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Und wenn ich jetzt statt den Bukh DV 36 zu betreiben, den 9,9 Ps AB- Schubmotor laufen lasse, könnte man die Scheine in die Tonne werfen?
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Zitat:
Besser nicht, denn sie gelten, im Gegensatz zu italienischen, auf Lebenszeit! Ich gebe zu, hauptsächlich südliche Erfahrungen zu haben. Aber das Wissen unter den hiesigen 5 PS-Kapitänen ist meist profunder, und die Hilfsbereitschaft höher, als im gehobenen Mobo-Sektor! Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich das im Bereich bis 15 PS deutlich ändern wird? |
#1378
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Zitat:
Der Besitzer einer großen Bootsfahrschule bei Koblenz war diese Woche sehr skeptisch als er die Frage gestellt bekam. Bei kostenlosen Kursen oder Hilfen kann ich mir eher vorstellen die unter 15 PS BootsfahrerInnen zu erreichen.
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Reiner vom Rhein-Boot Netz Wassersport auf der Mosel und die Ferienwohnung gibt es bei Mosel115 |
#1379
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Das ist wohl wahr. Wenn es nix kostet, ist das Interesse sicherlich höher wie bei ausschweifenden Gebühren. Aber bisher zeigt sich auf unser Angebot kein Interesse, noch nicht mal die Frage nach dem Preis.
Eine kleine Schutzgebühr sollte schon sein, die man aber beim Erwerb eines Führerscheines anrechnen könnte. Allerdings hat es sich gezeigt, daß Kunden eines naheliegenden 5PS - Verleihers am Führerschein Interesse zeigen - unabhängig von der neuen 15PS - Regelung.
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Gruß Ewald |
#1380
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noch mehr interessante Meinungen gibt's unter www.facebook.com/BOOTE.Magazin
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Grüße aus Frankfurt Julian ---------------------------------------- ..::www.frankfurter-motorbootclub.de::.. ---------------------------------------- |
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....und wenn die abgelaufen ist, muß man sich, sollte man verreisen, immer den Grabstein auf die Badeplattform stellen, damit man sich ausweisen kann.
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Im aktuellen Boote-Magazin ist ein Extraheft: Einsteiger-Guide für unsere neuen 15PS-Kapitäne.
Gefällt mir!
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Hab ihn zwar noch nicht gesehen,find das aber auch ne Gute Idee! L.G.Jano
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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Ja, da hast du recht. Das Thema wurde hier ja schon ausgiebigst diskutiert.
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Da fällt mir was neues ein : mittlerweile soll man mit 15PS in Deutschland Führerscheinfrei fahen dürfen
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#1387
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Echt und wie sieht es mit Frankreich aus
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Servus Willi
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#1388
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immer noch keinen Schimmer. Ich werd wohl nächste Woche nochmal anrufen und auf der BOOT mal am Stand vom DMYV nachfragen.
Bürokratie halt.
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#1389
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Zitat:
Solange sie nicht über den Rhein nach D einreisen brauchen sie in D keinen FS. Sollte mich wundern wenn das in F anders wäre.
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Gruss Vestus |
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Hallo Vestus
Es geht um 15 PS in F. die haben nämlich nur 9,9 PS Führerscheinfrei,Charterregel ausgenommen. Wie ist das eigentlich in NL mit 15 PS an meinem Beiboot,läuft über 30 km/h,dürfen Deutsche jetzt sowas ohne Führerschein fahren
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Servus Willi
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#1391
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Hallo Willi,
daher ja meine Frage: wenn der NL- Sportsfreund mit seinem 14,5 m, 100 PS Stahleimer in F führerscheinfrei fahren darf, wüsste ich nicht weshalb ein deutscher Schlauchifahrer unter die F-Bestimmungen fallen sollte. Gleiches im Vergleich NL - D: der Niederländer fahrt in D regulär ohne FS, und der Deutsche braucht in NL einen Schein der in D nicht erforderlich ist? Dann haut was mit der gewährleisteten Gegenseitigkeit nicht hin.
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Gruss Vestus |
#1392
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beim DMYV steht es und die Aussage hab ich auch von deren Rechtsabteilung.
In Frankreich gilt für deutshce Staatsbürger deutsches Führerscheinrecht dies wird in Frankreich annerkannt. Allerdings ist noch im abklären ob dieser ZUstand noch stimmt nach der Umstellung des Deutshcen Führerscheinrechtes. Da ja auch die Aussage der Französischen Wasserschutzpolizei i Raum steht das auch für Deutsche ab 9,9 PS Führerscheinpflicht besteht. Daher warte ich noch auf Antwort. In Holland/Belgien/luxemburg gilt auch für Deutsche deren Recht. Wie bekannt. Daher braucht auch ein deutscher mit nem 15PS schlauchboot einen Führerschein wenn dieses schneller als 20km/h fahren kann. wir in Deutschland erkennne jeden europäischen Führerschein an. Daher darf ein Holländer auch mit nem 18m Kahn theoretisch Führerscheinfrei auf dem Rhein fahren wo dem Deutschen nicht mal mehr der Führerschein Binnnen reicht.
