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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #51  
Alt 18.05.2010, 11:56
mattiju mattiju ist offline
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Zitat:
Zitat von Nana (m) Beitrag anzeigen
Ich finde den den eventuellen Zusammenhang zwischen Bootsführerschein und PKW-Schein gut. Mit der Gefahr im Hinterkopf beim betrunken Boot fahren auch seinen PKW schein zu verlieren, werden bestimmt weniger Leute betrunken Boot fahren...... Wir reden hier von betrunken, sprich 1 und mehr Promille und da kann mir niemand sagen das er sein Boot sicher in den Hafen zurückbekommt..... Will kein Moralapostel sein und den ersten Stein werfen, aber sturzbetrunken Boot fahren kann unbeteiligten das Leben kosten....Wir reden hier ja nicht von ein oder zwei Bier...

stefan
Es stimmt betrunken Boot fahren ist Mist. Aber Du darst auch vor Anker nichts trinken. Auch wenn Du die nächsten Stunden nicht Boot fahren willst. D.h. wenn Du abends vor Anker und vorm Schlafen gehen ein paar Bier trinkst ist dies der gleiche Tatbestand wie betrunken Boot fahren... Es könnte ja ein Sturm aufziehen. Und dann alle Führerscheine weg? Hmmm...

Gruß
Matthias
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  #52  
Alt 30.05.2010, 18:43
Benutzerbild von L0B0
L0B0 L0B0 ist offline
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Hi !

Also hier wie angekündigt der Bericht inkl Gerichtsurteil.. damit dürfte die Sache geklärt sein.



Gruß, Jörg
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  #53  
Alt 30.05.2010, 21:14
bootsmann2008 bootsmann2008 ist offline
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Zitat:
Zitat von derausdemnorden Beitrag anzeigen
Schiffchenfahren mit 1,8 Promille kostet nur 2000€ und eine kurze Zwangspause.


Betrunkener Kapitän fährt Schlangenlinien nach Brake

ls


Wilhelmshaven - Die Wasserschutzpolizei hat in der Deutschen Bucht einen betrunkenen Kapitän gestoppt. Der Russe war mit seinem unter niederländischer Flagge fahrenden Küstenmotorschiff auf dem Weg von Sobi (Dänemark) nach Brake (Landkreis Wesermarsch) und fiel insbesondere dadurch auf, dass er in Schlangenlinien fuhr, wie die Wasserschutzpolizei Wilhelmshaven mitteilte. Der Kapitän soll auch auffällig gelallt haben, als man ihn über Funk kontaktierte. Eine Atemalkoholkontrolle bei dem Schiffsführer ergab einen Wert von 1,81 Promille. Daraufhin wurde ihm die Weiterfahrt vorübergehend untersagt. Zudem muss der Schiffsführer 2000 Euro Strafe bezahlen. Am Dienstag durfte er seine Fahrt fortsetzen.




Quelle:
http://www.nwzonline.de/Region/Artik...ach+Brake.html
das ist noch gar nix,ich war vor 25 jahren bei der deutschen handelsmarine und da fuhr ich mit manchem kapitän da wären wir froh gewesen wenn der alte mal nur 1,8 intus gehabt hätte.wir waren mit 2 man an deck auf see und der alte samt steuermann und chief sassen den ganzen tag in der offzmesse und soffen bis zum umfallen.
war ne geile zeit
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  #54  
Alt 17.06.2010, 14:07
steuermann72 steuermann72 ist offline
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Ort: dänische Grenze
Beiträge: 14
Boot: Jeanneau Sangria
6 Danke in 5 Beiträgen
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Vorsicht mit solchen Aussagen:

Zitat:
Zitat von L0B0 Beitrag anzeigen
Hi !

Also hier wie angekündigt der Bericht inkl Gerichtsurteil.. damit dürfte die Sache geklärt sein.



Gruß, Jörg

Im Seebereich gibt es nunmal diverse Promillegrenzen nach der SeeSchStrO.
0,5 Prom Blutalkohol oder entsprechende Menge Atemalkohol ist eine Ordnungswidrigkeit.
Ab 1,1 Prom sind wir im Bereich der Straftat.
Das alles, wenn man einfach ohne Anlass kontrolliert wird.
Bei Auffälligkeiten oder Unfällen kann man schon früher im Bereich der Straftat sein.
Nach neuester Rechtssprechung spricht man bereits ab 1,3 Prom von einer Alkoholgewöhnung, was bedeutet, dass die Polizei auch das Seeamt und die Straßenverkehrsbehörde informieren kann.
Die kann dann wiederum prüfen, ob derjenige noch in der Lage ist, am Straßenverkehr teilzunehmen.
So die Kurzform. In Wirklichkeit ist das viel komplizierter.

Also Fakt ist:
Wenn jemand betrunken Boot fährt, kann es sein, dass er auch irgendwann kein Auto mehr fahren darf.
Umgekehrt ist es rein theoretisch auch möglich, jedoch äußerst unwahrscheinlich, dass die Polizei weiß, dass man einen Bootsführerschein hat und dem Seeamt Bescheid gibt.

Gruß
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