#1001
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Dann wären sie aber die absolute Ausnahme. Abgesehen davon - wen wollen sie denn abstrafen, wen wählen? Haben da nicht alle zugestimmt?
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#1002
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Ich habe Angst vor dem Tag an dem 15 PS freigegeben werden, neben Boot fahren als Hobby darf ich nämlich noch Schiff fahren ( zum Broterwerb ). Wir fahren im Rheingebiet derzeit mit Schiffen deren Seitenhöhe gemittelt bei ca 5 mtr liegt. Bei einer Fahrt geladen verringert sich diese um 2-3 mtr Tiefgang und das Schiff liegt gestreckt, ist das Schiff leer sieht die Welt schon ganz anders aus, bei uns haben wir im Bereich Vorschiff einen Leer Tiefgang von ca 0,5mtr achtern ca 1,65 mtr das verteilt auf 86 mtr Schiffslänge ergibt ein freundlichen Toten Winkel. Containerschiffe mit 4 Lagen, + Steuerhaus und 135 mtr Länge, da reden wir über keine Toten Winkel mehr, da wird dann auch den ganze Tag mit Radar gefahren, nur das 4mtr boot ist unter umständen nicht mehr zu sehen. Das ganze gepaart mit einer Geschwindigkeit in der Talfahrt von 18-23km/h je nach Wasserstand ohne Bremse und Führerscheinfreien 15PS Boot = die Bombe geht 100% hoch. Mit 5PS fährt niemand in der Fahrrinne rum, weil viel zu mühsam ( ich schließe Seengebiete BRB mal aus ) , sieht mit 15 PS aber schon ganz anders aus und das ganze um 5 Bootsvermieter und 3 kleinst Campingplatz Betreiber glücklich zu machen.
Ich gratuliere Gruß Tomy
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#1003
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Ohne jetzt alle 1.000 Beiträge zu lesen; in der Segeln stand, dass nicht nur die FS-Grenze von 5 auf 15 PS angehoben wird, sondern dass auch im Seebereich die Altersgrenze auf 16 eingeführt wird (gab es bisher nur im Binnenbereich)!
Das wäre natürlich wieder totaler Mist, weil dann beim Ankern in heimischen (See-) Gewässern unsere Kids ohne Fahrerlaubnis auf Gassi-Tour mit unserem Kläffer gehen müßten.
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Gruß Stefan
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#1004
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Und vom neuen Modularen-Sportbootführerschein oder dem Motorboot-Zertifikat stand da nichts?
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#1005
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Zitat:
Selbst jeder "Tussi on Tour" Kleinwagen kann für schmales Geld mit Rückfahrkameras ausgestattet werden. Die Technik ist vorhanden, warum darf ein tonnenschweres "Long Vehicle", das nichteinmal eine Bremse hat, im Blindflug unterwegs sein Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#1006
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Zitat:
Bremsweg und Manövergeschwindigkeit sind schon ein bißchen größer. Sollte der Schiffsführer dann wenigstens den Untergang live auf dem Monitor betrachten können? Wozu? Die Monitore lenken ihn nur vom Ausguck auf die noch handelbaren Bereiche ringsum ab.
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Viele Grüße Volker |
#1007
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Zitat:
Der Rhein ist von der Regelung ausgenommen. Alles wird gut
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"Rot im Sinne dieser Verordnung ist nicht grün, sondern gelb oder blau" www.zalu.de |
#1008
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naja außer FDP und CDU Abgeordnete sowie Vertreter der Wasserwirtschaft waren bei der Anhörung die anderen Parteien und die Leute von Polizei, Motoryacht und Seglerverbänden, Sport- und Olympiaverbänden sowie Umweltschutz dagegen. Polizei war dabei in einem Dilemma: einerseits könnten sie wenig über Unfälle in Gegenden mit Charterregelung berichten und sowieso keine wirksamen Kontrollen durchführen, anderseits wollten sie wenn überhaupt nur geringe Lockerungen (etwas mehr PS bei gleichzeitiger Geschwindigsregelung usw.). Auch das zuständige Ministerium tut sich bekanntlich schwer.
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#1009
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Ausnahme Rhein...
Hier ein Auszug aus dem neuen Gesetzentwurf: Stand 16.07.2012 !!
Sportbootführerscheinverordnung Binnen Die Sportbootführerscheinverordnung-Binnen vom 22. März 1989 (BGBl. I S. 536), die zuletzt durch § 38 Absatz 5 der Verordnung vom 16. Dezember 2011 (BGBl. 2012 I S. 2) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben. b) In Absatz 5 werden die Wörter „oder Segelsurfbretter“ gestrichen. 2. § 3 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird folgende Nummer 2 angefügt: „2. Personen ab 16 Jahren, wenn das zu führende Sportboot mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet ist, deren größte nicht überschreitbare Nutzleistung an der Propellerwelle 11,03 Kilowatt oder weniger beträgt.“b) JETZT KOMMT DER RHEIN INS SPIEL !!! 3. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt: „§ 3a Fahrerlaubnispflicht auf dem RheinZum Führen eines Sportbootes auf dem Rhein bedürfen Personen ab 16 Jahren keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung, soweit das Sportboot 1. keine Antriebsmaschine hat oder 2. mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet ist, deren größte nicht überschreitbare Nutzleistung an der Propellerwelle 3,68 Kilowatt beträgt.Bei einer höheren Nutzleistung als 3,68 Kilowatt an der Propellerwelle ist für das Führen eines Sportbootes mit Antriebsmaschine auf dem Rhein entweder 1. eine Fahrerlaubnis nach § 2 Absatz 1 oder 2. ,soweit der Schiffsführer seinen Wohnsitz nicht im Inland hat, ein im Staat des Wohnsitzes amtlich vorgeschriebener Befähigungsnachweis für das Führen von Sportbooten auf Binnengewässern oder ein Internationales Zertifikat nach der Resolution Nr. 40 ECE für die jeweilige Antriebsart, sofern diese im Wohnsitzstaat Anwendung findet, erforderlich.“... Auszug ENDE
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#1010
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Na, da haben sie wenigstens auf den Kanälen ihren Spaß.
