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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1251  
Alt 17.10.2012, 12:09
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Wie willst du ein Boot einem Besitzer zuordnen, wenn es herrenlos auf einem Fluß treibt?
Mit Kennzeichnung recht einfach.
Und du wirst angehalten, weil aktuell in deiner Ecke ein Motor genau des Typs geklaut wurde wie du ihn am Heck spazierenfährst. Hast du immer den Kaufvertrag für den Motor dabei?

Bürokratie ist manchmal überzogen, resultiert aber auch oft aus Forderungen der Bürger.
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Gruß
Ewald
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  #1252  
Alt 17.10.2012, 12:15
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
Interessant ist auch Artikel 3 der Veröffentlichung zum Thema Kennzeichenverordnung.
Nun muss also auch bei allen Änderungen am Motor zur Zulassungsstelle gerannt werden
......und genau deshalb hab ich auf einem Boot 3 Motoren eingetragen.

Ich hab den Bootsschein jetzt nicht in der Tasche, aber meine, dass der Hinweis drinsteht, das bei technischen Änderungen diese einzutragen sind , das also schon lange so war.....
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  #1253  
Alt 17.10.2012, 12:58
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Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
Wie willst du ein Boot einem Besitzer zuordnen, wenn es herrenlos auf einem Fluß treibt?
Mit Kennzeichnung recht einfach.
Und du wirst angehalten, weil aktuell in deiner Ecke ein Motor genau des Typs geklaut wurde wie du ihn am Heck spazierenfährst. Hast du immer den Kaufvertrag für den Motor dabei?

Bürokratie ist manchmal überzogen, resultiert aber auch oft aus Forderungen der Bürger.
Naja, beim Fahrrad hab ich auch keinen Kaufvertrag bei. Eine Nummer sollte sowohl am Fahrradrahmen als auch am Motor dranne sein, da hilft kein zugeteiltes Kennzeichen - die muss kontrolliert werden!
Früher ging das auch ohne Kennzeichen mit herrenlosen Booten: Da musste Name und Heimathafen außen und innen ein Schild mit Halteranschrift angebracht sein. Und das ging ohne Bürokratie. Was schwerer war, war die bequeme Ordnungsgeldgenerierung - das geht mit Kennzeichenaufschreiben jetzt einfacher und im Vorbeifahren.
Gruß
Michael
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  #1254  
Alt 17.10.2012, 13:25
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[QUOTE=burmi;2855069... Ich hab den Bootsschein jetzt nicht in der Tasche, aber meine, dass der Hinweis drinsteht, das bei technischen Änderungen diese einzutragen sind , das also schon lange so war.....[/QUOTE]

Stimmt, guckst Du hier, Besondere Hinweise Punkt 3.

Gruß Lutz
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  #1255  
Alt 17.10.2012, 13:27
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
...
Nun muss also auch bei allen Änderungen am Motor zur Zulassungsstelle gerannt werden ...
Mussten schon immer und was macht die Angabe der Motordaten für einen Sinn, wenn diese nicht den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen (müssen)

Gruß Lutz
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  #1256  
Alt 17.10.2012, 13:34
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Zitat:
Zitat von Superpapa Beitrag anzeigen
... Früher ging das auch ohne Kennzeichen mit herrenlosen Booten: Da musste Name und Heimathafen außen und innen ein Schild mit Halteranschrift angebracht sein. ...
Kennzeichen bei motorisierten Land- und Luftfahrzeugen zieht keiner in Zweifel, warum soll das also bei motorisierten Wasserfahrzeugen anders sein

Und mit meiner Heimatadresse im/am Boot möchte ich auch nicht unbedingt rumfahren. Liest in Rostock jemand eine Berliner Adresse, dann weiß er dass die Wohnung wahrscheinlich gerade unbewohnt ist .

Gruß Lutz
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  #1257  
Alt 17.10.2012, 14:03
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Moin,

habe mal 2 Fragen:

1. Gibt es nun eine Höchstgeschwindigkeit für die 15PS Boote, einige sagen ja, andere sagen nein aber man darf ohne Führerschein nicht gleiten oder auch nein es gibt keine Begrenzung.

Was stimmt denn nun?

