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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
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Zitat:
Ansonsten brauch ich garnichts, bei mir kommt keiner auf den Hof zum gucken...wollte eigentlich nur helfen, kommt nicht wieder vor. Gruß, Frank.
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Wer dauernd im Dreieck springt, hat offensichtlich Kreislaufprobleme. |
#52
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Ooch wat nu, ich doch auch.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#53
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Zitat:
Da fehlt doch die voraussetzung für das K. |
#54
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Wolf, da sind doch noch Punkte hinter...
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#55
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Frank, ich habe mir erlaubt, einen guten Bekannten anzusprechen
Hier die Hausaufgaben für deinen Rechtsberater Er möchte u.a. mal bei "Hentschel, StVR, 36. Auflage, RN 20 zu § 29 StVZO" nach schauen Ist, so glaube ich zu wissen, dass Gebetsbuch der Anwälte Zitat:
die entsprechende Urteile Also musst du sie selbst nachlesen Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#56
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Nichts nu, Jörg, ich telefonier mir nur nicht´n Wolf um dann alles -zigmal zu wiederholen....für dich mach ich aber eine Ausnahme:
Beispiele: Dein Auto steht (zugelassen) auf deinem Grundstück, die Reifen sind unterhalb der Verschleißgrenze, du fährst nicht. Sheriff sieht das und verpasst dir´n Strafzettel. Zahlst Du? ...oder es steht da ohne Stoßstangen (die du grade lackieren willst), ist auch nicht im Bereich der STVZO erlaubt. Zahlst du? ...oder mein 16jähriger Sohn fährt meinen zugelassenen Audi auf meinem Grundstück vom Haus zur Halle, kuppelt das Boot an und zieht es raus. Gilt im Bereich der STVZO als Fahren o. Führerschei. Zahlst du? usw. usw. usw....darum bat mein Anwalt um den Pragraphen, der AUF DEM STRAFZETTEL/ZAHLUNGSBESCHEID stand, nicht um die Stellungnahme einer Sekretärin vom Bundesamt für Abzocker. Aber ihr macht das alle richtig. Ich mach das so: Auf MEINEM Grundstück entscheide ICH (solange keine Straftat geschieht) und kein anderer und für einen abgelaufenen TÜV, wie es mir z.B. laufend bei irgend einem meiner Anhänger oder Motorräder oder sonstigen Fahrzeugen passiert zahle ich definitiv nicht, solange sich dieses Garät hier auf dem Hof befindet, die Klage würde ich bis zum letzten durchziehen. Nicht immer gleich löhnen, Boote sind teuer genug im Leben Gruß, Frank.
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Wer dauernd im Dreieck springt, hat offensichtlich Kreislaufprobleme.
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#57
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oder bei mir
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Danke Uwe,
werde ich nicht nachlesen, meine Meinung dazu steht, habe ich ja eben geschrieben, kannst ihn ja mal nach meinen Beispielen befragen. Ist auch müßig, darüber weiter zu diskutieren, das Problem wird es hier in der Gegend nicht geben...ich reich es aber gerne zur Info weiter. Edith: Ich sagte ja auch, dass mein Anwalt das eben zwischen Tür und Angel aus dem Arm geschüttelt hat...darum fragte er nach der Begründung. Gruß, Frank.
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Wer dauernd im Dreieck springt, hat offensichtlich Kreislaufprobleme. |
#59
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soll ich das machen? reine kosten frage
. Ich glaube, der schafft es gar nicht in die Ecke vom Grundstück, in der er stehen sollte, er müßte rückwärts durch die Einfahrt und die ist eng - sehr eng. Und dann hinten an Bäumen und Hecken vorbei - ich glaub nicht daß das was wird. Aber schönen Dank erstmal, das mit dem Unterschreiben werde ich machen. Anneke[/quote] |
#60
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@Uwe:
Wie ich grade sehe, sind das Bayerische Aktenzeichen....genau das hat mein Anwalt gesagt: "Oder kam der aus Bayern....es kann auch eine Ländersache sein, die sind da eh ein wenig bekl.....in solchen Angelegenheiten". Gruß, Frank.
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Uwe hat ja schon eine Antwort gegeben,
zum Zahlen - man wollte mich einige Tage in Erzwingungshaft nehmen, weil ich das auch nicht einsah und nicht zahlte. Letztlich hab ich dann meine Zahnbürste zu Haus gelassen und doch gezahlt.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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Zitat:
die StVZO ist in ganz Deutschland gleich Die Urteile werden bei vergleichbare Handlungen zu Grunde gelegt, da spielt es keine Rolle, welches Gericht das Urteil gefällt hat Manno, wir haben hier so viele Rechtsverdreher im Forum, warum lassen die mich hier im Regen stehen Ich habe das nur mal "am Rande mitbekommen" und nix gelernt Gruß UWE
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dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
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Hätte vieles hier leichter gemacht weisst ja wie ich das meine, nä Jörgimaus
Gruß, Frank.
