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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1376  
Alt 03.11.2012, 15:41
comet 11 plus comet 11 plus ist offline
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Und wenn ich jetzt statt den Bukh DV 36 zu betreiben, den 9,9 Ps AB- Schubmotor laufen lasse, könnte man die Scheine in die Tonne werfen?
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  #1377  
Alt 03.11.2012, 16:48
W.Bligh W.Bligh ist offline
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Zitat:
Zitat von comet 11 plus Beitrag anzeigen
Und wenn ich jetzt statt den Bukh DV 36 zu betreiben, den 9,9 Ps AB- Schubmotor laufen lasse, könnte man die Scheine in die Tonne werfen?

Besser nicht, denn sie gelten, im Gegensatz zu italienischen, auf Lebenszeit!

Ich gebe zu, hauptsächlich südliche Erfahrungen zu haben.
Aber das Wissen unter den hiesigen 5 PS-Kapitänen ist meist profunder, und die Hilfsbereitschaft höher, als im gehobenen Mobo-Sektor!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich das im Bereich bis 15 PS deutlich ändern wird?
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  #1378  
Alt 04.11.2012, 10:36
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Reiner Reiner ist offline
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Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
Ich denke mal, daß hier auch die Verbände gefragt sind - ein kleiner Leitfaden über Umfang und Inhalt sowie ein einheitliches Teilnahmezertifikat wäre nicht schlecht.

Kosten? Man sollte das auch als Werbung für die "richtigen" Bootsführerscheine sehen und das ganze für wirklich kleines Geld anbieten.
Die Verordnung ist ja noch frisch und man wird erst im nächsten Jahr wissen ob die von den Verbänden propagierten Kurse angenommen werden.
Der Besitzer einer großen Bootsfahrschule bei Koblenz war diese Woche sehr skeptisch als er die Frage gestellt bekam.
Bei kostenlosen Kursen oder Hilfen kann ich mir eher vorstellen die unter 15 PS BootsfahrerInnen zu erreichen.
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Reiner vom Rhein-Boot Netz

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  #1379  
Alt 04.11.2012, 10:50
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Das ist wohl wahr. Wenn es nix kostet, ist das Interesse sicherlich höher wie bei ausschweifenden Gebühren. Aber bisher zeigt sich auf unser Angebot kein Interesse, noch nicht mal die Frage nach dem Preis.

Eine kleine Schutzgebühr sollte schon sein, die man aber beim Erwerb eines Führerscheines anrechnen könnte.

Allerdings hat es sich gezeigt, daß Kunden eines naheliegenden 5PS - Verleihers am Führerschein Interesse zeigen - unabhängig von der neuen 15PS - Regelung.
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Gruß
Ewald
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  #1380  
Alt 16.11.2012, 13:58
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noch mehr interessante Meinungen gibt's unter www.facebook.com/BOOTE.Magazin
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  #1381  
Alt 16.11.2012, 15:05
comet 11 plus comet 11 plus ist offline
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Zitat:
Zitat von W.Bligh Beitrag anzeigen
Besser nicht, denn sie gelten, im Gegensatz zu italienischen, auf Lebenszeit!
....und wenn die abgelaufen ist, muß man sich, sollte man verreisen, immer den Grabstein auf die Badeplattform stellen, damit man sich ausweisen kann.
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  #1382  
Alt 14.12.2012, 17:17
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ChezNous ChezNous ist offline
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Im aktuellen Boote-Magazin ist ein Extraheft: Einsteiger-Guide für unsere neuen 15PS-Kapitäne.

Gefällt mir!
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  #1383  
Alt 14.12.2012, 17:25
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Hab ihn zwar noch nicht gesehen,find das aber auch ne Gute Idee! L.G.Jano
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  #1384  
Alt 14.12.2012, 22:09
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Zitat:
Zitat von ChezNous Beitrag anzeigen
Im aktuellen Boote-Magazin ist ein Extraheft: Einsteiger-Guide für unsere neuen 15PS-Kapitäne.

