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  #6101  
Alt 15.04.2015, 14:37
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Zitat:
Zitat von Sebnick Beitrag anzeigen
Hallo Uwe,
das habe ich noch nicht gesehen!
Da es sich um ein nur sehr kurzes Stück Handelt wenn ich das bei dir richtig verstanden habe würde ich das bei meinem Drago Händler des Vertrauens neu bestellen und gut ist!

Stell mal Bilder ein


Mfg. Sebastian
Hallo Sebastian,
Bilder folgen nächste Woche. Im Moment schläft er noch in der Halle. Wird am Mittwoch erst gekrant.

Gruß Uwe
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-Drago 26, Mercruiser 1,7 DTI, 120PS-
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  #6102  
Alt 15.04.2015, 20:17
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3.098 Danke in 929 Beiträgen
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Haben es heute bei dem supergeilem Wetter einfach nicht geschafft den Anker hoch zu holen!
Und haben uns es einfach nur gut gehen lassen daher gibt es auch nur ein Foto vom heutigem Sonnenuntergang

Mfg. Sebastian
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  #6103  
Alt 15.04.2015, 21:05
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Standard Bugrolle befestigt

Nur ca. 900 m Luftlinie von Sebastian entfernt war ich an meiner Griechin zu Gange, jedoch im Trockendock ...

Die Befestigung der Bugrolle (siehe Beitrag von gestern) fiel ja in die Kategorie "das geht gar nicht"...
Mit gerade mal drei - zudem verbogenen - Holzschrauben ca. 3 x 25 mm war von Halten keine Rede mehr..

Heute habe ich für die Befestigung 8mm Schrauben eingesetzt. Einen Vergleich der Schrauben (alt vs neu) habe ich mal fotografiert.

Die Löcher im Bugspriet habe ich auf 8mm aufgebohrt, sodass man nun von unten im Bugspriet mit einer XL-Unterlegscheibe die Kräfte flächig verteilen kann. Da man mit der Hand dort die Mutter und Unterlegscheibe weder halten geschweige denn aufschrauben kann, habe ich das ganze Unterwerk (2 Scheiben und Mutter) mit ein paar Tropfen Sekundenkleber fixiert. Damit konnte ich das Ganze dann mit einer langen Zange später in Position bringen und verschrauben..

Auch die Schraubenlöcher der Bugrolle musste ich auf 8mm aufbohren.

Nach einer gründlichen Reinigung habe ich ein schönes Bett aus Innotech Adheseal für die Bugrolle vorbereitet, diese eingesetzt und das ganze verschraubt. Da die Kette durch die Rollen geführt wird, konnte ich normale Sechskantschrauben verwenden, die andernfalls gestört hätten.

Arbeitszeit unter 2 Stunden - und vor Anker liege ich jetzt deutlich entspannter

Ich muss mich wundern, dass die vorherige Installation von einer Profi-Firma vorgenommen wurde. Gut finde ich das nicht

Gruß
Stipe
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  #6104  
Alt 16.04.2015, 17:05
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tschorden tschorden ist offline
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Standard

Hallo zusammen,

Ich habe vor 2 Wochen meine Regal 2150lsc nach Berlin privat verkauft. Nun will der Käufer einen MehrwertsteuerNachweis von mir habe. Ich habe das Boot vor 7 Jahren auch von Privat gekauft.
Hier ist eine angebliche Bestimmung, die er mir zugemacht hat


EU-Mehrwertsteuernachweis
Ein Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer wird von Bootsbesitzern innerhalb der
Europäischen Union für alle Boote verlangt, die nach dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen
wurden - Brüssler Richtlinie 92/111/EWG vom 14. Dezember 1992. Ohne diesen Nachweis ist z. B.
beim Einklarieren in einem Hafenamt der EU oder innerhalb der Hoheitsgewässer die
Nachversteuerung vor Ort fällig.