2. Muss ich mein Boot nun auch im Seebereich mit einer Nummer Kennzeichnen bzw. Anmelden?
Spiele auf den Artikel 5 Änderung der Seesportbootveränderung an. (§8 Absatz 1 Satz 2

Gruß Henning
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  #1258  
Alt 17.10.2012, 14:05
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Warum liest Du nicht einfach den Gesetzestext, hier sind mindestens drei Links und zwei pdf´s.....
http://www.boote-forum.de/attachment...6&d=1350384414
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  #1259  
Alt 17.10.2012, 14:14
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Zitat:
Zitat von Der Freiburger Beitrag anzeigen
Moin,

habe mal 2 Fragen:

1. Gibt es nun eine Höchstgeschwindigkeit für die 15PS Boote, einige sagen ja, andere sagen nein aber man darf ohne Führerschein nicht gleiten oder auch nein es gibt keine Begrenzung.

Was stimmt denn nun?

2. Muss ich mein Boot nun auch im Seebereich mit einer Nummer Kennzeichnen bzw. Anmelden?
Spiele auf den Artikel 5 Änderung der Seesportbootveränderung an. (§8 Absatz 1 Satz 2

Gruß Henning
zu 1. generell nicht aber es gibt Binnen kaum gewässer in dennen keine Geschwindigkeitsbeschränkung gilt.
2. Da hat sich nichts geändert.
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Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #1260  
Alt 17.10.2012, 14:15
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Zitat:
Zitat von else Beitrag anzeigen
Warum liest Du nicht einfach den Gesetzestext, hier sind mindestens drei Links und zwei pdf´s.....
http://www.boote-forum.de/attachment...6&d=1350384414

Danke das kenne ich, nur nützen mir die Änderungen und Zusätze nichts wenn nirgend der komplette Text steht. Da ich das vorausgehende Gesetz nicht genau kenne, und auch nirgendwo im Internet gefunden habe, habe ich gedacht ich Frage hier einmal.

Gruß
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  #1261  
Alt 17.10.2012, 14:15
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
... Ich denke die Vermieter die 5 P führerscheinfrei angeboten haben ihre Palette um die 15 PS erweitern und beides anbieten...
Ich weiß nicht, ob sich da so viel ändern wird. Wenn ich mir das hier bei uns mal so anschaue, dann werden diejenigen Charterer, die mal mit den Enkeln/Kindern etc. eine Tour machen wollen, auch bei den 5 PS Booten bleiben. Ist ja auch ein deutliches Preisproblem ... Die wollen einfach von A nach B kommen, was von der Landschaft sehen ... Also sozusagen die "Vernünftigen".

Ein anderer, hoffentlich kleinerer Teil wird natürlich "die Sau rauslassen" wollen und sehr gerne auf 15 PS umsteigen. Da spielt Geld auch nicht die herausragende Rolle. Ob das aber diejenige Klientel ist, die der Vercharterer unbedingt haben will ... ich weiß nicht...!?

Ob das Geld die möglichen Probleme aufwiegt, die er sich da einhandelt oder einhandeln kann ... keine Ahnung. Ich bin da wirklich sehr gespannt, wie sich das regulieren wird.

Wolfgang
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  #1262  
Alt 17.10.2012, 14:16
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Zitat:
Zitat von Der Freiburger Beitrag anzeigen
...2. Muss ich mein Boot nun auch im Seebereich mit einer Nummer Kennzeichnen bzw. Anmelden?
Spiele auf den Artikel 5 Änderung der Seesportbootveränderung an. (§8 Absatz 1 Satz 2

Gruß Henning
Hi Henning,
buten ist es gaaaanz gefährlich und niemand denkt an die armen Kinder. Dort ist kein Kennzeichen vorgeschrieben, deshalb ist dort nur Mord und Totschlag auf dem Wasser. Außerdem werden dort im Sekundentakt Boote und Motore geklaut.
Am Besten, man fährt zukünftig nur noch binnen, da ist man sicher. Es herrscht eine wunderbare Disziplin, weil diese so bequem per Odnungsgeldgenerierung duchsetzbar ist. Geklaut wird binnen auch nix nie mehr...
ironische Grüße
Michael
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  #1263  
Alt 17.10.2012, 14:16
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Vergesst das Bundesgesetzblatt, bei ELWIS sind die Gesetzestexte bereits geändert und im Zusammenhang lesbar:

SportbootFüv-Bin
SportbootFüv-See
KlFzKV-BinSch

usw.

Gruß Lutz
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  #1264  
Alt 17.10.2012, 14:18
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Zitat:
Zitat von Cyrus Beitrag anzeigen
Das boote Magazin hat es auch auf den Punkt gebracht:

http://www.boote-magazin.de/aktuell/...ft/a41075.html
interessant ist auch....

