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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1001  
Alt 16.08.2012, 10:22
Wohnbusfahrer
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
diese unplausible Abstrafung werden sie sich merken und in fünf Jahren beim Kreuzchen machen abrufen.
Dann wären sie aber die absolute Ausnahme. Abgesehen davon - wen wollen sie denn abstrafen, wen wählen? Haben da nicht alle zugestimmt?
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  #1002  
Alt 16.08.2012, 11:17
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tomyship tomyship ist offline
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Ich habe Angst vor dem Tag an dem 15 PS freigegeben werden, neben Boot fahren als Hobby darf ich nämlich noch Schiff fahren ( zum Broterwerb ). Wir fahren im Rheingebiet derzeit mit Schiffen deren Seitenhöhe gemittelt bei ca 5 mtr liegt. Bei einer Fahrt geladen verringert sich diese um 2-3 mtr Tiefgang und das Schiff liegt gestreckt, ist das Schiff leer sieht die Welt schon ganz anders aus, bei uns haben wir im Bereich Vorschiff einen Leer Tiefgang von ca 0,5mtr achtern ca 1,65 mtr das verteilt auf 86 mtr Schiffslänge ergibt ein freundlichen Toten Winkel. Containerschiffe mit 4 Lagen, + Steuerhaus und 135 mtr Länge, da reden wir über keine Toten Winkel mehr, da wird dann auch den ganze Tag mit Radar gefahren, nur das 4mtr boot ist unter umständen nicht mehr zu sehen. Das ganze gepaart mit einer Geschwindigkeit in der Talfahrt von 18-23km/h je nach Wasserstand ohne Bremse und Führerscheinfreien 15PS Boot = die Bombe geht 100% hoch. Mit 5PS fährt niemand in der Fahrrinne rum, weil viel zu mühsam ( ich schließe Seengebiete BRB mal aus ) , sieht mit 15 PS aber schon ganz anders aus und das ganze um 5 Bootsvermieter und 3 kleinst Campingplatz Betreiber glücklich zu machen.
Ich gratuliere

Gruß
Tomy
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  #1003  
Alt 16.08.2012, 11:23
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Ohne jetzt alle 1.000 Beiträge zu lesen; in der Segeln stand, dass nicht nur die FS-Grenze von 5 auf 15 PS angehoben wird, sondern dass auch im Seebereich die Altersgrenze auf 16 eingeführt wird (gab es bisher nur im Binnenbereich)!

Das wäre natürlich wieder totaler Mist, weil dann beim Ankern in heimischen (See-) Gewässern unsere Kids ohne Fahrerlaubnis auf Gassi-Tour mit unserem Kläffer gehen müßten.
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Gruß
Stefan
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  #1004  
Alt 16.08.2012, 11:50
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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Und vom neuen Modularen-Sportbootführerschein oder dem Motorboot-Zertifikat stand da nichts?
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #1005  
Alt 21.08.2012, 22:19
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von tomyship Beitrag anzeigen
... ergibt ein freundlichen Toten Winkel. Containerschiffe mit 4 Lagen, + Steuerhaus und 135 mtr Länge, da reden wir über keine Toten Winkel mehr, ...
Ehrlich gesagt, verstehe ich DA den Gesetzgeber nicht

Selbst jeder "Tussi on Tour" Kleinwagen kann für schmales Geld mit Rückfahrkameras ausgestattet werden.

Die Technik ist vorhanden, warum darf ein tonnenschweres "Long Vehicle", das nichteinmal eine Bremse hat, im Blindflug unterwegs sein

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #1006  
Alt 22.08.2012, 13:04
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Die Technik ist vorhanden, warum darf ein tonnenschweres "Long Vehicle", das nichteinmal eine Bremse hat, im Blindflug unterwegs sein
Ganz einfach, weil die Kameras im toten Winkel sinnlos sind. Wenn dort was schwimmt, kann das "long vehicle" sowieso nicht mehr reagieren.
Bremsweg und Manövergeschwindigkeit sind schon ein bißchen größer.