So etwas wurde bei meiner damaligen Boots Zulassung nicht verlangt und kenne das auch nicht, da es ein Privatkunden ist.
Kennt sich jemand damit aus und kann mir helfen bzw.sagen ich damit umgehen soll.
Vielen Dank im voraus.
__________________
Gruß Torsten


Träume nicht dein Leben, sondern lebe deinen Traum
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  #6105  
Alt 16.04.2015, 18:00
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skipper_winni skipper_winni ist offline
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Zitat:
Zitat von tschorden Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

Ich habe vor 2 Wochen meine Regal 2150lsc nach Berlin privat verkauft. Nun will der Käufer einen MehrwertsteuerNachweis von mir habe. Ich habe das Boot vor 7 Jahren auch von Privat gekauft.
Hier ist eine angebliche Bestimmung, die er mir zugemacht hat


EU-Mehrwertsteuernachweis
Ein Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer wird von Bootsbesitzern innerhalb der
Europäischen Union für alle Boote verlangt, die nach dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen
wurden - Brüssler Richtlinie 92/111/EWG vom 14. Dezember 1992. Ohne diesen Nachweis ist z. B.
beim Einklarieren in einem Hafenamt der EU oder innerhalb der Hoheitsgewässer die
Nachversteuerung vor Ort fällig.

So etwas wurde bei meiner damaligen Boots Zulassung nicht verlangt und kenne das auch nicht, da es ein Privatkunden ist.
Kennt sich jemand damit aus und kann mir helfen bzw.sagen ich damit umgehen soll.
Vielen Dank im voraus.
Was hast du für nen Kaufvertrag genommen ? Ich beispielsweise verkaufe nur mit ADAC privat an privat , da sind erläuterungseiten bei und im Endeffekt gekauft wie gesehen. (Auto natürlich durchgestrichen und Boot hingeschrieben und bissl angepasst).

Wenn du ihm alle deine Dokumente gegeben hast ist gut, ich hatte mit beispielsweise vom Motoryachtverband extra ne Kopie der Originalrechnung schicken lassen (Erstbesitzer geschwärtzt) aber das war auch nach Kauf und ich hab mich drum gekümmert.

Normalerweise biste raus ?
__________________
mit besten Grüßen
Dirk


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  #6106  
Alt 16.04.2015, 18:20
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tschorden tschorden ist offline
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Zitat:
Zitat von skipper_winni Beitrag anzeigen
Was hast du für nen Kaufvertrag genommen ? Ich beispielsweise verkaufe nur mit ADAC privat an privat , da sind erläuterungseiten bei und im Endeffekt gekauft wie gesehen. (Auto natürlich durchgestrichen und Boot hingeschrieben und bissl angepasst).

Wenn du ihm alle deine Dokumente gegeben hast ist gut, ich hatte mit beispielsweise vom Motoryachtverband extra ne Kopie der Originalrechnung schicken lassen (Erstbesitzer geschwärtzt) aber das war auch nach Kauf und ich hab mich drum gekümmert.

Normalerweise biste raus ?
Hallo,

Ich habe einen Kaufvertrag von kaufvertrag-boot.de verwendet.
Ist ein Vertrag für den privaten Verkauf eines gebrauchten Wassersportfahrzeuges.
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Gruß Torsten


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  #6107  
Alt 16.04.2015, 19:50
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Judschi Judschi ist offline
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Mir hat der deutsche Zoll mal gesagt, dass bei Privatverkauf ein Steuernachweis hinfällig wäre. Frag da doch mal nach.
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Viele Grüße
Uwe

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Du hast nur dies eine Leben.
Wenn's vorbei ist, ist's vorbei. (Die Ärzte)
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  #6108  
Alt 16.04.2015, 20:09
Toto2401 Toto2401 ist offline
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Standard Welches Antfouling habt Ihr ???

Hallo Dragoner,

aus beruflichen Gründen habe ich momentan recht wenig Zeit mich hier intensiv am Forum zu beteiligen, ich habe jetzt aber trotzdem mal eine Frage. Welches Antifouling habt ihr auf Euren Ladys ? Ich möchte jetzt Hartantifouling von International VC Offshore EU und als Grundierung von International VC TAR2 verarbeiten. Hat jemand von Euch Erfahrungen mit diesem Material, wieviel Schichten von Grundierung und Antifouling muß ich streichen, muß ich mein altes Antifouling komplett runterschleifen oder reicht anschleifen ???? Was mein Vorbesitzer verarbeitet hat kann ich nicht sagen. Die Lady liegt ca 6 Monate im Wasser (Elbe).
Also Fragen über Fragen
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  #6109  
Alt 16.04.2015, 20:51
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Stipe Stipe ist offline
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Zitat:
Zitat von Toto2401 Beitrag anzeigen
Hallo Dragoner,

