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Es muss dort auch eine Prüfung abgelegt werden, die aber nicht als Führerschein gilt.
Zitat:
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Aber doch nicht bei den "Fahrzeugen" bis 15km/h...oder hab ich das überlesen?
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Gruß vom Oberrhein. |
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man muss ja nicht gleich losrasen.aber man kann wenigstens mal ausweichen wenn es drauf ankommt.ich bin auch neuling,und freue mich auf mein erstes boot mit 15 ps,aber ich werde nen teufel tun gleich volle attacke los zu hämmern,wie damals mit dem autoführerschein,man darf fahren,aber man muss es auch noch richtig lernen.und wenn alle einsteiger sich ein bisschen daran halten,werden bestimmt alle spass mit der neuen regelung haben.
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#1129
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Ja WENN und nur DANN ! Denke aber es kommt ganz anders.
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Gruß und Ahoi Martin |
#1130
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Da es unter den Führerscheinbesitzern genügend bekloppte gibt, sehe ich
die Sache im Moment sehr gelassen und entspannt. Mir ist ein Neuling der mit 15 PS ordentlich umgeht allemal lieber als ein "Möchtegern" mit 400 PS.
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Gruß vom Oberrhein.
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#1131
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Man kann durch den FS weder Bekloppte, noch Dauerraser oder Lärmfuzzis einfangen. Die wird es immer bei denen mit und auch ohne Schein geben. Man kann aber die Ahnungslosen und Unwissenden minimieren - und deren Ausreden, wenns geknallt hat.
Gruß HansH |
#1132
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Entfällt bei Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren sind.
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Gruss Vestus |
#1133
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Hi Leute
hab eben die neue BOOt 10/12 im Kasten gehabt,dort steht wörtlich " Es ist soweit,ab dem 1. Oktober liegt die Latte für führerscheinfreie Bootsmotoren deutlich höher.Die berühmten 5 PS das war einmal. Ab dem 1.10.2012 darf man ohne Schein mit 15 PS unterwegs sein ".Also erübrigen sich warscheinlich alle weiteren Tröts über den Beginn der neuen Reglung. mfg der Bootspeti |
#1134
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Zitat:
haben die Exclusivinformationen? Rechne mal zurück, wann Redaktionsschluss war. Ist wie bei einem anderen Volksverdummungsblatt: B... war dabei und sprach zuerst mit der Leiche. Der 01.10.12 ist in fünf Tagen. Ich glaub es erst wenn es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist. Schaun wa mal.
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Gruss Vestus |
#1135
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Zitat:
Ich denk, ich warte mal mit ab und glaube auch erst, wenn die Veröffentlichung raus ist.
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Liebe Grüße Mattze |
#1136
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15 PS nicht überall in D
Heute in meiner Heimatzeitung gelesen:
"In der Tat plant das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, die Führerscheinfreigrenze in der Sportschifffahrt für den See- und Binnenbereich entsprechend des Bundestagsbeschlusses „Neue Impulse für die Sportbootsschifffahrt“ von fünf auf 15 PS anzuheben. Die Neuregelungen sollen noch in diesem Monat inkrafttreten. Ausgenommen davon sind jedoch der Rhein und der Bodensee als internationale Gewässer. Alle Behörden rund um den Bodensee sind einstimmig der Meinung, dass es eine Änderung nicht geben soll". Hoffentlich haben sich da nicht einige zu früh gefreut. Grüße vom See Roland |
#1137
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auch am rhein und an ihrem so geliebten bodensee wollen die nicht auf die kohle verzichten,die durch das neue gesetz,an mehr Tourismus bringt.nur eine frage der zeit,und wir fahren auch da mit 15 ps rum ..100 % sicher...
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#1138
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Zitat:
15 PS finde ich ohne Kenntnisse zuviel oder so :http://www.youtube.com/watch?v=4gfQXJ4ajfg Gruss Olaf |
#1139
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Zitat:
Das glaube ich kaum. Wenn die am Bodensee Boot fahrende Touristen haben wollten, würden die ihren Schnickschnack mit der Anerkennung anderer Führerscheine ändern. So nicht!
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Gruß Ewald
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#1140
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Zitat:
Der Rhein ist kein reines Nationales Gewässer und Führerscheintechnisch haben da die SChweiz, Frankreich und holland noch was mitzureden. Außerdem ist der Rhein die am stärksten befahrene Binnenschiffahrtstrasse Europas. Da ist die lockerung nicht so einfach. Das kann Deutshcland nicht alleine durchziehen da muss die Rheinkommision mitspielen und dies ist seehr schwierig.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#1141
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#1142
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Ich sage nur: Umstellung der Prüfung auf Multiple Choice Tests. Es hieß erst: "...mal eben" und dauerte 4 oder waren es sogar 5 Jahre? So gesehen brauchen wir Geduld.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#1143
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Sehr geehrte Damen und Herren,
da wir Sie zum Thema Sportbootführerschein auf dem Laufenden halten wollten, möchte ich Ihnen folgende Information zukommen lassen. Das Thema wurde Anfang September in einer ministeriumsinterne Verbändeanhörung behandelt und Mitte letzter Woche abgeschlossen. Die Verordnungen zur Änderung des Sportbootführerscheins liegen seitdem ebenfalls vor und wurden bereits den anderen Ministerien zugeleitet. Wir rechnen damit, dass die Verordnungen in den kommenden zwei Wochen im Bundesgesetzblatt (www.bgbl.de) veröffentlicht werden. Die neuen Regelungen treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft, also voraussichtlich Anfang Oktober. Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Spaß auf dem Wasser! Mit freundlichen Grüßen Yvonne Holländer Magistra Artium Wissenschaftliche Mitarbeiterin Torsten Staffeldt Mitglied des Deutschen Bundestages Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin Tel.: 030/227 74483 Fax: 030/227 76483 Newsletter von gestern. also sollte es die nächstn Tage losgehn.
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#1144
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... wir rechnen damit ...
... voraussichtlich Anfang Oktober ... Und wenn sie nicht gestorben sind dann rechnen sie voraussichtlich noch heute, womit auch immer Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#1145
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Zitat:
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Gruß Nils
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#1146
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die 15 PS wird es auf dem Bodensee nie geben( Hoffentlich) Gruss Olaf |
#1147
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Zitat:
wenn man was lange tut heist es noch lange nicht dass es Richtig ist und wer weiss wie man Fährt kennt noch lange nicht die Regeln Gruss Olaf |
#1148
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Hi,
wie ist das eigentlich mit den Führerscheinen (Sportboot Binnen) die in einer Art Schnellbesohlung auf Bootsmessen (mit Erfolgsgarantie) ausgegeben/geprüft etc. werden ? Da bin ich doch lieber legal und ungeprüft mit 15 PS unterwegs und taste mich vor als mit 200 PS "Messegeprüft" und etwaiger Selbstüberschätzung.
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"schützt den Wald...esst mehr Spechte" Grüße vom Elbekilometer 310 Tschau der Christian
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#1149
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Zitat:
Also wenn auf dem Neckar alles drunter und drüber geht, so geschieht das zwar führerscheinfrei, aber nicht legal. Wenn ich als Fußgänger unterwegs bin, darf ich ja auch nicht ahnungslos bei rot über Ampeln oder auf Autobahnen spazieren. Muss mich da auch vorher mit der Materie vertraut machen.
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Gruß Nils
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#1150
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Warum verstehe ich diesen Beitrag nicht?? Grübel...
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Gruß, Klaus |
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