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Wie willst du ein Boot einem Besitzer zuordnen, wenn es herrenlos auf einem Fluß treibt?
Mit Kennzeichnung recht einfach. Und du wirst angehalten, weil aktuell in deiner Ecke ein Motor genau des Typs geklaut wurde wie du ihn am Heck spazierenfährst. Hast du immer den Kaufvertrag für den Motor dabei? Bürokratie ist manchmal überzogen, resultiert aber auch oft aus Forderungen der Bürger.
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Gruß Ewald
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#1252
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Zitat:
Ich hab den Bootsschein jetzt nicht in der Tasche, aber meine, dass der Hinweis drinsteht, das bei technischen Änderungen diese einzutragen sind , das also schon lange so war.....
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Kraft kommt von Kraftstoff.... Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein) |
#1253
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Zitat:
Früher ging das auch ohne Kennzeichen mit herrenlosen Booten: Da musste Name und Heimathafen außen und innen ein Schild mit Halteranschrift angebracht sein. Und das ging ohne Bürokratie. Was schwerer war, war die bequeme Ordnungsgeldgenerierung - das geht mit Kennzeichenaufschreiben jetzt einfacher und im Vorbeifahren. Gruß Michael |
#1254
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[QUOTE=burmi;2855069... Ich hab den Bootsschein jetzt nicht in der Tasche, aber meine, dass der Hinweis drinsteht, das bei technischen Änderungen diese einzutragen sind , das also schon lange so war.....[/QUOTE]
Stimmt, guckst Du hier, Besondere Hinweise Punkt 3. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#1255
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#1256
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Zitat:
Und mit meiner Heimatadresse im/am Boot möchte ich auch nicht unbedingt rumfahren. Liest in Rostock jemand eine Berliner Adresse, dann weiß er dass die Wohnung wahrscheinlich gerade unbewohnt ist . Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#1257
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Moin,
habe mal 2 Fragen: 1. Gibt es nun eine Höchstgeschwindigkeit für die 15PS Boote, einige sagen ja, andere sagen nein aber man darf ohne Führerschein nicht gleiten oder auch nein es gibt keine Begrenzung. Was stimmt denn nun? 2. Muss ich mein Boot nun auch im Seebereich mit einer Nummer Kennzeichnen bzw. Anmelden? Spiele auf den Artikel 5 Änderung der Seesportbootveränderung an. (§8 Absatz 1 Satz 2 Gruß Henning |
#1258
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Warum liest Du nicht einfach den Gesetzestext, hier sind mindestens drei Links und zwei pdf´s.....
http://www.boote-forum.de/attachment...6&d=1350384414 |
#1259
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Zitat:
2. Da hat sich nichts geändert.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#1260
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Zitat:
Danke das kenne ich, nur nützen mir die Änderungen und Zusätze nichts wenn nirgend der komplette Text steht. Da ich das vorausgehende Gesetz nicht genau kenne, und auch nirgendwo im Internet gefunden habe, habe ich gedacht ich Frage hier einmal. Gruß |
#1261
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Zitat:
Ein anderer, hoffentlich kleinerer Teil wird natürlich "die Sau rauslassen" wollen und sehr gerne auf 15 PS umsteigen. Da spielt Geld auch nicht die herausragende Rolle. Ob das aber diejenige Klientel ist, die der Vercharterer unbedingt haben will ... ich weiß nicht...!? Ob das Geld die möglichen Probleme aufwiegt, die er sich da einhandelt oder einhandeln kann ... keine Ahnung. Ich bin da wirklich sehr gespannt, wie sich das regulieren wird. Wolfgang |
#1262
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Zitat:
buten ist es gaaaanz gefährlich und niemand denkt an die armen Kinder. Dort ist kein Kennzeichen vorgeschrieben, deshalb ist dort nur Mord und Totschlag auf dem Wasser. Außerdem werden dort im Sekundentakt Boote und Motore geklaut. Am Besten, man fährt zukünftig nur noch binnen, da ist man sicher. Es herrscht eine wunderbare Disziplin, weil diese so bequem per Odnungsgeldgenerierung duchsetzbar ist. Geklaut wird binnen auch nix nie mehr... ironische Grüße Michael
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Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer.
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#1263
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Vergesst das Bundesgesetzblatt, bei ELWIS sind die Gesetzestexte bereits geändert und im Zusammenhang lesbar:
SportbootFüv-Bin SportbootFüv-See KlFzKV-BinSch usw. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#1264
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Zitat: es ist also eine Führerscheinfreiheit auf Bewährung.