Gefällt mir!
Bleibt das Problem, dass der "Verantwortliche" sich informieren wird und dem "Unverantwortlichen" auch dies Publikation am Arxxx vorbeigeht, auch weil er vielleicht nicht einmal das Boote-Magazin kennt.

Gruß Lutz
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  #1385  
Alt 15.12.2012, 19:14
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Bleibt das Problem, dass der "Verantwortliche" sich informieren wird und dem "Unverantwortlichen" auch dies Publikation am Arxxx vorbeigeht, auch weil er vielleicht nicht einmal das Boote-Magazin kennt.

Gruß Lutz
Ja, da hast du recht. Das Thema wurde hier ja schon ausgiebigst diskutiert.
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  #1386  
Alt 15.12.2012, 21:52
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Zitat:
Zitat von ChezNous Beitrag anzeigen
Ja, da hast du recht. Das Thema wurde hier ja schon ausgiebigst diskutiert.
Da fällt mir was neues ein : mittlerweile soll man mit 15PS in Deutschland Führerscheinfrei fahen dürfen
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  #1387  
Alt 15.12.2012, 21:55
Verdrängerwilli Verdrängerwilli ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Da fällt mir was neues ein : mittlerweile soll man mit 15PS in Deutschland Führerscheinfrei fahen dürfen
Echt und wie sieht es mit Frankreich aus
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Servus Willi
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  #1388  
Alt 15.12.2012, 22:51
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Zitat:
Zitat von Verdrängerwilli Beitrag anzeigen
Echt und wie sieht es mit Frankreich aus
immer noch keinen Schimmer. Ich werd wohl nächste Woche nochmal anrufen und auf der BOOT mal am Stand vom DMYV nachfragen.

Bürokratie halt.
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  #1389  
Alt 16.12.2012, 19:23
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von Verdrängerwilli Beitrag anzeigen
Echt und wie sieht es mit Frankreich aus
Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
immer noch keinen Schimmer. Ich werd wohl nächste Woche nochmal anrufen und auf der BOOT mal am Stand vom DMYV nachfragen.

Bürokratie halt.
Vielleicht kann sich ja mal ein führerscheinloser NL-Verdrängerfahrer dazu äussern?

Solange sie nicht über den Rhein nach D einreisen brauchen sie in D keinen FS. Sollte mich wundern wenn das in F anders wäre.
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Gruss Vestus
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  #1390  
Alt 16.12.2012, 19:32
Verdrängerwilli Verdrängerwilli ist offline
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Hallo Vestus
Es geht um 15 PS in F. die haben nämlich nur 9,9 PS Führerscheinfrei,Charterregel ausgenommen.
Wie ist das eigentlich in NL mit 15 PS an meinem Beiboot,läuft über 30 km/h,dürfen Deutsche jetzt sowas ohne Führerschein fahren
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Servus Willi
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  #1391  
Alt 16.12.2012, 20:07
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vestus vestus ist offline
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Hallo Willi,

daher ja meine Frage: wenn der NL- Sportsfreund mit seinem 14,5 m, 100 PS Stahleimer in F führerscheinfrei fahren darf, wüsste ich nicht weshalb ein deutscher Schlauchifahrer unter die F-Bestimmungen fallen sollte.

Gleiches im Vergleich NL - D: der Niederländer fahrt in D regulär ohne FS, und der Deutsche braucht in NL einen Schein der in D nicht erforderlich ist?

Dann haut was mit der gewährleisteten Gegenseitigkeit nicht hin.
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Gruss Vestus
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  #1392  
Alt 16.12.2012, 20:23
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beim DMYV steht es und die Aussage hab ich auch von deren Rechtsabteilung.

In Frankreich gilt für deutshce Staatsbürger deutsches Führerscheinrecht dies wird in Frankreich annerkannt.

Allerdings ist noch im abklären ob dieser ZUstand noch stimmt nach der Umstellung des Deutshcen Führerscheinrechtes.
Da ja auch die Aussage der Französischen Wasserschutzpolizei i Raum steht das auch für Deutsche ab 9,9 PS Führerscheinpflicht besteht.

Daher warte ich noch auf Antwort.