aus beruflichen Gründen habe ich momentan recht wenig Zeit mich hier intensiv am Forum zu beteiligen, ich habe jetzt aber trotzdem mal eine Frage. Welches Antifouling habt ihr auf Euren Ladys ? Ich möchte jetzt Hartantifouling von International VC Offshore EU und als Grundierung von International VC TAR2 verarbeiten. Hat jemand von Euch Erfahrungen mit diesem Material, wieviel Schichten von Grundierung und Antifouling muß ich streichen, muß ich mein altes Antifouling komplett runterschleifen oder reicht anschleifen ???? Was mein Vorbesitzer verarbeitet hat kann ich nicht sagen. Die Lady liegt ca 6 Monate im Wasser (Elbe).
Also Fragen über Fragen
Hallo Toto,

ich hatte auf meiner 660er das Ultra EU von International (weil es auch der Vorgänger verwendet hat). 2 Schichten waren ausreichend für 2 Saisons. Am Wasserpass bin ich ein drittes Mal drübergegangen, weil man da ja öfters mal mit dem Schwamm vorbeigeht..

Ultra EU ist ein 1-Komponenten-Produkt und die unverbrauchte Menge hat sich 2 Jahre gehalten (z.B. zum Nachstreichen, wenn vom Trailern oder Kranen was abgerubbelt wird...).
Was die Verträglichkeit mit andere Produkten angeht, da gibt es ausführliche Herstellerhinweise. Im Zweifel wirst Du mit der Grundierung von International noch mal drüber müssen (2 Schichten reichen da).

Noch ein Tipp: Ich habe gute Erfahrungen mit den Schaumstoffrollen für Antifouling von BAUHAUS Nautic gemacht. Andere Produkte lösen sich schon mal auf...

Und damit Du nicht so viele Farbrollschalen verbrauchst, lege diese mit Frischhaltefolie aus und klebe die rundrum fest. Das hält für die Dauer des Streichens prima. Nach dem Streichen kannst Du die Frischhaltefolie abmachen und entsorgen. Beim nächsten Mal machst Du es wieder so und hast immer noch eine blitzsauberes Farbrollschale.

Gruß
Stipe
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  #6110  
Alt 16.04.2015, 21:07
Toto2401 Toto2401 ist offline
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Zitat:
Zitat von Stipe Beitrag anzeigen
Hallo Toto,

ich hatte auf meiner 660er das Ultra EU von International (weil es auch der Vorgänger verwendet hat). 2 Schichten waren ausreichend für 2 Saisons. Am Wasserpass bin ich ein drittes Mal drübergegangen, weil man da ja öfters mal mit dem Schwamm vorbeigeht..

Ultra EU ist ein 1-Komponenten-Produkt und die unverbrauchte Menge hat sich 2 Jahre gehalten (z.B. zum Nachstreichen, wenn vom Trailern oder Kranen was abgerubbelt wird...).
Was die Verträglichkeit mit andere Produkten angeht, da gibt es ausführliche Herstellerhinweise. Im Zweifel wirst Du mit der Grundierung von International noch mal drüber müssen (2 Schichten reichen da).

Noch ein Tipp: Ich habe gute Erfahrungen mit den Schaumstoffrollen für Antifouling von BAUHAUS Nautic gemacht. Andere Produkte lösen sich schon mal auf...

Und damit Du nicht so viele Farbrollschalen verbrauchst, lege diese mit Frischhaltefolie aus und klebe die rundrum fest. Das hält für die Dauer des Streichens prima. Nach dem Streichen kannst Du die Frischhaltefolie abmachen und entsorgen. Beim nächsten Mal machst Du es wieder so und hast immer noch eine blitzsauberes Farbrollschale.

