumpflänge und Länge über alles. Rest ergeben die Bilder, wobei bei den fest montierten Davits nur der starre Teil mit zu messen ist. Der ausziehbare Teil gehört nicht zur LüA, auch wenn er sich nicht ganz einschieben lässt.
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Gruß - Georg |
#8
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Zitat:
dafür muß man wahrhaftig kein "Schlaumeier" sein ("konkret"). |
#10
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Hallo Georg, nicht ärgern .
Solche unqualifizierten Worte werden wohl in Foren niemals ausbleiben, leider . Hallo Frank, das BSH ist hier die einzig richtige u. vernünftige Behörde in D !!! Gut u. wichtig für Eintragung ins Schiffsregister, folglich zulassungstechnisch für das Fahrzeug selber zielführend . Nur das hilft dem Albert jetzt nicht . Hier geht es um die Befähigung zum Führen des Bootes . Das muß in der entsprechenden VO notiert sein . In D gibt es ja so markante Längenmaße, wie : 2,5m , 12m , 15m , 20m, 24m und 25m . Weitere bestimmt nur für Berufler interessant . ( XX,99 , größer, nicht mehr o. weniger als, mal außen vor Es gibt 3 unterschiedliche Küchen : 1 Boot-Zulassungen u. Dokumente 2 Befähigungen zum Führen dieses . 3 Örtliche Gesetze, VO's o. Regeln ( Fahrgebietsbeschränkungen ) Und leider rühren in jeder sehr viele Köche eigene Suppen . Man muß tatsächlich immer wieder genau wissen, wo was exakt nachzulesen ist . Hallo Albert, Deine Antwort sehe ich wie folgt : Gesamtlänge Deines Boots . Sollte das Ruder u.o. Bugspriet darüber hinaus ragen, ist dies nicht zu berücksichtigen . Mir ist bekannt, dass nicht wenige SBF-B Fahrer unerlaubt fahren, da z.B. eine Badeplattform u.o. Davits mehr als 14,99m ergeben . Nach BSH kein Problem, dennoch gilt das hier nicht . Aber auch Behörden zeigen immer mehr Einsicht u. Vernunft und würden deshalb keinen festbinden . Aus diesem Grund gehört EU-weit für alle mein Vorschlag, der hohen Anklang findet . Ist politisch angestoßen, habe jedoch keinen Einfluss darauf . Grüße : TOMMI
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#11
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Zitat:
ärgern..... - ich..... - über Haspel und Co.... dafür ist mir meine Zeit zu schade und zu knapp.... wobei, ohne ihn würde mancher Trööt langweiliger zu lesen sein....
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Gruß - Georg
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#12
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Hallo Tommi,
mein Revier ist Mittelrhein, oberes Mittelrhein Tal und Mosel, evtl. Sauerkrauttour. Da kann ich ja mit SBB bis 14,99 Meter fahren. Die Diskussion über Badeplattform, Davits und Bugreling gibt es ja seit 40 Jahren. Da gab es auch schon ganz Schlaue, die nur die reine Wasserlinie als Verkaufsargument angegeben haben. Aber das man bei Wellenantrieb vom Ruderblatt bis zum Bug rechnet, nur um den Eimer loszuwerden, empfinde ich schon als unverschämt. 1. Stelle ich mir schon die freundschaftlichen Diskussionen mit dem Hafenmeister vor. 2. Im Haftpflichtschadenfall wird die Versicherung schön auf Stur stellen
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Gruß Albert |
#13
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Zitat:
zum Thema: "Länge über alles" ist gemessen zwischen dem hintersten und vordersten festen Punkt des Schiffes (der Bugspriet ist einzubeziehen). "äußerster Punkt" kann dabei über oder unter Wasser liegen. dies gilt nicht nur für Schiffe, sondern auch für Boote; auch z.B. Badeplattformen oder Davids, egal wie befestigt, gehören zur Gesamtlänge, ebenso ein hinten herausragendes Ruder. über 15m dieser o.a. Gesamtlänge verliert der Sportbootführerschein seine Gültigkeit. |
#14
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Zitat:
Das war bei uns der Grund, auch bei LüA unter der 15-Meter-Marke zu bleiben.
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Gruß - Georg |
#15
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Ja, genau genommen zähle ich, nur in Bezug auf den SBF-B,
die Gesamtlänge, auch mit Reling, Davits gemessen . Wie halt in so vielen Gesetzen o. VO's veraltet . Die Zeit geht weiter u. es gibt mehr als nur Ruder u. Bugspriet . Z.B. gibt es ja auch Badeplattformen wo runter der feste Rumpf bis hinten durchgezogen ist . Das ist dann eindeutig der feste Schiffskörper . Persönlich habe ich mich sehr mit diesem Thema auseinandergesetzt . Stand aber zuletzt ernsthaft 2013 . Bautechnisch u. Zulassungsfragen . 2014 habe ich die Ausbildung zum Sportpatent absolviert, womit ich binnen bis 25m keine Hindernisse habe . Grüße : TOMMI
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#16
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Lustige Diskussion...