Sollte der Schiffsführer dann wenigstens den Untergang live auf dem Monitor betrachten können? Wozu? Die Monitore lenken ihn nur vom Ausguck auf die noch handelbaren Bereiche ringsum ab.
__________________
Viele Grüße
Volker
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  #1007  
Alt 22.08.2012, 13:10
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Zitat:
Zitat von tomyship Beitrag anzeigen
Ich habe Angst vor dem Tag an dem 15 PS freigegeben werden, neben Boot fahren als Hobby darf ich nämlich noch Schiff fahren ( zum Broterwerb ). Wir fahren im Rheingebiet derzeit mit Schiffen deren Seitenhöhe gemittelt bei ca 5 mtr liegt. Bei einer Fahrt geladen verringert sich diese um 2-3 mtr Tiefgang und das Schiff liegt gestreckt, ist das Schiff leer sieht die Welt schon ganz anders aus, bei uns haben wir im Bereich Vorschiff einen Leer Tiefgang von ca 0,5mtr achtern ca 1,65 mtr das verteilt auf 86 mtr Schiffslänge ergibt ein freundlichen Toten Winkel. Containerschiffe mit 4 Lagen, + Steuerhaus und 135 mtr Länge, da reden wir über keine Toten Winkel mehr, da wird dann auch den ganze Tag mit Radar gefahren, nur das 4mtr boot ist unter umständen nicht mehr zu sehen. Das ganze gepaart mit einer Geschwindigkeit in der Talfahrt von 18-23km/h je nach Wasserstand ohne Bremse und Führerscheinfreien 15PS Boot = die Bombe geht 100% hoch. Mit 5PS fährt niemand in der Fahrrinne rum, weil viel zu mühsam ( ich schließe Seengebiete BRB mal aus ) , sieht mit 15 PS aber schon ganz anders aus und das ganze um 5 Bootsvermieter und 3 kleinst Campingplatz Betreiber glücklich zu machen.
Ich gratuliere

Gruß
Tomy
Hallo Herr "Kollege"
Der Rhein ist von der Regelung ausgenommen. Alles wird gut
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"Rot im Sinne dieser Verordnung ist nicht grün, sondern gelb oder blau"

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  #1008  
Alt 22.08.2012, 13:20
horstj horstj ist offline
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Dann wären sie aber die absolute Ausnahme. Abgesehen davon - wen wollen sie denn abstrafen, wen wählen? Haben da nicht alle zugestimmt?
naja außer FDP und CDU Abgeordnete sowie Vertreter der Wasserwirtschaft waren bei der Anhörung die anderen Parteien und die Leute von Polizei, Motoryacht und Seglerverbänden, Sport- und Olympiaverbänden sowie Umweltschutz dagegen. Polizei war dabei in einem Dilemma: einerseits könnten sie wenig über Unfälle in Gegenden mit Charterregelung berichten und sowieso keine wirksamen Kontrollen durchführen, anderseits wollten sie wenn überhaupt nur geringe Lockerungen (etwas mehr PS bei gleichzeitiger Geschwindigsregelung usw.). Auch das zuständige Ministerium tut sich bekanntlich schwer.
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  #1009  
Alt 22.08.2012, 13:40
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Niederrheiner Niederrheiner ist offline
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Standard Ausnahme Rhein...

Hier ein Auszug aus dem neuen Gesetzentwurf: Stand 16.07.2012 !!

Sportbootführerscheinverordnung Binnen
Die Sportbootführerscheinverordnung-Binnen vom 22. März 1989 (BGBl. I S. 536),
die zuletzt durch § 38 Absatz 5 der Verordnung vom 16. Dezember 2011 (BGBl.
2012 I S. 2) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 2 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben.
b) In Absatz 5 werden die Wörter „oder Segelsurfbretter“ gestrichen.

2. § 3 wird wie folgt geändert:
a) Dem Absatz 1 wird folgende Nummer 2 angefügt:
„2. Personen ab 16 Jahren, wenn das zu führende Sportboot mit
einer Antriebsmaschine ausgerüstet ist, deren größte nicht
überschreitbare Nutzleistung an der Propellerwelle 11,03
Kilowatt oder weniger beträgt.“
b)

JETZT KOMMT DER RHEIN INS SPIEL !!!

3. Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt:
„§ 3a Fahrerlaubnispflicht auf dem RheinZum Führen eines Sportbootes auf dem Rhein bedürfen Personen ab 16 Jahren
keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung, soweit das Sportboot
1. keine Antriebsmaschine hat oder
2. mit einer Antriebsmaschine ausgerüstet ist, deren größte nicht
überschreitbare Nutzleistung an der Propellerwelle 3,68
Kilowatt beträgt.
Bei einer höheren Nutzleistung als 3,68 Kilowatt an der
Propellerwelle ist für das Führen eines Sportbootes mit Antriebsmaschine auf dem Rhein entweder
1. eine Fahrerlaubnis nach § 2 Absatz 1 oder
2. ,soweit der Schiffsführer seinen Wohnsitz nicht im Inland hat, ein im
Staat des Wohnsitzes amtlich vorgeschriebener Befähigungsnachweis
für das Führen von Sportbooten auf Binnengewässern oder ein
Internationales Zertifikat nach der Resolution Nr. 40 ECE für die
jeweilige Antriebsart, sofern diese im Wohnsitzstaat Anwendung findet, erforderlich.“...

Auszug ENDE
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"Rot im Sinne dieser Verordnung ist nicht grün, sondern gelb oder blau"

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  #1010  
Alt 22.08.2012, 13:46
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Na, da haben sie wenigstens auf den Kanälen ihren Spaß.
Bei einem WE wie dem letzten bleiben dann die Frachtschiffe besser liegen, da ist es im größten Freibad eh schon sehr eng.

Zu den Schwimmern, Reifen, Luftmatratzen noch die Heckwellensurfer
__________________
Gruß
Feddo

Schlechtes Wetter gibt es nicht...
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  #1011  
Alt 22.08.2012, 22:09
Wohnbusfahrer
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Zitat:
Zitat von v.vonkannen Beitrag anzeigen
Ganz einfach, weil die Kameras im toten Winkel sinnlos sind. Wenn dort was schwimmt, kann das "long vehicle" sowieso nicht mehr reagieren.
Bremsweg und Manövergeschwindigkeit sind schon ein bißchen größer.

Sollte der Schiffsführer dann wenigstens den Untergang live auf dem Monitor betrachten können? Wozu? Die Monitore lenken ihn nur vom Ausguck auf die noch handelbaren Bereiche ringsum ab.
Bei dem von dir beschriebenen Containerschiff muss doch der tote Winkel so groß sein, dass man, wenn man ein Kleinfahrzeug auf dem Monitor entdeckt, immer noch Zeit genug hat für eine akustische Warnung. Und das fände ich besser als einfach zu sagen - seh ich nicht, kümmert mich nicht, wird schon weggehen.
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  #1012  
Alt 23.08.2012, 13:44
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So schaut es aktuell lt. ADAC aus.

Zitat:
Künftig keine Führerscheinpflicht für Sportboote bis 15 PS

Neuregelung soll ab Oktober gelten

Die für die Neuregelung erforderlichen Verordnungsänderungen für den Sportbootführerschein See und Binnen sollen laut dem Verkehrsministerium im Oktober abgeschlossen sein. Zu Beginn der Wassersportsaison 2013 dürfen Skipper, die mindestens 16 Jahre alt sind, im Seebereich längenunabhängig und im Binnenbereich bis 15 Metern Länge künftig führerscheinfrei ein Sportboot führen, sofern die Motorleistung an der Propellerwelle des Sportbootes nicht mehr als 11,03 Kilowatt (15 PS) beträgt und keine gewerbsmäßige Nutzung stattfindet.
Auf das zunächst geplante und vom ADAC befürwortete Tempolimit von 20 km/h in Kombination mit 15 PS wird verzichtet. Auch eine vom ADAC geforderte verpflichtende Einweisung für Wassersportneulinge soll zunächst nicht umgesetzt werden.

Mit der Neuregelung wird das Ziel verfolgt, die Attraktivität des Wassertourismus und der Sportschifffahrt in Deutschland zu erhöhen. Die im europaweiten Vergleich hohen Hürden in Deutschland werden abgebaut.

Ausnahme Rhein
Aufgrund der völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands aus der Mitgliedschaft in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) wird die bisherige Führerscheinregelung von 5 PS für den Rhein beibehalten.