Gruß
Stipe
Hallo Stipe,

Danke für die schnelle Antwort. Ich denke ich werde die komplette alte Soße abschleifen und von Grund auf neu beginnen ( Grundierung + Antifouling) da weiß ich dann wenigstens woran ich bin und bekomme keine böse Überraschung falls sich neues und altes Antifouling nicht verträgt. Hartantilouling hat mein Stegnachbar drauf was sich beim reinigen mit dem Sdchwamm und am Saisonende sehr bewährt hat. Kurz mit dem Kärcher drüber, nachgewischt und schon ist Zeit für andere Dinge
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  #6111  
Alt 16.04.2015, 21:31
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Hallo Toto,

Les mal ab Seite 121 glaube ich
Da habe ich das bei meiner 660er gemacht


Mfg. Sebastian
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  #6112  
Alt 16.04.2015, 21:53
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Zitat:
Zitat von Sebnick Beitrag anzeigen
Hallo Toto,

Les mal ab Seite 121 glaube ich
Da habe ich das bei meiner 660er gemacht


Mfg. Sebastian

Hallo Sebastian,

vielen Dank ! Seite 123, nah dran . Also soooooviele Schichten wollte ich eigentlich nicht draufzimmern, ich denke 2 Schichten Grundierung und 2-3 Schichten Antifouling sind okay.
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  #6113  
Alt 16.04.2015, 22:14
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Zitat:
Zitat von Toto2401 Beitrag anzeigen
Hallo Sebastian,

vielen Dank ! Seite 123, nah dran . Also soooooviele Schichten wollte ich eigentlich nicht draufzimmern, ich denke 2 Schichten Grundierung und 2-3 Schichten Antifouling sind okay.
2 Schichten Grundierung und 2-3 Schichten Antifouling passt!

Gruß
Stipe
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  #6114  
Alt 16.04.2015, 23:50
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Moin Stipe
Warum streichst Du das Antifouling bis an den Antrieb ? Sollte man da nicht lt Mercruiser einen Abstand von ca 1 cm lassen ?
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Gruß

Thomas
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  #6115  
Alt 17.04.2015, 07:05
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Zitat:
Zitat von Tommy Beitrag anzeigen
Moin Stipe
Warum streichst Du das Antifouling bis an den Antrieb ? Sollte man da nicht lt Mercruiser einen Abstand von ca 1 cm lassen ?
Stimmt, diese Regel kenn ich auch..
Der Unterwasseranstrich war aber von der Fachwerkstatt (Möbius) von Anfang an so ausgeführt. Nach 10 Jahren Antifouling kann ich sagen: Ist dem Antrieb egal.. Vielleicht gibt es andere Antifouling-Materialien, bei denen es zu Reaktionen kommt; mit Ultra EU jedenfalls nicht..

Gruß
Stipe
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  #6116  
Alt 17.04.2015, 07:21
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Zitat:
Zitat von Toto2401 Beitrag anzeigen
Hallo Sebastian,

vielen Dank ! Seite 123, nah dran . Also soooooviele Schichten wollte ich eigentlich nicht draufzimmern, ich denke 2 Schichten Grundierung und 2-3 Schichten Antifouling sind okay.


Bei der Grundierung müßten das so viele Schichten sein damit laut Hersteller ein Osmoseschutz gegeben ist

Mfg. Sebastian
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Alt 17.04.2015, 07:28
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Und denk dran Toto

Der Antifouling Anstrich ist nicht Wasserdicht und bietet auch keinen Schutz vor Osmose sondern nur vor Bewuchs!

Dafür ist die Grundierung da!
Mach das alles besser nur einmal und dafür richtig nach Hetstellerangaben


Mfg. Sebastian
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Alt 17.04.2015, 08:45
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Danke Sebastian, werd ich machen und Euch auf dem Laufenden halten.

