#676
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4 Abende? Ewas wenig für Anfänger? Und zum Preis kommt ja noch die Prüfungsgebühr, darf man nicht vergessen. Und der Onkel Doktor.
Aber das zeigt, daß man wirklich vergleichen - und rechnen muß. Was für den einen genau paßt, kann bei einem anderen nicht das optimale sein. Es gibt Leute, die lernen gern aus dem Buch auswendig, andere möchten erklärt haben. Jeder Interessent sollte sich erst mal umhören, wie denn so die Kurse laufen, ob das sein Ding ist und was die sagen, die dort ihre Ausbildung gemacht haben. Und wenn der Endpreis - und nur der zählt - sehr niedrig ist, muß man schon fragen, wo die Abstriche gemacht werden. Umsonst gehts halt nicht
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Gruß Ewald |
#677
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Wie schaut's denn heutzutage mit der Ausbildung in den Vereinen aus?
In den 1980ern war im Rheinland kaum ein Verein, der keine Kurse angeboten hat. Gibt's das heute nicht mehr?
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Ne schöne Jrooß uss Kölle Jörg |
#678
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Guck mal auf der Seite vom DMYV, da sind eine menge Vereine gelistet. Und beim DSV sieht es sicher ähnlich aus.
Sicherlich sind einige Vereine ausgestiegen, weil das nötige Personal fehlt. Aber andere haben zugelegt.
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Gruß Ewald |
#679
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Mmmmh? Das kommt mir allerdings auch ein bisschen hoch vor. Das war doch so eine Samstagabendausbildung, wo es zum Schluss ein Bier an der Theke gab, während man auf den Stempel im Schein wartete?
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#680
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Ach Ihr Kleinkrämer und Aldifahrschüler,
man muss doch nicht mühsam 10 Praxisstunden mit Nachtfahrt buchen, um das Prüfungsboot anlegen zu lernen und um auf 2000,00 Euro Ausbildungskosten zu kommen. Bei der Bootsfahrschule Mallorca z. B. kostet alleine der VIP-Kurs zum SBF See 1980,00 Euro zuzüglich Prüfung und sonstiger Nebensächlichkeiten. Dafür hat man dann als Geldiger aber auch den Lehrer für sich oder allenfalls noch für seinen Partner alleine. Man lernt zwar nicht unbedingt mehr als in der Volkshochschule und in der Navigation eher weniger, denn es wird nicht auf der großen Übungskarte, sondern mit den kleinen Prüfungsschnipseln geübt. Man soll ja nur die Prüfung bestehen und nicht etwa Navigieren lernen. Macht aber nix, solange die Exclusivität gewahrt bleibt. Gruß Udo |
#681
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Klar es gibt ja auch keine Scheinpflicht beim Tauchen. Und ohne "Anleitung" so ganz alleine wären die Überlebenschancen bei ersten Tauchgang eher gering, was aber nicht heisst dass man einen Schein machn muss, man kann auch lernen und eine Ausbildung machen ohne mit einem Schein abzuschliessen, es steigert aber die Motivation. Aber gerade beim Tauchen ist das Angebot an reinen Geldkassierern riesig, was so alles an Kursen und "Ausbildungen" angeboten wird, gerade in Urlaubsländern. |
#682
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Noch ein Einwurf zum Thema: In Italien z.B. gibt es für Segeln Binnen keine Scheinpflicht und unter Motor auch erst ab 40 PS.
Und mit 40 PS machts auch schon richtig Spass Grüße! |
#683
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das ist richtig, solange das Boot unter italienische Flagge läuft und in Italien registriert oder gemeldet ist. Sobald die deutsche Flagge gehisst wird, gelten wieder deutsche Gesetze. Aussage vom DMYV vor ca. 8 Jahren. Oder hat sich in der Zeit was geändert? Gruss Michael
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Gruss Michael Errare humanum est, sprach der Igel und stieg von der Klobürste |
#684
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und da sehr viele Deutsche in Italien z.B. am Lago Urlaub machen kennt die dortige Rennleitung genau die Deutschen Bestimmungen. In den Einschlägigen Revieren haben die sogar eine Liste welche Regelung in welchem Land gilt. in manchem Land soll das Deutsche Führerscheinrecht noch nicht bekannt sein und man darf sogar Boote mit wesentlich mehr PS mieten. Solange nichts passiert alles klar. Sollte es aber zu einem Versicherungsfall kommen wird sich jede Versicherung mit Blick auf Deutsches Führerscheinrecht und darausfolgendem "fahren ohne gültigen Befähigungsnachweis" aus der Verantwortung ziehen. Das ist selbst in Italien wenn man ein 40 PS boot mietet das unter Italienischer Flagge läuft. Kommt es zu einem Unfall zahlt die Private Haftpflicht nicht da der Deutsche Befähigungsnachweis fehlt.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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Ich lese hier immer wieder, dass angeblich die Versicherung einen Schaden nicht reguliert, wenn der Verursacher zwar gemäß den Regelungen am ausländischen Unfallort unterwegs ist, aber nicht über den Befähigungsnachweis verfügt, der in Deutschland in einem vergleichbaren Fall gefordert wäre.
