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#1
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Lichtzeichen bei Brückenpassage Niederlande
Moin zusammen!
Da es ja leider keine eigene Rubrik für die Niederlande im BF gibt... hier mal ein Post, der für alle NL-Fahrer sicherlich von Interesse ist. Hierbei geht es um die Durchfahrt an beweglichen Brücken. Viel zu oft kann man beobachten, dass (speziell deutsche) Skipper gefühlt tagelang vor einer öffnenden Brücke treiben ohne diese zügig zu passieren. Meist bleiben die Brückenwärter (sofern es sie noch gibt) gelassen, manchmal hört man aber auch den ein oder anderen bestimmenden Ruf in Richtung der wartenden Boote, man solle doch endlich die Brücke durchfahren. Bei beweglichen Brücken ist es in NL wie folgt geregelt: Befindet sich eine Brücke bereits in der Öffnungsphase - Ampelzeichen Rot-Grün für die Seite, die zuerst passieren soll - und am beweglichen Teil der Brücke wird mindestens 1 gelbes Licht gezeigt, sollen Boote umgehend die Brücke passieren sobald sich ausreichend Höhe für eine Durchfahrt ergibt. Ein Warten bis die Ampelanlage vollständig grünes Licht zeigt ist nicht beabsichtigt. Helft mit etwas Zeit für den Straßenverkehr zu sparen und eine zügige Durchfahrt auch für übrige Schifffahrt zu ermöglichen! Hier die Quelle: https://www.varendoejesamen.nl/kenni...ag-bruglichten
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#2
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Das gilt aber anscheinend nur für Boote mit der NL Fahne.[emoji51]
Wir wurden im letzten Jahr 3 mal zusammen ges...... (über Funk), weil wir losgefahren sind, bevor es Grün war. Wir machen das nie mehr!!!! Haben aber Niederländer das gleiche tun sehen, ohne Reaktion. Gesendet von meinem SM-G973F mit Tapatalk
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#3
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Zitat:
und signalisiert das Boote bis zu dieser Durchfahrtshöhe die Brücke passieren dürfen, auch bei nicht besetzter oder geschlossener Brücke. Auf Gegenverkehr ist natürlich zu achten.
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Beste Grüße von Martin "Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung." (Kaiser Wilhelm II - 1859-1941)
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#4
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Zitat:
In den letzten 2 Jahren wurden Strafen ausgesprochen beim passieren der Brücke wenn nicht grün gezeigt wurde. Gilt nur für Boote die nicht auch bei geschlossener Brücke passieren können.
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#5
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Wieso sollte Guido neben der Spur sein? In Friesland kenne ich es nicht anders als bei rot-grün durchzufahren. Hat sich bisher niemand beschwert. In Lemmer wird man per Ansage dazu aufgefordert. Ich finde, dass das Sinn macht.
Gruß Kirsten
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#6
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Hi Kirsten
Weil eben schon Bußgelder bis € 300,-- ausgesprochen wurden. Es gibt in NLleider nicht nur Friesland Wenn wir dazu aufgefordert wurden, sind wir natürlich auch gefahren. Es gibt auch leider andere Vorgehensweisen der Brückenwärter und Regionalbehörden. Daher bitte keine allgemeinen Hinweise. Kann ein teures "Aua" werden. Geändert von sporty (25.03.2020 um 22:28 Uhr) |
#7
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Wenn ich den Text aus dem Link des Eingangsposts richtig deute darf man (seit 2016 BPR) bei Rot/Grün fahren wenn gleichzeitig das Gelbe Licht an der Durchfahrt leuchtet sobald man drunter durch passt!
Bei vielen Brücken geht das Gelbe Licht allerdings automatisch aus sobald die Brücke sich hebt., Dort darf laut dem Text nicht gefahren werden. Diese Brücken sollen aber Schaltungstechnisch in nächster Zeit abgeändert werden! Danke für die Info! War auch mir neu!
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Grüße vom Pottkind Ricky |
#8
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Wir machen das seit vielen Jahren so. Wir sind nur einmal angeraunzt worden und das war in Wilhelmshafen. Meine Erfahrung in NL ist, dass man dort entspannter ist.