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#1393
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Zitat:
Auf Lek und Waal brauchen auch die Niederländer den Varbewijs. Auf dem Rhein gilt die Rheinschiffahrtsstrassenordnung. Ausserdem ist ein Atisfähigen Funkgerät vorgeschrieben. Gleichwertige Führerscheine werden anerkannt. Ab 15m mind. Rheinsportschifferpatent
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#1394
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nicht richtig
Ein Engländer darf binnen in England mit 50 PS Führerscheinfrei fahren. Laut Auskunft der WAPO Mannheim habe diese eine Liste mit den EU-Staaten und deren Führerscheinrecht an Bord und der Engländer darf auch bei uns mit 50 PS führerscheinfrei fahren. In der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung ist auch klar geeregelt das die Führerscheinpflicht nur für Detusche besteht. Dass der Holländer auf dem Rhein den Führerschein braucht ist bekannt aber seiner ist bis 20m Gültig und wenn er über ne andere Strecke wie den Rhein zu uns kommt braucht er dort für nen 18m Kahn auch keinen. z.B. wenn er über Belgien auf der Mosel Fährt.
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#1395
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hier der Auszug aus der aktuellen SportbootFüV-Bin
§ 3a Fahrerlaubnispflicht auf dem Rhein 3., soweit der Schiffsführer seinen Wohnsitz nicht im Inland hat und sein Aufenthalt im Geltungsbereich dieser Verordnung nicht länger als ein Jahr andauert, a)ein im Staat des Wohnsitzes amtlich vorgeschriebener Befähigungsnachweis für das Führen von Sportbooten auf Binnengewässern oder b)ein Internationales Zertifikat im Sinne der Resolution Nr. 40 ECE für die jeweilige Antriebsart, sofern diese Resolution im Wohnsitzstaat angewendet wird. und auf den restlichen Binnewasserstarssen gilt: § 3 Ausnahmen (1) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen 1.Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als 1 Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten. Ist in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Binnengewässern ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben oder wendet dieser Staat die Resolution Nr. 40 ECE (TRANS/SC.3/147, Vkbl. 2000 S. 197) an, gilt Satz 1 nur, wenn diese Personen Inhaber des Befähigungsnachweises oder des Internationalen Zertifikats nach der Resolution Nr. 40 ECE für die jeweilige Antriebsart sind, und nur, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist; das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung macht im Verkehrsblatt bekannt, welche Staaten die Resolution Nr. 40 ECE anwenden;
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#1396
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Moin moin,
als Betreiber einer anerkannten Ausbildungsstätte wunder ich mich über soviel "Aktivität" an Gesetzen vorbei zu kommen. Jede Woche rufen Bootsbesitzer an und versuchen an Prüfungen vorbei zu kommen. Fahrt ruhig ohne Bootsführerschein und über 15 Meter ohne Patent! Dann braucht man ja auch keine Bootsversicherung! Denn im Schadensfalle bezahlen die ja sowieso nicht. Das ist die Rache derer die alles ordnungsgemäß gemacht haben. Es ist doch garnicht so schwer legal zu fahren. Überall sind Ausbildungsstätten wo man sogar "Preisgünstig" alle Scheine erwerben kann. Nur die "Preisgünstigste" muß nicht die "Beste" sein. Allzeit "Gute Fahrt" Atlas |
#1397
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Also entweder Führerschein wie im Heimatland als Rheinanlieger + Belgien oder Führerschein wie zu Hause.
Ansonsten muss man das ICC vorweisen können. Also nicht wirklich "Führerscheinfrei". http://www.elwis.de/Freizeitschifffa.../3a/index.html Geändert von Robert67 (16.12.2012 um 21:32 Uhr) |
#1398
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Zitat:
Die meisten hier haben notgedrungen den Lappen. Über den Sinn / Unsinn des dt. Führerscheinwesens wurde hier bereits ausführlich und in empirischer Breite debattiert. Frage aller Fragen ist ob unsere Gastgeber uns die gleichen Rechte gewähren die wir unseren Gästen einräumen. Nur das, nicht mehr und nicht weniger.
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Gruss Vestus
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#1399
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oh, Leute
ich halte mich da an das 11. Gebot ... Du sollst dich nicht erwischen lassen ! Wenn ich jeden Klacks und jeden Schein und alle Dürfberechtigungen einhole .. kommt der papierkram teurer als der Urlaub. und alles kann eh keiner richtig machen ... die Rennleitung findet schon irgendwas, wenn sie will. Ich denke als Deutscher Staatsbürger gelten für mich die selben Regelungen im Ausland wie für einen ausländischen Skipper hier, die Regelungen des Heimatlandes. Ob den Nachbarstaaten die Neuregelung gefällt oder nicht. Gruß Hubert (dessen 5 ps Alibiaussenborder zwischen Hamburg und Berlin ganze 2 Stunden gelaufen ist )
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Niemand ist unnütz! Man kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen! |
#1400
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Zitat:
Jedes Land kann selbst darüber entscheiden welche Führerscheiregelung si bevorzugt. In Frankreich wurde bisher die Deutsche Führerscheiregelung annerkannt. auch im Hinblick auf die Führerscheinfreiheit. In Holland gilt für deutsche Holländisches Führerscheinrecht. D.H. bis 20m und bis 15PS bei gleichzeitiger möglicher Höchstgeschwindigkeit von 15km/h. (hoffe ich hab alle Eckpunkte). In Kroatien besteht ab 1 PS Führerscheinpflicht usw. Was in Deutschland gilt hab ich ja oben ausgezogen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
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