Ein paar Jahre später, wenn das Boot verkauft werden soll, wird dann wieder von der Badeplattform bis Spitze Bugspriet gemessen.. )
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Grüße HansH ......full throttle ahead! |
#17
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Zitat:
spätestens bei einem Schadensfall wird der Delinquent glaubhaft und konsequent überzeugt. |
#18
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Zitat:
Es ist eben genau nicht so, dass die Befestigung keine Rolle spielt. O-Ton einer Mail vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zur Klärung meine Bootslänge: Hinten stehen noch Davits über. Ich benötige auf jeden Fall den Überstand des feststehenden Teils der Davits ab Hinterkante Hintersteven. Nach Deiner Theorie müsste ich somit dem Kahn stehen lassen, sobald ich die Davits 22 cm raus ziehe, um das Beiboot dran zu hängen. Selbst die letzten ca. 15cm davon, die sich auch nicht einschieben oder weg klappen lassen, gehören eben nicht zur LüA.
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Gruß - Georg |
#19
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Ich glaube auch, Hans .
Nein, wenn man wirklich genau das in den richtig zutreffenden VO's nachschaut, gibt es kaum offene Punkte ! Nur halt Unstimmigkeit u. Durcheinander in der Summe für den User . Z.B. : Hat das BSH früher mal auch für die Binnen SUK's die Eich-Angelegenheiten erledigt . Heute kochen die wieder anders, als sie damals vom BSH lernen sollten . Für uns Freizeitbootler wäre es doch mal sehr nett, wenn schon unterschiedlich, dann aber mit selbigem Maße gemessen würde, egal ob Zulassung, Führerschein, Versicherung, ......... . . Grüße : TOMMI
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#20
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Zitat:
"Sportpatent"?; ich staune ........ ! noch vor wenigen Wochen hast Du dessen Existenz vehement bestreiten wollen und behauptet, es gäbe nur "Zeugnisse". und nun hast Du "2014 die Ausbildung zum Sportpatent absolviert". |
#21
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sicher weißt Du das alles viel besser, bist stark beschäftigt und läßt dich gerne beraten.
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#22
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Haspel, oder wie auch immer Du heißt, möchtest Du nicht endlich mal zu einer etwas konstruktiveren Teilnahme übergehen? Lies Dir doch bitte vor dem Abschicken Deine Texte noch mal durch und prüfe kritisch, ob sie für die Leserinnen und Leser einen Gewinn darstellen oder nicht. Und dann drücke nur auf "Antworten", wenn Du Dir sicher bist, dass Dein Beitrag einen echten Mehrwert darstellt, also die Leute davon schlauer werden.
Wenn Du unbedingt darüber hinaus was Unkonstruktives schreiben möchtest, kannst Du das ja in die Tastatur hauen, auf "Vorschau" klicken, es Dir einmal ansehen und Dich daran erfreuen, und dann die Seite schließen, ohne den Text abzuschicken. Matthias |
#23
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Zitat:
Deine Ausführungen dazu hingegen kommen mir eher vor wie von jemandem, der als Frührentner zu viel Zeit hat und aus Langeweile mal son bissl ein Forum aufmischen möchte. Aber nur für Dich eine sachkundige Kontaktanschrift .... - ruf dort mal an und diskutiere es mit denen aus. ------------------------------------------------------------------------------------- Bundesamt fuer Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) Wolfgang Peters (S2101) Neptunallee 5 Tel: +49 (0) 381 4563-615 18057 Rostock Fax: +49 (0) 381 4563-948 http://www.bsh.de/ email: wolfgang.peters@bsh.de -------------------------------------------------------------------------------------
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Gruß - Georg |
#24
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warum versuchst Du themenfremd meine eigentlich einfach formulierten Beiträge zu kommentieren, wenn Du deren Inhalte schon nicht verstehst?
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#25
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Ohne Namen ( Haspel ) ,
ich wundere mich sehr, dass Du aus dem BF noch nicht rausgeflogen bist . Immer wieder gegen Deine Mit-BF-ler hier, was soll das ? Komm doch mal aufs BF-Treffen . Ich unterstelle, Du bist nah dran in der Ostsee versenkt zu werden, solltest Du Deinen Ton u. Verhalten nicht ändern . Da kann man froh sein, Dich nicht als Stegnachbarn ertragen zu müssen . Und jetzt gegen mich . Dann rezitiere auch exakt u. richtig und nicht so dumm . Ich antworte Dir erst wieder, wenn ich Dich 1. richtig ansprechen kann, 2. ich das Gefühl habe, dass Du nun endlich mal ernsthaft darüber nachdenkst und uns Mit-User als freundliche Menschen siehst, die unser Hobby teilen . TOMMI
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