Gruß Kirsten
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#9
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Wir sollten auch hier nicht die angewandte Praxis, die alles einfacher macht
mit der gesetzlichen Lage verwechseln. |
#10
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Wenn es im BPR (Binnenvaartpolitiereglement) so steht sollte man doch davon ausgehen können das es Gesetz ist
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Grüße vom Pottkind Ricky
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#11
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Hi Ricky
Absolut korrekt. Sieh es mal genau! so wie Du es schreibst. Und bist jetzt rechtens ist . Kann jeder natürlich auf eigene Verantwortung machen wie er meint. Evtl. soll oder wird da mal was geändert. Evtl. ist das in der Zukunft so. Geändert von sporty (25.03.2020 um 23:13 Uhr) |
#12
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Offiziell darf man nur fahren, wenn die Lichtzeichenanlage auf Grün geschaltet ist, aber auch hier gilt das es im realen Leben anders gehandhabt wird.
Ich hab aber in der Regel auch eine Durchfahrthöhe von 5 m., muss also sowieso recht lange Warten bis ich durchpasse. Ich bin auch schon vom Brückenwärter ermahnt worden doch erst durch zu fahren wenn das Grüne Licht leuchten würde.....das war aber erst zwei Mal der Fall von gefühlt hunderten Brückenduchfahrten. Auch bei Brückenwärtern gibt es "solche und solche". Keep cool....
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Grüße Richard
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#13
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Guten Morgen,
das sieht anscheinend jeder Brückenwärter anders, wie schon gesagt. Ich habe das eigentlich immer auch so gesehen, zügig durchfahren, den Verkehr so wenig wie möglich behindern und aufhalten. Gibt es bei mir nicht mehr! Nach einer Diskussion über Funk und dem Spruch, ob das in Deutschland so üblich wäre, bei rot-grün zu fahren, wird jetzt abgewartet, bis die Ampel grün zeigt. Genauso auch an Schleusen. Wenn die Ewigkeiten rot zeigt, bei geöffnetem Tor und ich im Wind das Boot kaum halten kann, wird eben nochmals freundlich angefragt. Wenn man mir nicht die Kompetenz zugesteht, zu sehen, ob ich durch die Brücke passe, dann muss man eben warten, bis ich durch bin, sobald grün ist. Gruß Thomas.
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Ein Leben ohne Boot ist möglich, aber völlig sinnlos.....
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#14
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Moin
Bei unseren Fahrten durch Zuid-Willemsvaart und Wilhelminakanal in den letzten 5 Jahren haben wir das anders erlebt: es hat uns niemand aufgefordert vor dem grünen Signal die bewegliche Brücke zu passieren und wir haben auch niemand gesehen, der das getan hätte - gleich welche Nationale. Da muss man aber auch dazu sagen, dass die Brücken in der Regel abschnittweise fernbedient werden und somit individuelle Abweichungen bei der Einstellung des Brückenwärters zum Thema eher selten sind. Wir werden das - bis auf Weiteres - bei unseren Fahrten auch zukünftig so halten. Bei über 4 Metern Höhe eh sinnvoll. Allerdings bemühen wir uns auch - sobald grün ist - zügig zu passieren. Gibt es da südlich der Mass ähnliche - oder ganz andere - Erfahrungen? Beste Grüße, Peter
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Mast- und Schotbruch! |
#15
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aktuell gültig ist das BPR vom 12.01.2016 (heute bei vaarbewijsen.nl herunter geladen).
In Artikel 6.26.4.c, Lichter Rot und Grün ohne Gelb, steht, dass das Durchfahren verboten ist, aber mit dem Zusatz: "maar dit zal aanstonds worden togestaan" - aber das soll (so)gleich erlaubt werden. Diesen Nachsatz lese ich so, dass nur darauf hingewiesen wird, dass sehr bald das rote Licht ausgeschaltet wird, und das dann alleinige grüne Licht die Durchfahrt erlaubt. In Artikel 6.26.4.g geht es um die Lichter Rot und Grün mit einem gelben Licht. Hier ist zunächst auch die Durchfahrt verboten mit der Ausnahme: "behalve voor schepen van beperkte hoogte". Laut ÜbersetzungsApp bedeutet beperkt: eingeschränkt, beschränkt, begrenzt. Die Antwort im Vaarquiz dazu ist eindeutig. Schiffe, die höher als die Durchfahrtshöhe bei geschlossener Brücke sind, dürfen fahren, sobald die Brücke soweit angehoben ist, dass das Schiff darunter durch passt - also schon bei Rot und Grün mit Gelb. In der Praxis fahre ich aber auch schon bei Rot und Grün (ohne Gelb), sobald mein Schiff durch passt. In 10 Jahren hat sich dabei auch nur ein oder zweimal ein Brückenwärter beschwert.