Kann zu dieser Behauptung zufällig jemand einen konkreten Fall benennen, in dem das der Fall war, oder ist das alles nur warme Luft? Gruß Udo |
#686
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und da eine Bootshaftpflicht für ein bestimmtes Boot gilt und in den Deutschen Versicherungbedingungen immer der Passus drinsteht "mit gütligem Befähigungsnachweis"ist diese auch raus. Es ist zu empfehlen beim Vercharterer eine Versicherung abzuschließen was aber z.B. beim Jetskicharter am Strand oder bei manchen vercharterern gar nicht erst angeboten wird.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#687
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habe ich mich bei meiner Versicherung (Axa) erkundigt. Diese bezahlt auch bei Einhaltung des ausländischen Rechts. Frei nach dem Motto, wenn das in DK erlaubt ist zahlen wir selbstverständlich. Wie andere Versicherungen das handhaben, musst du selber raus finden.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum
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Schaden an einem gemieteten Boot kommt.
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Grüße aus Mittelfranken Michael Alkohol und Drogen ist was für Weicheier. Ich bin hart, ich nehm die Realität |
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Ich würde, wenn ich keinen "Schein" hätte, einfach "meine" Versicherung anschreiben und nachfragen.
Die schriftliche Antwort, sofern Deckungszusage erteilt wird, gut aufheben und Spaß haben. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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da es sich nicht um die hohe See, sondern um italienisches Staatsgebiet handelt werden, egal unter welcher Flagge das Boot fährt immer italienische Gesetze gelten . Die 40 PS Grenze gilt auf jedenfall für Personen die ihren Hauptwohnsitz in Italien haben, oder die italienische Staatsbürgerschaft haben für Boote mit italienischer Zulassung. Und nicht für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland die unter deutscher Flagge fahren. Für alle "Mischvarianten" gibt es unterschiedliche Aussagen: 1. Die Flagge (Zulassung) ist entscheidend oder 2. Die Staatsbürgerschaft (bzw. der Wohnsitz) ist entscheidend. Ich halte eher den 2. Punkt für korrekt, denn egal unter welcher Flagge das Boot zugelassen ist gelten für mich "meine" Scheinvorschriften, d.h für einen DE Staatsbürger die deutschen, einen AT die österreichischen,... usw. So wie ich als österreicher zum Beispiel in Kroatien auf jedefall mit einem kroatischen Schein fahren darf, oder mit einem österreichischem, einen zum Beispiel deutschen müßte die Behörden nicht akzeptieren (kann sie aber). Aber alles etwas OT. Grüße, Klaus
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#691
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Zitat:
welche Haftplicht zahlt überhaupt bei einem gemieteten Boot? Auch wenn ich den Befähigungsnachweise habe? Grüße, Klaus
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ist speziell für Charterer entwickelt
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
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Das mag zwar stimmen, aber die Frage ist doch, ob Dein/Euer Boot nicht vielleicht mal größer wird? Wenn Du das für Dich mit nein beantworten kannst, weil Du vielleicht schon das Rentenalter erreicht hast und keine Bootstechnische Veränderung mehr erwartest, finde ich Deine Aussage nachvollziehbar.
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viele Grüße, Henning Bernhardiner ist das letzte, was ich sein möchte. Dauernd die Flasche am Hals, und niemals trinken dürfen! Joachim Ringelnatz (1883-1934) |
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Wie vorher gesagt, habe ich von beiden Varianten gelesen (in Bezug auf den Gardasee).
Ich widerspreche mir nicht wirklich, ich sage ja nur, dass die Behörde ihre eigenen lokalen Scheine auf jeden Fall anerkennt, wie eben am Beispiel Kroatien, dort unzählige nicht Kroaten die mit dem recht einfachen und billigen Kroatischen Patent unterwegs sind. Wenn nun ein österreicher ein österreichisches Patent hat wird das auch akzeptiert, wenn jetzt aber ein österreicher mit einem italienischen Patent auftaucht wirds schwierig. Das bezieht sich auf die akzeptierten Patente, im Fall Gardasee geht es ja um die Scheinfreiheit! Ich glaube nicht, dass ein deutscher Staatsbürger im Besitz eines italienischen Patentes kein Boot über 5 Ps führen darf auch wenn er kein deutsches Patent besitzt. Die Bootsverleiher am Gardasee kontrollieren das auf jedenfall nicht, ich wurde noch nie nach einem Schein gefragt (bei 40 PS) und ich bin kein Italiener. Allerdings wurde ich auch noch nie von einer Behörde kontrolliert. Gruesse, Klaus Hier vielleicht etwas mehr Klarheit: http://www1.adac.de/images/Italien%20NEU_tcm8-83945.pdf |
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... oder habe ich falsch gelesen? |
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Ich hatte meine Frage nach einem konkreten Fall der Leistungsverweigerung einer Versicherung bei Schadensfall im Ausland gestellt, um mal aufzuzeigen, wie schnell hier im Forum aus einem "das ist so" ein "ich habe gehört", ein "ich glaube" oder gar ein "bei mir ist das ganz anders" wird.
Ebenso wie bei der zu verweigernden Versicherungsleistung halte ich auch die Behauptung, die Italiener dürften binnen bis 40 PS führerscheinfrei fahren, die Ausländer aber nicht, für ein schwaches Gerücht. Die pauschalen Aussagen des ADAC sind in der Regel so zuverlässig wie der Wetterbericht fürs nächste Jahr. Also: wer weiß wirklich, wie das in Italien ist, wer hat als Ausländer dort schon eine Strafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bei bis zu 40 PS bezahlt, oder wer weiß, wos geschrieben steht? Gruß Udo |
#699
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War das in diesem Trööt vor 300 oder 400 Beiträgen?
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gregor
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#700
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Heute in den Nachrichten im Radio bei der Ostseewelle kam mal wieder was von der Führerscheinanhebeung.Laut den soll es im September durchsein.
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