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Es gibt formal keine Längenbeschränkung. Wenn du bei 20 m mit einem 5 PS Motor klarkommst .....
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#352
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Zitat:
naja, er meint ja nach der Neuregelung - so sie denn eintritt - also dann mit 15PS. |
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Wenn in der Neuregelung nur eine 1 vor die 5 gesetzt werden würde wäre das analog. Alles andere ist Spekulation.
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#354
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Zitat:
DAS sehe ich auch so, doch ist es tatsächlich so, keine Größendeckelung? Dies würde ja tatsächlich eine Menge "Spielraum" lassen, denn mit 15 PS liesse sich ja zumindest zum Liegeplatzwechsel so einiges bewegen. |
#355
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Ich habe jetzt keine Lust genau zu suchen, aber auf dem Rhein z.B. braucht man für Boote länger als 15m ein Rheinschifferpatent, egal ob man einen SBF hat oder nicht.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#356
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Zitat:
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#357
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Mit 5 PS würde ich mich tatsächlich nicht trauen, den Prahm zu bewegen. Fahren geht sicher, aber aufstoppen? Mit 15 PS wäre es einen Versuch wert, zumal ich inzwischen gesehen habe, dass ich nicht bei Frau Merkel vorbei muss.
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#358
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Zitat:
Wie sieht es aber mit Führerschei freien aus. Bisher ist man wohl davon ausgegangen, dass es keinr Wagen wird mit einem 20m Verdränger und nur 5 ps Bewaffnet sich auf die Binnenstrassen zu Wagen. mit 15 Ps glaube ich das zwar auch icht will es abre nicht mehr ausschließen. Wo steht genau die Begrenzungslänge auf 15m. Ich habe sie bisher nur in meinem Führerschein gefunden. Dort steht das diese für Boot < 15 m gültig ist.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#359
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Keine Ahnung, müßte man vielleicht die mal fragen:
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#360
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Ein Ruder - Achter ist über 15 m lang. Ich denke mal, daß man dafür kein Rheinpatent benötigt. Oder gibts da Ausnahmegenehmigungen?
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Gruß Ewald |
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Ich denke, es geht hier um Fahrzeuge mit Maschinenantrieb
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
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Fahrzeuge, die ausschließlich durch Muskelkraft angetrieben werden, sind nach §6.02 Absatz 5 der RheinSchPersV von der Patentpflicht ausgenommen.
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Zitat:
Ein Fahrzeug, das kein Sportboot ist, wird bei mehr als 15 Metern Rumpflänge patentpflichtig, auch wenn die Antriebsleistung kleiner 3,68 kw ist. Nachlesen kann man das in der Binnenschifferpatentverordnung und der Rheinschiffspersonalverordnung. |
#364
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Danke Atropos, das bedeutet also, dass auch dieser Weg versperrt ist. Dafür habe ich gerade jede Menge Unterlagen vom WSA bekommen, vielleicht brauche ich gar nicht zu fahren ...
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Hast du auch Beitrag 356 gelesen?
Diese Diskussion drehte sich nur um See. |
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...ohne jetzt hier alles durchgelesen zu haben und deshalb auch auf die Gegfahr hin das ich hier bereits Geschriebenes wiederhole:
Ich finde die neue Regelung gut. Der Spaßfaktor wird deutlich erhöht, die Altagstauglichkeit auch. Wir bewegen uns mit dieser Regelung dann irgendwo im europäischen Mittel und das ist auch gut so! Die PS haben beim Boot -zumindest in dieser Liga - weit weniger Einfluß auf potentielle Unfälle als andernorts, da ein Großteil der Unfälle eh im Hafen passieren und dort die Geschwindigkeit so oder so begrenzt ist. ( die Geschwindigkeit im Hafenbecken wird auch mit 5 PS mit vielen Booten spielend überschritten)
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#368
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Hallo Wolf b. da die 15m Grenze auf See noch nie interresiert hat (in Deutschland) sondern nur binnen geht es hier generell um binnen SRY
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#369
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Zitat:
Ich hab deinen Post noch mal gelesen. Hab das von Anfang an falsch/anders verstanden und komplett auf See geantwortet. Dadurch waren meine Antworten für mich zwar richtig, für euch aber falsch. Vergeßt es einfach. |
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Sportbootführerschein ab 15 PS, derzeitige Lage?
Ich glaub das Thema habt ihr schon hundert mal durgekaut. aber ich als größteils inaktiver User habe so recht keinen Überblich, und praradoxer Weise find ich über die SuFu auch nix.
Also, wie ist die derzeitige Lage? Ist das schon beschlossene Sache, und tritt demnächst in Kraft, oder wird das Thema noch diskutiert, oder oder oder?! Schön wenn man mich aufklären würde Gruß! |
#371
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Hi Düser,
der Trööt war auf der zweiten Seite. Kurz: Der Bundestag hat eine Aufforderung an das Verkehrsministerium beschlossen, dieses muss es jetzt umsetzen. Der Zeitfaktor ist hier noch umstritten. Ich vertrete die Meinung das es zum 01.05. umgesetzt wird. Aber wer weiss. http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=145482 Viel Spass Danny |
#372
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Haben das Deine Eltern versäumt
Aber Spaß beiseite, doggeldoggel hat ja den Link zum entsprechenden Fred schon gepostet. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#373
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Zitat:
die alten SBF-Binnen, ausgestellt vor 1998, berechtigen zum Führen von Booten <25m, <15 Kubikmeter Verdrängung, ausser Rhein. Wenn Du Bedarf hast= PN, bin zu jeder Schandtat bereit.
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Gruss Vestus |
#374
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@Vestus
Den alten Schein habe ich auch, allerdings auch eine Verdrängung von 25 m³ ... Messen kann man das aber nicht so ohne weiteres, vielleicht sollte ich das Teil einfach als Sportboot anmelden |
#375
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Zitat:
Geändert von Wohnbusfahrer (03.03.2012 um 19:55 Uhr) Grund: b statt g |
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