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Berthold Allegria hieß mein erstes Schiff, ein Ten Broeke Cruiser, 17 schöne Jahre, und jetzt noch mal 17 schöne Jahre mit dem Pollard Coastliner!!!!!?
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#16
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Da ja wohl bei Rot und Grün mit Gelb die Durchfahrt offiziell erlaubt ist, werde ich in Zukunft auch weiter bei Rot und Grün ohne Gelb fahren.
Denn das hieße ja, dass bei Rot oder Doppelrot ohne Gelb für alle die Durchfahrt verboten wäre. Schiffe mit geringerer Höhe als der Brückendurchfahrthöhe fahren aber auch außerhalb der Bedienzeiten unter der Brücke durch. Müssen / können die dann alle bestraft werden? Dazu habe ich im BPR nichts passendes gefunden - mein Niederländisch ist aber äußerst bescheiden. Viele Gesetze sind aber häufig so formuliert, dass nicht alle Möglichkeiten erfasst werden. Eine Klärung brächte dann erst ein Urteil vor einem Gericht. (Jetzt bitte hier keine Diskussion eröffnen über Sinn und Unsinn von Gesetzen und deren Formulierungen!)
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Berthold Allegria hieß mein erstes Schiff, ein Ten Broeke Cruiser, 17 schöne Jahre, und jetzt noch mal 17 schöne Jahre mit dem Pollard Coastliner!!!!!? |
#17
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Ja, laut meinem Kenntnisstand ist eine Durchfahrt ohne gelbes Licht nicht erlaubt, auch wenn's passen würde.
Edit: https://www.varendoejesamen.nl/stora...nd-sleusen.pdf
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Grüße Richard |
#18
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Zitat:
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#19
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https://www.varendoejesamen.nl/stora...nd-sleusen.pdf
Ach nicht gesehen den Link gab es schon
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Gruß Jörg |
#20
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Zitat:
Zitat:
Den Rot (entweder mit oder ohne Grün) ohne Gelb ist und bleibt formell "Durchfahrt verboten". Ausgenommen, wenn der Brücken/Schleusenwart anders entscheidet . . . Denn Anweisungen (Brückewart) sind wichtiger als Zeigen (Gelbes tafel) sind wichtiger als Regel (Rot: Verbot) . . . .
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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#21
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So weit ich weiß, ist es fast egal welche Lichtzeichen gezeigt werden.
Wenn Rot/Doppelrot gezeigt wird und mein Schiff passt unter der Brücke durch, darf ich fahren. Hieße im Umkehrschluss, das ich z.B. bei Doppelrot während der Mittagspause/Kaffeepause des Brückenwärters nicht fahren dürfte. Ist nicht so. Befahrenseinschränkungen oder andere Regelungen werden separat angezeigt. Ist mein momentanes Wissen. |
#22
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Zitat:
Rot ist Rot ist verbot durch zu fahren, auch wenn es passt. Durchfahrt bei rot ist nur erlaubt bei gelben Tafel oder Licht BPR 6.24, 6.25, 6.26
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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#23
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Hi Rob
Natürlich muß die Durchfahrt grundsätzlich freigegeben sein. Obiger Zusatz bedeutet genau das, so wie Du es schreibst. Ist vlt. unglücklich formuliert. Ansonsten bezog sich mein Beitrag auf "Lichtzeichen". Hier gilt dann: "Rot hießt nicht immer: Durchfahrt verboten" |
#24
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Ja doch ....
Grundsetzlicht meint ein rotes licht "Durchfahrt verboten", egal ob es passt oder nicht. Durchfahrt bei Rot is nur erlaubt wenn: - Es ein gelbes tafel gibt oder - Es ein gelbes licht gibt oder - Eine behorde (bruckenwart, polizei) es zustimmt Sonnst ist und bleibt es: Rot = Rot = Verbot
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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#25
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Hi Rob
Wir meinen sicher das Gleiche. Haben es nur unterschiedlich formuliert. |
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