In Holland/Belgien/luxemburg gilt auch für Deutsche deren Recht.
Wie bekannt.
Daher braucht auch ein deutscher mit nem 15PS schlauchboot einen Führerschein wenn dieses schneller als 20km/h fahren kann.

wir in Deutschland erkennne jeden europäischen Führerschein an. Daher darf ein Holländer auch mit nem 18m Kahn theoretisch Führerscheinfrei auf dem Rhein fahren wo dem Deutschen nicht mal mehr der Führerschein Binnnen reicht.
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  #1393  
Alt 16.12.2012, 20:33
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wir in Deutschland erkennne jeden europäischen Führerschein an. Daher darf ein Holländer auch mit nem 18m Kahn theoretisch Führerscheinfrei auf dem Rhein fahren wo dem Deutschen nicht mal mehr der Führerschein Binnnen reicht.
Das ist falsch.
Auf Lek und Waal brauchen auch die Niederländer den Varbewijs.
Auf dem Rhein gilt die Rheinschiffahrtsstrassenordnung.
Ausserdem ist ein Atisfähigen Funkgerät vorgeschrieben.
Gleichwertige Führerscheine werden anerkannt.
Ab 15m mind. Rheinsportschifferpatent
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  #1394  
Alt 16.12.2012, 20:40
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nicht richtig

Ein Engländer darf binnen in England mit 50 PS Führerscheinfrei fahren. Laut Auskunft der WAPO Mannheim habe diese eine Liste mit den EU-Staaten und deren Führerscheinrecht an Bord und der Engländer darf auch bei uns mit 50 PS führerscheinfrei fahren. In der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung ist auch klar geeregelt das die Führerscheinpflicht nur für Detusche besteht.

Dass der Holländer auf dem Rhein den Führerschein braucht ist bekannt aber seiner ist bis 20m Gültig und wenn er über ne andere Strecke wie den Rhein zu uns kommt braucht er dort für nen 18m Kahn auch keinen.
z.B. wenn er über Belgien auf der Mosel Fährt.
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  #1395  
Alt 16.12.2012, 20:47
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hier der Auszug aus der aktuellen SportbootFüV-Bin

§ 3a Fahrerlaubnispflicht auf dem Rhein



3., soweit der Schiffsführer seinen Wohnsitz nicht im Inland hat und sein Aufenthalt im Geltungsbereich dieser Verordnung nicht länger als ein Jahr andauert, a)ein im Staat des Wohnsitzes amtlich vorgeschriebener Befähigungsnachweis für das Führen von Sportbooten auf Binnengewässern oder
b)ein Internationales Zertifikat im Sinne der Resolution Nr. 40 ECE für die jeweilige Antriebsart, sofern diese Resolution im Wohnsitzstaat angewendet wird.

und auf den restlichen Binnewasserstarssen gilt:

§ 3 Ausnahmen

(1) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen 1.Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als 1 Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten. Ist in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Binnengewässern ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben oder wendet dieser Staat die Resolution Nr. 40 ECE (TRANS/SC.3/147, Vkbl. 2000 S. 197) an, gilt Satz 1 nur, wenn diese Personen Inhaber des Befähigungsnachweises oder des Internationalen Zertifikats nach der Resolution Nr. 40 ECE für die jeweilige Antriebsart sind, und nur, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist; das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung macht im Verkehrsblatt bekannt, welche Staaten die Resolution Nr. 40 ECE anwenden;
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  #1396  
Alt 16.12.2012, 21:16
atlas atlas ist offline
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Moin moin,
als Betreiber einer anerkannten Ausbildungsstätte wunder ich mich über soviel
"Aktivität" an Gesetzen vorbei zu kommen. Jede Woche rufen Bootsbesitzer an und
versuchen an Prüfungen vorbei zu kommen. Fahrt ruhig ohne Bootsführerschein
und über 15 Meter ohne Patent! Dann braucht man ja auch keine Bootsversicherung!
Denn im Schadensfalle bezahlen die ja sowieso nicht. Das ist die Rache derer die
alles ordnungsgemäß gemacht haben.
Es ist doch garnicht so schwer legal zu fahren.
Überall sind Ausbildungsstätten wo man sogar "Preisgünstig" alle Scheine erwerben kann. Nur die "Preisgünstigste" muß nicht die "Beste" sein.
Allzeit "Gute Fahrt"
Atlas
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  #1397  
Alt 16.12.2012, 21:24
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Robert67 Robert67 ist offline
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Also entweder Führerschein wie im Heimatland als Rheinanlieger + Belgien oder Führerschein wie zu Hause.
Ansonsten muss man das ICC vorweisen können.
Also nicht wirklich "Führerscheinfrei".