Prüfung der Neuregelung nach drei Jahren
Das Bundesverkehrministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung möchte in einer Evaluation nach drei Jahren prüfen, ob die Neuregelung zu vermehrten Unfällen oder Fällen von verhältnismäßig hohen Geschwindigkeiten geführt hat, die aus Sicherheitsgründen und zum Schutz von Gewässern, Flora und Fauna sowie der Uferbereiche einschränkende Maßnahmen erforderlich machen.

Position des ADAC zur Neuregelung





Der ADAC begrüßt die Liberalisierung der Führerscheinregelung, allerdings immer unter der Maßgabe, dass die Sicherheit auf dem Wasser oberste Priorität besitzt. Er regt daher Folgendes beim Verkehrsministerium an:
  • Damit die auch vom ADAC als sehr wichtig angesehene Evaluierung nach drei Jahren stattfinden kann, regt der ADAC die Einführung einer Unfalldatenbank an. Diese Datenbank soll Unfälle nach einheitlichen Kriterien erfassen und auswerten.
  • Mit der Heraufsetzung der Führerscheinfreigrenze sollte eine verpflichtende mehrstündige Einweisung in Anlehnung an die Charterscheinregelung eingeführt werden, wobei für die Umsetzung seriöse, zertifizierte Ausbildungsstätten zu benennen sind.
  • Die für See und Binnen deckungsgleiche Einführung eines Mindestalters von 16 Jahren hält der ADAC ebenfalls für eine richtige und wichtige Vereinheitlichung. Es sollte jedoch geprüft werden, ob die bisherige Regelung im Seebereich (kein vorgeschriebenes Mindestalter) nicht für den schwach motorisierten Bereich unter 3,69 kW (5 PS) beibehalten sowie auf den Binnenbereich ausgedehnt werden kann, um den Einstieg von Jugendlichen in den Bootssport unter der Aufsicht der Erziehungsberechtigten zu ermöglichen. Dem ADAC ist nicht bekannt, dass es durch die bisherigen Regelungen zu Problemen gekommen ist.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #1013  
Alt 23.08.2012, 14:05
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Zitat:
Zitat von v.vonkannen Beitrag anzeigen
Ganz einfach, weil die Kameras im toten Winkel sinnlos sind. Wenn dort was schwimmt, kann das "long vehicle" sowieso nicht mehr reagieren. ...
Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
... immer noch Zeit genug hat für eine akustische Warnung. ...
Genau das war mein Gedanke

Gruß Lutz
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  #1014  
Alt 23.08.2012, 22:02
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
Zitat:
Mit der Neuregelung wird das Ziel verfolgt, die Attraktivität des Wassertourismus und der Sportschifffahrt in Deutschland zu erhöhen. Die im europaweiten Vergleich hohen Hürden in Deutschland werden abgebaut.

Ausnahme Rhein
Aufgrund der völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands aus der Mitgliedschaft in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) wird die bisherige Führerscheinregelung von 5 PS für den Rhein beibehalten.
und weil die Vorraussetzungen in den anderen europäischen Ländern im Vergleich so niedrig sind, kann man sich anscheinend ja nicht kurzfristig auf die Vereinfachung der Vorschriften unter den Rheinanliegern einigen. Das ist Logik aus dem Hause Ramsauer.

Bis dann

Dominic
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  #1015  
Alt 23.08.2012, 22:39
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Ausnahme Rhein
Aufgrund der völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands aus der Mitgliedschaft in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) wird die bisherige Führerscheinregelung von 5 PS für den Rhein beibehalten.

Gilt das dann auch für die NL-Skipper? Irgend was läuft hier falsch, Herr R. aus B.
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Gruss Vestus
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  #1016  
Alt 24.08.2012, 09:54
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JA, das gilt auch für den Niederländer.
Rhein, Untere Maas, Waal und Isselmeer sind Vaarbeweispflichtig für ALLE Fahrzeuge.
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Gruß
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  #1017  
Alt 24.08.2012, 09:57
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  #1018  
Alt 24.08.2012, 10:56
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da wirds lustig mit den 15 PS und Führerscheinfrei
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  #1019  
Alt 24.08.2012, 22:17
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Zzindbad Zzindbad ist offline
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Dieses Hausboot war mit einem 15 PS Außenborder auf der Havel unterwegs. Wir fuhren mit ca. 4 Knoten eine Weile hinterher. Nach hinten wurde über zwei Rückspiegel geguckt. Wie lange mag mit dem Teil wohl das Aufstoppen dauern? Wie verhält sich so eine Kombination bei Wind?
Ich halte es für grob fahrlässig, dass sowas ohne Führerschein bewegt werden soll.