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"Wir brauchen keinen Alkohol um lustig zu sein, aber heute gehn wir auf Nummer sicher" Gruß Ralf |
#1265
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Also kann, wenn dann jemand will, das Ganze in 3 Jahren oder früher öder später oder garnicht ... Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#1266
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Quelle: http://www.boote-magazin.de/aktuell/...ft/a41075.html
Neue Führerschein-Verordnung in Kraft 16.10.2012 Uwe Janßen (YACHT) - Jetzt ist es amtlich: Morgen tritt die Änderung der sportbootrechtlichen Vorschriften in Kraft. Wichtigster Punkt ist Führerscheinfreiheit bis 15 PS © Morten Strauch Neue Möglichkeit für Einsteiger: ohne Führerschein bis 15 PS Motorleistung. Mit heutigem Datum wurde die vieldiskutierte Neuregelung im „Bundesgesetzblatt“ veröffentlicht, morgen tritt sie somit in Kraft. Die wesentlichen Punkte:
Das Thema hat in den vergangenen Monaten für erhebliche Diskussionen gesorgt. Die Gegner der Novelle, namentlich der Deutsche Segler- und der Motoryachtverband sowie einige Bundesbehörden, fürchten erhöhte Sicherheitsrisiken. Ihre Befürworter, dazu zählen die Branchenverbände, sehen in der Neuregelung eine notwendige Erleichterung für Einsteiger und den Nachwuchs. Für sie soll der Zugang zum Wassersport ohne größere Hürden einfacher gemacht werden. Andreas Medicus, Prokurist und Gesellschafter der Hamburger Yachtversicherung Schomacker, vermag die Skepsis der Gegner nicht zu teilen: „Im Charterbereich haben wir auch bisher gute Erfahrungen mit der führerscheinfreien Charter gemacht, gerade für den Urlaubstörn sind viele Interessenten durch den Aufwand der Prüfung abgeschreckt gewesen.“ Dem Vernehmen nach wollen mehrere Ausbildungsstätten nun freiwillige Einführungskurze zur Vermittlung der Grundkenntnisse durchführen. Die Novelle geht zurück auf eine Initiative der Bundestagsabgeordneten Torsten Staffeldt (FDP) und Hans-Werner Kammer (CDU). Wie sie sich in der Praxis auswirkt, insbesondere unter Sicherheits-Aspekten, soll in drei Jahren überprüft werden – es ist also eine Führerscheinfreiheit auf Bewährung.
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"Wir brauchen keinen Alkohol um lustig zu sein, aber heute gehn wir auf Nummer sicher" Gruß Ralf |
#1267
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Das wurde bereits gestern um 9:33 Uhr in#1208 gepostet und seitdem 3 Seiten lang diskutiert
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#1268
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Zitat:
Z. B. Ach Opa dass hat doch nur 5 PS aber dort drüben mit 15 schau mer mal Auch ich glaube,der Markt wird es uns zeigen.
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Servus Willi
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#1269
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Hi, es ist doch so, dass im Ausland immer die notwendige Fahrerlaubnis des Heimatlandes benötigt wird, oder?
Konkret: Darf ich denn nun künftig mit meinem 15PS Motor auf der Dänischen See fahren? Danke für die Info! Moe
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Schlauchboot Norisboat AN130 (3,85m) + Mercury 15PS 2-takt |
#1270
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Zitat:
Die nachfolgenden Vermieter erreiche ich innerhalb 10 Minuten mit dem Auto, teilweise auch zu Fuss: http://www.bootsverleih-spreepoint.de/boote.htm http://www.schlossboote.de/de/Boote-im-Verleih http://www.bootsverleih-berlin-koepe...otorboote.html http://bootsverleih.bootsjunge.de/bo...rboote+mit+sbf http://www.bootsurlaub.de/ Meinst Du dass sind alles "Pleitekandidaten"?
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Gruss Vestus |
#1271
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Zitat:
Im Ausland wird die dort geforderte Fahrerlaubnis benötigt. Es gibt allerdings in den meisten Ländern Gesetze, welche die Anerkennung ausländischer /z. B. deutscher) Fahrerlaubnisse regeln. In Kroaten ist z. B. grundsätzlich eine Fahrerlaubnis erforderlich. Dort nützt es dir herzlich wenig, dass Du in Deutschand ohne fahren darfst. Ein deutscher Führerschein wird allerdings anerkannt.
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#1272
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Da existieren wohl lokale Unteschiede. In Frankfurt (immerhin die fünftgrößte Stadt Deutschlands) gibt es keinen einzigen Motorbootvermieter.
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#1273
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Zitat:
na dann hast Du nicht richtig gesucht, schaust Du mal hier http://www.marina-westhafen.eu Gruss Andreas
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#1274
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Na endlich ist es in Kraft - hatte schon nicht mehr dran zu glauben gewagt. Diese Saison ist allerdings gelaufen... .
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Gruß Nils |
#1275
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Tröste Dich, in München, drittgrösste Stadt, wird es auch nicht anders sein.
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Gruss Vestus
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