Zitat: es ist also eine Führerscheinfreiheit auf Bewährung.
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"Wir brauchen keinen Alkohol um lustig zu sein, aber heute gehn wir auf Nummer sicher"

Gruß Ralf


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  #1265  
Alt 17.10.2012, 14:23
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Zitat:
Zitat von icemannthereal Beitrag anzeigen
interessant ist auch....

Zitat: es ist also eine Führerscheinfreiheit auf Bewährung.
Davon steht aber nichts im Gesetzblatt .

Also kann, wenn dann jemand will, das Ganze in 3 Jahren oder früher öder später oder garnicht ...

Gruß Lutz
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  #1266  
Alt 17.10.2012, 14:26
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Quelle: http://www.boote-magazin.de/aktuell/...ft/a41075.html


Neue Führerschein-Verordnung in Kraft


16.10.2012 Uwe Janßen (YACHT) - Jetzt ist es amtlich: Morgen tritt die Änderung der sportbootrechtlichen Vorschriften in Kraft. Wichtigster Punkt ist Führerscheinfreiheit bis 15 PS

© Morten Strauch
Neue Möglichkeit für Einsteiger: ohne Führerschein bis 15 PS Motorleistung.

Mit heutigem Datum wurde die vieldiskutierte Neuregelung im „Bundesgesetzblatt“ veröffentlicht, morgen tritt sie somit in Kraft. Die wesentlichen Punkte:


  • Im Seebereich dürfen ohne Alterseinschränkung Sportboote bis zu einer maximalen Nutzleistung von 3,68 kW (5 PS) ohne den Sportbootführerschein See geführt werden, sofern das Boot nicht gewerblich genutzt wird.


  • Für Personen ab 16 Jahren herrscht dort Führerscheinfreiheit bis 15 PS (11,03 kW).
  • Binnen dürfen Skipper ab 16 Jahren Sportboote bis 15 PS ohne Lizenz führen, sofern das Boot weniger als 15 Meter lang ist (ausgenommen auf dem Rhein).
  • Beim Sportbootführerschein Binnen entfällt die Alternative „Segelsurfen“ ersatzlos. Damit besteht auf den Binnenschifffahrtsstraßen keine Lizenzpflicht mehr für das Segeln von Surfbrettern.


Das Thema hat in den vergangenen Monaten für erhebliche Diskussionen gesorgt. Die Gegner der Novelle, namentlich der Deutsche Segler- und der Motoryachtverband sowie einige Bundesbehörden, fürchten erhöhte Sicherheitsrisiken. Ihre Befürworter, dazu zählen die Branchenverbände, sehen in der Neuregelung eine notwendige Erleichterung für Einsteiger und den Nachwuchs. Für sie soll der Zugang zum Wassersport ohne größere Hürden einfacher gemacht werden.


Andreas Medicus, Prokurist und Gesellschafter der Hamburger Yachtversicherung Schomacker, vermag die Skepsis der Gegner nicht zu teilen: „Im Charterbereich haben wir auch bisher gute Erfahrungen mit der führerscheinfreien Charter gemacht, gerade für den Urlaubstörn sind viele Interessenten durch den Aufwand der Prüfung abgeschreckt gewesen.“


Dem Vernehmen nach wollen mehrere Ausbildungsstätten nun freiwillige Einführungskurze zur Vermittlung der Grundkenntnisse durchführen.


Die Novelle geht zurück auf eine Initiative der Bundestagsabgeordneten Torsten Staffeldt (FDP) und Hans-Werner Kammer (CDU). Wie sie sich in der Praxis auswirkt, insbesondere unter Sicherheits-Aspekten, soll in drei Jahren überprüft werden – es ist also eine Führerscheinfreiheit auf Bewährung.
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Gruß Ralf


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  #1267  
Alt 17.10.2012, 14:30
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Das wurde bereits gestern um 9:33 Uhr in#1208 gepostet und seitdem 3 Seiten lang diskutiert

Gruß Lutz
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  #1268  
Alt 17.10.2012, 15:05
Verdrängerwilli Verdrängerwilli ist offline
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Zitat:
Zitat von Wolfgang EG Beitrag anzeigen
Ich weiß nicht, ob sich da so viel ändern wird. Wenn ich mir das hier bei uns mal so anschaue, dann werden diejenigen Charterer, die mal mit den Enkeln/Kindern etc. eine Tour machen wollen, auch bei den 5 PS Booten bleiben. Ist ja auch ein deutliches Preisproblem ... Die wollen einfach von A nach B kommen, was von der Landschaft sehen ... Also sozusagen die "Vernünftigen".