Bei einem WE wie dem letzten bleiben dann die Frachtschiffe besser liegen, da ist es im größten Freibad eh schon sehr eng. Zu den Schwimmern, Reifen, Luftmatratzen noch die Heckwellensurfer
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht... |
#1011
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Zitat:
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#1012
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So schaut es aktuell lt. ADAC aus.
Zitat:
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Gruß vom Oberrhein.
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
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Hallo,
Zitat:
Bis dann Dominic |
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Ausnahme Rhein
Aufgrund der völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands aus der Mitgliedschaft in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) wird die bisherige Führerscheinregelung von 5 PS für den Rhein beibehalten. Gilt das dann auch für die NL-Skipper? Irgend was läuft hier falsch, Herr R. aus B.
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Gruss Vestus |
#1016
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JA, das gilt auch für den Niederländer.
Rhein, Untere Maas, Waal und Isselmeer sind Vaarbeweispflichtig für ALLE Fahrzeuge.
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht... |
#1017
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Moin, wat is mit der Elbe??????
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Wenn alles schief läuft, stimmt was nicht...! |
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da wirds lustig mit den 15 PS und Führerscheinfrei
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#1019
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Dieses Hausboot war mit einem 15 PS Außenborder auf der Havel unterwegs. Wir fuhren mit ca. 4 Knoten eine Weile hinterher. Nach hinten wurde über zwei Rückspiegel geguckt. Wie lange mag mit dem Teil wohl das Aufstoppen dauern? Wie verhält sich so eine Kombination bei Wind?
Ich halte es für grob fahrlässig, dass sowas ohne Führerschein bewegt werden soll. Tom
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Meine Artikel über Fototechnik: photoinfos.com Mein Blog über Boote und Reisen: oxly.de |
#1020
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Zitat:
welche Fahrschule hast Du denn gehabt? Die meisten Prüfungsboote sind 4,5 m lang und 1,5 m (Toplicht) hoch. Grob Fahrlässig ist m.E. diese Aspiranten (SBF-Inhaber) auf die Menschheit loszulassen, im Glauben sie könnten jetzt Bootfahren.
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Gruss Vestus
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#1021
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Zitat:
Das Aufstoppen ist von der Windrichtung abhängig. Im Notfall kann man mit den Anker-pfosten (so richtige Rohre, die abgefiert werden können - haben die Dinger 2 Stück von, eines vorn und eines achtern) im Prinzip auf der Stelle anhalten, wenn es nicht zu tief ist. Das Manövrierverhalten ist bei Wind abenteuerlich. Zumindest für mich (aber vielleicht bin ich verwöhnt, Segelboote haben Kiele oder Schwerter, und sehr wirkungsvolle Ruderblätter, in den letzne Jahren bin ich quasi ausschließlich Jollenkreuzer gefahren - die Dinger manövrieren quasi mit Gedankenübertragung) |
#1022
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Um wirklich nach der Führerscheinausbildung fahren zu können wäre der Schein so teuer, daß ihn kaum noch jemand machen würde.
Wir hätten ein paar wohlhabende Dickschifffahrer und eine riesige Horde von wenig bis nicht informierten 5 PS - (demnächst 15 PS -) Bötchenfahrer. Auf dem Wasser ists doch nicht anders wie an Land: der Schein ist lediglich die amtliche Erlaubnis mit Grundkenntnissen allein üben zu dürfen. Und wer die prüfungsrelevanten Antworten im Internet lernt, wird weniger wissen wie der aufmerksame Schüler einer vernünftigen Bootsfahrschule. Wie im richtigen Leben - es gibt solche und andere
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Gruß Ewald
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#1023
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Ich halte auch nichts von der Erhöhung auf 15 PS! Ein Schlauchboot kann damit locker auf 40km/h kommen! Und dann fahren damit Unerfahrene Personen die sich einfach mal einen SPASS draus machen... Ich finde, wenn man diese Grenze schon hoch setzt, dann sollte mindestens eine 5-Stündige Praxis-Einführung und ein bisschen Theorie Pflicht sein. Laut ADAC soll es ja nicht einmal eine Geschwindigkeitsbegrenzung geben...
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#1024
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Grundsätzlich keine aber es gibt ja binnen kaum ein gebiet wo keine Geschwindigkeitsbeschränkung besteht. damit wird es wieder relativiert.
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#1025
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Aber es gibt auch genug Leute, die sich genau an diese Regeln nicht halten...
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