http://www.elwis.de/Freizeitschifffa.../3a/index.html

Geändert von Robert67 (16.12.2012 um 21:32 Uhr)
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  #1398  
Alt 16.12.2012, 22:32
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Zitat:
Zitat von atlas Beitrag anzeigen
Moin moin,
als Betreiber einer anerkannten Ausbildungsstätte wunder ich mich über soviel
"Aktivität" an Gesetzen vorbei zu kommen. Jede Woche rufen Bootsbesitzer an und
versuchen an Prüfungen vorbei zu kommen. Fahrt ruhig ohne Bootsführerschein
und über 15 Meter ohne Patent! Dann braucht man ja auch keine Bootsversicherung!
Denn im Schadensfalle bezahlen die ja sowieso nicht. Das ist die Rache derer die
alles ordnungsgemäß gemacht haben.
Es ist doch garnicht so schwer legal zu fahren.
Überall sind Ausbildungsstätten wo man sogar "Preisgünstig" alle Scheine erwerben kann. Nur die "Preisgünstigste" muß nicht die "Beste" sein.
Allzeit "Gute Fahrt"
Atlas
Halt mal den Ball flach.

Die meisten hier haben notgedrungen den Lappen.

Über den Sinn / Unsinn des dt. Führerscheinwesens wurde hier bereits ausführlich und in empirischer Breite debattiert.

Frage aller Fragen ist ob unsere Gastgeber uns die gleichen Rechte gewähren die wir unseren Gästen einräumen.

Nur das, nicht mehr und nicht weniger.
__________________
Gruss Vestus
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  #1399  
Alt 17.12.2012, 04:24
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Mr-Flopppy Mr-Flopppy ist offline
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oh, Leute

ich halte mich da an das 11. Gebot ... Du sollst dich nicht erwischen lassen !

Wenn ich jeden Klacks und jeden Schein und alle Dürfberechtigungen einhole .. kommt der papierkram teurer als der Urlaub. und alles kann eh keiner richtig machen ... die Rennleitung findet schon irgendwas, wenn sie will. Ich denke als Deutscher Staatsbürger gelten für mich die selben Regelungen im Ausland wie für einen ausländischen Skipper hier, die Regelungen des Heimatlandes. Ob den Nachbarstaaten die Neuregelung gefällt oder nicht.


Gruß Hubert


(dessen 5 ps Alibiaussenborder zwischen Hamburg und Berlin ganze 2 Stunden gelaufen ist )
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Niemand ist unnütz! Man kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen!
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  #1400  
Alt 17.12.2012, 07:21
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Zitat:
Zitat von Mr-Flopppy Beitrag anzeigen
Ich denke als Deutscher Staatsbürger gelten für mich die selben Regelungen im Ausland wie für einen ausländischen Skipper hier, die Regelungen des Heimatlandes. Ob den Nachbarstaaten die Neuregelung gefällt oder nicht.
Naja da denkst du falsch.

Jedes Land kann selbst darüber entscheiden welche Führerscheiregelung si bevorzugt.

In Frankreich wurde bisher die Deutsche Führerscheiregelung annerkannt. auch im Hinblick auf die Führerscheinfreiheit.

In Holland gilt für deutsche Holländisches Führerscheinrecht.
D.H. bis 20m und bis 15PS bei gleichzeitiger möglicher Höchstgeschwindigkeit von 15km/h. (hoffe ich hab alle Eckpunkte).
In Kroatien besteht ab 1 PS Führerscheinpflicht
usw.

Was in Deutschland gilt hab ich ja oben ausgezogen.
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Gruß Volker
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