Wolfgang
Aber nur vielleicht
Z. B. Ach Opa dass hat doch nur 5 PS
aber dort drüben mit 15 schau mer mal
Auch ich glaube,der Markt wird es uns zeigen.
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Servus Willi
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  #1269  
Alt 17.10.2012, 20:15
moetheone moetheone ist offline
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Hi, es ist doch so, dass im Ausland immer die notwendige Fahrerlaubnis des Heimatlandes benötigt wird, oder?
Konkret: Darf ich denn nun künftig mit meinem 15PS Motor auf der Dänischen See fahren?
Danke für die Info!
Moe
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Schlauchboot Norisboat AN130 (3,85m) + Mercury 15PS 2-takt
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  #1270  
Alt 17.10.2012, 20:45
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Zitat:
Zitat von Atropos Beitrag anzeigen
Der Markt wird es in der Tat regeln.

Das Vermieten stark motorisierter Boote hat sich noch nie gerechnet. Da wird die Neuregelung auch nichts dran ändern. Der Vermieter hat einfach zu viele Schäden. Das zerstört jede Kalkulation.

Warum gibt es denn so wenige Vermietangebote für Motorboote? Weil das so ein hervorragendes Geschäft ist? Ich kenne mehrere Vermieter, die verleihen überhaupt keine Maschinenfahrzeuge mehr. Einer hat es aufgegeben, nachdem ein Kunde den Bayliner über ein offenes Wehr nach unten gefahren hat.
Das kann man so pauschal nicht sagen.

Die nachfolgenden Vermieter erreiche ich innerhalb 10 Minuten mit dem Auto, teilweise auch zu Fuss:

http://www.bootsverleih-spreepoint.de/boote.htm

http://www.schlossboote.de/de/Boote-im-Verleih

http://www.bootsverleih-berlin-koepe...otorboote.html

http://bootsverleih.bootsjunge.de/bo...rboote+mit+sbf

http://www.bootsurlaub.de/

Meinst Du dass sind alles "Pleitekandidaten"?
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Gruss Vestus
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  #1271  
Alt 17.10.2012, 21:15
Atropos Atropos ist offline
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Zitat:
Zitat von moetheone Beitrag anzeigen
Hi, es ist doch so, dass im Ausland immer die notwendige Fahrerlaubnis des Heimatlandes benötigt wird, oder?
Oder!
Im Ausland wird die dort geforderte Fahrerlaubnis benötigt.
Es gibt allerdings in den meisten Ländern Gesetze, welche die Anerkennung ausländischer /z. B. deutscher) Fahrerlaubnisse regeln.

In Kroaten ist z. B. grundsätzlich eine Fahrerlaubnis erforderlich. Dort nützt es dir herzlich wenig, dass Du in Deutschand ohne fahren darfst. Ein deutscher Führerschein wird allerdings anerkannt.
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  #1272  
Alt 17.10.2012, 21:17
Atropos Atropos ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Das kann man so pauschal nicht sagen.

Die nachfolgenden Vermieter erreiche ich innerhalb 10 Minuten mit dem Auto, teilweise auch zu Fuss:
Da existieren wohl lokale Unteschiede. In Frankfurt (immerhin die fünftgrößte Stadt Deutschlands) gibt es keinen einzigen Motorbootvermieter.
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  #1273  
Alt 17.10.2012, 21:33
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Zitat:
Zitat von Atropos Beitrag anzeigen
Da existieren wohl lokale Unteschiede. In Frankfurt (immerhin die fünftgrößte Stadt Deutschlands) gibt es keinen einzigen Motorbootvermieter.

na dann hast Du nicht richtig gesucht, schaust Du mal hier
http://www.marina-westhafen.eu

Gruss Andreas
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  #1274  
Alt 17.10.2012, 21:46
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Na endlich ist es in Kraft - hatte schon nicht mehr dran zu glauben gewagt. Diese Saison ist allerdings gelaufen... .
__________________
Gruß
Nils
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  #1275  
Alt 17.10.2012, 21:59
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Zitat:
Zitat von Atropos Beitrag anzeigen
Da existieren wohl lokale Unteschiede. In Frankfurt (immerhin die fünftgrößte Stadt Deutschlands) gibt es keinen einzigen Motorbootvermieter.
Tröste Dich, in München, drittgrösste Stadt, wird es auch nicht anders sein.
__________________
Gruss Vestus
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