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Alt 17.04.2015, 09:11
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1.285 Danke in 420 Beiträgen
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Zitat:
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Hallo zusammen,

Ich habe vor 2 Wochen meine Regal 2150lsc nach Berlin privat verkauft. Nun will der Käufer einen MehrwertsteuerNachweis von mir habe. Ich habe das Boot vor 7 Jahren auch von Privat gekauft.
Hier ist eine angebliche Bestimmung, die er mir zugemacht hat


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So etwas wurde bei meiner damaligen Boots Zulassung nicht verlangt und kenne das auch nicht, da es ein Privatkunden ist.
Kennt sich jemand damit aus und kann mir helfen bzw.sagen ich damit umgehen soll.
Vielen Dank im voraus.
Hallo,

der Absatz den du da angefügt hast stimmt komplett. Es ist möglich, dass ein Mehrwertsteuernachweis erforderlich ist. Dies ist in den meisten Fällen nur über die Vorlage der "Originalrechnung" möglich. Eine Kopie reicht nicht aus. Der Käufer deiner Regal hätte darauf achten müssen, dass diese dabei ist. Ich würde ein Boot ohne die Originalrechnung erst gar nicht kaufen.

Die Anmeldung der Regal dürfte noch ohne Probleme laufen. Der spätere Verkauf des Bootes wird hierdurch erschwert, da der nächste Käufer auch wieder eine Originalrechnung haben möchte. Damit der Zoll im EU Ausland auch glaubt, dass es sich um einen Gegenstand der EU handelt, kann dein Käufer zum Zoll fahren und sich ein entsprechendes Zollpapier ausstellen lassen (leider fällt mir der Name gerade nicht ein). Dem deutschen Zoll reicht oft der Kaufvertrag zwischen dir und dem Käufer um so ein Dokument auszustellen, denn er geht davon aus, dass bei der Vorstellung eines Gutes dieses bereits in der EU in Umlauf gebracht wurde.

Kurz und gut......Skipper winni hat eigentlich recht... ist der Verkauf durch, und der Vertrag erfüllt, hat dein Käufer halt nicht aufgepasst. Solltest du die Möglichkeit haben ihm zu helfen, wäre das meine Wahl der Stunde....Ich verstehe den Satz "Hier ist eine angebliche Bestimmung, die er mir zugemacht hat." allerdings nicht so ganz.

Gruß
Waldo
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Alt 17.04.2015, 09:25
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Judschi Judschi ist offline
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Zitat:
Zitat von Waldo1968 Beitrag anzeigen
Ich würde ein Boot ohne die Originalrechnung erst gar nicht kaufen.
Ich würde ein Boot nie mit Originalrechnung verkaufen. Sei denn, es wäre noch Garantie drauf. Ich habe auch noch nie ein Auto mit Originalrechnung verkauft. Das wäre ja noch schöner. Geht dem Käufer rein gar nix an, wieviel ich dafür bezehlt habe.
Der Zoll meinte damals zu mir, wenn ich als privater Käufer das Boot in D zugelassen habe, stellt sich die Frage nach der Mwst nicht mehr.
Kann natürlich mittlerweile wieder überholt sein.
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Viele Grüße
Uwe

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Zitat:
Zitat von Judschi Beitrag anzeigen
Ich würde ein Boot nie mit Originalrechnung verkaufen. Sei denn, es wäre noch Garantie drauf. Ich habe auch noch nie ein Auto mit Originalrechnung verkauft. Das wäre ja noch schöner. Geht dem Käufer rein gar nix an, wieviel ich dafür bezehlt habe.
Der Zoll meinte damals zu mir, wenn ich als privater Käufer das Boot in D zugelassen habe, stellt sich die Frage nach der Mwst nicht mehr.
Kann natürlich mittlerweile wieder überholt sein.
Hallo Uwe,

ja, da liegt ja das Problem. Das sehen viele Bootsbesitzer nicht ein oder wollen nur eine Kopie beilegen. Das kann ich sogar verstehen. Ich hatte auch richtig Probleme meinen Vorbesitzer davon zu überzeugen, dass er mir diese "sch.." Originalrechnung gibt (hat er dann aber gemacht). Diese Rechnung dient nicht zum Eigentumsnachweis, sondern ausschließlich dazu das die Mehrwertsteuer irgendwann mal nach 1992 in der EU entrichtet wurde. Mal ehrlich gesagt, dass das Boot irgendwann mal was gekostet hat und ob das nun mehr oder weniger ist, als man selber dafür gezahlt hat, gehört ja auf die Verhandlungsebene. Mir wäre das eigentlich auch egal. Kann das aber gut verstehen.