Tom
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  #1020  
Alt 24.08.2012, 23:16
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Zitat:
Zitat von Zzindbad Beitrag anzeigen
Wie lange mag mit dem Teil wohl das Aufstoppen dauern? Wie verhält sich so eine Kombination bei Wind?
Ich halte es für grob fahrlässig, dass sowas ohne Führerschein bewegt werden soll.

Tom
Moin,

welche Fahrschule hast Du denn gehabt? Die meisten Prüfungsboote sind 4,5 m lang und 1,5 m (Toplicht) hoch. Grob Fahrlässig ist m.E. diese Aspiranten (SBF-Inhaber) auf die Menschheit loszulassen, im Glauben sie könnten jetzt Bootfahren.
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Gruss Vestus
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  #1021  
Alt 24.08.2012, 23:19
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Zitat:
Zitat von Zzindbad Beitrag anzeigen
Dieses Hausboot war mit einem 15 PS Außenborder auf der Havel unterwegs. Wir fuhren mit ca. 4 Knoten eine Weile hinterher. Nach hinten wurde über zwei Rückspiegel geguckt. Wie lange mag mit dem Teil wohl das Aufstoppen dauern? Wie verhält sich so eine Kombination bei Wind?
Ich halte es für grob fahrlässig, dass sowas ohne Führerschein bewegt werden soll.

Tom
Aus eigener Erfahrung kann ich Dir Folgendes versichern:
Das Aufstoppen ist von der Windrichtung abhängig. Im Notfall kann man mit den Anker-pfosten (so richtige Rohre, die abgefiert werden können - haben die Dinger 2 Stück von, eines vorn und eines achtern) im Prinzip auf der Stelle anhalten, wenn es nicht zu tief ist.
Das Manövrierverhalten ist bei Wind abenteuerlich. Zumindest für mich (aber vielleicht bin ich verwöhnt, Segelboote haben Kiele oder Schwerter, und sehr wirkungsvolle Ruderblätter, in den letzne Jahren bin ich quasi ausschließlich Jollenkreuzer gefahren - die Dinger manövrieren quasi mit Gedankenübertragung)
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  #1022  
Alt 24.08.2012, 23:30
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Libertad Libertad ist offline
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Um wirklich nach der Führerscheinausbildung fahren zu können wäre der Schein so teuer, daß ihn kaum noch jemand machen würde.
Wir hätten ein paar wohlhabende Dickschifffahrer und eine riesige Horde von wenig bis nicht informierten 5 PS - (demnächst 15 PS -) Bötchenfahrer.
Auf dem Wasser ists doch nicht anders wie an Land: der Schein ist lediglich die amtliche Erlaubnis mit Grundkenntnissen allein üben zu dürfen.
Und wer die prüfungsrelevanten Antworten im Internet lernt, wird weniger wissen wie der aufmerksame Schüler einer vernünftigen Bootsfahrschule.
Wie im richtigen Leben - es gibt solche und andere
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Gruß
Ewald
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  #1023  
Alt 25.08.2012, 00:38
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Ich halte auch nichts von der Erhöhung auf 15 PS! Ein Schlauchboot kann damit locker auf 40km/h kommen! Und dann fahren damit Unerfahrene Personen die sich einfach mal einen SPASS draus machen... Ich finde, wenn man diese Grenze schon hoch setzt, dann sollte mindestens eine 5-Stündige Praxis-Einführung und ein bisschen Theorie Pflicht sein. Laut ADAC soll es ja nicht einmal eine Geschwindigkeitsbegrenzung geben...
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  #1024  
Alt 25.08.2012, 00:44
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Grundsätzlich keine aber es gibt ja binnen kaum ein gebiet wo keine Geschwindigkeitsbeschränkung besteht. damit wird es wieder relativiert.
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  #1025  
Alt 25.08.2012, 00:49
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Aber es gibt auch genug Leute, die sich genau an diese Regeln nicht halten...
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