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Zitat:
Die Boote stehen auch in einer Ecke im Garten ohne Zaun außen rum. |
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Schnucki, Bayern ist nie der Bundesrepublik Deutschland beigetreten... Und mit dem "Alleinlassen" gebe ich dir Recht...geht mir auch so, darum ist das hiermit auch für mich erledigt, ich weiß auf jeden Fall aus erster Hand, dass ich von unseren Grünkappys nichts zu befürchten habe, und vom TÜV-Onkel auch nicht, das haben mir beide heut persönlich bestätigt. Gruß, Frank.
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Wer dauernd im Dreieck springt, hat offensichtlich Kreislaufprobleme.
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#66
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Wölfi, Uwe hat doch grad gepostet, dass es nicht geht....hörst du denn niiiiiiie zu?
Gruß, Frank.
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Wer dauernd im Dreieck springt, hat offensichtlich Kreislaufprobleme. |
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Natürlich geht da was ich meine, Frank.
Früher einmal mußte der Trailer regelmäßig zum TÜV, da sonst eine vollabnahme notwendig geworden wäre. Heute fahre ich mit einem 3 Jahre abgelaufenen TÜV vor und bekomme meine neue Plakette für 2 Jahre. Das letzte mal hab ich das in diesem Jahr so gemacht. |
#68
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Mein Trailer mit dem kaputten Zodiac stand über 3 Jahre auf dem Grundstück - ohne TÜV.
Nachdem ich es dieses Jahr geflickt hatte, bin ich mit dem Gespann Richtung TÜV gefahren. Ca. 100m vor dem TÜV hat sich ein Polizeiwagen hinter mir eingefunden und das nur weil mein Vordermann an der grünen Ampel nicht aus´m Tee kam - man hab´ ich da geschwitzt... Wo ich dann auf´s TÜV-Gelände gefahren bin, haben sie noch irritiert hinterhergeschaut - sind aber zum Glück weitergefahren. Der TÜV-Prüfer war auch "ganz begeistert" und hat für ein knappes halbes Jahr die Plakette geklebt... Ich stimme "Lachshunter" zu, man sollte vor Gericht die Gültigkeit der StVO auf Privatgelände anzweifeln...
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MfG Thorsten Sent from my Rechenschieber using Schabernack |
#69
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Zitat:
Gruß, Frank.
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Wer dauernd im Dreieck springt, hat offensichtlich Kreislaufprobleme.
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Zitat:
ich glaube mal, wenn das publik wird, wird der entsprechenden Ärger bekommen Da hat sich in den letzten Jahren vom Gesetzgeber einiges geändert, was die Sachverständigen bzw. die Gesellschaften zu ihren Gunsten ausgelegt haben Mich wundert es immer wieder, warum man solche Sachen veröffentlicht, kann wirklich nur ärger geben Einfach mal ein wenig googlen, dann kann man einige Erfahrungen nachlesen und muss noch niemals einen Rechtsanwalt kontaktieren Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
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Zitat:
Entweder ist es erlaubt den TÜV zu überziehen oder nicht. |
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Sehe ich ähnlich, Uwe. Wahrscheinlich hat wölfi aber wieder so ein leidendes Gesicht aufgesetzt, dass der Prüfer gar nicht anders konnte.
So, ich mach das zwar ungerne, aber vllt sollten wir (ihr) diesem Wunsch entsprechen: ...und das Thema separat aufstellen. Ich finde das zu wichtig (und mittlerweile auch zu gut ausgearbeitet), als dass es in diesem überaus wichtigen Parktrööt versinken sollte. Gruß, Frank.
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Wer dauernd im Dreieck springt, hat offensichtlich Kreislaufprobleme. |
#73
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Da ich normalerweise versuche mich an die Gesetze zu halten, habe ich den Prüfer extra gefragt. Da hat es dann geheißen, es geht nur wenn er durchgehend angemeldet war. Das ist jetzt vielleicht 5 Jahre her. Wegen dem Motorrad hab ich sogar extra bei der Polizei angerufen und gefragt, ob ich mein zerlegt im Keller liegendes Motorrad wg. TÜV abmelden muß. Sie wiesen mich nur darauf hin, daß ich es danach am besten mit dem Hänger zum TÜV fahren solle. Aber es stimmt schon, auch im Verkehrsportal schreiben sie es wäre verboten.
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#74
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Ähm was denn nun TÜV (länger) zu überziehen oder "un-TÜV-fig" zum TÜV zu fahren ?
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MfG Thorsten Sent from my Rechenschieber using Schabernack |
#75
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Zitat:
Eine Anzeige kann er nur dann schreiben, wenn sich ihm erschließt, dass das Fahrzeug nicht abgemeldet stand oder nicht auf direktem Weg zur Prüfungsstelle gefahren wurde.
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Ein Herz für Außenseiterboote
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