Beim Auto gibt es den Brief oder wie es neu heißt die Zulassungsbescheinigung Teil I (bin mit nicht 100% sicher) und in dieser steht ja eindeutig der Ursprung des KFZ drin.

Gruß
Waldo
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Alt 17.04.2015, 10:09
schlotti schlotti ist offline
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Standard Thread für DRAGO Bootseigner....

ich hab gerad selbst mal bei zoll angerufen da ich selbst keine orginalrechung habe und ich diese jahr nach spanien mit meinen bötchen will. der man vom zoll sagte kurz und knapp. eine privat person ist nicht berechtigt die Mehrwertsteuer auszuweisen und die orginal rechung vom erst käufer wird nicht benötigt. der aktuelle kaufvertrag reicht völlig aus.


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falls jemand selbst Anrufen mag

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Alt 17.04.2015, 11:53
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Zitat:
Zitat von Waldo1968 Beitrag anzeigen
Beim Auto gibt es den Brief oder wie es neu heißt die Zulassungsbescheinigung Teil I (bin mit nicht 100% sicher) und in dieser steht ja eindeutig der Ursprung des KFZ drin.

Gruß
Waldo
Der Urspung des Bootes interessiert aber hier nicht. Es geht um die Ausweisung der Mwst. Und die ist, wie Schlotti gerade nochmal angefragt hat, bei Privatverkauf hinfällig.
Ansonsten hat man bei Der Zulassung des Bootes das Eigentum bereits nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht.
__________________
Viele Grüße
Uwe

---------------------------------------------------------
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Alt 17.04.2015, 12:30
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Zitat:
Zitat von Judschi Beitrag anzeigen
Der Urspung des Bootes interessiert aber hier nicht. Es geht um die Ausweisung der Mwst. Und die ist, wie Schlotti gerade nochmal angefragt hat, bei Privatverkauf hinfällig.
Ansonsten hat man bei Der Zulassung des Bootes das Eigentum bereits nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht.


.....bei der Zulassung des Bootes sind keine Probleme zu erwarten, ganz klar. Mit dem Eigentumsnachweis hat das auch nix zu tun. Auch dem deutschen Zoll ist das total egal und in Deutschland sind keine Probleme zu erwarten, aber.....

......ein Nachweis, dass die Mehrwertsteuer abgeführt wurde, ist aber nur über die Originalrechnung möglich. Generell ist natürlich nicht mehr groß mit Kontrollen zu rechnen, es wurde aber davon berichtet, dass diese jedoch sporadisch statt finden können und dann benötigt man den Nachweis, das für dieses Boot die Mehrwertsteuer irgendwann mal entrichtet wurde.....

Ich habe diesen Text ja nicht erfunden....

EU-Mehrwertsteuernachweis
Ein Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer wird von Bootsbesitzern innerhalb der Europäischen Union für alle Boote verlangt, die nach dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen wurden - Brüssler Richtlinie 92/111/EWG vom 14. Dezember 1992. Ohne diesen Nachweis ist z. B. beim Einklarieren in einem Hafenamt der EU oder innerhalb der Hoheitsgewässer die Nachversteuerung vor Ort fällig.

Ich glaube aber auch, dass solche Kontrollen überhaupt nicht mehr statt finden. Habe ich auch immer nur von gehört. Kennen tue ich keinen und ich würde mir auch keine Sorgen machen.

....das ist halt alles sehr theoretisch....

Gruß
Waldo
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Alt 17.04.2015, 18:19
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tschorden tschorden ist offline
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Hallo Dragoner,

Ich möchte mich erstmal herzlich bei euch bedanken für eure Beiträge. Wie Ich sehe ist das ein spannendes Thema aber ich bin nach den vielen Antworten nun etwas beruhigt und denke auch, dass ich hier raus bin. Ich fahre auch schon 20 Jahre nach hrsg und hatte noch nie eine Kontrolle. Einen Mehrwertsteuernachweis hatte ich demnach bei meiner Regal und bei meinem Wiking Meteor auch nicht. Also ihr dürft wieder über die schönen Dinge des Bootfahren schreiben Ich lese gerne wieder mit und lerne immer wieder was neues
euch allein schönes Wochenende.
__________________
Gruß Torsten


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